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XVIII. JahlgMg.

Marburg, Sonnabend, 28. April 1883.

Mr 98.

Siueigen nimmt entgegen: 5:, Expedition d. Blattes, kow e s.ilnnoncen-Bureaur * ^h. Dietrich u. Co- in geif>l und Hannover; Th. Ulrich in Frankfurt a M.; fiaufenstem u. Vogler in pW M-. Berlin SLyiig, Köln ic-; Rudolf a-jffe in Berlin, Frank- furk a. Ä ic.

WchelW ZeitilW

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux von G L. Daube u. Go. in Frankfurt a. M-; Iägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in

Berlin; W. ThieueS in

Elberfeld; 6. Schlotte ie

Bremen.

s,fleint tSalich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für daS Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllnstrtrteS SoMttagSvlatt" durch die Expedition (K o ch'fche Buchdruckerei) bezogen 8'/. Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (epi. Bestellgebühr.; JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

eüBP* Für die Monate Mai und Juni neh­men alle Postanstalten (auf dem Lande die Hand- postboteki) Bestellungen entgegen auf die

Oberhessische Zeitung

und deren Gratisbeilage

Illustriertes SormtagSblatt.

aewSegsijgeg=gs!-- --.».----- rrf-e*

Reichstag.

Berlin, den 26. April.

In der heutigen (72.)Plenarsitzung deS Reichstags brachte der Präsident von Levetzow zunächst folgendes Schreiben des Herrn Reichskanzlers zur Kenntnis des Hauses:

Berlin, den 24. April 1883.

Eure Hochwohlgeboren beehre ich mich im Anschluß an mein Schreiben vom 5. d. M., betreffend polizeiliche Maß­nahmen gegen die Herren NcichStagSabgeordnetcn Frohme und v. Vollmar, auf Grund der Mitteilungen des königlich preußischen Herrn Ministers des Innern, nachfolgend von dem näheren Sachverhalt ergebenst in Kenntnis zu setzen. Ende März d. I. ist zu Kopenhagen eine nach Ort und Zeit bis zuletzt streng geheim gehaltene Versammlung der deutschen sozialistischen Partei BebckLirbknechtscher abgehalten worden, an welcher etwa 50 Personen, darunter die Mehr­zahl der jener Richtung angehörigen Mitglieder des Reichs­tags und einige bekannte Führer der Partei tcilgenommen haben. Die königlich preußischen Behörden, welchen durch die Polizeibehörden in Kopenhagen am 31. März d.J. eine bezügliche Benachrichtigung zuging, hegten angesichts der Vorgänge auf dem im Jahre 1880 zu Schloß Wyden in der Schweiz abgehaltenen Kongresse, in anbctracht ferner der bekannten, noch in der gegenwärtigen Session des Reichs­tags (Stenogr. Ber. S. 764, 765, 774) durch den Reichs- tagsabgeordneten v. Vollmar rückhaltlos bezeugten revolutio­nären Tendenz und Haltung auch jenes Teiles der deutschen Sozialdemokratie den dringenden Verdacht, daß bei jener dänischerseits nicht überwachten Zusammenkunft auch gegen die §§ 81 ff bezw. 128, 129 des Strafgesetzbuchs ver­stoßene Maßnahmen wahrscheinlich internationalen Cha­rakters beschlossen sein würden, und haben deshalb die auf der Rückreise rach Deutschland durch Hamburg bezw. Kiel komu'.enden Kongrcßdelegierten überwachen lassen. Am 2. April d. I. nachmittags wurde der mit dem deutschen Postdampfschiff von Korsoer in Kiel ankommende ReichS- tagsabgeordncte Frohme polizeilich sistiert und mit Zu­stimmung der köuigl Staatsanwaltschaft einer Durchsuchung unterzogen, die indes gravierende Momente nicht ergab. Am 3. April d. I. morgens gegen 4 Uhr ist demnächst der ebenfalls von Korsoer kommende ReichStagSabgeorducte v. Vollmar in Kiel durch die dortige Polizeiverwaltung der

20 Auf Irrwege».

Novelle von L- Calm.

Nun ich einmal siegreich durchgcdrungen bin, schelten Sie den armen Teufil nicht weiter", sprach Saremba mit seiner natürlichen Gemütlichkeit,er glaubte vermutlich seine Pflicht zu tbun."

Thatsachc ist, ich war nicht bei Laune, hatte zu ar­beiten und er war daher angewiesen, überflüssige Störungen zu vermeiden, aber--"

Schon gut, schon gut, nun will ich sagen, was mich herführt. Sie wissen, daß heute die Gesellschaft bei Baron von Buchfclb"

Mein Gott, nein, ich hatte eS total vergessen."

Ach, ich merke schon, wohin daS zielt. Aber liebster, bester Don Ferrandez, ich komme mit einer großen Bitte!"

DaS freut mich. Lasten Sie hören, aber erst will ich es hell im Zimmer machen" sprach der Mexikaner, ein Rouleau emporziehend.

Es handelt sich nämlich darum aber mein Gott, Sie sind sehr krank gewesen diese letzten Tage?"

Wo denken Sie hin? Ich wünsche Ihnen mein Wohl­befinden."

Sie sehen entsetzlich angegriffen auS, in der That, ich fürchte"

Ach, ich habe etwas aufgeregt gearbeitet, daS ist alles. Run aber sagen Sie mir endlich, worin ich Ihnen dienen kann."

Zuerst dadurch, daß Sie heute zu Buchfeld gehen."

Hören Sie, liebster Graf, Sie finden selbst, daß ich miserable auSsihe, nicht wahr? Nun denn, sagen Sie das Meinethalben unseren Bekannten, machen Sie mich so krank,

königlichen Staatsanwaltschaft vorgeführt und einer Durch­suchung unterzogen worden, welche auf Verlangen des v. Vollmar durch den zuständigen Richter stattgefundcn hat. Da auch hierbei verdächtige Schriftstücke nicht vorgefunden wurden und ebensowenig sonstige positive Anhaltspunkte für eine verbrecherische Thätigkcit sich hcrauöftellten, so wurden v Vollmar und Frohme am 3. April d.J. mittags zwischen 12 und 1 Uhr durch die königliche Staatsanwaltschaft ent­lasten. Am 4. April d. I. hat noch auf dem Bahnhof in Neu-Münster eine polizeiliche Lurchfuchung des Reichstags- abgeordueten Dietz und der Sozialistenführer Bebel und Auer stattgefunden, bei welcher eine Anzahl verbotener Druck­schriften und Zeitungen mit Beschlag belegt wurden, die demnächst mit einigen bei Auer vorgefundenen, anscheinend auf den Kopenhagener Parteitag bezüglichen Notizen der Staatsanwaltschaft eingeretchi worden sind. Die beteiligten Behörden sind davon ausgegangen, daß der Ergreifung der gedachten Maßregel die Bestimmung im Artikel 31 der Reichsverfaffung nicht entgcgenstehe, wofür unter anderem auch geltend gemacht worden, daß einerseits der Reichstogs­abgeordnete Frohme nicht im Laufe einer Sitzungsperiode, sondern während der Vertagung des Reichstags in Polizei­haft genommen, und daß andererseits der Ncichstagsabgevrd- nete v. Vollmar weder zur Untersuchung gezogen, noch ver­haftet, sondern lediglich einer Durchsuchung und hierbei nur derjenigen Beschränkung unterworfen ist, welche zur Vor­nahme der innerhalb kürzester Frist durchgeführteu Maß­regel unter den obwaltenden Umständen unerläßlich war.

Der Stellvertreter des Reichekanzlers: gez. Scholz.

An den Präsidenten deS Reichstages Herrn v. Levetzow, Hochwohlgeboren."

Eine größere Reihe von Urlaubsgesuchen wurde bewillgt.

Bei Fortsetzung ter zweiten Beratung deS Gesetzentwurfs, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, kam zunächst § 16 zur Verhandlung, welcher die Mindestleistungen der OrtS - Krankenkassen aufführt. Der Abg. Paasche be­gründete den Antrag, die Nummer 2, betreffend die Unter­stützung an Wöchnerinnen auf die Dauer von drei Wochen nach ihrer Niederkunft, zu streichen. Der Antrag wurde indes nach einiger Debatte abgelehnt.

Zum § 17 (Fälle der Zulässigkeit einer Erhöhung und Erweiterung der Leistungen der qu. Kasten) beantragt Abg. Dr. Hirsch auS prinzipiellen Gründen die Streichung der Nummer 4 (freie ärztliche Behandlung rc für erkrankte Familienglieter) und Nummer 6, wonach beim Tode der Ehefrau oder eines Kindes eines Kassenmitgliedes, sofern diese Personen nickt selbst dem Versicherungszwange unter­liegen, ein Sterbegeld, und zwar für erstere im Betrage bis zu zwei Dritteln für letztere bis zur Hälfte des für das Mitglied festgestellten Sterbegeldes, gewährt werden

als Sie wollen, daß jedermann einsieht, es sei mir heute unmöglich---"

Nein, nein, nein I Ach, Sie macken mir erst Hoffnung zur Erfüllung meiner Bitte und widersprechen mir dann gleich nach dem ersten Wort."

Nun, sagen Sie weiter."

Sie wissen, daß ich Fräulein Malvön liebe."

Ich glaube, es cinigemale gehört zu haben."

Daß ich die Absicht habe, um ihre Hand anzuhalten."

In der That, nein, das wußte ich nicht."

Dem ist aber so. Ich habe mich fest entscklossen."

Lieber Roman, Sie sind noch sehr jung. Und dann, haben Sie auch wohl untersucht, ob Sie beide denn wirk­lich zusammen passen?"

Ach", sagte der junge Mann und erhob sich empört, man hört wohl, Sie haben nie ernstlich geliebt!"

Bleiben Sie sitzen, haben Sie Geduld mit mir, da ich nie daS Gefühl gekannt habe, daS Sie jetzt beseelt! Sie machten mir Hoffnung, Ihnen eine Gefälligkeit erweisen zu dürfen?"

Ich wollte, da ich weiß, daß Fräulein Malven Sie durch ihr Vertrauen auszeichnet, Sie bitten, für mich den Freiwerber bei ihr zu machen."

Gern, lieber Roman."

Aber zu dem Zweck ist nötig, daß Sie heute zu Buch­feld gehen, ich muß morgen die Entscheidung haben."

Sie sind wie ein eigensinniges Kind. Genug, wenn ich Ihnen verspreche, daß die Entscheidung morgen nicht fehlen soll."

O Dank, tausend Dank ich wußte wohl, Sie sind mein bester, edelfter Freund! Nie, nie werde ich Ihnen diesen Dienst vergesten." Der Graf zog in aufwallender

kann. Der Direkwr im Reichöamt des Innern, Bosse, bittet dringend, den Antrag des Abg. Hirsch abzulehnen, e8 handle sich lediglich um die fakultative Ermächtigung, andererseits kommen hier die Solidarität deS deutschen Hauses und der Familie, also hohe ethische Gesichtspunkte, zum Ausdruck. Ebenso sprachen für Beibehaltung dieser beiden Nummern die Abgg. Hammacher, Prinz Radzi- will, Leuschncr, Eberly und Buhl, während der Antrag Hirsch von dem Abg. Büchtemann unterstützt wurde. Die KommissionSbeschlüsse wurden vollständig auf­recht erhalten und die 18 und 19 ohne Debatte ge­nehmigt.

Nach § 20 bedarf das Klassenstatut der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Kommission hat hinzugefügt, daß der Bescheid innerhalb 6 Wochen zu er­teilen ist. Es wird indes beantragt, dafür zu setzen: Die Genehmigung gilt für erteilt, wenn sie nicht innerhalb 3 Monaten versagt ist. Der Antrag wird jedoch abgelehnt und § 20 unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen an­genommen.

Längere Debatte knüpft sich an den § 22, welcher lautet:

Für sämtliche Kaffenmitglieder beginnt das Recht auf die Unterstützungen der Kasse zum Betrage der gesetzlichen Mindestleistungen der Kasse (§ 16) mit dem Zeitpunkte, in welchem sie Mitglieder der Kasse geworden sind (§ 15). Von Kassenmitgliedern, welche nachweise», daß sie bereits einer anderen Krankenkasse angehört oder Beiträge zur Gemeinde - Krankenversicherung geleistet haben, und daß zwischen dem Zeitpunkt, mit welchem sie aufgehört haben, einer solchen Krankenkasse anzugehörcn oder Beiträge zur Gemeinde - Krankenversicherung zu leisten, und dem Zeit­punkte, in welchem sie Mitglieder der Orts-Krankenkasse geworden sind, nicht mehr als dreizehn Wochen liegen, darf ein Eintrittsgeld nicht erhoben werden.

Soweit di vorstehenden Bestimmungen nicht entgegen­stehen, kann durch Kassenstatut bestimmt werden, daß daS Recht auf die Unterstützungen der Kaffe erst nach Ablauf einer Karenzzeit beginnt, und daß neu eintretende Kaffen- mitglierer ein Eintrittsgeld zu zahlen haben. Die Karenz­zeit darf den Zeitraum von sechs Wochen, das Eintritts­geld darf den Betrag des für sechs Wochen zu leistenden Kassenbeilrags nicht übersteigen.

Durch daS Kassenstatut kann ferner bestimmt werden:

1. daß Kaffenmitglieder, welche die Kaffe wiederholt durch Betrug geschädigt haben, von der Mitgliedschaft auszuschlicßcn sind;

2. daß Mitgliedern, welche sich die Krankheit durch eigenes, grobes Verschulden, Trunkfälligkeit oder geschlecht­liche Ausschweifungen, zugezvgen haben, das statuten­mäßige Krankengeld gar nicht oder nur teilweise zu gewähren ist;

Zärtlichkeit die Hände deS älteren Mannes an seine Brust und stürmte fort.

Ferrandez begleitete ihn auS dem Zimmer und sah, tote er auf der Treppe dem jungen Welding begegnete.

Ah, Herr Welding", sagte er,welche seltene lieber« raschung! Bitte, treten Sic näher."

Ich liebe die Umschweife nicht", begann der Sekretär als sie sich im Zimmer befanden,und will gleich mit dem Zweck meines Kommens hervortreten. Da ich eben Saremba von Ihnen gehen sah, muß ich fast annehmen, daß er in derselben Absicht hier war wie ich."

Sie würden mich glücklich machen, wenn Sie, wie er, mir Gelegenheit geben wollten, Ihnen dienstbar zu sein", sprach Ferrandez, ihn zu einem Sitz führend.

Ich habe in der That eine Bitte. Sie wissen, daß wir Beide, Roman und ich, Fräulein Malvön lieben. Da meine Neigung die ältere ist, daß sie von dem Moment datiert, wo ich die Dame zum erstenmal sah, daß ferner Fräulein Malvön das erste weibliche Wesen ist, welche» je für mich existierte, mag hier nicht in Betracht kommen. Roman glaubt wenigstens, sie zu lieben wie ich, und, von seinem Standpunkt aus gesehen, hat er also mit mir gleiches Recht. Sie wissen auch, daß wir beschloffen hatten, unsere stillen Huldigungen gemeinsam fortzusetzen, biö die Dame selbst zwischen uns entscheide?"

Roman sprach mir davon ja."

Nun aber wird er ungeduldig, auch mich martert diese Ungewißheit, und ich bitte daher Sie, der wie kein anderer Einfluß auf Fräulein Malvön besitzt, ihr meine Gesinnungen bekannt zu machen und ihre Meinung zu erforschen."

(Fortsetzung folgt.)