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Marburg, Mittwoch, 25. April 1883.
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-iureigen nimmt entgegen: Expedition d. Blattes, fffisie d.Ännoneen-Lureaux xh. Dietrich u. Co. in g.Ä>l und Hannover; Th. »jeirich in Frankfurt a M.; fiaafenftein u. Vogler in ärnntfurt a. M., Berlin, Ljxzig, Köln re.; Rudolf ,iHgj|e in Berlin, Frankfurt a. M. rc.
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. BlatteS, sowie d.Annoneen-Bureaux von G. L. Daube u. Co. in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendankin Berlin: W. ThieueS in Elberfeld: E. Schlotte in Bremen.
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OberhePsche Zeitung
und deren Graüsbeilage
Illustriertes SormtagSblatt.
Reichstag.
Berlin, den 23. April.
In der heutigen (70.) Plenarsitzung des Reichstags wurde zunächst der Handelsvertrag mit Serbien nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Schröder (Lippstadt) und Dr. Hammacher beteiligten, definitiv iu 3. Lesung genehmigt.
Demnächst setzte das Haus die Spezialberatung deö Krankenkassen Gesetzentwurfs beim § 6 fort. Derselbe lautet nach dem Kommissionsbeschluffe:
Als Krankenunterstützung ist zu gewähren: 1. vom Beginn der Krankheit ad freie ärztliche Behandlung, Arznei, sowie Brillen, Bruchbänder und ähnliche Heilmittel; 2. im Falle der Erwerbunfähigkeit, vom dritten Tage nach Eintritt der Krankheit ab für jeden Arbeitstag ein Krankengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tageiohns gewöhnlicher Tagearbeiter.
Die Krankenunterstützüng endet spätestens mit dem Ablauf der dreizehnten Woche nach Beginn der Krankheit.
Die Gemeinden sind ermächtigt, zu beschließen, daß bei Krankheiten, welche die Beteiligten sich durch eigenes giobes Verschulden, Trunkfälligkcit oder geschlechtliche Ausschweisungen zugezogen haben, das Krankengeld gar nicht oder nur teilweise gewährt wird.
Tas Krankengeld ist wöchentlich postnumerando zu zahlen.
Dazu liegen verschiedene Abänderungsanträge vor. Abg. Leuschner will das Krankengeld entsprechend der Regierungsvorlage erst am vierten Tage nach Eintritt der Krankheit gewähren. Abg. Dr. Gutfleisch will, um die Anwendung des Gesetzes nicht unsicher zu machen, im dritten Absatz die Worte: „eigenes grobes Verschulden" streichen. Der Abg. Dr. H i r s ch stellt den Antrag, den dritten Absatz zu streichen; dieser Antrag wird vom Abg. Dr. Greve empfohlen. Abg. Dr. Hammacher erklärt den Antrag Leuschner für überflüssig; was derselbe bezwecke, werde mit den Kommisstonsbeschlüssen schon erreicht. Auch die anderen Amendements bittet er, wenigstens in der zweiten Lesung, nicht anzunehmen, da in denselben wenigstens in der vorliegenden Fasiung eine Verbesserung der KommisstonS- beschlüsse nicht zu erkennen sei. In ähnlicher Weise erklärt sich Abg. Frhr. v. W e n d t. Dagegen spricht sich der Abg. Kayser gegen die Anträge der Kommission aus, die eine
17 Aus Irrwege«.
Novelle von L- Calm-
„O, es wird entzückend sein, nicht wahr? Denken Sie sich Fräulein Malven in rosa AtlaS, Goldfransen und Spitzen, halb von Schlingpflanzen und üppigen Rosen überwuchert — und ich in so verführerischer Stellung über ihr — ach, ich stehe nicht dafür, daß ich mich nicht ganz dem Charakter der Rolle hingebe und das schöne Dornröschen auf die bekannte Art wecke."
„Sie würden wahrscheinlich schnell genug in die Wirk- lichkeit zurückversetzt werden. Sie wissen, die Dame läßt nicht mit sich scherzen," entgegnete der Baron.
„Ach, ich kenne keine Furcht! — Aber nun sagen Sie, Herr von Ferrandez, Sie wurden vorhin unterbrochen, Sie sind also einmal bei der Schauspielerin gewesen?"
„Nicht einmal, sondern ich bin oft dort, und verlebe, wie gesagt, genußreiche Stunden bei ihr."
„Wirklich?" sprach der junge Offizier mit großen Augen.
„Um wen handelt es sich, wenn ich fragen darf?" mischte sich Buchfeld ein.
„Um Madame Sebastiani, die Darstellerin der Orsina an jenem Abend, wo mir das Vergnügen Ihrer Bekanntschaft ward."
„Ack, ich erinnere mich, in der That eine Künstlerin, ich beschloß gleich damals mich nach ihr zu erkundigen."
„Auch Du, Brutus!" rief Saremba, die Hände zusammenschlagend. „Aber bilden Sie sich denn ein, Baron, die Dame sei hübsch?"
„Man fragt bei einer Künstlerin nicht, ob sie hübsch sei, Roman," entgegnete Buchfeld ernst.
Ungerechtigkeit enthielten. Die Krankenunterstützung müsse vom Tage der Erkrankung eintreten, und die in dem dritten Absätze enthaltenen Versagungsgründe seien um so weniger begründet, als sie nur den Arbeitern gegenüber geltend gemacht würden. Der ganze dritte Abschnitt des § 6 der Kommissionsbeschlüsse sei eine Beleidigung des Arbeiter- staudes.
Der § 6 wird hierauf in der KommisstonSfaffung unverändert genehmigt.
Die Paragraphen 7 (Kurverpflegung in einem Krankenhause) und 8 (FeststellungSmoduS für den ortsüblichen Tagelohn) werden nach unerheblicher Debatte angenommen. Auch die folgenden Paragraphen 9, 10, 10a, 11, 11a 11b und 12, die von der Krankenkasien-Verwaltung und deren Organisation handeln, werden unter Ablehnung zahlreicher Amendements, welche die Antragsteller verteidigen, die Gegner und der Kommissions-Berichterstatter bekämpfen, wesentlich nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen. In der Minderheit stimmten die Fortschrittspartei, die Sozialisten und ein Teil der Sezesstonisten. Fortsetzung der Beratung morgen 1 Uhr.
Bom Landtag.
Berlin, den 23. April.
In der heutigen (55.) Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses trat dasselbe in die zweite Beratung der Verwaltungsgesetze ein.
Das Organisationsgesetz gelangt zuerst zur Verhandlung, und dabei wird an erster Stelle die prinzipielle Frage wegen Vereinigung von BezirkSrat und Bezirksverwaltungsgericht zur Diskussion gestellt, welche in den §§ 27 und folgenden enthalten ist.
Der Referent Abg. Dr. v. Heydebrand und der Lasa behielt sich, zumal mit Rücksicht auf die dringende Geschäftslage des Hauses, die demnächstige Verteidigung der Kommisstonsbeschlüsse vor. Der § 27 enthalte allerdings den Kern der Vorlage. Sobalv man sich über die Frage der Vereinigung der Mittelinstanzen geeinigt habe, würden die anderen Punkte besonders große Schwierigkeiten kaum mehr bieten.
Der Abg. Dr. Gneist erklärte sich in längerer Rede gegen diese Vereinigung wesentlich aus denselben, wenn auch etwaö abgemilderten Gründen, die er bereits bei der ersten Beratung der Verwaltungsgesetze vorgetragen, und hielt auch die von der Kommission vorgenommenen Abschwächungen der Vorlage nicht für genügend, um seine Bedenken zu zerstreuen. Es sei gewiß geneigt, Vereinfachungen in der Verwaltungsgesetzgebung zuznstimmen, aber an dieser Stelle sei der Ort nicht, wo sie möglich und berechtigt sei.
Abg. v. Rauchhauvt erklärt, daß seine konservativen Freunde in den Kommisstonsbeschlüssen ein so wert
„Lernen Sie endlich aufhören, nur zwischen schönen und nicht schönen Frauen zu unterscheiden," fügte Ferrandez hinzu, „und erkennen Sie, daß ein Weib schönere Güter als ein angenehmes Aeußere besitzen kann. Frau Sebastiani ist eine solche Frau. Eine Herzkrankheit, durch seelische Leiden hervorgerufen, hat freilich ihre Jugendblüte schnell zerstört, aber sie hat sich den Adel der Kunst bewahrt und ein schmerzlicher Anblick ist es, sie in der Einsamkeit, verlassen von der Welt, die nur Jugend und Schönheit in ihre Kreise zieht, langsam ihren schweren Erinnerungen erliegen zu sehen."
„Vielleicht könnte man sie dem Leben wiedergeben, wenn man sie zur Gesellschaft zöge, mit Aufmerksamkeiten erfreute?" fragte Buchfeld interessiert.
„Wenn ich Damcngescllschafteu in meinem Hause sehen könnte, so wäre Frau Sebastiani die erste, der ich eine Einladung schickte."
„Gut — wollen Sie mir den Gefallen erweisen, mich zu ihr zu führen?"
„Gewiß, mit dem größten Vergnügen. Wann beliebt es Ihnen?"
„Sagen wir in den nächsten Tagen, wenn es Ihnen recht ist."
Ferrandez verbeugte sich.
„Nehmen Sie mich mit!" rief Saremba.
„O, Sie haben sich daS Recht verscherzt, mit der
Dame in nähere Verbindung zu treten," sagte der Mexikaner. „Lernen Sie erst bester von den Frauen denken, mein Freund!"
volles Mittel der Verständigung erkennen, daß sie, um die Verwaltungsgesetze zum endgültigen Abschlüsse zu bringen, von besonderen Anträgen jetzt abstehen. Die Vereinigung von streitigen und Beschlußsachen in der Mittelinstanz verschärfe die Auffassung des Gegenstandes nach rechtlicher Beziehung bei den Mitgliedern, statt sie zu mindern. Wenn der Abg. Gneist betont habe, daß das Präfektur- System des Regierungspräsidenten am meisten dazu nötige, die Kauteln des Verwaltungsgerichts zu erhalten, so sei doch zu erwägen, daß gerade die Kommissionsbeschlüste dieses Präfekturwesen erheblich beschränken. Ein politischer Einfluß auf die Verwaltungsrechtspflege sei, wie der Redner des Näheren darlegt, thatsächlich nicht zu fürchten. Die Regierungspräsidenten seien viel unabhängigere Männer, als man auf der Linken zugeben wolle. Wenn Abg. Gneist meine, es gebe keine öffentliche Meinung über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, so sei das ein Irrtum. Weil eine solche bestehe, habe ja eben ein Minister deS Innern nach dem anderen neue Vorlagen einzubringen sich veranlaßt gesehen. Wenn man mit Ernst und Objektivität an die Beratung der Vorlagen herangehe, sei die Hoffnung auf das Zustandekommen dieser Gesetze von längerer Dauer wohlberechtigt.
Abg. Dr. Meyer (Breslau) bezweifelt dagegen, daß mit der Annahme der Vorlage etwas Dauerndes werde geschaffen werden, wenn auch die KommissionSbeschlüfse, wie aus den Andeutungen des Referenten und den Erklärungen des Vorredners hervorgehe, mit großer Mehrheit würden angenommen werden. Seine Freunde seien gegen die Vereinigung von Bezirksrat und Verwaltungögericht und hätten für sich die Autorität des Vorgängers deS Herrn Ministers, sowie des Herrenhauses. Da übrigens die Regierung mit ihren Vorschlägen zu 6/s in der Kommission unterlegen wäre, würde es vor Allem erwünscht sein, die Stellung der Regierung zu den KommissionS- bkschlüssen zu erfahren; davon würde der AuSgang und daS Schicksal der Vorlagen auch in geschäftlicher Beziehung abhängig fein. Die Regierung habe in der Kommission allerdings erhebliche Niederlagen erlitten, aber die entschieden Liberalen rühmten sich allerdings auch keiner Erfolge. Indes einer Augenblicksmajorität werde es eben auch nicht gelingen, etwas Dauerndes zu Stande zu bringen; deshalb halten seine Freunde an der bestehenden Gesetzgebung fest.
Abg. Hansen erkennt in dem § 27 keine Frage von prinzipieller politischer Bedeutung, sondern nur eine solche der Zweckmäßigkeit. Er verteidigt im Gegensatz zu dem Abg. Gneist (seinem Fraktionögenoffen) die Kommissionsbeschlüsse — im übrigen ebenso wie der Abg. Gneist nicht im Namen der Fraktion sprechend. Die Unbefangenheit nnd Unabhängigkeit des Bezirksverwaltungsgerichts werde durch den Vorsitz des Regierungspräsidenten ebenso wenig
IX.
Du stehst vor mir, der einst mein Herz In Leid und Lust erbebte.
Wie liegt das alles hinter mir, Als ob ich's nie erlebte!
Ferrandez erhob sich von seinem Schreibtisch und zog die Klingel; sein Kammerdiener trat geräuschlos ein. Er wie seine Kameraden halten sich in den letzten Tagen bemüht, ihren Dienst mit noch mehr Pünktlichkeit, Eile und Schweigsamkeit zu verrichten wie gewöhnlich; denn ihr Gebieter befand sich in einer Laune, die ihn von Zeit zu Zeit befiel, wo er tagelang aus- und eingehen konnte, ohne ein Wort über die Lippen zu bringen, aber zuweilen bei der geringsten Veranlassung in die leidenschaftlichste Heftigkeit ausbrechen konnte, welche dann zu todesähnlicher Abspannung, oft sogar zur Krankheit bei ihm führte. Er gehörte zu den Menschen, die durch stete Vernachlässigung ihres körperlichen Teils und der Abhängigkeit von geistigen Eindrücken je nach ihrer Stimmung sich gesund oder leidend befinden.
„In fünf Minuten den Wagen!" sagte Herr von Ferrandez befehlend.
Der Diener verschwand. Sein Herr sah noch einmal die geschriebenen Briefe durch, nahm dann seine Handschuhe und ging hinaus.
„Gestern und vorgestern hatte er seine Sitzungen," murmelte er für sich, „also heute wird er jedenfalls kommen." — „Sollte während meiner Abwesenheit der Herr Baron von Buchfeld hier vorfprechen, Filippo," wandte er sich an feinen Kammerdiener, „so sage, ich würde unendlich bedauern, nicht zu Haufe gewesen zu fein, und biete ihm einen Wagen an, wenn er mir folgen will. Juan mag ihn hinbringen." (Fortsetzung folgt.)