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Marburg, Sonnabend, 14. April 1883.

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I« M 1883. flieg«» eben.

Auf Irrwegen.

Novelle von L- Calm.

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Ach, laß sie ruh'n, die Toten!

Die Frühlingsblumen sproßten zum drittenmal über Walter Horbens Grab. Luise hatte die Trauergewänder abgelegt, aber in ihr Herz war nichts von der Freudigkeit eingekehrt, die der junge Lenz mit sich bringt. Sie er­innerte sich kaum mehr, daß sie früher eine andere gewesen war, daß sie gelacht und gescherzt hatte, wie andere junge Märchen. Sie war eine von den Seelen, an deren Hori­zont der Schmerz stehen bleibt, wie eine Wetterwolke, die jede frohe Regung mit ihrem Anblick schreckt.

Ein Wagen fuhr durch« Dorf. Luise, die sich in ihrem Gärtchen befand, bebte erschrocken zusammen, als sie einen Blick auf den Insassen warf. Der Baron! Wa« konnte tt wollen? Er hatte ja ein für allemal dir Residenz zu seinem festen Wohnsitz erkoren. Wenn etwa o gewiß, die Frist war ja abgelaufen, dir man ihr bewilligt, sie hatte drei Jahre um ihren Verlobten getrauert, nun machten an­dere Ansprüche geltend. Sie wußte, daß Buchfeld sie liebte, daß er ihre Hand begehrt, und sie wußte das Zartgefühl zu schätzen, mit dem er bisher so still und zurückhaltend, so innig und doch maßvoll um sie geworben. Und doch hatte sie bis jetzt noch keinen Entschluß fasten können. Sie wußte, daß sie nie wieder so jemand lieben würde, wie sie Walter geliebt, und doch schien eS ihr, als gebe eS außer ihrem Vater keinen Mann, den sie von ganzem Herzen achten und bewundern könne, wie den Baron. Eine eigene Verwirrung beschlich sie ihm gegenüber, wenn sie in seine ernsten, milden Augen sah, die immer zu fragen schienen: Warum blüht nur mir, der ich nicht« al« da« Wohlsein

Die 88 59 a, 60, 60a wurden ohne nennenswerte De­batte unverändert genehmigt. 8 60 b lautet in seinem ersten Absätze:Minderjährigen Personen kann in dem Wander­gewerbescheine die Beschränkung auferlegt werden, daß sie das Gewerbe nicht nach Sonnenuntergang, und minder­jährigen Personen weiblichen Geschlechts kann außerdem die Beschränkung auferlegt werden, daß sie dasselbe nur anf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, nicht aber von Haus zu Haus betreiben dürfen." Derselbe wird mit 139 gegen 137 Stimmen angenommen.

Reichstag.

Berlin, den 12. April.

Cfa der heutigen (64) Plenarsitzung des Reichstags M(bte der Präsident v. Levetzow zunächst verschiedene Mftlichc Mitteilungen und bemerkte dann: Ich habe dem *Hu(t die traurige Mitteilung zu machen, daß der Herr geordnete für Hamburg I, Sandtmann, verstorben ist. »b meine, meine Herren, wir wollen uns in der Erinne- "tt- an den Verstorbenen von unseren Plätzen erheben. ^Wester bemerkt dann der Präsident noch vor dem sinttitt in die Tagesordnung, daß er bereits gestern Abenr- libllngen in Aussicht gestellt habe, da im Hause die Absicht Ksianden, noch in dieser Woche die Gewerbeordnungsnovelle hi erledigen. Er nehme an, daß diese Absicht noch bestehe Mimmung); sei dies aber der Fall, dann käme folgendes in Betracht. Für Montag eine Sitzung anzuberaumen, sei bedenklich, weil au diesem Tage das preußische Abgeordneten­haus wieder zusammentrete, am Mittwoch sei Buß- und Wag. Demnach würde in nächster Woche der Reichstag erst am Donnerstag eine Sitzung halten können. Alle diese Umstände müssen also den Reichstag veranlagen, noch in biefer Woche die zweite Beratung der GewerbeordnungS- «ovelle zum Abschluß zu bringen. (Zustimmung rechts.) Ohne der Entscheidung des Reichstages vorgreifen zu wollen, kündige er deshalb schon jetzt vorläufig an, daß er heute m Schlüsse der Sitzung für heute abend eine Abend-

außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerblichen Nieder­lassung ausüben.

Eine gewerbliche Niederlassung gilt nicht als vorhanden, wenn der Gewerbetreibende im Jnlande ein zu dauerndem Gebrauche eingerichtetes, beständig oder doch in regelmäßiger Wiederkehr von ihm benutztes Lokal für den Betrieb feine« Gewerbes nicht besitzt."

Von der Linken wird beantragt, den ersten Absatz also einzuleiten:Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, darf rc." auch den zweiten Absatz zu streichen. Abg. Richter be­gründete den Antrag, während Abg. Ackermann für die Kommissionöbeschlüste geltend machte, daß, um den Wander­lagern vorzubeugen, der Begriff des stehenden Gewerbe« fest bestimmt sein müsse. Bundesbevollmächtigter Geh. Regierungsrat Bödiker ist eventuell mit:er redaktionellen Aenderung im Eingänge des § 42 einverstanden. Da« zweite Alinea sei aber deshalb unentbehrlich, weil bei der Verschiedenheit unserer VerkehrSverhältniste eS zweifelhaft fein könnte, was als ein stehendes Gewerbe anzusehen sei. Abg. v. Kleist-Retzow hebt hervor, daß das zweite Alinea daS charakteristische Merkmal des stehenden Ge­werbebetriebes, namentlich in der von der Kommission be­schlossenen Fassung, enthalte. An der Debatte beteiligen sich noch die Abgg. Blum, Büchte mann, RegierungS- kommissar Geh. Rat Bödiker, der dem Abg. Richter gegenüber wiederholt betonte, daß daS zweite Alinea wesent­lich eine Handhabe für die Auslegung des Gesetzes sei; materiell würde nichts geändert, wenn dieses Alinea ge­strichen würde.

Gelegentlich der Debatte über 8 42 fand eine lebhafte Auseinandersetzung zwischen dem Abg. Richter (Hagen) und dem Bundeskommissar Geh. Rat Bödiker über die persönliche Stellung der Bundeskommissare statt, wobei der Abg. Frhr. v. Minnigerode den Bemerkungen des fort­schrittlichen Führer« gegenüber betonte, daß die BundeS- kommistarien im Hause anwesend seien, um die Meinung des anderen Faktors der Gesetzgebung, de« BundeSratS, zu vertreten.

Paragraph 42a wird unverändert genehmigt, 8 42b wird mit dem Antrag des Abg. Baumbach, welcher die Verbreitung von Druckschriften von den in diesem Para­graphen aufgeführten Beschränkungen auSnimmt, im übrigen nach den Kommisstonsanträgen angenommen.

Zu Artikel 6, betreffend die Abänderung des Para­graphen 43 der Gewerbeordnung über daS Ausrufen, Ver­kaufen, Anheften und Anschlägen von Druckschriften be­fürwortet Abg. Träger einen Zusatz, wonach die Ver­breitung von Stimmzetteln während der Wahlkampagnen keiner polizeilichen Beschränkung unterliegen darf. Abg. v. Gagern erklärt die Zustimmung der Zentrumspartei zu diesem Anträge. Abg. v. Kleist-Retzow plädiert

eslau.

1881.

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wird mit 144 gegen 137 Stimmen angenommen.

8 60c lautet in seinem zweiten Absätze:Zum Zwecke des Gewerbebetriebes ist ohne vorgängige Erlaubnis der Eintritt in fremde Wohnungen, sowie zur Nachtzeit das Betreten fremder Häuser und Gehöfte nicht gestattet." Die Kommission hat noch folgenden Absatz hinzugefügt:Den­selben Bestimmungen Absatz 2 unterliegt daS Feil­bieten der in § 59 Ziffer 1 und 2 aufgeführten Gegen­stände." Abg. B a u m b a ch beantragt die Streichung i iescr beiden Absätze, die überflüssig und schädlich seien. BundeS- kommifsar Geh. Rat Bödiker hob hervor, daß es sich lediglich um Schutz vor der Belästigung durch zudringliche Hausierer, um Schutz dagegen handle, daß das Hausteren nicht als Deckmantel zu Diebereien oder zum Äuskund- schaften von Diebereien benutzt werde. Abg. v. Schal- scha spricht für die KommisstonSbeschlüsfe, während Abg. M e i b a u e r dafürhält, daß, wenn man diese Bestimmungen zum Gesetz mache, man besser ihue, daS ganze Hausicrge- werbe einfach zu verbieten. Die qu. beiden Absätze wurden mit 145 gegen 142 aufrechterhalten und dann der ganze 8 60c per majora genehmigt. Die übrigen Paragraphen des Art. 10 wurden ohne Diskussion genehmigt; darauf wurde der getroffenen Disposition gemäß zu der Beratung deS Art. 5 der Vorlage zurückgekehrt.

8 42 lautet:Wer zum selbständigen Betriebe eines stehenden Gewerbes befugt ist, darf dasselbe innerhalb und unbeschadet der Bestimmungen des dritten Titels auch meiner Mitmenschen erstrebe, warum nur mir kein Glück? Und wenn sie ihm dieses Glück gewähren, wenn sie da­durch zugleich die letzten Jahre ihres greifen VaterS ver­klären könnte? Ein Schwanken war über das junge Müs­chen gekommen, das bisher mit dem Instinkt des reinen Herzens seinen Weg durch das Leben gefunden, dessen Geist nie über Recht ober Unrecht geirrt. Es schien ihr ver­dienstlich, mit ihrer Freiheit das Glück anderer zu erkaufen, da sie für sich selbst kein Glück mehr beanspruchte.

Der Baron kam. Sie zitter'e schon, als sie von weitem seinen Schritt vernahm, sie verlor alle Fassung, als er jetzt ihre Hand ergriff, und als sie den ersten Blick auf sein Antlitz warf, wußte sie im voraus, wie ihre Antwort auf die entscheidende Frage ausfallen würde. Der Baron war verändert. WaS er auch gethan haben mochte, sich zu zerstreuen, wie sehr daS Glück im günstig gewesen war, sein Vermögen zu dem alten Glanze herzustellen, die letzten Jahre hatten ihre Spuren seinen Zügen eingeprägt, und vielleicht hatte die Reue, die er nie an sich heranlassen wollte, doch im Geheimen an seinem Herzen genagt. Aber diese Schwermut stand vortrefflich zu seiner männlichen Schönheit, uns da Mitleid das Band ist, das edle Seelen am festesten kettet, so legte Luise ohne weiteres Bedenken ihre Hand in die feine.

Der alte Egbert war selig. Ein Glück, daß er nie zu träumen gehofft, war ihm beschenk. Sein verehrter Guts­herr nahm seine Tochter in sein Hau«, an sein Herz.

Herr, nun läßest Du Deinen Diener in Frieden fahren!" tief er freudestrahlend.

Leichten Schrittes, das Haupt stolz erhoben, kehrte Buchfeld in sein Schloß zurück und bemerkte zum ersten­mal nicht die grüßenden Kinder an seinem Weg. Da hob er zufällig den Blick und sah vom Friedhof ein weißes

Ein zweiter, von der Kommission beigefügter Absatz lautet:Desgleichen kann von der Ortspolizeibehörde minder­jährigen Personen verboten werden, daß sie innerhalb des Polizeibezirkö die im 8 59 Ziffer 1 und 2 aufgeführten Gegenstände nach Sonnenuntergang, und minderjährigen Personen weiblichen Geschlechts, daß sie dieselben Gegen- ........ Dieser Zusatz wird

stände von Haus zu Haus feilbieten."

besonders von den Abgg. Baumbach und Büchtemann bekämpft, da er den beabsichtigten moralischen Zweck nicht erreiche, während ihn Abg. v. Kleist-Retzow, ohne sich übrigens besonders große Wirkung von demselben zu ver­sprechen, zur Annahme empfiehlt. Auch über diesen Zusatz muß durch itio in partes entschieden werden. Derselbe

.iaen nimmt entgegen: Edition d. Blattes. W- .Viinnoncen-SBureaui

Dietrich u. 6». in und Hannover; Th. in Frankfurt ° M.; L?nst°in u. Vogler in * Jtfiirt a. , öCTlttt, Win ic.; Rudolf Kr,flin Berlin, Frank- a- M- re-

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte«, sowie b.Annoncen-Bureaux von G r. Daube u. Ce. in Frankfurt a. M; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Invalidendank in

Berlin; W. Thiene« in Elberfeld; C Schlotte in

Bremen.

Marmorkreuz herüberwinken mit der wohlbekannten In­schrift r

Heute rötet Freude uns're Wangen

Morgen scheint der Mond auf unser Grab."

Er zog wie fröstelnd den Mantel um seine Schultern und murmelte:

Ach, laß fie ruh'n, die Toten."

VI.

Wie manche Saite auch im Jnnnern sprang. Wie wild der Geist mit seinem Gotte rang. Wie dumpf der Sinn, wie tonlos unser Wort: Das Herz pocht fort.

In dem dicht besetzten Schauspielhause der Residenz gingEmilia Galotti" in Szene. In einer der vorderen Logen befanden sich zwei Männer, die, ihrem äußern nach zu schließen, zu den obersten Schichten der Gesellschaft zählen mußten. Der jüngere, der die Uniform der preußischen Offiziere trug, war eine schmächtige, zierliche Gestalt mit feinem, blassem Antlitz und jenem schwermütigen, klagenden Ausdruck in den nachtschwarzen Augen, der Frauenherzen so oft gefährlich wird; seine Züge sprachen von durch­schwärmten Nächten, aber sein Lächeln kündeie einen edleren Kern. Er war offenbar nicht aus Kunstinteresse herge­kommen, denn nur ganz ausnahmsweise richtete sich sein vielbenutztes Glas auf die Bühne, sonst unterwarf er lieber die gegenüber befindlichen Damenreihen seiner Revision ober vertiefte sich in die Betrachtung seines tadellosen Glacö« ober aber heftete die unruhigen Blicke auf feinen Begleiter, als könne er bnrch solch ftumnv« Flehen die Aufmerksam­keit desselben von dem Schauspiel abziete.'.

(Fortsetzung folgt.)

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Bei Fortsetzung der zweiten Beratung der Gewerbe- tehend ai| Mmngsnovelle wurde zunächst der 8 59 (Fälle, in denen immer ut eines Wandergewerbescheines nicht bedarf), worüber die lienD« Diskussion gestern nicht zu Ende geführt war, zur Er- " * ledigung gebracht. Abg. von Köller empfahl die Kom- missionsbeschlüfse zur Annahme, und bat die Herren, welche Mnderungsanträge gestellt, dieselben im Interesse der Förderung der Geschäfte zurückzuziehen. Abg. Baumbach empfahl sein Amendement im Jntereffe der kleinen Land­wirtschaft und erklärte sich auch für den Antrag Kayser, wenn dieFamilienangehörigen" beseitigt würden. Regie- nmgskommissar Geheime Rat Bödiker rechtfertigte die Faffung der KommissionSbeschlüfse. Das Resultat der Ab­stimmung war die Ablehnung deS gestern erwähnten An­trages Papellier; bet Antrag deS Abg. Baumbach, die Ziffer 1 folgendermaßen zu fassen:wer Erzeugnisse ter Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, deS Garten- und Obstbaues, der Geflügel- und Bienenzucht, sowie selbst­gewonnene Erzeugniffe der Jagd feilbietet" wurde mit Stimmengleichheit 130 gegen 130 abgelehnt. Der Antrag Kayser wurde per majora verworfen und schließ­lich der ganze 8 59 in der Fassung der KommisstonSbeschlüsfe