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XVIII. Jahrgang

Marburg, Dienstag, 10. April 1883.

.kN der Kaste"

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»rfAeint täglich außer an den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirtet Soim^rg-blatt'" durch die Expedition (R o ch'fche Buchdruckerei) bezogen «'/. «ar», durch die Postämter des Deutschen Reiche- 2 Mark 50 Pfg. (excl- Bestellgebühr.) -^Jnsertionsgebühr für bte gespaltene Zeile 10 Pf«.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet.

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(Fortsetzung folgt.)

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Auf Irrwege«.

Novelle von L. Calm.

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Er machte einen Versuch, sie aufzuheben, aber sie fuhr so heftig zurück, daß er sie in Ruhe ließ und nach seiner Wohnung ging, seine Haushälterin nach dem Mädchen zu Dicken.

Als diese zu der Stelle kam, war da« Mädchen ver­schwunden. ,

Bekannte aus der nächsten Stadt wollten später be­haupten, das Mädchen bet einer umherziehenden Komödianten- dande gesehen zu haben. Im Dorfe selbst ward nie wieder eine Spur von der Schwester des unglücklichen Harden entdeckt. m Ä . .

Wohl Dir, Luise, Du arme verlasiene Braut, daß ^kberjlut Deine Sinne umfangen hielt, als man mehrere tage später stromabwärts die entstellte Leiche HardenS fand. Tin prachtvolles Marmorkreuz, da« der Baron auf dem Friedhof hatte errichten lassen, bezeichnete die Stelle, wo sein Liebling schlummerte, und konnte nun da« Ziel seiner traurigen Wallfahrten sein.

Die gerichtlichen Nachforschungen, die über den Tode«- s»ll des jungen Harden angestellt wurden, führten zu keinem Resultat. So wurdx zuletzt allgemein angenommen, daß tr, von dem schweren Wein berauscht, auf dem Heimwege «bet die Brücke plötzlich da« Gleichgewicht verloren habe »lld gegen das Geländer gefallen sei, welches der plötzlichen Saft nachgegelun, Harden in den Fluß gestürzt und so sein tob herbcigeführt worden sei.

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Rfissr* * ,, Annoncen-Bureaux ^ Dietrich u. Co- in ""-./undHannover; Th.

>u Frankfurt a M-;

u- Vogler tn H fit a. M., Berlin, -.ia Köln k.; Rudolf Ä in Berlin, Frank» furt a. M- rc-

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b. Blatte«, sowie d.Annoncen-Burenux von G. 8. Daube u. So. in Frankfurt a. M; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendankin

Berlin; W. ThieneS in Elberfeld; 6. Schlotte in

Bremen.

sonen, welche die in diesem Paragraphen bezeichneten Ge­werbe beginnen, haben bei Eröffnung ihre« Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen."

Diese Fassung entspricht dem in Geltung befindlichen 8 35 der Gewerbeordnung von 1869 mit dem Unterschiede, daß demselben die Bestimmung bezüglich des Handels mit Dynamit hinzugefügt worden ist.

Eventuell wird, für den Fall der Annahme deS 8 35 der Kommissionsbeschlüsse, beantragt, im ersten Absatz die Worte zu streichen:sowie der Betrieb von Badeanstalten" und im dritten Absatz die Worte zu stretchen vonder ge­werbsmäßigen Besorgung" an bis zuDarlehen und Hei­raten", sowie den letzten Satz deS dritten Absatzes:Den­jenigen, welche gewerbsmäßig rc." als besonderen Absatz anzunehmen.

Abg. Munckel empfiehlt den Prinzipalen Antrag, indem er die Unterschiede desselben von den KommisstonSbeschlüffen hervorhebt und darzulegen sucht, daß kein Grund vorliege, von den Prinzipien der bestehenden Gewerbeordnung abzu­weichen. Der den Polizeibehörden zu gewährende Spielraum deS ErmeffenS dürfe zum Schaden der Gewerbetreibenden nicht noch erweitert werden.

«6g. von Köller dagegen hielt e« aus moralischen Rücksichten für geboten, daß das Prinzip vorhergängiger Bestrafung hier verlaffen werde und bei den in Rede stehen­den Gewerben die Untersagung einzutreten habe, wenn die Unzuverlässigkeit in bezug auf den bezüglichen Gewerbebe rieb sich darthue. Besonders rechtfertigt er im Gegensatz zu dem Vorredner die vorgesehenen Beschränkungen deS Gewerbes der Rechtskonsulenten.

Abg. Reichensperger (Krefeld) begründet seinen Antrag, der in den Kommissionsbeschlüssen die Worte: sowie der Kleinhandel mit Garnabfällen oder Dräumen von Seide" streichen, dagegen dem § 35 folgenden Zusatz geben will:Lumpensammlern, Trödlern und Kleiderhänd­lern ist der Ein- und der Verkauf von verarbeiteter Seide, Seidenabsällen und sogenannten Dräumen von Seide nur auf Grund einer besonderen obrigkeitlichen Erlaubnis ge­stattet." Der Antragsteller betont, daß sich bei diesem Anträge um ganz singuläre Verhältnisse handle, die des­halb auch eine ganz singuläre Behandlung verdienten, des beschränkten sich dieselben keinenfallS auf Krefeld allein, sondern auch auf Elberfeld, Barmen rc.

RegierungSkommissariuS Geh. Rat B ö d i k e r kann dem letztempfohlenen Anträge nicht zustimmen, da ähnliche weit­gehendere Wünsche auch für andere Gewerbebetriebe her­vortreten würden. UebrigenS sei dieser Antrag auch ein Beweis, daß dir Vorlage der verbündeten Regierungen die richtige Mitte treffe. Gegenüber dem Abg. Munckel be­tont der RegiernngSkommissar, daß die Vorlage keineswegs die ehrliche Arbeit schädige, sondern nur die unehrliche Arbeit von der ehrlichen scheide, waS offenbar nur der letzteren zugute kommen könne. Die ursprüngliche Re­gierungsvorlage im Jahre 1869 wäre noch viel weiter ge-

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Einige andere, die sich der Aussagen der kleinen Edith, der Schwester des Verunglückten, erinnerten, munkelten davon, der Verwalter habe sich irgend eine schwere Veruntreuung zu schulden kommen lassen, und, vom Baron darüber zur Rede gestellt, in der Verzweiflung seinem Leben ein Ende gemacht. Daß Baron Buchfeld hierüber ein zarteS Still' schweigen beobachtete, schien bei seinem Charakter wie bei den nahen Beziehungen, in welchen er noch jetzt zu den Bekannten deS Verunglückten stand, sehr erklärlich.

III.

Welch' ein Rätsel ist daS Menschenherz Und waS bringt eS für Gefahren?"

Trotz seiner glänzenden Vorzüge mußte Baron Buchfeld für den feineren Beobachter dennoch als ein ziemlich rätsel­hafter Mann in seinem Thun und Wesen erscheinen, in dessen Inneren manche Leidenschaft schlummerte und in dessen Herzen es bei weitem nicht so glücklich auSsah, als er der Welt glauben machte.

Auf dem Dorfe und in der ganzen ländlichen Umgebung war allerdings der hochangesehene und weit und breit wegen seiner Freigebigkeit und Leutseligkeit geschätzte Baron der­artigen scharfen Beobachtungen nicht ausgesetzt und er blieb vor den Augen der Welt der Alte, doch hätte ihm nur ein­mal jemand auf seinen geheimen Gängen folgen können, so würde man gar bald erfahren haben, wie unglücklich eS um deS Baror« Herz bestellt war.

Einige Wochen nach jenem schlimmen Ereignis hing eines nad, mittag» der Baron das Gewehr auf seine Schulter und ging heiter und vergnügt wie gewöhnlich auf die Jagd.

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gangen, als die gegenwärtigen Bestimmungen, welche letz­teren der KommiffariuS dann im Einzelnen als durch die Verhältniffe gerechtfertigt nachwies. Die Uebelstände, die auf diesem Gebiete hervorgetreten, seien eben die Folge der fundamentalen Aenderung deS Regierungsentwurfs vom Jahre 1869. Er müsse demgemäß bitten, die gegenwärtige Regierungsvorlage unverändert anzunehmen.

Abg. Dr. Blum begründete darauf ein Amendement, welches sich als eine wesentliche Abschwächung der Kornmis- sionöbeschlüsse und eine Annäherung an die bestehende Ge- setzgebung charakterisieren läßt.

Der baicrische Bundesbevollmächtigte Herrmann legte mit Rücksicht auf die baierischen Verhältnisse die Berech­tigung der Kommisstonsbeschlüffe, namentlich deS 3. Ab­schnittes derselben, dar.

Abg. Richter zog darauf den fortschrittlich-sezessioni- stischen Prinzipalantrag zu gunsten de« Antrages Blum- Heydemann zurück. Abg. Mai bauer bekämpfte die Kommisstonsbeschlüffe und sprach namentlich für Beseitigung derRechtskonsulenten" aus dem Kommisstonsbeschluß.

Abg. Dr. Windthorst führte aus, daß unzweifelhaft Mißbräuche auf diesem Gebiete beseitigt werden müßten. Es sei nur die Frage, welchen Organen man die nötigen Befugnisse in die Hand legen solle. Ihm sei durchaus nicht zweifelhaft, welche Bedenken gegen die Erweiterung der Polizeigewalt vorhanden seien. Er würde allerding« vorziehen, die Kompetenzen der Selbstverwaltungskörper angemessen zu erweitern, da solche aber nicht im ganzen Reiche vorhanden seien, bleibe nichts übrig, als um den heillosen Mißständen, die hier in Rede stehen, gründlich abzuhelfen, die Polizeigewalt zu erweitern. Die Regierung müsse aber zugleich ermahnt werden, der polizeilichen Will­kür in politischen und kirchlichen Dingen Einhalt zu thun. Was die Kommission wegen des Dynamit vorschlage, sei daS Minimum deS Notwendigen. Er wünsche ein beson­deres Gesetz über die Fabrikation und den Verkehr mit Dynamit. DaS Gewerbe der Winkelkonsulenten wolle rr möglichst einschränken, noch lieber ganz beseitigen. Wenn man die Institution aber nötig hält, will er sie auch voll­ständig organisiert und unter Disziplin gestellt wissen.

Finanzminister Scholz bemerkt dem Abg. Windthorst gegenüber, er sei überrascht durch die entstandene Kultur­kampf-Debatte, könne aber vor dem Lande die Windthorst- sche Behauptung, daß in Deutschland 15 Mill. Katholiken geknechtet seien, nicht ohne Protest lassen. Diese Behaup­tung sei jedenfalls übertrieb, n. Hierauf wird die Debatte geschlossen. Nach einer großen Zahl persönlicher Bemer­kungen wird der Antrag Heydemann, wonach die Verwei­gerung der Konzession nur bestraften Personen gegenüber zulässig sein soll, mit 128 gegen 127 Stimmen ange­nommen. Der zweite Teil deS Antrages Heydemann wird gleichfalls mit 130 gegen 129 Stimmen angenommen und der ganze Paragraph ebenfalls genehmigt. Nächste Sitzung Montag.

Der heitere Ausdruck wich indessen sehr rasch von seinem Antlitz, als er eine Strecke in den Wald gegangen war und sich allein sah. Sein Schritt wurde langsamer und mehr als einmal hielt er zögernd an, als wenn ihn sein Gewissen warnte ober sich ihm ein anderes Hindernis entgegenstellte; doch wie eilt Mann, der die Notwendigkeit irgend einer schweren Wahl vor Augen hat oder von einer verhängnis­vollen Leidenschaft getrieben wird, ging er immer wieder vorwärts, bis er nach Verlauf einer halben Stunde an einen allerliebsten kleinen Jagd Pavillon gelangte, der für gewöhnlich unbewohnt stand, jedoch stets für des Barons Besuch eingerichtet gehalten wurde.

Kaum erklang deS BarouS Schritt auf der Waldlichtung vor dem Jagdhause, als die Thür geöffnet wurde und eine elfenhaft seine, graziöse weibliche Gestalt auf ihn zuflog, um sich mit der Heftigkeit einer tiefen, leidenschaftlichen Natur in seine Arme zu schmiegen.

Endlich, Eugen, endlich bist Du da, nachdem ich so lange, ach so ewig lange Stunden auf Dich gewartet l"

DaS ist ganz meine stürmische, unvorsichtige, kleine ValeSka," sagte der Baron, ihre Zärtlichkeiten erwidernd.

O, sprich nicht von Vorsicht ich denke ja nicht an mich, nicht an das Urteil der Menschen, nicht an Gefahr und Schande, ich denke, ich fühle nut Dich, Eugen, mein Leben, meine Seele, mein Abgott I"

Sie bebte an seinem Halse, ihre Brust hob sich krampf­haft, und ihre heftige Erregung klang in einem leisen

, - zu setzen.

eht priDie Erteilung von Tanz-, Turn- und Schwimmunter- eS Stki rjcht als Gewerbe darf denjenigen untersagt werden, welche

[12 wegen Vergehen oder Verbrechen gegen die Sittlichkeit be- straft sind. Der Handel mit gebrauchten Kleidern, ge- r brauchten Betten oder gebrauchter Wäsche, der Kleinhandel ___kz mit altem Metallgerät oder Metallbruch (Trödel), oder mit r Jttij Garnabfällen oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle ober Leinen, ferner daS Geschäft eines Pfandleiher« kann demjenigen untersagt werden, welcher wegen aus Gewinn­sucht begangener Vergehen oder Verbrechen gegen daS Eigen­tum bestraft worden ist. DaS Geschäft eines Gesinde- dermieterS kann demjenigen untersagt werden, welcher wegen aus Gewinnsucht begangener Vergehen ober Verbrechen gegen das Eigentum ober wegen Vergehen ober Verbrechen gegen

(12 die Sittlichkeit bestraft worden ist. Der Handel mit Dynamit und anderen Sprengstoffen tarnt demjenigen unter­sagt werden, welcher wegen Zuwiderhandlung gegen die daraus bezüglichen Vorschriften bestraft worden ist. Per-

iiud zu untersagen: der Trödelhandel (Handel mit gebrauchten ' Mdern, gebrauchten Betten oder gebrauchter Wäsche, Klein-

bandcl mit altem Metallgerät, mit Metallbruch oder bet» k'Lei,ßAen), sowie der Kleinhandel mit Garnabfällen oder raar d Azurnen von Seide, Wolle, Baumwolle ober Seinen und , dir Handel mit Dynamit ober anderen Sprengstoffen. leiöttB H^selbe gilt von der gewerbsmäßigen Besorgung fremder

R-chtsangelegenheiten und bet Behörden wahrzunehmender I vfsk» ^schäfte, insbesondre der Abfassung der darauf bezüglichen _ [11 Mißlichen Aussätze, von dem Geschäfte der gewerbsmäßigen

Bermittelungsagenten für Jmmobiliarverträge, Darlehen t md Heiraten, von dem Geschäfte eines GefindevermieterS eim S StellenvermittlerS, sowie von dem Geschäfte eines

Auktionators. Denjenigen, welche gewerbsmäßig daS Ge­schäft eines Auktionators betreiben, ist es verboten, Jmmo- bilien zu versteigern, wenn sie nickt von den dazu befugten I. Q« Staats- oder Kommunalbehörden ober Korporationen als örnm solche angestellt sind (8 36). Personen, welche bit in ' tiefem Paragraphen bezeichneten Gewerbe beginnen, haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes bet zustänbigen Be- [IMrde hiervon Anzeige zu machen."

: Dagegen wirb von fortschrittlich - sezesstonistischer Seite jmaschs beantragt, an Stelle des vorstehenden § 35 den folgenden

Berlin, den 7. April.

bei heutigen (60) Plenarsitzung des Reichstags «rde bei Fortsetzung der zweiten Beratung der Gewerbe- ®ßc der Rest dcS Art. 3 ohne Debatte angenommen.

Art. 4 soll 8 35 nach den KommisflonsbeschlÜffen

Wendermaßrn lauten:

1 Die Erteilung von Tanz-, Turn- und Schwimm-

r 1 unterricht als Gewerbe, sowie bet Betrieb von Badeanstalten :*ttl6i g, ,u untersagen, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Uiuuverlässigk'it deS Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen

gewerbebetrteb darthun. Unter derselben Voraussetzung

1883 t'l iclle.

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