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Marburg, Mittwoch, 4. April 1883.

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Die Exped. der Oberhess. Ztg.

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Beranlagung der Klaffenstener der zwei untersten Stufen nach den bisherigen Vorschritten zu erfolgen.

8 5. Bezüglich der für die örtliche Erhebung und Ver­anlagung der Klaffensteuer den Gemeinden bewilligten Ge­bühren bewendet e- bei der Bestimmung im 8 6 des Gesetzes vom 16. Juli 1880 (Gesetz - Samml. S. 287) mit der Maßgabe, daß hinsichtlich der aufgehobenen Stufen 1 und 2 der Klaffensteuer nur für die Veranlagung die Gebühr von drei Prozent de» Veranlagungssolls gewährt wird.

8 6. Der zu den im 8 1 bestimmten Steuererlaffcn erforderliche und nach 8 4 des Gesetze- vom 16. Juli 1880 ju berechnende Betrag zuzüglich der nach § 7 deS gegen­wärtigen Gesetzes den Hohenzollernschen Landen zu gewähren­den Summe, aber nach Abzug deS auf 740000 Mark angenommenen Mehraufkommens an Klaffensteuer infolge Wegfalls der Kontingentierung kommt auf die nach § 1 jene« Gesetze- zu Steuererlassen zu verwendenden Geld­summen in Anrechnung.

8 7. Den Hohenzollernschen Landen wird jährlich ein Betrag überwiesen, welcher nach dem Verhältniffe der durch die letztvorangegangene Volkszählung ermittelten Bevöl- kerung-zahl de» übrigen Staatsgebietes zu der der Hohen­zollernschen Lande einem Erlaffe von 20600000 Mk. an Klaffen- und Einkommensteuer entspricht. Die Feststellung dieses Betrages erfolgt durch den Staatshaushalts Etat. Der festgesetzte Betrag wird nach dem Verhältnisse der durch die letztvorangegangene Volkszählung ermittelten Einwohner­zahlen auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Den Ver­tretern der letzteren steht die Beschlußsaffung über die Ver­wendung zu.

8 8. Die zur Ausführung diese» Gesetze» erforderlichen Anweisungen erläßt der Finanz-Minister.

betreffend die Feststellung deS Staatshaushalt«»Etats für da» Jahr vom 1. April 1883/84. Vom 27. März 1883.

8 1- Der diesem Gesetze al-Anlage beigefügte StaatS- hauShaltS-Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84 wird in Einnahme auf 1083057883 Mk. und in Ausgabe auf 1083057883 Mk., nämlich auf 1039859694 Mk. an fortdauernden und auf 43198189 Mk. an einmaligen und außerordentlichen Ausgaben festgestellt.

8 2. Im Jahre vom 1. April 1883/84 können nach An­ordnung des Finanz-Ministers verzinsliche Schatzanwetsungen bi» auf Höhe von 30000000 Mk., welche vor dem 1. Januar 1885 verfallen müssen, wiederholt auSgegeben werten. Auf dieselben sinden die Bestimmungen der §§ 4 und 6 de» Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetz- Sammlung, Seite 607) Anwendung.

8 3. Der Finanz - Minister ist mit der Ausführung diese- Gesetze« beauftragt.

«Fade» Geschwätz,' unterbrach ihn Gebhart Du mußt mir behilflich sein.'

.Nimmermehr.'

tob und Teufel, ja sag' ich!,

Ernst wandte sich statt jeder Antwort um und

«.Thörichter Bursche, wer hat Dir erzählt, «a» «ein zu verbergen hat?'

Der Sohn de» Erschlagenen I'

^Willst Du Deinen Vater am Pranger stehen lassen?' jy der Müller fort.Du bist nun e'nmal mein Sohn 16 mußt zu mir stehen. Also, Du bist von der Partei.' .Ernst gab keine Antwort. Noch immer hielt er da» Wcht in beiden Händen verborgen. Er konnte da« Ent-

Die Mühle« Batte».

Kriminalnovelle von Georg Höcker.

(Fortsetzung statt Schluß.)

Ernst sah den Vater mit verächtlichem Blicke an, denn

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betreffend die Ergänzung der Einnahmen in dem Staat«- hauShaltS-Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84.

Vom 27. März 1883.

8 1- Zur Bereitstellung deS Geldbetrages, welcher zur Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaushalt» - Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84 erforderlich und unter Kapitel 24 Titel 19 der Einnahme in dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung in Höhe von 23248000 Mmk in Ansatz gebracht ist, ist eine Anleihe durch Ver­äußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldver­schreibungen anzunehmen.

8 2. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfüße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen veraus­gabt werden sollen, bestimmt der Finanz-Minister. Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe wegen Annahme derselben als Pupillen- und depo- fltialmätzige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz Sammlung, Seite 1197) zur Anwendung.

8 3. Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. ö

besetz,

die Aushebung der beiden untersten Stufen der

setzliche nicht faffen, daß der Mann, dem er sein Leben verdankte, ein gemeiner Mörder sein sollte.

Nun, gitJ AntwortI' herrschte Gebhart ihn an.Die Zeit verrinnt und die Bluthunde können mir bald auf den Fersen sein.'

Flieh', um Gotteswillen flieh', ehe e» zu spät Ist,' schluchzte Ernst.

Daß ich ein Narr wäre, Du sentimentaler Thor!' höhnte der Alte und trat dicht vor seinen Sohn.

Nur der Bruder weiß davon und Dein Freund, wie Du sagst. Sie müssen verstummen, auf ewig ver­stummen, und Du mußt mir behilflich sein.'

Worauf sinnst Du, Vaters'

Narr, worauf werde ich denken! Daß ich da« Gut nicht fahren lasten will, da» ich mir mit Aufgabe meine« Seelenheil« erkauft, kannst Du Dir wohl denken, Schwach­kopf, wenn Du noch überhaupt dazu fähig bist. Sie oder ich, da» ist jetzt die Losung, und ich denke, da kann Dir die Losung nicht eben schwer fallen!'

Mord, Mord und wieder Mord,' schrie der entsetzte Jüngling. Hast Du alle Bande der Natur abgestreift, daß Du mich dingen kannst.'j

Zu dem mit dem 1. April begonnenen II. Quartal 1883 werden Bestellungen auf die

Oberhesfische Zeitung

,nd deren Gratisbeilage

Illustrierte» Som»tag»blatt

bei der Post noch angenommen. Auf dem Lande können die Bestellungen auch bei den Landpostboten gemacht werden.

gc In den Ortschaften, in denen sich Poststellen oder Postagenturen befinden, können die Zeitungen auf den Lureaux abgeholt werden und ist dann die Zahlung von Bestellgeld nicht erforderlich.

Di- Oberhesfische Zeitung mit »blatt kostet vierteljährig Mark 2,50 und da« Bestellgeld noch weitere

da« Zimmer verlasten. Aber mit einem Sprung der Müller vor ihm und wehrte ihm den AuSgang.

Wohin?' knirschte er.Bube, Du mußt e« thun,

DerReich«- und Staats-Anzeiger' publiziert folgende Gesetze:

,,,igen nimmt entgegen: Expedition d.Blatte«. ? ',e .Ännoncen-Bureanx jp. Dietrich u. Cs. in *4-1 und Hannover; Th. xji-kich in Frankfurt a M.; Lifenftein u. Vogler in *,".ntfurt a. 51., Berlin.

Köln tc.; Rudolf Mm Berlin, Frank- 1 furt a. Ä. re-

»nzeigen nimmt entgegm: die Expedition d. Blatte«, sowie d.Annoncen-Bureaux »en G 8. Daube u. 6e. in Frankfurt a.M.;Jlkgerschr Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank iu Berlin; W. Thiene« in Elberfeld; 6. Schlotte in Bremen-

Stufen 3 bis 12 der Klaffensteuer, zwei Monatsraten der l, v krsten und eine Monatsrate der zweiten Stufe der klafst- stark i strickten Einkommensteuer bleiben fortan außer Hebung, ' »nd zwar im Monate Juli, beziehentlich in den darauf folgenden Monaten.

§ 2. Die Bestimmung de- 8 20 Alinea 2 de- Ge­sches vom 25. Mai 1873 (Gesrtz-Samml. S. 213) findet auf die erste bis einschließlich fünfte Stufe der Einkommen- steuer Anwendung.

$3- $6 M 6W, E (@.l4.s,mmt.

6. 213), 8 5 de- Gesetze- vom 25. Mai 1873 (Gesetz. Sammlung S. 222), 8 9 Absatz 4 de« Gesetze« vom 23. Juni 1876 (GesetzSamml. S. 169), Artikel II de« öesetzes vom 12. März 1877 (Gesetz. Samml. S. 19), sowie das Gesetz vom 10. März 1881 (Gesetz-Sammlung ®. 126) werden aufgehoben.

8 4. Für die Erhebung von Kommunalzuschlägen zu den im 8 1 gedachten Steuern ober die Verteilung von Kommunallasten nach denselben, sowie für die Feststellung tkr nach dem Maßstabe der Besteuerung geregelten aktiven Md passiven Wahlberechtigungen bleiben dir in den Gesetzen i er die Klaffen- und klassifizierte Einkommensteuer vor« geschriebenen Steuersätze maßgebend und hat auch ferner die

Dentsche» Reich.

Berlin, 2. April. Der Kaiser empfing vormittag« den kommandierenden General drö VIII. Armeekorps v- Thile, welcher zum General der Infanterie ernannt worden ist, und später den von einer Inspizierung-reife zuiuckgekehrien Admiralitätschef v. Caprivi. Der Kaiser wird bei anhaltend warmem Wetter die regelmäßigen Au<- fahrten alsbald wieder aufnehmen. DerReichs-Anz.' publiziert die Ernennung des Kammergerichts«Präsidenten Meyer zum wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Excellenz. Auf der Tagesordnung der am 3. April um 1 Uhr nachmittag« anberaumten Sitzung des ReichS- tags steht 1 erste und evcnt. zweite Beratung der Be- fchlüffe de» BundeSrate«, betreffend die Aufnahme von Kunstwollfabriken, Anlagen zur Herstellung von Celluloid, und DsgraSfabriken in das Verzeichnis derjenigen gewerb­lichen Anlagen, welche nach Bestimmung des § 16 der Ge­werbeordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen, 2. erste und event. zweite Beratung der Uebereinkunft wegen gegenseitiger Zulaffung der an der Grenze wohnhaften Mediztnalpersonen zur Ausübung der Praxis zwischen dem Deutschen Reiche und beziehungsweise Oesterreich-Ungarn vom 30. September 1882, Belgien vom 7. Febr. 1873 und den Niederlanden vom 11. Dezember 1873. 3. Erste und event. zweite Beratung eines Gesetzes, betreffend die Abänderung deS Zolltarifs (Holzzölle). - In einer kom­binierten Besprechung von Vertretern der drei liberalen Fraktionen de» Reichstag», welche am Freitag Abend statt- ich befehle es Dir, ich Dein Vater. Willst Du mich auf da» Schaffet bringen?'

Laß mich,' wehrte Ernst ab.

.Wohin!' brüllte der Alte und packte seinen Sohn bei der Brust.

Den Freund warnen und den Vater womöglich retten!' Du willst mich töten, Natter!' schrie der Müller und stieß den Jüngling von sich.Aber eS soll Dir nicht gelingen!'

Damit riß er eine Doppelflinte, die an der Wand hing, herab und legte auf Ernst an.

Er war anzuschauen wie ein wilde» Tier, und au« snnen blutunterlaufenen Augen leuchtete ein gräßlicher Snt- schluß hervor.

Ich habe so viel Blut vergoffen, daß e« mit wahrlich auf eine Unze mehr nicht ankommen kann,' brachte er mit vor Verzweiflung gepreßter Miene hervor.Willst Du mir helfen, sag' e», oder, so wahr ich

Um Christi willen, Barmherzigkeit,' ri f entsetzt Frau liSbeth, welche durch den Lärm herbeigcrufen war und in einem Augenblicke da« schreckliche Schauspiel übersah.

ES ist Dein Sohn, Franz,' fuhr sie fort und stellte Nch schütz-»^ vor ihr Kind,mich triffst Du zuerst, ehe

Geh' au« dem Wege, Weib,' ächzte der Müller und blieb im Anschlag Hegen.Geh' an« dem Wege, sage ich, »der ich stehe für nicht«.' " ' '

*®° drücke lo« und morde nach Herzenslust unser Leben, wie Tu schon lange unser LebenSglück gemordet hast,' rief Frau Lisbeth blitzenden Auge», der die Gefahr, in welcher ihr Sohn schwebte, Löwenmut verlieh.Aber glaube, e» giebt eine ewige Gerechtigkeit!' (Schluß folgt.)

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Erscheint täglich aufe« an den Werktage nach Sonn- und Feiertagen. Prei« für da« Quartal mit bet wöchentlichen BeilageJllustrirtel eomUaa-blaU' durch die Buchdruckeret) bezogen 3/. M«k-durch die Postämter de« Deutschen Reiche« 8 Mark LOPfg. (excl. Bestellgebühr.) - 3nfertion«gebübrfürbie gespaltene SiklOBfa * * 5flr tn der Expedition zu ertheüende Auskunft und Annahme von Abreffen »erben 25 Ma. berechnet. * ö te iv VT«.

kDummes Zeug,' grollte der Alte und blieb mit ver« Mänkten Armen vor dem Jüngling stehen.Sprich da« Mltige Wort nicht aus. Ich habe Dir schon gesagt, daß Notwehr gewesen ist.'

»Nein, nein!" schrie Ernst und «ich unwillkürlich «rück.

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Klassensteuer. Vom 26. März 1883.

, Distr! § 1. I. Die beiden untersten Stufen der Klaffensteuer (§ 7 beS Gesetzes vom 25. Mai 1873, Gesetz-Sammlung S. 213) werden vom 1. April 1883 ab aufgehoben, so stark, i daß mit diesem Zeitpunkte die Verpflichtung zur Entrich- tiing der Klassensteuer erst bei einem Jahreseinkommen von mchr als 900 Mk. beginnt. II. Drei Monatsraten der

i, 6 hatte keinen Vater mehr. Das letzte Band der Liebe,

Näh.tu> ba« ihn an den Elenden gefeffelt, es war zerriffen durch

[U' die Blutschuld, die auf ihm lastete. Denn daß sein Vater

; 'ji ;e That begangen, deren ihn der Fremde im Dorfkruge

111' ikjichtigt hatte, war für ihn kein Zweifel mehr, er brauchte «m Gerichteten nur in die blutunterlaufenen Augen zu Hauen, in daS verstörte Antlitz, da« vergeblich die MaSke ,ift Gleichgiltigkeit anzunehmen versuchte, um da« böse Ge­bucht, 1 wissen, da« deutliche Schuldbewußtsein, zu erkennen.

ben w*Weh' mir, mein Vater ist ein Mörder!' schrie der [ glückliche junge Mann und preßte beite Hände vor da« ---'fee Antlitz.

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