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XVIII. Jahrgang.

Marburg, Sonnabend, 31. März 1883.

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ZiÄeint täglich außer an den Werktagen nach Sona- und Feiertagen. Preis für da» Quartal mit der wöchentlichen Beilage »Jllnftrirte- Eormttrg-blatt" durch die Spedition (« o ch'fche ^ Buchdruckerei) bezogen 8*/t Mark, durch die Postämter de» Deutschen Reiches S Mar! 60 Pfg. (excl. Bestellgebühr.)'JnsertionSgebühr für btt gespaltene Zeile 10 Pf«.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 86 Pf«, berechnet.

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O^irrteljrhrig Mark 2,50 und da- Bestellgeld noch weitere I 0 Pfg- Die Exped. der Oberhess. Ztg.

Das Bertaguugsrecht.

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Noch läuteten die MittagSglocken de« nächsten Tage«

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Die Mühlen Gottes.

Kriminalnovtlle von Äeorg Höcker.

licht,' den MSrder zu berühren? Aber er schlief weiter und deder Sonnenschein, noch Mühlgeklapper vermochten ihn

,,n nimmt entgegen: Äition d. Blatte»,

nicht bestreiten lassen. Neben der Opposttion gegen diese formale Notwendigkeit hat sich aber eine andere wett be­fremdlichere erhoben, welche die materielle Zweckmäßigkeit der eingetretenen Pausen bestreitet. Diese Pausen sind auch der Regierung nicht von vornherein erwünscht ge­wesen. Die Reichsregierung, wie di« von Preußen, hätte eS vorgezogen, wenn durch Ncbeneinandertagen der Par­lamente, dessen Jnkonvenienzen ja auf keiner Seite ver­kannt werden, gleichwohl die einmal bedrängte Lage der Geschäfte überwunden worden wäre. Nur in der Ueber» zeugung, den dringenden Wunsch der Parlamente zu er­füllen, haben die berufenen Ratgeber de« Kaiser« und König« im Reich und in Preußen die Vertagung ange­raten. Auch den Umstand hat die Regierung weder im Reich noch in Preußen sich verhehlt, daß durch die Ver­tagungen daS Ncbeneinandertagen schließlich doch nicht ver­mieden werden kann. Denn vom 3. bis zum 16. April kann der Reichstag die ihm noch obliegenden dringenden Arbeiten nicht erledigen, und andererseits konnte der Wieder« zusammentritt deS Landtag- nicht länger hinauSgeschoben werden, ohne dem letzteren eine Ausdehnung der Session bi« in den Spätsommer aufzulegen. Die Vertagung de« Reichstag« hat aber jedenfalls den Nutzen gehabt, daß wenigstens die Etatsberatungen des Abgeordnetenhauses ohne Beeinträchtigung durch gleichzeitige Beratungen de« ersteren zu Ende geführt werden konnten.

Es ist behauptet worden, daß die preußische Regierung durch die von ihr dem Könige vorgeschlagene Vertagung das rechtzeitige Zustandekommen der Verwaltungsgesetze in Frage gestellt habe, da infolge der Unmöglichkeit, während der Vertagung KommisstonSsttzungen abzuhalten, die Fest­stellung des Berichts und damit die Inangriffnahme der Durchberatung der Entwürfe eine erhebliche Verzögerung erleiden müßte. Auch dieser Vorwurf entbehrt der Be­gründung. Die Ergebniffe der kommissarischen Beratungen befinden sich bereits in den Händen der Abgeordneten, so daß sich dieselben über die vielfach ventilierte Materie schon jetzt zu informieren im Stande sind. ES kann sich dem­nach schlimmstenfalls nur um den Verlust von wenigen Tagen handeln, die im weiteren Verlaus der Sitzungen leicht wieder eingcbracht werden können, zumal e- an aus« reichendem Material für die Ausfüllung der ersten, auf die Vertagung folgenden Sitzungen keineswegs fehlt.

Im übrigen muß die Entschiedenheit betont werden, daß die StaatSregterung auf die Erledigung dieser Vor­lagen noch in dieser Session den größten Wert legt, und daß dieselbe nicht ablaffen wird, die Durchberatung und Beschlußfassung selbst auf die Gefahr hin zu verlangen, daß die Session deö Landtages sich über den bisher ange­nommenen Termin hinaus ausdehnen sollte. (Prov.-Corr.)

In beiden Fällen hat die Regierung, in dem einen Fall te des Reiches, in dem anderen die von Preußen, einem

VI Immer tiefer.

Der Kaiser und König hat von dem ihm zustehenden tcht der Vertagung in diesem Jahr gegenüber dem ReichS- m wie dem Landtag Gebrauch gemacht. Durch Kaiserliche jkrordnung vom 16. Februar ist der Reichstag, nachdem erjeibe zu einer mehr als dreißigtägigen Vertagung seine luftimmung gegeben, vom 17. Februar bi« 3. April ver-

worden. Durch Königliche^ Verordnung sind beide

nacht werden.

ggp- In den Ortschaften, in denen sich Poststellen oder

ner oi Landtags vom 18. März bi« zum 16. April

erlagt worden. ___

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QU dem mit dem 1. April beginnenden II. Quartal gM ersuchen wir die Bestellungen auf die

Oberhesfische Zeitung

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s-Ad Mgmden Wunsch sowohl deS Reichstags wie de« Landtags

»uet »tgrgenzukommen geglaubt. In beiden Fällen hatte ver-

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Aber andere Mühlen fingen an zu arbeiten und waren lüftetet mit ihrem Werke fertig. Die Mühlen Gottes, die 161 langsam mahlen, aber desto sicherer zermalmen. 101

dcr Post recht bald erneuern zu wollen. Auf dem 'M- £nbe können die Bestellungen auch bei den Landpostboten

herauszubringen aus dem alten Mann, denn er jammerte unaufhörlich um seine Tochter, die so unchristlich habe sterben müssen.

Endlich fand sich ein Verdachtsmoment, der von schwer­wiegenden Folgen sein sollte. In der krampfhaft zusammen­geballten Faust der Ermordeten fand sich nämlich ein Hornknopf mit einem Stückchen abgeriffenen grauen Tuche« daran. Vorläufig konnte dies jedoch noch nicht auf dir Spur de« Schuldigen führen, da Miertschke auf Befragen erklärte, Joppen von solchem Zeuge seien häufig, so trügm zum Beispiel der Müller Gebhart und sein Sohn Ernst seine» Wissen« derartige.

Doch," setzte er hinzu,trage ich auch selbst mitunter eine solche."

Er mußte fie vorwetsen, e« fand sich jedoch kein Un« thätchen an ihr.

Scheffler unterredete sich leiser mit Benno anb beauf­tragte diesen mit dem Ortsschulzen in Begleitung eine« Gendarmen bei den Inhabern solcher Joppen vorzusprechen und nach dem Mörder zu fahnden; er wolle indessen zum Müller gehen und auch daselbst Nachsuchung halten.

Die Kammer wurde nunmehr versiegelt und die beiden Freunde begaben sich je in Begleitung eine« Gendarmen auf die Suche.

Benno mußte auch im Hause Marten« vorsprechen. Er fand daselbst den Alten in großer Aufregung und Gretchen aufgelöst in Thrinen.

Waö ist denn vorgefallen," frug der junge Mann bestürzt und schaute sich in dcr sonst so freundlichen Wohn­stube um, die heute da« Merkmal großer Unruhe trug.

(Fortsetzung folgt.)

k Ttjinnoncen-Bureaux ^ Dietrich u. 6e. tn -1,, und Hannover; Th. &in5ranlfurta®l.; Sein u. Vogler in e a- M., Berlin, ?£j»In Rudolf ffl8 in Berlin, Frank- W furt a. rc-

Unbemerkt kam Gebhart bei der Mühle an, in der ti nh< chvll wieder lustig klapperte, und schlich sich in sein Schlas- immer. Dort legte er sich nieder, als ob nichts geschehen ei, und schlief anscheinend gut und fest.

Riefen ihm die Räder in ihrem Geklapper und Getriebe acht förmlich Mörder zu, und scheute sich der erste Sonnm-

Lnztigtn nimmt tntfltgen: die Expedition d. Blatte«, sowie d.Annonctn-Bureaux von G 8. Daube u Eo. in Frankfurt a. M.; Jäaersche Buchhandlung daselbÜ; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendankin

Berlin; W. Thiene» in

Elberfeld; 6- Schlotte in

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IO licht, da war da« im Schulzenhause verübte Verbräm 10 schon in aller Munde. Der Untersuchungsrichter Scheffler, 6 dn so unverhofft in volle Amt-thätigkeit treten mußte, Matte Mühe, sich durch die dicht« Menge hindurch zu 30 Gängen, welche sich vor dem Schauplatz« de« Verbrechen» # »Usgestaut hatte. Er traf da« Zimmer noch in demselben 88 zustande, wie es der Müller in der Nacht verlaffen hotte, da ter Schulze, als er besorgt nach seiner Tochter schauen 0 idvlltc, dieselbe an einem Pfosten hängend fand, schleunigst 1 M Feld geräumt und zu Scheffler gelaufen war, von dem

Daß damit aber den Präsidien der gesetzgebenden Körper, bezw. diesen selbst die Macht gegeben sei, längere Unter­brechungen der Sitzungen eintreten zu laffen, ist entschieden in Abrede zu stellen.

Die erwähnten VerfassungSbestimmungen gehen von der zutreffenden Erwägung au», daß der oberste Träger der lhcekutivgewalt vermöge der ihm allein innewohnenden Möglichkeit, den Gang der staatlichen Geschäfte vollständig zu übersehen, auch allein eine sichere Entscheidung darüber zu treffen im stände ist, wann die Einberufung und daS Zusammensein der gesetzgebenden Körperschaften den Ord­nungen und Bedürfniffen der Staatsverwaltung entspricht. Au» diesem Grunde ist im Art. 52 der preußischen und im Art. 12 der ReichSverfaffung der Krone da» ausschließ­liche Recht der Einberufung, wie der Vertagung und Schlie­ßung der Parlamente mit einzelnen daS Wesen der Sache nicht berührenden Beschränkungen beigelegt und derselben damit zugleich in gewissem Sinne die obere Leitung^ der parlamentarischen Geschäfte zugewiesen worden. Gegenüber diesen der Krone zustehenden Rechten ergiebt sich für den Landtag oder Reichstag, wenn et auf Einberufung des Staatsoberhaupts versammelt ist, die Verpflichtung, die ihm überwiesenen Vorlagen in ununterbrochener Reihenfolge durchzuberaten und seine Geschäfte ohne Verzug zu erledigen. Entgegengesetztenfalls würde er mit den Rechten der Krone in Widerspruch treten und sich an Stelle derselben in willkürlicher Weise die nur dieser zustehende Bestimmung darüber anmaßen, ob im gegebenen Augenblicke daS Zusammensein im staat­lichen Jntereffe für zweckmäßig und notwendig zu erachten ist oder nicht. Eine Unterbrechung der Verhandlungen ist daher, sofern dieselbe nicht durch die Initiativ« deS Staatsober­hauptes herbeigesührt wird, nur insoweit für Mässig zu er­achten, als entweder äußere nicht zu beseitigende Umstände die« selbe unumgänglich notwendig erscheinen laffen, oder aber die ordnungsmäßige Erledigung der Geschäfte selbst dieselbe er­heischt. Darüber hinaus steht dagegen nach den gegebenen Darlegungen dem Landtage so wenig wie dem Reichstage das Recht zu, die Verhandlungen zeitweise auszusetzen und vie Geschäfte ruhen zu lassen. Am wenigsten gewähren hierfür die Geschäftsordnungen einen Anhalt. Dieselben sind bin­dend für diejenigen, deren Geschäfte dadurch geregelt werden sollen, also für die parlamentarischen Körperschaften. Für außerhalb der letzteren stehende Faktoren haben sie dagegen keine rechtsverbindliche Bedeutung und vermögen insbe­sondere nicht selbständige, verfaffungSmäßig der Krone zu­stehende Rechte zu schmälern und zu beeinträchtigen. Hier­aus ergiebt sich, daß längere Unterbrechungen der Sitzungen nur durch Vertagung, also durch einen Akt der Krone, bewirkt werd.» können.

Die Notwendigkeit, die gewünschten Pausen in den Ar­beiten des Reichstags wie des Landtags auf dem Wege der förmlichen Vertagung herbeizuführen, wird sich mithin

Als Scheffler sich der Annamarie näherte, fand er, daß sie bereits völlig kalt und ihr Leben unwiderbringlich dahin fei. Dessenungeachtet schickte er seiner Pflicht gemäß einen reitenden Boten zu dem nächsten Arzt«, damit dieser den eingetretenen Tod konstatiere, sowie feststelle, ob Annamarie durch eigene ober fremde Schuld gestorben sei.

Da er bis zur Ankunft de« Arztes die Tote nicht berühren wollte, so blieb ihm nur übrig, Nachforschungen über einen etwaigen Mord anzustellen. E» fanden sich nur wenige Spuren, die ebenfo gut sich auf eine Selbstent- leibung deuten ließen. DaS zerwühlte Bett konnte ebenso gut von der Verblichenen herrühren, wie von fremder Hand, und nur die angelehnte HauSthür war geeignet nach der Au-sage de« Schulzen, der versicherte, da« Thor am ver­gangenen Abend selbst geschloffen zu haben, einen Verdacht zu erregen.

Endlich kam der Arzt.

Nach kurzer Untersuchung erklärte er, daß unbedingt ein Mord vorliegen müsse. Vor allem führte er au«, fei die Schlinge fo lose und schlecht geknüpft, daß bei der ge­ringsten Bewegung der Aufgehängten dieselbe sich gelöst haben und die Tote auf den Boden hätte faßen müssen. Ferner deuteten die Spuren von fünf Fingern, die am Halse wahrzunehmen waren, sowie die sonstigen Kennzeichen darauf hin, daß da« Mädchen ihren Tod in liegender Stelle gefunden haben muffe. E« fragte sich nun, wer der Mörder fei.

Al« Miertschke befragt wurde, ob er irgend einen Ver­dacht hege, verneinte er diese« rundweg.

Er erklärte offen, daß seine Tochter eigentlich mit nieman­dem in Freundschaft gelebt habe, ihm durch ste überhaupt viel Herzeleid zugefügt worben fei. Sonst war nicht«

miet, daß die Präsidien eine Unterbrechung der Sitzungen - -en gleicher Dauer, wie die in den Vertagungen aus« ;® chrochcne, durch eigene späte Anberaumung der nächsten 31 bihlmgStage herbeizuführen gedächten. Gleichwohl haben »agettl Stimmen vernehmen laffen, welche der Regierung im ' mit in P«ußen zum Vorwurf machen, daß fie durch en va «melle VertaaungSakte die einfacher herbeizuführende Unter« rechung zu sanktionieren für nölig gefunden.

tl Demgegenüber muß darauf hingewiesen werden, daß die eResi- ierfaffungsbestimnmngen, welche die Vertagungsinitiative Vbots '« Regierung Vorbehalten, wohlerwogene find und daß ein - - Msch unbegrenztes SelbstvertagungSrecht der gesetzgebenden körper denselben nicht entsprechen würve. Allerding« giebt irtikel 27 der ReichSverfaffung dem Reichstag das Recht, einen Geschäftsgang und seine Disziplin durch eine Ge- 7. d. S Msordnung zu regeln. Dasselbe Recht giebt Artikel 78 Bl. iet preußischen Verfassung jedem Hause deS Landtag«, und -----ile Geschäftsordnung der verschiedenen Körper gewähren den »rtSPrästventen die Befugnis, tle Sitzungen anzuberaumen.

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