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Marburg, Freitag, 23. März 1883.

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LUfunft i Lh welche» für die ganze nordamerikanische Union (im ilt.____j ^re 1862) erlassen worden ist, und den Heimstätten-

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Men von mehreren Ausnahmesällen sicherstellen und nyt# wiu . sR.nfa.r f,inrr StrQH unb seinen Kindern, soweit

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c6 ecltalt des Berichtenden, 1 eines langen Iwneeweißc« . fO8>< unb siinks struppigen Stur mbar te« verstärkt wurde, tvot' . gu.nn man mick io ansteht/ begann er,so mu

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Die Mühlen Gottes.

Kriminalnovelle von Georg Höcker.

sten Tages zu bezahlen, ihm die Summe heimlich au« der Kasse vorzustrecken. Ich wollte nicht, denn ich wußte, daß ich schimpflich den Dienst vertasien mußte, wenn e« heraus« kam, aber er beschwor mich und teilte mir auch mit, daß er einen großen Posten Gelte« vvn Hause erwarte. Mein Vater hatte mir am Morgen, ehe ich ins Geschäft ging, eine größere Anzahl Staatspapiere zum Umwechseln in haare« Geld gegeben, das sagte ich ihm und bat ihn, sich doch bis abend« zu gedulden und dann an meinen Later zu wenden. Aber er winselte mich um Erbarmen an und sprach von Ehrenpflichtung und verschwor sich hoch und teuer, mich nicht im Stiche zu lassen. Da überkam mich mit einemmale der Teufel und ich ich gab ihm da» Geld. Er fiel mir um den Hal«, ging, und noch heute habe ich ihn nicht wiedergesehen. Aber als ich nach Hause kam, was mußte ich da hören! Meine Schwester, unser Liebling und unser Glück hatte sich von dem Schurkm 6e« thören lasten und war gefallen.'

Der alte Mann vergrub da« Gesicht in beide Hände und schluchzte bitterlich. Die beiden Freunde wagten kaum zu atmen, und Ernst hing förmlich am Munde de» Er- zädler« mit einem unbeschreiblichen Ausdrucke innerer Todes« angst, al» ob die nächste Sekunde irgend etwa» Schreckliche» bringen müßte.

Der Alle hatte sich wieder erholt und fuhr in der Erzählung fort. Seine Stimme klang verschleiert und seine Augen rollten fi berhaft, bald an der Decke der« weilend, bald wie irre auf feinen Zuhörern haftend, und von Zeit zu Zeit stieß er eine markerschütternde Lache au«.

(Fortsetzun- folgt.)

stück mit Wohnhaus, besten Wert und Größe in den ver­schiedenen Staaten verschieden ist. In Kalifornien können die Heimstätten den Wert von 5000 Dollars (20000 Mk.) erreichen, in Illinois 1000 Doll , in Vermont 500 Doll., in Kansas und Nebraska 160 Acres Land (1 Acre gleich 40,5 Ar, 160 Acres 64 Heclar), in Minnesota 80 Acres, in Wisconsin 50 Acre», in Ohio 500 Dollars. Jedes Familienhaupt kann die Erklärung eine« entsprechenden Grundstücks zurHeimstätte" beantragen, welche» bann in ein öffentliches Register eingetragen wird und dadurch ge- wiste Vorrechte vor anderen Grundstücken erhält. Bezüglich dieser Heimstätte ist das Vertrags- und Verfügungsrecht de« Besitzer« insofern erschwert, als eS nur dann belastet, übertragen und aufgegeben werden kann, wenn beide Ehe­leute die betreffende Urkunde vollziehen: eine Hypothek, welche ohne Zustimmung der Frau deS Schuldners aus­genommen ist, berührt das Recht der Frau oder der Familie auf die Heimstätte nicht. DieHeimstätte" so heißt es in den Gesetzen ist von der Exekution oder dem Zwangsverkauf frei, und zwar sind mit der Heimstätte auch eine große Reihe beweglicher Gegenstände befreit, z. B. Möbel, Hausgeräte, LandwirtfchaftSgeräte und ein Teil res lebenden Inventars, ja sogar ein Kutschwagen.

Freilich aber ist diese Befreiung der Heimstätte und deS darauf befindlichen PerfonaleigentumS keineswegs eine un­bedingte. In allen Staaten sind Ausnahmen, in denen die Exekution eintreten kann, festgestellt. So verfchieden die­selben auch in den einzelnen Staaten find, so laufen sie doch mehr oder weniger übereinstimmend auf folgendes hinaus:

Die Exekution kann eintreten: 1. im Falle der Nicht­zahlung von Steuern und Abgaben, 2. auf Grund von Schulden, welche behufs des Kaufes und der Verb.fferung (Melioration) des Besitztums ober auch der Errichtung von Gebäuden auf dem Besitztum gemacht worden sind, 3. zur Bezahlung der Ansprüche von Handwerkern und Arbeitern, 4. wenn Hypotheken ober andere ReteNtionSansprüche dar­auf fchon vor der Heimstätten-Eiklärung eingetragen waren (diese Bestimmung findet sich jedoch nur in den Gesetzen von Kalifornien und Massachusetts), 5. zur Bezahlung von Schulden, die vor der Heimstätten Et klärung gemacht wurden, 6. bei Verfall einer gesetzlich eingetragenen Hypothek, 'le unter Zustimmung betret Eheleute auf die Heimstätte nach­träglich ausgenommen ist.

Wie man sicht, ist der KreiS der AuSnahm. fälle ein sehr weiter und sickert den Gläubigern dem Staat, den Handwerkern und Kapitalisten ihr Reckt, ohne daß sie zu befürchten brauchen, auf G'und der Heimstätte-Ein­richtung ihrer Ansprüche an den Besitzer verlustig zu gehen.

Die Befreiung der Heimstätte bezieht sich alfo nur auf Personal- und auf nickt rechtmäßig eingetragene Schulden, und in dieser Hinsicht gewährt allerdings die Heimstätte große Vorteile. Denn bet Verfügung der Pfändung oder de» ZwangSverkauf« gegen einen Besitzer

Die Kenntnis der amerikanifchen Heimstättengesetzgebung »«ns jüngst durch den Vorstand deS deutschen Landwirt-

U geht aus dieser Veiöffentlichung hervor, daß man streng in unterscheiden hat zwischen dem B u n d e S - Heimstätten- t , ... 1 *r. V Z - aam«« litt1

ersparten Gelbe. Die Schwester, ein bildhübsche» Mädchen, an Iah en fast noch ein Kind, führte ihm die Wirtschaft und ich war in einem großen Bankhause der Stadt als Kassierer angestellt. Wie gesagt, wir lebten gücklich und zufrieden, bi« der böse Feind kam und seine giftige Saat zwischen un« streute. Ich lernte zufällig eines Tage« einen jungen Mann kennen, der vorgab, der Sohn eine« Ockono- men au» der Provinz zu sein, den sein Vater der Aus­bildung halber in eine große Stadt geschickt bade. E« war ein bildhübscher Kerl, dieser LerSner, da« mußte ihm der Neid lassen, und gefällige Manieren hatte er, daß man ihm gleich auf den ersten Blick hin gut sein mußte. Ick kurzsichtiger, unglückseliger Thor ging in die Falle und wir wurden Freunde. Bald hatte ich ihn auch in unsere Familie eingeführt, und in kurzer Zeit ging er täglich bei un« au». Meine Schwester mußte an ihm Gefallen gefunden haben, denn eine» Tage» hielt er um ihre Hand an und erhielt auch meine» Vaters Segen. Bi« dahin ging alles reckt gut und schön und e« schwebten un» rosige Pläne für die Zukunft vor, aber e» sollte anders werden. Eine» Tage» kam er zu mir in mein Geschäftszimmer und hatte rot­geweinte Augen. Als ich ihn nach der Ursache seine» Kummer« fragte, fiel er mir um den Hal« und rief, er sei verloren. Ja, er müffe fich totschießen, sagte er, wenn ich ihn nicht vor dem Untergänge rette. O, hätte ich e« nicht gethan," rief Winkler mit schmerzlicher Stimme aus, indem er beide Hänve zum Himmel str.ckte,wie ander« wäre doch alle« geworden, aber ich war blind, und so mußte da» Verhänigni« seinen L-uf gehen. Er teilte mir mit, daß er im Spiele 5000 Gulden verloren habe und bat mich, da er sein Ehrenwort gegeben habe, vor Ablauf de« näch-

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u der Post recht bald erneuern zu wollen. Auf dem können die Bestellungen auch bei den Landpostboten Mcktw^n Ortschaften, In denen sich Poststellen oder -jftagenturen befinden, können die Zeitungen auf den

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Aber so re*et dock, erklärt,' wendete fich Benno an .1 Alten.Wenn e« der Mann ist, den Ihr meint, so !ann er Euch nicht entgehen, denn er ist schon seit vielen Zähren avsäßig und hat Euch nicht bemerkt."

^a, ich will reden," sagte der alte Mann,und ihn «n den Pranger stellen, die ganze Welt soll erfahren, wa« für ein Schelm er ist. Doch wer seid Ihr? setzte er

auf Grund von Personalfchulden wird die Heimstätte frei« gelassen und nur dasjenige Land von ihr abgetrennt, wel­ches den gesetzmäßigen Wert ober die Größe bet Heimstätte Übersteigt; ober wenn das Land sich nicht abtrennen läßt, wird zwar das ganze Grundstück verkauft, aber der Besitzer erhält dann die Summe exckutivnSfrei ausgezahlt, welche den Wert der Heimstätte ausmacht. Selbst bei einer frei­willigen Veräußerung der Heimstätte bleibt von der dar­aus erzielten Summe der Betrag ein Jahr lang exekutlonS- frel, welcher dem gesetzmäßigen Wert der Heimstätte ent­spricht. Bei ZwangSveikäufen (infolge Personalschulden) wird in Illinois ein Mindestgebot von 1000 Dollar» ver­langt, und dem Besitzer ist e« sogar »erstattet, innerhalb 60 Tagen den Mehrwert anderweitig herbeizuschaffen, da­mit bet Verkauf nickt eintritt. Sollte ber Sckulbner von seinem Besitz noch keineHeimstätte" bezeichnet haben, so kann er vor bet Exekution noch biese Erklärung abgeben, woburch nur ber Rest zwangsweise verkauft werben kann.

Soweit bie amerikanische Heimstätten-Gesetzgebung. Zu erwähnen ist noch, baß in Kanada seit dem Jahre 1878 eine gewisse Heimstätte vor jeder ZwangSveräußerung und Verpfändung frei bleibt. In Serbien bestimmt die Zivilprozeßordnung von 1873, daß dem Bauer 5 Ar Ackerland nebst Wohn- unb Wirtschaftsgebäuden, Jnven- tarten unb Früchten (dis zur nächsten Ernte) nicht genommen werden dürfen. ________________________________

Zum 22. März 1883

schreibt die heutigeProvinzial-Korrespondenz":

Die öffentliche Feier des kaiserlichen Geburtstage» ist in diesem Jahre vorweg genommen worben. Der 22. März 1883 gehört einem Abschnitt des Kirchenjahres an, von welchem jede» festliche Gepränge ausgeschlossen ist, da» Recht zu stiller Feier deS Tages, der Millionen Herzen mit bantbarer Freude bewegt, ist unS aber auch dstfeSmal unverkümmert geblieben und diese Feier von jeher diejenige gewesen, die dem 22 März die höhere Weihe gegeben hat.

Von allcrS her bat die Feier de» Königs Geburtstages eine Hobe nationale Bedeutung gehabt, nie eine höhere als in unserer Zeit. Am AuSgong fei es secksundachtzigsten Lebensjahres ftebenb, blickt der Kaiser auf eine Reihe von @i folgen zurück, die unter aefamtes öffentliches Leben ge- toan eit, einer höheren Stufe äuß"er unb inrerer Ent­wickelung entgegengefübrt bat. S>in We k ist die Um- geftaliung der Armee gewesen, welche die äußere Sicherheit des Vaterlandes verbürgt, unter seiner Führung ist Preußen seine deutsche, Deutschland seine europäische Stellung wiedergewonnen wotaen, et hat seinem Volke den Inneren Frieden, den deutschen Stämmen die In langem unheilvollem Streite verloren gegangene Freiheit wiedergegeben sein Name ist endlich untrennbar verbunden mit dem Werke bet Sozialreform, an dessen Schwelle wir stehen, und baö bem alten Königtum Inmitten einer neuen, von neuen Aufgaben

leistet, i :tel h«l bewährt g bbftS 1 ide man n keilst Dresden

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Marburg, r. 44.

& die 6,. catwmi i r"? °°' stnd, 3Hg. t Dom L*fei«en

mißtrauisch hinzu. _ .

Benno mehre kein Hehl au« seinem Namen und Stande 1 und stellte sich dem Alten nebst Ernst, den er als einen j Verwandten auSgab, formgeteckt vor. Der Bettler hielt t seinem Namen auch nicht hinter dem Berge, sondern 1 «ab an, daß er Karl Winkler heiße unb weit über ber i grenze zu Hause sei.

Der Alte begann nun seine folgenschwere Erzählung, bereU unheimliche Wirkung noch durch da« pbant st'sche bet 4 ;®eftalt des Berichtenden, seine« langen schneeweißen Haare»

und Schn u.gftgrats vermittelt worden, welcher ben Wortlaut bezw. zenBaubiii E Hauptpunkte ber betreffenden Gesetze veröffentlicht hat. gestützt "------- ------

Roggtip oesulvcu, vvuush vw um

Murecmx abgeholt werden unb ist bann bie Zahlung von

«rftellaelb nickt erforderlich.

8 Die Oberhessische Zeitung mit TonntagSblutt kostet

Herr N Mrljähng Mark 2,50 unb da» Bestellgeld noch weitere

ne liefet

gaffe 20S t meldet

3U dem mit bem 1. April beginnenben II. Quartal ersuchen wir bie Bestellungen auf bie Oberhessische Zeitung

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d Matte», sowie d.Annonren-Bureaux von G L. Daube u So. in Frankfurt a. M;Jägersche Buchhandlung baselbü; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in

Berlin; W. Thiene- in Elberfeld; E Schlotte in

Bremer

-Wenn man mich so ansieht,' begann et,so muß man I Renten, ich sei ein rechtet Lump, und wer mich dafür hält, ihm nicht einmal so große« Unrecht daran, aber ich bin erst geworden durch ihn, den Gott verdamme."

1, \ Der Sprecher seufzte tief auf.

! jj -E» war ein scköne», heilige« Band, baS in "einer

;f Jugendzeit unsere Familie umschloß. Ein guter Vater, eine treue Schm, stet und ich, wir lebten allein für un«, glücklich und zufrieden. Der Vater hatte sich zur Ruhe Ersetzt und lebte von seinem ehrlich erworbenen, mühsam

ter-,.«».

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Univnßtz deren Gratisbeilage König!. |

Die Expebition ber Oberhess. Ztg.

Die Sicherung der Heimstätte«.

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Buckdruckeret) vezogen ^ebition JU ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen «erden 25 Psg. berechnet.

>er ! >,n nimmt entgegen:

. J d.Blatte«.

« 5'zlnnoncen-Bureaux

7°hrev , --E Köln IC.; Rudolf

>t, njch, Berlin, Frank-

\ a. R IC.

jomit dem Besitzer, seiner Fran unb seinen Kindern, soweit chlick, die Erhaltung einerHeimstätte" erleickteru sollen.

Wenn in Deutschland in neuerer Zeit auf die amerl- .^bnische Heimstättengesetzgebung erwiesen wurde, so kommen <nJtl, hierbei offenbar nur die letztgedachten Gesetze der Slnzel- Üaaten in Betracht: sie sind t«, deren Nachahmung bei uns Fj/ Mümortet wird unb bie zu bem bekannten Wort geführt j hoben:Der amerikanische Farmet kann nie von HanS unb Hof vertrieben werden".

DieHeimstätte" ist übetelnstimmenb nach bleuen Ge­ifern ein von bem übrigen Besitztum abgegrenztes Grmib-

«likhen der einzelnen nordamerikanifchen Bundesstaaten, bie AS neuester Zeit (1873, 1875, 1876) herrühren. Da« aßere s-tzt allgemeine Bestimmungen fest für bie Erwerbung mb Verteilung von öffentlichen, bisher noch nicht befiebelten toereien zum Zweck ber Ansiedelung oder der Etlelch- ricn|tang der Ansiedelung. Die Heimstättengefetze ber Einzel- fattn hingegen verfolgen ben Zweck, ben bereit« angeflebclten K,uernstand zu einem bauernd seßhaften zu machen, unb p diesem Zweck setzen fie Bestimmungen fest, welche bie Mschuldung des Grundbesitzes möglichst verhindern, die Ilch-rtragung unb Bewegung deSselven erschweren, ein be- Hmmtes Areal vor dem zwangsweisen Verkauf ab-