XVIII. Jahrgang.
Marburg, Dienstag, 13. Februar 1883
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vorliegenden Fragen in Uebereinsttmmung vor mit den begründeten Anschauungen der Rechtswissenschaft und im Einverständnis mit der juristischen Welt Deutschlands; wie soll uns da der Gedanke dazwischen kommen, daß bei der Fastung der Reichsgesetzgebung diese gesunden Grundsätze verkästen und irgend etwas Anderes an die Stelle gesetzt werde« könnte? DaS ist meiner Ansicht nach durchaus nicht anzunehmen.
Ich muß aber den Bedenken, die der Herr Abgeordnete Westerburg geltend gemacht hat in bezug auf die Hauptreformgedanken des Gesetzes, von meinem Standpunkte aus ganz entschieden widersprechen. Meine Herren, die kon- kursmäßige Behandlung der Zwangsversteigerung hatte ja seiner Zeit, wie der Herr Regierungskommistar schon erwähnt hat, ihre historische Berechtigung. ES gab Zeiten, wo man nicht anders herauskommen konnte, wo man bet einem Verkaufe nicht wußte, wer überhaupt Pfandgläubiger war. Denken Sie an die Privathypotheken, an die Generälhypotheken, denken Sie an daS entsetzliche Unwesen der Hypothekenprivilegien, da konnte man eS nicht anders machen, da mußte man daS Unterpfand verkaufen und eine Art Konkurs über den Erlös machen; aber, nachdem wir in der Reichskonkursordnung dem Pfandgläubiger mit feinem Unterpfand wieder die richtige Stelle gegeben haben, indem wir ihn separiert haben, nachdem wir ein verständige», sogar ein sehr gutes und tüchtige« Grundbuchwesen eingeführt, nachdem wir die Oeffentlichkeit und Besonderheit des Pfandrechts durchgeführt haben, nein, meine Herren, da nun noch auf einmal ein Konkursverfahren bei der Zwangsversteigerung anwenden zu wollen, daS ist doch in der That nicht recht verständlich. Ich verstehe ja daS ganz gut, daß die Herren Juristen heute noch zum Teil der Reform widerstreben. ES ist das leider eine im preußischen Juristenstande immer noch vertretene Ansicht, welche dem großen Gedanken des Entwurfs durchaus nicht vollständig beipfltchtet und auch der Abgeordnete Westerburg hat sich ja gegen denselben erklärt.
Ich verstehe eS, meine Herren, wenn man diesen Widerspruch erhebt vom Standpunkte der reinen äußeren juristische« Technik; daS jetzige Verfahren bietet das, waS man so im Leben ein glattes Geschäft nennt. Für da- Abmachen der Sache ist daS jetzige Verfahren ganz, ja ganz ausgezeichnet; eS wird das Unterpfand verkauft, dann wird der Erlös ein« gezahlt, dann streiten sich die Gläubiger um den Erlös — daS bare Geld — und schließlich trägt jeder sein Teil heim; dann wird das Grundstück hübsch rein und sauber, frei von allen Einträgen in dem Grundbuche, übertragen. Wer seine Hypothek verloren hat, der hat sie verloren — daS Gericht wäscht sich die Hand in Unschuld; aber meine Herren da» kommt mir doch vor wie: fiat Justitia et pereat mundus (Sehr richtig I rechts)
A«S der gute« alte« Zeit. (Schluß.)
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Trümbach wendet sich diesem zu mit den Worten: „Du Rackert, Du hast den Kerl gestochen." Zobel antwortet: „Canaille, daS muß man nicht sagen."
Briel liegt auf der Erde und stöhnt, die übrige Scharwache flieht erschreckt und wird von Buchenau, Zobel, Brand und Trümbach verfolgt bis an Krämer Riemenschneider» HauS an dem MönchSbrunnen. Dort treffen die Studenten mit dem in Sr. Durch!. Prinz Wilhelm PhillipSthal Barchfeld Regiment stehenden Major von Löw. zufammm, diesem gelingt eS, die Studenten von weiterer Verfolgung abzuhalten, er ruft von Buchenau zu: Montieur von Buchenau, nehmen ste regard und consideration e» ist schon ein große« Unglück geschehen. Buchenau antwortet: „Es ist uns Gewalt geschehen, will noch einmal hinter dem Scharwächter Meliu« her, wird aber aufgehalten und steckt seinen Degen ein.
Der verwundete Scharwächter Briel ist mtttlerweüe durch den Pedellen Schimmelmann zu dem Chirurgio Justi geführt, welcher ihm den Stich in dem Unterleib verbindet, woran er aber noch in derselben Nacht stirbt.
Trotzdem nun eine Menge Zeugen unter anderen folgende : Friedrich Heuser, Sockenstricker und Pförtner auf dem Weidenhäuser Thor, Johann Heinrich Same, Joh. Jacob Schmitt, Buchdrucker Rudolf Stock, Apotheker Michaeli, Anna Kath. Aarulariu«,! deren Vater Baumeister war, Anna Barbara Brauer, Anna Margareth Kuhn, Anna Christ. Ludewig, Christine Wigand, Engel» Magd, Marie Elisabeth Aarularius — in der diesen Ereigniffen folgend« Untersuchung vernommen werden, wurden Die Studenten, soviel au« den Akten zu ersehen ist, ohne Bestrafung ihrer Haft wieder entlassen. — Lieber Leser, wann war die „aute alte" Zeit? Jene sicher nicht, in der sich dieses Stücklein in unserem lieben Marburg abspielte,
Bon da weiterziehend, trifft die Rotte mit Sr. Hoch- östlichen Durchlaucht de» Prinzen Wilhelm Reitknecht M »Omen« Friedrich Wisell zusammen, der au« dem Hanse .yjll des Metzger Jone Brauer herauskommt und sich noch rasch ^kurch die Flucht der ihm drohenden Gefahr zu entziehen uty, aber er wird vor dem Stollbergschen Hause (Nr. 407) l°n dem Studenten Trümbach eingeholt. Wisell ruft ihm A: „Herr von Trümbach, moderieren ste sich." — Nach
totses am Steinweg) werden neue Fakeln angezündet, dem Weiffenbachschen Hau«, neben dem Hau« des Rüttler Göring stoßen sie aus Leutnant Rodemann, der einer Gesellschaft kommend, auf dem Weg zu feiner Ahnung sich befindet. Er wird sofort umringt; glücklicher- Mc sieht ein Unteroffizier (Siebert) die Gefahr, welcher to Offizier ausgesetzt ist und läuft nach Leutnant v. Reitzen- “in, bei welchem er noch den Fähnrich ®riebe findet und H sie zur Hülfe. Diese eilen herbei und es gelingt totoi, Tätlichkeiten zu verhindern, können diesen aber nur ""durch aus dem Weg gehen, daß auch fie der sehr brtn« totn Einladung Folge leisten, der wüsten Gesellschaft V Trümbach« WöhMNg z« folgert um dort noch ein W« sgj5r gu trinken und eine Pfeife Tabak zu rauchen, b Leutnant Rodemann gelingt e«, sich zu drücken und ^Utvant v. Reitzenstein und Stiebe, die einzigen vernünftigen to nim Rotten aleick daraus
Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendankin Berlin: W. Thiene« in Elberfeld: C- Schlotte in Bremen-
^gen nimmt entgegen : Spedition d. Blatte«, cn.flurenur
. Hnrn Abgeordneten Justizrat Dr. Grimm im Hause aß, - Abgeordneten gehalten bei Beratung de« Gesetze« über e« «jj ie Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen am 6. Februar 1883.
(Nach dem stenographischen Bericht.)
(Schluß)
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte», sowie d.Annoncen-Buremtx von G L. Daube u 6». in
flrfAeint täglich außer an den Werttagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für da« Quartal mit der wöchentlichen Beilage „Jllustrirte» SotMtag-blatt" durch die Expedition (Ä o ch'sche W Buchdruckerei) bezogen »'/. Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiche« 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) - JnserNonsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf».
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Psü- berechnet.
der vorliegenden Gesetzvorlage nicht beseitigen, daS ist durch Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung nicht möglich. ES sind Fragen de« materiellen Hypothekenrechtes. Ich habe ste hier angeregt, weil eS schreiende Mißstände sind und bin der festen Ueberzeugung, eS wird auch diese öffentliche Anregung nicht auf unfruchtbaren Boden fallen, es werden Mittel der Abhülfe sich finden, eS wird ganz zweifellos seinerzeit für das Scheingebot sowohl wie für den Mißbrauch sehr gut bei den Korrealhypotheken eine Abhilfe sich finden lassen und ich will nur andeuten, daß das Recht in einem ähnlichen Falle eine Remedur getroffen hat, nämlich da, wo von mehreren Bürgen einer ganz hat leisten muffen und der andere leer ausgegangen ist. Es sind daS aber Fragen, wie gesagt, des materiell en Rechtes, und ich halte Bedenken daraus für die gegenwärtige Gesetzesvorlage auch nicht für berechtigt.
Eine zweifellos hochintereffante jFrage hat der Herr Abgeordnete Graf Bismarck angeregt; er hat die Gesetzgebung von Amerika in bezug auf die Heimstätten in die Verhandlung gezogen und damit auf eine sehr wichtige Frage hingewiesen; er hat meiner Ansicht nach nicht verdient, so kurz abgefertigt zu werden, wie der Herr Abgeordnete Westerburg eS ihm hat zu teil werden lasten. Meine Herren, eS haftet auf uns immerhin noch die Verantwortung, die wir haben, daß wir seinerzeit den Bauernstand so ohne alle Vermittelung hinaus ins Kreditleben geworfen haben, (Sehr richtig!) indem wir ihm die volle Realkreditfähigkeit ganz ohne Uebergang gewährt, indem wir die Beschränkung seines Eigentum«, die Erbleihen- eigenschaft u. s. w. aufhoben. Wir haben meiner Ansicht nach eine große Verantwortung damit übernommen und wir sollten daraus Veranlastung nehmen, uns recht ernstlich die Frage vorzulegen, ob eS denn nicht wirklich eine Forderung der höheren Gerechtigkeit sei, den Mitgliedern deS Bauernstandes und den Bewohnern deS platten Landes ihre Heimstätten zu bewahren und im Falle der Verarmung und Zwangsversteigerung zu erhalten. Die Kalamität ist auf dem Lande, wenn einer von HauS und Hof weggejagt wird, doch außerordentlich viel größer, al« bei den städtischen Besitzern; in der Stadt ist es viel leichter, einen Unterschlupf wieder zu finden, als auf dem Lande.
Die Einwendungen, welche der Abgeordnete Westerburg gemacht hat, sind ja großenteils von dem Herrn Regierungskommistar behandelt und meiner Ansicht nach widerlegt. Das Verhältnis unserer Gesetzvorlage zur Reichsgesetzgebung, zu der demnächstigen Zivilgefetzgebung deS Reiches, die wir nach der Ansicht des Abgeordneten Westerburg nicht angreifen sollen, anlangend, so macht mir da« keine Schmerzen; wenn wir hier etwa« Gutes und Tüchtiges zu stände bringen, wie soll denn da die Reichsgesetzgebung das überhaupt wieder über den Haufen werfen können? Wir gehen in diesen schreibet kommt, vor Insulten zu retten, denn unglücklicher- weise ließ sich der Oberförster von seiner Magd leuchten und kaum da« Licht sehend, so stürzt Zobel auf den Oberförster zu und befiehlt ihm, sofort daS Licht zu löschen; nur den Interventionen der beiden Offiziere war es zu verdanken, daß er unbelästigt weitergehen konnte, daS Licht mußte aber erst ausgelöscht werden.
In von TrümbachS Wohnung wird daS Gelage fortgesetzt. Student Schmitt betrachtet seine blutige Klinge und weiß sich nicht mehr zu erinnern, wen er damit verwundet hat. Die Stadt i,: in Angst und Sorge, wie die Nacht endigen wird.
Da endlich giebt um 12 Uhr der Rektor der Universität der Scharwache den Befehl, die Studenten zu arretieren und sie auf da« Schloß abzuliefern. Unter dem Kommando de« Pedellen Schimmelmann geht dieselbe hierauf nach Trümbach» Wohnung. Auf der Treppe kommt ihnen dieser schon entgegen und fragt, was sie wollten.
Schimmelmann liest den Befehl der Magnifizenz vor, welcher aber mit Verhöhnung und Gelächter beantwortet wird. Der Pedell wagt dennoch vorzudringen, da setzt ihm Trümbach den Degen auf die Brust, doch springen die übrigen Studenten rasch hinzu und verhindern den unausbleiblichen Mord, aber greisen vereint die Scharwache an, schleudern Stangen und sonsttge Gläser auf die Köpfe der Untenstehenden, wie diese weich«, verfolgen ste dieselben bi« auf die Hausflur, dort kommt e« zum Handgemenge, einige der Studenten haben die Degen geholt; da mitten im Tumult schreit der Scharwächter Ludwig Briel laut auf und ruft: „O weh, o weh, ach Herr Jesu, mein Leib!"
Student Brand antwortet v. Trümbach, al« dieser fragt, wer hat den Mann gestochen? „DaS hat Zobel gethan.
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teftein u. Vogler tn 50t ° M., Berlin, lött: lifl/ * 11 •'••***•1
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.ff tijmm. Die Verhältnisse kommen namentlich in den ^bestellen vielfach vor, wo die Güter von den Ehegatten amN ii ideellen Teilen besessen werden, und eS sich darum han- M-) tlt daß einer der ideellen Teile des Grundbesitze» verkauft sucht! ikr'den soll. Da bilden sich sofort Korrealhypotheken, wen« - ■ Gut im ganzen verpfändet ist und daneben auf dir
Men Anteile der Ehegattenschulden eingetragen sind. Ich um es auS meinen eigenen Erfahrungen als Rechtsanwalt zugch ([tätigen, daß in diesen Fällen merkwürdige Dinge vor-
Minen. Setzen Sie den Fall, daß der einer Hypothek —~ nj dem ganzen Gute nachfolgende Gläubiger mit seiner ■^Erbernng auf dem einen Teile in dem Falle herau»- mimt, daß die ihm vorgehende Korrealhypothek auf dem lull ^eren Teile geltend gemacht wird, daß, wenn er z. B. öerbia en dem Manne zu fordern hat, er auf dessen Anteil mit zuübn inet Forderung zum Zuge kommt, wenn der Korreal- ,abe! Abiger auf der Hälfte der Frau seine ganze Forderung aunzi iltend macht; dagegen umgekehrt: wenn der Korreal- 001 i laubiger auf der Hälfte de« Mannes seine Hypothek an- i Ail idbct, der Gläubiger mit seiner Pfandforderung ausfällt.
Mn« geschieht nun in solchen Fällen? Da wird geradezu jh Handel getrieben, da wenden sich die nachfolgenden ypothekengläubiger an den Korrealgläubiger und sagen m: Wenn Du auf der und der Hälfte anmelden willst, AMI ttrdm wir Dir einen Teil, oft 'die Hälfte unserer sonst ' verlorenen Forderung geben, oder Dir sonstige Vorteile , [)ieS Wenden. Nun ist der Korrealgläubiger, der solche Vor- eite annimmt, noch nicht einmal rechtlich verpflichtet frei n - moralisch ist ja die Sache gewiß verwerflich, — daS e empfangene Geld sich aüs seine Forderung anzurechnen; _____. oenn er sich auf einen solchen Handel eingelassen hat, mn wird er auch die Konsequenz ziehen und daS Geld, tTm« er so in die Tasche bekommen hat, sich nicht anrechnen (*D<IWcn auf sein? Forderung, sondern eS als ein Trinkgeld «trachten, was er nebenher verdient hat. Es sind mir in benW itiuer Praxis Fälle zu Ohren gekommen, wo dieses bS?« imkgeld (in paar Tausend Thaler betragen bat. Diesem 'M lauteren Gewinne entsprechen natürlich Verluste bet i iachgläubiger auf der anderen Seite. DaS sind fehr ,z rnutißc Verhältnisse, und ihre Beseitigung bietet große —- Schwierigkeiten, ich bescheide mich namentlich und bin der
Meinung, ste taffen sich durch G-setzbestimmungen im Kreise