Marburg, Sonntag, 11. Februar 1883
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Amtliche vorstehende Realansprüche vollständig gedeckt sind, sowie weiter, daß, wenn ein Verkauf in dieser Ferm stattgefunden hat, dann die Hypotheken innerhalb einer gewissen Grenze nicht bar auSgezahlt werden, sondern daß ße als Pfcmdsendung von dem Erstehn übernommen werden. Wir glauben in der Thal, daß wir nicht allein der Einheit
deS Verfahrens ein Bedenken geltend zu machen, was allerdings einen speziellen aber sehr wesentlichen Punkt betrifft, nämlich den, ob durch die Gesetzesvorlage nicht in einer erheblichen Weise in Heffen die Stellung der Hypotheken alten Rechtes (die vor 1874 konstituiert sind) in einer Weise gestärkt und auS der seitherigen Rechtssphäre heraus« gerückt wird, daß dadurch die allergrößten Schwierigkeiten entstehen, daß namentlich dadurch der Ballast der alten erloschenen Hypotheken, den wir heute zu unserem, großen Schaden in unseren Grundbüchern mit herumführen, perpetuiert und das seitherige Erlöschen durch den ZwangS« verkauf aufgehoben wird. Ich will anheimgeben, ob nicht in der Kommission Gelegenheit sein wird, dies alles in näherer Weise festzustellen, vielleicht auch dafür eine Ab« hülfe zu schaffen.
Ich bin, wie ich hier bemerken muß, dem Herrn Justiz« Minister ganz außerordentlich dankbar, daß er auf die Anregung, die ich in der vorigen Session zu geben die Ehre hatte, mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwürfe- vorge« gangen ist, welcher die großen Schwierigkeiten, die hei der Anlegung deS Grundbuchs in Hessen sich ergeben haben, zu beseitigen sucht. Ich möchte dringend bitten, diese Arbeiten thunlichst zu beschleunigen; ich kann versichern, e» wird in den beteiligten Kreisen mit wahrer Sehnsucht gehofft, daß Abhülfe und zwar gesetzliche Remedur uns und zwar bald gegeben wird. Der Herr Berichterstatter in dem andern Hause hat daS ja auch anerkannt — und ich bin ihm sehr dankbar dafür, daß er es anerkannt hat —, daß wirklich in dieser Richtung Notstände in Heffen bestehen. Er hat meinen damaligen Ausführungen freundlichst einen großen Fonds von Wahrheit zuerkannt, und wenn er dabet den Zweifel angedeutet hat, ob diese Ausführungen nicht vielleicht etwas übertrieben sein möchten, so ist daS ja ganz natürlich. Ich stehe ja den Verhältnissen außerordentlich viel näher als der Herr Berichterstatter deS Herrenhauses, ihm kommt ja nicht jeden Tag die Sache in die Hand, er hört ja nicht täglich di« begründeten Klagen über die Unzuträglichkeiten, die aus diesem Zustande hervorgehrn. Ich bin fest überzeugt, daß eine Beschleunigung der beabsichtigten Gesetzgebung gerade auch in der Richtung, welche unsere heutige Gesetzesvorlage verfolgt, von außerordentlich günstigem Einfluffe sein wird.
Nun, meine Herren, verzeihen Sie diesen partikulari« stischen Abschweif. Ich werde jetzt mit wenigen Worten auf die Bedenken eingehen, die im Laufe der heutigen Debatte geäußert worden sind, und da muß ich zunächst dem ersten Herrn Redner bemerken, daß ich leider bet meinen nicht so speziellen Instruktionen nicht in der Lage bin, ihm auf da» Gebiet deS rheinischen Rechts zu folgen, daß aber diese Vorlage deS Gesetzes zunächst auf die Rheinlande keine Anwendung finden soll und cS allseitig anerkannt ist, daß für
der preußischen Gesetzgebung damit einen Dienst erweisen, wenn wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, sondern daß wir auch dem Realkredit in einer nicht unerheblichen Weise durch die Annahme jener Grundsätze unter die Arme greifen.
DaS, meine Herrm, ist der Standpunkt, den wir gegenüber der Gesetzesvorlage im großen und ganzen einnehmcn, und Sie müssen mir, da es sich ja von selbst versteht, daß eine Gesetzesvorlage von der Bedeutung, von der Tragweite nicht ohne alle Bedenken sein kann, nun gestatten, die Bedenken, die heute in der Verhandlung dagegen aufgestellt sind, durchzugehen und zu widerlegen und auch zugleich die Gründe, die sich sonst gegen die Gedanken deS Entwurfs geltend machen lasten, mit einigen Worten zu erwähnen.
Ich erbitte Ihre Nachsicht, meine Herren, daß ich vorweg einen kurzen partikularen Abstecher mache; ich will ein Wort sagen über die Verhältnisse in den Landesteilen, in denen daS Grundbuch noch nicht vollständig durchgeführt ist; ich will auf die dort herrschenden Bedenken mit einigen Bemerkungen eingehen, dieselben aber sogleich auch widerlegen. Man sagt in den Kreisen der Juristen und Nichtjuristen — und auch in meiner Heimat Hessen —: waS soll unS im Augenblick ein neues Zwangsverfahren mit den vielen neuen Bestimmungen, jetzt, wo wir nun durch die Neuvermestung der Grundstücke, durch die neue Einrichtung des Grundbuchs, durch die Separationen, die bei uns auS- geführt sind, in die ernstesten Schwierigkeiten und Verwickelungen der Verhältnisse deS Grundeigentums gebracht find? Das hat man auch laut in der Presse gesagt und hinzugefügt: wer wird nun auf unsere Grundstücke noch Kredit geben, wer will noch auf Hypothek Geld leihen? Ich muß sagen, ich kann daS Bedenken nicht teilen und halte e» für meine Pflicht, die« zur Beruhigung hier auszusprechen. Könnten wir die Subhastationen und die Bewegung deS Grundeigentums überhaupt einmal für einige Zeit stillstehen lasten, ja, dann würde uns daS außerordentlich nützlich fein für die beschleunigte Ordnung unserer Grundbuch- Verhältnisse. Da« können wir aber nicht: dir Subhastationen gehen fort, die Bewegung deS Grundeigentums steht nicht still, und damit sind unsere Schwierigkeiten in den Grundbuchverhältnissen da und bleiben da, und wenn wir daS Zwangsversteigerungsverfahren in eine bester» Form bringen, wenn wir eine Btsterung diese« Verfahrens der Zwangsversteigerung vornehmen, so werden wir unter keinen Umständen damit etwas thun, was unsere Schwierigkeiten vermehrt, sondern im Gegenteil, wir werden damit in etwas wenigstens helfen und es ist das kein Grund, die Einführung einer neuen ZwangSversteigerungS- Ordnung zu verschieben. Nun muß ich noch bitten, daß mir gestattet wird, mit aller Reserve gegenüber den Herren vom Regierungstisch meinerseits schon in diesem Stadium
Herrn Abgeordneten Justizrat Dr. Grimm im Hause Abgeordneten gehalten bei Beratung des Gesetzes über tie Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen am 6. Februar 1883.
(Nach dem stenographischen Bericht.)
AaS der guten alten Zeit (Fortsetzung)
sie ist aber neugierig und geht, wie sie daS Geschrei auf der Straße hört, von der hinteren Stube auf die Hausflur, stellt sich auf die Fußbank neben der HauSthüre, um über dieselbe durch daS Fenster auf die Straße zu sehen. Kaum ist dieses aber geschehen, so stürzt sie mit dem Ruf: „Herr Jesus!" zurück, läuft in die Stube und preßt ihr Nessel- tuch, welches sie um den Hals geschlungen trug, auf eine Stichwunde am Hals, die sie von den trunkenen Studenten empfangen. Leiter war eine Hauptader getroffen und da« Blut sprang in weitem Bogen aus der Wunde hervor, sowie sie nur einen Augenblick das auf die Wunde gedrückte Tuch lockerte. Rasche Hülfe war leider nicht vorhanden, ba der in demselben HauS wohnende Regimentsfeldscherer Klok« ausgegangen war; seine Frau aber eilte die Treppe hinab und stützte die Schwächerwerdende mit ihrem Arm, die, in einen Stuhl gesunken, mit dem Tode bereits kämpfte. Mit sterbender Stimme sagte ste noch: »Herr Jesu, ma Tante, lasten Sie mich herunter auf die Erve liegen." Langsam, mit Hülfe der alten Großmutter legen sie daS junge Mädchen auf die Erde und stützen ihr den Kovf durch ein Kisten. Einige Minuten nachher schließt sie die Augen und stirbt.
Die Studenten Zobel und von Trümbach, welche noch vor dem Hause Wache halten und auf daS Herauskommen der Bewohner lauern, erfahren von diesem Unglück nicht», sie sind die Letzten, die endlich die Unglücksstätte verlassen und ihren Comilitonen folgen, die mittterweile vor dem HauS des Ratschöffen Krebs den Unfug fortsetzen, diesem Thür und Fenster einschlagen und sich mit Vandalismus auf das gegenüberliegende Haus deS Metzger Conrad Unkel stürzen, weil sich dort in einem der Fenster Licht gezeigt hat. Mit wildern Gebrüll stürmen sie da« HauS, die Familie flüchtet auf den Boden und da« ganze HauS wird verwüstet. fei*)
mit ihrer Magd in der Backstube am Ofen, hörte wohl den Straßenlärm, doch gewöhnt an dergleichen in der damaligen Zeit, beunruhigte sie sich darüber nicht, doch plötzlich erscholl dicht vor ihrem Fenster der Ruf: „Bestien, warum gehorcht ihr nicht? Lichter aus!" und zugleich schlugen unter lautem, schreienden Gebrüll die Degenklingen der Rotte in die Scheiben ihrer Fenster, daß diese klirrend in die Stube flogen.
Die junge Frau spriugt auf, läuft jammernd und klagend vor die Thüre, um zu sehen, wer ihr den Schaden zugefügt hat, da kommt ihr ein Junge, der Leibfuch« de« Studenten Schmitt, mit einer brennenden Fackel entgegen und ruft ihr zu: „Beruhigen ste sich, Frau, die Fenster- scheiben werden ihr alle bezahlt, komme sie nur in Poppen« HauS in der Barfüßerstraße."
Dem Engelschen HauS gegenüber war die Stocksche Buchdruckerei (Nr. 534). Obgleich nun in derselben kein Licht zu sehen war, so stießen doch einige Studenten, indem sie auf die schräge Krllerthür neben der HauSthüre kletterte», mit ihren Degen durch daS über derselben befindliche Fenster und stellten sich, wie ste darauf Tumult im Hause hörten, vor der Thüre desselben auf, um die Heraustretenden zu attackieren.
Der inzwischen entstandene Tumult, daS Laufen und Rennen im HauS, hatte aber nicht den Zweck, gegen die Studenten vorzugehen, sondern war die Folge eine» Unglücks, welche« durch daS unvorsichtige Stechen in daS Fenster geschehen war.
Ein junge«, 18jährige« Mädchen, Sybille Mathäm, die Enkelin der Wtttwe Stock, die Stieftochter des Buchdrucker Eberbach, ro t an demselben Abend bei ihrer Großmutter zu Besuch und sollte nicht nach Hause gehen, weil die alte Gtosünutter fürchtete, es könnte chr ein Unglück geschehen;
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Es wurde von neuem gezecht und in dem Rausch dcö munaenen Sieges erhitzten sich die Köpfe so weit, daß sie in später Nachtstunde lärmend und schreiend mit brennenden •Mein aufbrachen und über den Marktplatz durch einen Teil der Stadt zogen.
Die erschreckten Bürger stürzten an die Fenster, doch der Atzende Ruf „Lichter au«", trieb sie alsbald wieder zurück. Ei« wußten aus Erfahrung, daß wenn sie nicht sofort Gehorsam leisteten, sie schwer darunter zu leiden hatten.
Den Ungehorsamen, die nickt rasch dem Befehl «achten, flogen Steine in die Fenster, bis in die obersten Stockwerke, währenddem die niederen Fenster samt ihrer vOljumraljmung mit Stöcken und Degen demoliert wurden. ’M fest verriegelte Hausthüren verhinderten, daß die tnuv Me, lobende Rotte nicht in die Häuser eindrang und die E^rgerschast noch mehr bedrohte.
. „Kratzend", d. h. die Klingen auf dem Pflaster schlei- Mb, zogen sie kampflustig durch die Straßen. Kein ^charwichter, kein Bürger stellte sich dem wüsten Treiben Wflen und da« Bataillon, das damals hier in Garnison - ®at, durst' sich in derartige Ausschreitungen, sobald ste — °urch Studenten hervorgerufen wurden, nicht mischen. — Das Hau« des Stadtbender Same wurde vollständig X Würmt und demoliert. Die erschreckte Familie flüchtete
„ ’ kie oberen Etagen, wurde aber auch hier durch die in
D6W ** Zimmer geschleuderten Steine von 4 Pfd. Schwere
M böckste geängstigt. Ebenso ging e« dem Metzger ' ^9- Unkel, dem Bäckermeister Engel und noch anderen.
_ . L 3n der unteren Neustadt, to dem Hau- de« Bäcker- —-"‘Ipwr Engel (Nr. 532), saß die junge Frau de« Hause«
An,eigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte«, sowie d-Annoncen-vureanx von 8. Daube u. 6e. in Frankfurt a. A-; Jäaersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jrwalidendank i« Berlin: W. Thiene» in Elberfeld; 6. Schlotte in Bremen.
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Dietrich u. Se. tn . ’■ .7,,' und Hannover; Th. - i'S* KM“*,« : ffi e M.. Berlin, , G?, Köln rc-; Rudolf ■ We in Berlin, Frank- . ^ furt a. M- rc-
Meine Herren, gestatten Sie mir, daß ich Ihnen den Standpunkt meiner poliiischen Freunde zu der vorliegenden lr- - Mtzesvorlage kurz darlege.
’ Wir sehen in der Vorlage der Königlichen StaatS- 6) reqicrung die Erfüllung eines BedürfniffcS, welches hier im )fe. i jianfctage bereits wiederholt anerkannt und in Beschlüssen “be« Hauses ausgesprochen ist; wir sehen darin auch die alücklichc Herstellung de« Schlußsteins für unsere Justtz- Mtzgebung, und diese unsere allgemeine Ansicht stützen wir wesentlich darauf, daß einmal der vorliegende Gesetzentwurf die Grundsätze des preußischen Rechtes, soweit dieselben bisher sch vollständig bewährt haben, beibehalten, entwickelt und irweitert hat, und darauf, daß erhebliche und wesentliche ^formen in dieses Verfahren gebracht sind.
Die wesentlichen Grundsätze des preußischen Verfahrens, bei welchem wir glaube» allen Wert darauf legen zu müffen, daß dieselben konsequent durchgeführt werden, sind vor allem die, daß der Richter von AmtSwegen das Verfahren leitet unb kein größerer Einfluß seitens der Parteien auf daS- selbe statifindet, al« es die Natur der Verfolgung von Privatrechten notwendig mit sich bringt, und sodann, daß der Schluß des SubhastationSverfahrenS immer das Resultat ergeben muß, daß ein unanfechtbares Eigentum auf den Weher übertragen wird, und daß die übrigen rechtlichen Verhältnisse deS Grundstücks vollständig geordnet auS dem Verfahren bervorgehen. Wesentliches Gewicht legen wir '»eiter auf dm Grundsatz, daß wir im Anschluß an die Bor- schristm der Zivilprozeßordnung die einzelnen materiellen Streitigkeiten, die sich in dem Verfahren vor dem Voll- ßreckungSrichter bilden, herauSnehmen, und in der Formulierung, welche die Zivilprozeßordnung für die Klage an die Hand giebt, in jedem einzelnen Falle dem gewöhnlichen Prozeßrickter unterstellen. Aber ich bemerke, daß wir, meine Freunde und ich, in noch viel höherem Maße und sehr freudig begrüßt haben die Reformgedanken, welche dieser Gesetzentwurf mlhäft, und daß namentlich durch die Borlage dem Grundsatz Geltung verschafft werden soll, daß kein Gläubiaer daS Grundstück verkaufen darf, ohne daß