Marburg, Freitag, 19. Januar 1883.
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vom Landtag.
Berlin, den 17. Januar.
erscheint täglich außer an den Werktaam nach Sonn- und Feiertagen. PretS für das Quartal mit der wSchentlichen Beilage „Jllnstrirte« e«mtag«blatt" durch die Expedition (« o ch'sche Auchdruckerei) bezogen 8/♦ ^ltark, durch die PostÄnter des Deutschen Reiche- 8 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) — JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfa
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[rbcit. len.
Die Erfindung der Dampfmaschine.
>nFriedrich Schenck, Lehrer der deutschen Sprache in Edinburg. (Aus dem Englischen übersetzt von Winneberger.)*)
In der heutigen (23.) Plenarsitzung de- Abgeord- ttenhauseS kam zunächst der Gesetzeniwurf, betreffend
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den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen, in zweiter Beratung zur Verhandlung. Zweck der Vorlage ist, wie schon früher erwähnt, daS Institut der polizeilichen Strafverfügungen auch auf da« rheinische Rechtsgebiet auüzu- dehnen und zugleich die bisherigen Bestimmungen einer Revision zu unterziehen.
Die Kommission hat im § 1 den Zusatz beschlossen, daß die polizeiliche Strafverfügung auch gegen Beschuldigte im Alter von 12 bis 18 Jahren zulässig sein soll, und namentlich hat sie das Maximum der Geldstrafe von 50 M. auf 30 M. und das der Haft von der Dauer von einer Woche auf die von drei Tagen herabgesetzt. Nach kurzer Debatte wird der § 1 nach den KommisstonSbeschlüssen unverändert angenommen.
Nach § 2 der Vorlage, der unverändert von der Kommission angenommen wurde, findet die Festsetzung einer Strafe durch die Polizeibehörde nicht statt: 1. bei Uebcr- tretungen, für deren Aburteilung die RheinschiffahrtSgerichte, die Elbzollgerichte oder die Gewerbegerichte zuständig sind; 2. bei Uebertretungen der Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben oder Gefälle. — Der Abg. W e st e r- b u r g beantragt, hier zuzufügen: 3. bei Uebertretungen der Vorschriften der Bergpolizei. Gleichzeitig beantragt er, den § 14, lautend: „Die Bestimmungen des § 209 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, insoweit sie die Festsetzung von Strafen durch die mit der Verwaltung der Bergpolizei betrauten Behörden ausschließen, werden aufgehoben* — zu streichen.
Nachdem der Abg. Westerburg seinen Antrag begründet, wurde derselbe von dem Regierungskommissar Geh. Ober-Bergrat Freiherr v. Heyden-Rynsch und dem Abg. Huyssen bekämpft. Beide führten auS, daß durchaus kein Grund mehr vorliege, die mit der Verwaltung der Bergpolizei betrauten Behörden von der Befugnis auS- zuschließen, Polizeistrafcn auf Grund dieses Gesetzes festzusetzen. Dagegen trat Abg. Natorp für den Antrag Westerburgs, d. h. für Aufrechterhaltung des bestehenden Verfahrens nicht nur aus prinzipiellen, sondern namentlich aus praktischen Gründen ein. Abg. Do uglaS wiederum sprach für die Vorlage; die Bergrevierbeamten von den Befugnissen des Gesetzes ouSzuschließen, liege kein Grund vor; durch solche Befugniffe könnte nur die Autorität dieser Beamten gestärkt werden. Abg. ReichenSperger (Köln) wies darauf hin, daß die Kommission selbst über diese Frage in Zweifel gewesen sei und deshalb die Entscheidung dem Plenum anheimgegeben habe. Nach Lage der Sache empfehle eS sich jedenfalls, eS bei dem bestehenden Rechte zu belassen. Das Haus entscheidet sich schließlich mit 152 gegen 105 Stimmen für Ablehnung dcS Antrages Westerburg, also für die Vorlage. § 3, in welcher die Kommission
Universität Marburg vom Landgraf von Heffen-Kassel ernannt worden war, woselbst er auch im Jahre 1714 starb. Daß diese Erfindung — obgleich viel später von Newcomen modifiziert und verbeffert und deshalb lange Zeit N'wcomen- Mafchine genannt — Papin zukommt, wurde festgestellt durch den Vortrag des Francois Arago in der Akademie der Wiffenschaften zu Paris, und von den Männern der Wiffenschaft angesehen als siegreich erwiesen gegen Biot und andere Glieder der Akademie, und überdies durch seine „Notice Historique sur les Machines ä Vapeur“, erschienen im Jahre 1837, in welcher Arago sagt: „Papin a imagine la premiere machine ä. vapeur ä piston; il a vu le premier que la vapeur aquense fournit un moyen simple de faire rapidement le vide dans la capacite du corps de pompe; il est le premier qui ait songe ä, combiner dans une meine machine ä. feu l’action de la force elastique de la vapeur avec la propriete dont cette vapeur jouit et qu’il a signalee de se condenser par le refroidissement. C’est la premiere machine qui ait rendu de veritable Service ü l’industrie, et n’nest, sauf quelques details de con- struction, autre chose que la machine proposee en 1690 et 1695 par Denis Papin, et qu’il avait essaySe en petit.“ („Papin hat die erste Dompfmaschine mit Kolben erdacht; er hat zuerst gesehen, daß der Wasierdampf ein einfache« Mittel liefert, um äußerst schnell Leere in dem Raum de« Pumpenkörper» zu erzeugen; er ist der erste, welcher daran gedacht hat, in einer und derselben Feuermaschine die Wirkung der elastischen Kraft de« Dampfes mit der Eigenschaft zu verbinden, welche dieser Dampf besitzt, und die er angedeutet hat, indem er sagt, daß sie sich beim Erkalten verdichte. ES ist die erste Maschine, welche der Industrie wahren Dienst geleistet hat, und ist, abgesehen von einigen Besonderheiten in der Konstruktion, nicht«
z habe i reffe der Schiffahrt, sondern ferner da« Jntereffe der mir fabi iicherheit von Personen und Eigentum in den Vorder- ) Porzi rund zu stellen.
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Xngeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte«, . sowie d.Annoncen-Bureaux von S L. Daube u. Ee. in Frankfurt a.» ; Jä-ersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendankin Berlin; W. Thienes in Elberfeld; 6. Schlotte in
5 'fus Nr. 2928 der in Edinburg erscheinenden Zeitung: J^ntish Advertiser & Ladies Journal“. (Hessischen Zei-
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Schon im Jahre 250 vor Christus gebrauchte Hero Alexandrien den Dampf als eine bewegende Kraft, und ‘4 seinem Prinzip hatten BlaSco de Garay im Jahre 1543, ---- totanni Battista della Porta im Jahre 1603, Solomon Caux im Jahre 1615, der Marquis von Worcester im 1663 und einige andere den Dampf als eine be- Marbil Kraft versucht; indessen die Versuche wurden auf- . Aber wer ist der Erfinder deS jetzt gebrauchten Mm«, vermittelst Dampf und Kolben zu bewegen? — Aach bet populären Ansicht wird JameS Watt noch ' Erfinder der Dampfmaschine oder deS jetzt gebräuch- v Hin Systems, den Dampf als eine durch einen Kolben 1® ^Sknde Kraft zu verwenden, betrachtet. Dieses ist in- mn nicht richtig, wenn auch Watt die hehc Ehre gebührt, i(g nichtige Erfindung, welche in d> r Industrie der Welt 101 ^yzlichc Umgestaltung hervorgebracht hat, praktisch und 01 5 Wirklichkeit gemacht zu haben. Graf Elgin hat öffcnt- * * Unb ganz kürzlich von der Dampfmaschine deS JameS W nft ^prochen, ihn so al« den Erfinder oder al« denjenigen ,g> ^'Eend, welcher zuerst Dampf anwendete, um Bewegung * ^HH'ben eines Kolben hervorzubringen — die Männer 66 1R Wissenschaft wissen sehr wohl, daß der Erfinder Dio- Ä ^Denis) Papin M. D. war, geboren zu Bloi« in z« lnfrei$ Ctn 22 August 1647, ein Protestant, welcher «S cter Aufhebung bt« Edikte« von Nantes in Deutsch- Sil Zuflucht genommen hatte und im Jahre 1686 zum btt Mathematik an bet hessischen, jetzt preußischen
uar iRjÄtueigen nimmt entgegen : . ^L^Srpedition d.Blatte«. Jfifcm.ekilnnoncen.iBureatti „ T« DiettiÄ u. 6e. in
1 R. BkGaff'l und Hannover; Th. iol.^rfcietrid) in Frankfurt a M.;
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den Beschwerdeweg bei der höheren Polizeibehörde au«» schließt, mithin nur den Antrag auf gerichtliche Entscheidung zuläßt, wird ohne jede Debatte nach der KommisstonS» fassung angenommen. Auch die 4—7 veranlassen keine eigentliche Diskussion. § 5 (Behändigung der polizeilichen Strafverfügung) erhält jedoch auf Antrag des Abg. Grafen Schwerin eine etwas veränderte, die Behändigung erleichternde Fassung. Die §§ 8 und 9 werden in der KommisstonSfassung angenommen. ZuuP § 10 beantragt Abg. Hansen den Zusatz: „Ueber die erfolgte gerichttiche Entscheidung ist, sobald dieselbe rechtskräftig geworden, der Polizeibehörde von der Saatsanwaltschaft (dem Amtsrichter) Mitteilung zu machen". Justizminister Fried, berg konstatiert, daß diese Bestimmung keinen legislativen Inhalt habe und deshalb nicht in das Gesetz gehört. Eine bezügliche reglementaire Bestimmung aber werde er in Verbindung mit dem Herrn Minister dcS Innern erlassen. Der Zusatzantrag wird demnächst abgelehnt. — Die übrigen Teile de« Entwurfs führten zu keiner Debatte.
Da« Zentrum hat seinen Antrag auf Aushebung deS Spcrrgcsetzes und auf Straffreiheit des Sakramente-Spen- denS und Messelesens wiederum eingebracht.
ES folgt die zweite Beratung der Verordnung, betreffend die Vertretung de« Lauenburgischcn Landes-Kommunalver- bandes. Die Kommission beantragt, der Verordnung die verfassungsmäßige Genehmigung zu erteilen. Abg. Hänel empfiehlt den von ihm eingebrachten besonderen Antrag mit dem Bemerken, daß derselbe nicht al« Verbesserung«, antrag, sondern aß selbständiges Gesetz gelten solle, mit dem Eingänge: Der K. StaatSregierung wird für die Verordnung vom 23. 188 > August Indemnität erteilt. Abg. Köhler (Göttingen) hält die Amendierung der Verordnung für gleichbedeutend mit deren Aufhebung und bittet, wenn er auch die Prolongation des früheren Zustande« gewünscht hätte und das Vorgehen der Regierung bedaure, die Ver- ormung ohne Amendements zu genehmigen. Abg. Hänel erinnert an mehrere Fälle, bei denen der Landtag Königliche Verordnungen nicht pure annahm oder ablehnte, sondern unter gewissen Bedingungen genehmigte.
Nach längerer GeschäftSordnungSdebatte erklärt sich da« Haus mit dem Vorschläge deS Präsidenten einverstanden, in die Diskussion der einzelnen Artikel und der dazu gestellten Amendements einzutreten. In der Debatte über den Arttkll 1 befürwortet der Abg. Berling fein Amen» dement. Abg. v. Meyer tritt für die unveränderte Annahmt der Verordnung tin. Abg. Hänel bittet, die durch die Verordnung erregte Unzufriedenheit in SchleSwig-Holstein nicht zu einer dauernden zn machen und deshalb da« von ihm und dem Abg. Berling gestellte Amendement anzunehmen. Das Haus lehrt das Amendement ab und gk, anderes als die Maschine, welche in 1690 und 1695 von Denis Papin ausgestellt und im kleinen versucht worden war.") Dieses geht auch hervor au« den Schriften de« Papin selbst, erschienen in Leipzig a. 1688, und in Kassel a. 1695, sowie aus denen des Solomon de Caux, I. Robinson, Rt. Stuart, und au« der Biographie de« Jame« Watt, einem schön illustrierten Quartband, erschienen vor ungefähr 25 Jahren, von dem verstorbenen JameS Gray, Sekretär de« Watt-Klub« oder -Instituts in Greenock, in welchem ein Portrait von Papin etne Rolle in der Hand hält, die die Zeichnung der DampfmHhine zeigt, dem Prinzip nach dieselbe, welche in der späteren f. g. Newcommen» Dampfmaschine gesehen werden kann, von welcher ein Modell in dem Hunterian - Museum der Universität Glasgow zu sehen ist. DaS ursprüngliche Oelgemälve, von welchem daS Portrait PapinS in Herrn Gray'S Werk eine Kopte ist, gehört der Universität Marburg, für welche eS gemalt war und ist datiert 1689. '
Eine Kopie tiefer selbigen ZVchnung, welche auf der Rolle in dem Gemälde ist, mit enter Beschreibung derselben wurde im Jahre 1687 der Royal Society of London von Papin geschenkt und wird roch in ihrem Archiv bewahrt. Einige Jahre vorher hatte die Royal Society ihn zum Mitglied für seinen Kochtopf gemacht, welcher dazu dient, au« Knochen den gallertartigen Stoff, welchen sie enthalten, zu ziehen, und welchen Graf Rumford in die Gefängnisse und Armenhäuser auf dem Kontinent einführte, wodurch die Speise der darin befindlichen Leute nahrhafter gemacht und ihre Lage verbessert wurde; sowie auch dafür, daß er die Luftpumpe von Otto Guericke, Bürgermeister in Magdeburg, verbessert und überdie« da« SicherheitSventtl er- fanden hat.
(Schluß folgt)
Da« Herrenhaus hielt heute um 1 Uhr seine 7. einzurejj ^narsitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung erteilte a3 HauS seinem Präsidium den Auftrag, zu der dem- äckst stattfindenden silbernen Hochzeitsfeier de« kronprinz- E i * P^res die ehrerbietigsten Glückwünsche deS Hauses r Lahnlh ar.ubTjngen. Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist f C je einmalige Schlußberatung de« Gesetzentwurfs, betreffend |aHc3 jx Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der
Hiermit ist die Debatte geschlossen und da« HauS die g< mmt die Vorlage en bloc einstimmig an.
ganz er Schluß der Sitzung V<3 Uhr. Nächste Sitzung un- tfiimmt.
n Stromgebiete deS Rheins durch die Hochwasser herbei» eführten Verheerungen. Der Referent Herr Adams Kädch« ankt zunächst im Namen seiner rheinischen Landsleute für । je Vorlegung des Entwurf« und spricht besonders dem Rinifter des Innern für sein energisches persönliches Ein- --, reifen die höchste Anerkennung aus. Zur Sache selbst ltcheu,, verläßt es Redner der Zukunft, ob die vorgeschlagenen 3 > servire Mionen zur Linderung der Not rc. genügen werden, ist üe zugr der mit den Tendenzen de« Entwurf«, nicht zu viel Al- * lösen zu bewilligen, einverstanden. Er schlägt vor, da« " - besetz en bloc anzunehmen.
■■■ Herr Becker (Düsseldorf) spricht im Namen zahl- Iialzhd cicher Vertreter von durch die Ueberfchwemmung betroffe- Vorickii en Städten den Dank aus, sowohl Er. Majestät dem Jucker :a*fcr kür die hochherzige Gabe, al« auch der Staat«- J|, tegicrung für ihr schnelles und energisches Eingreifen, m'wo« 15 auch der Privattvohlthätigkcit namentlich seitens der ,ftnn deutschen im AuSlande, und bittet um möglichst einstim- ilbelms Annahme der Vorlage.
bons ft Brühl stimmt der Vorlage rückhaltlos zu, bittet ) mc ' idoch die StaatSregierung, es bei dieser Vorlage nicht be- Ku Sck! I?n"en lassen und die Gesetzgebung hiermit nicht al» 9 bgeschlofsen zu betrachten, sondern auch noch ferner für
a« Unglück eine offene Hand und ebenso auch Nachsicht i haben, wenn die au« dem Gesetz gewährten Darlehen p „ >äter nicht innerhalb bet festgesetzten Frist zurückgezahlt 1 vtZCl erden sollten. Dies sei bei den in ber Rheinprovinz bt» Tpqjif mntlich bestehenden hohen Kommunalsteuern sehr gut zu warten. Endlich bittet Redner die StaatSregierung, bei m rheinischen Stromgebieten nicht wie bisher da« In-