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Die Bestrafung -er Schulversäumuiffe.
Der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Behandlung der Schulversäumntsse, ist dem Herrenhause vorgelegt worden. Nach demselben haben Eltern und deren gesetzliche Vertreter sowie dtejenigen Personen, deren Obhut schulpflichtige Kinder unterstellt sind, insbesondere Dienst-, Lehr, und ArbeitS- dafür Sorge zu tragen, daß die zum Besuch der VolkSschu e verpflichteten Kinder die Schulstunden regel- maßig besuchen, eventuell sind die genannten Persönlichkeiten durch Zwangsmittel zur Erfüllung ihrer Pflicht anzuhaltcn. Die Zwangsmittel, welche auf Ersuchen der Ortsschulbehörde von der OrtSpolizeibehörde angedroht, bezw. festgesetzt werden, bestehen in Geldstrafe, die für die auf einen Tag treffende SchulversäumiitS nicht eine Mark übersteigen darf und in Haft umgewankelt werden kann. Die Haft soll höchstens drei Tage betragen, statt derselben kann aber auch Arbeitsstrafe, d. h. die Verpflichtung zu öffentlichen Arbeiten, an- geordnet werden. Die hier derOrtSpolizeibehörde betgelegte
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keiner Weise vorhanden. Die Vereinfachung der Verwal- tungSgesetze sei wenigsten- insoweit zu erstreben, daß den schreiendsten Uebelständen abgcholfen werde. Die Re- gierungSvorlage treffe in dieser Beziehung im Allgemeinen das Richtige. Ein spezielles Bedenken hat er indes gegen SAA4 (Rechtsmittel gegen polizeiliche Verfügungen). Schließlich sprach der Redner die Hoffnung aus, daß es nach Annahme der Vorlage möglich sein werde, die Verwaltungsgesetze demnächst auch auf die Provinz Posen, sowie die anderen Nicht-KreiSordnungS-Provinzen auSzu- dehnen. Lehne das Haus jedoch die Vorlage ab, so sei diese Aussicht abgeschnitten. (Lebhafter Beifall rechts.)
Abg. Dr. Meyer (Breslau) führte aus, daß die Ver- waltungsreform bereits seit 1876 ins Stocken geraten fei und daß jetzt aus derselben das wichtigste Stück heraus- gebrochen werden solle. Die Vorschläge der Vorlage entsprechen nicht der Forderung an ein Gericht, weder in Bezug auf die Zusammensetzung, noch auf das Verfahren. Der Regierungspräsident sei durch seinen sonstigen Beruf nicht daran gewöhnt, die Dinge vom juristischen Stano- punkte zu beurteilen, darum der Natur nach nicht geeignet der Vorsitzende eines Gerichtshofes zu sein. Wenn Graf zu Eulenburg vor 3 Jahren den Forderungen der Konservativen widerstrebt habe, so sei das gewiß nicht gesehen, um einen liberalen Wunsch zu erfüllen, sondern weil er überzeugt gewesen, daß eS im Jntereffe des Rechtsstaats liege, das Bezirksverwaltungsgericht aufrecht zu er- halten. Der Redner sucht dann darzulegen, wie alle Un- serttgkeit unserer Gesetzgebung im letzten Grunde in dem Mangel eittet Landgemeindeordnung für die östlichen Provinzen wurzele. BiS diese geschaffen sei, halten eS aber seine Freunde für geboten, das Bestehende nicht weiter zer- bröckeln zu lasten. 8
Minister des Innern v. Puttkamer kann er nicht zugeben, daß eS sich bei der Landgemeindeordnung um eine fundamentale Umgestaltung der Verhältnisse im Sinne der Vorredners handeln würde. Die Verschmelzung der GutS- n ™ mit den Gemeinden (welche Gutsbezirke Abg. vr. Meyer als einen zu beseitigenden letzten Rest des Feudalstaats bezeichnet hatte), werde von den Gemeinden selbst durchaus nicht allgemein gewünscht. Große Landgemeinden wurden übrigens auch große Anforderungen und einen ausgedehnten Apparat bedingen. Für die gegenwärtige Vorlage müsse man inzwischen von dem KreiS- verbande als dem untersten Organismus ausgehen und die der Landgemeinde - Ordnung hier ausscheiden. — D» Minister ging dann auf einzelne Ausführungen der Vorredner des Näheren ein. B
D.I^Bruel konstatiert, daß der Westen dem Minister Dank wissen muffe dafür, daß er nicht eine Institution auf ihn übertragen wollte, die er als revisionsbedürftig erkannt, und daß er vorgezogen habe, eine neue Gestaltung ber Organisation vorzuschlagen. Die Vorlagen empfehlen sich wegen der wesentlichen Vereinfachungen des Verfahrens. £? t ,en ^etbe, ob auch der Rechtsschutz genügend ge- ^ert sei, ob die Vorteile die Nachteile wesentlich überwögen.
Die Debatte wird geschlosten. Die Vorlagen werden an eine besondere Kommission von 28 Mitgliedern ver- wiesen.
Befugnis kann aber in Stadtgemeinden, sowie in Gemeinden, wo die örtliche Polizeiverwaltung durch eine Staatsbehörde oder von einem besonderen Staatsbeamten geführt wird, durch den Kultusminister in Gemeinschaft mit dem Minister des Innern der Ortsschulbehörde oder einem Mitglied der- selben übertragen werden. Gegen die Strafandrohung soll ein Rechtsmittel nicht statthaft sein, gegen die Stwfver- fugung kann binnen einer Woche Beschwerde eingelegt werden, über welche die der Ortspolizeibehörde vorgesetzte Behörde, bezw. in Stadtkreisen der erste Bürgermeister, in den übrigen Gemeinden die Schulaufsichtsbehörde endgültig entscheidet. Der höheren Schulbehörde steht das Recht zu, die Er- wäbigung, Niederschlagung oder Erstattung der al« Zwangsmittel festgesetzten Strafen anzuordnen. Die Geldstrafen fließen denjenigen Verbänden zu, welchen die Unterhaltung
Schule obliegt. Der Entwurf, der am 1. Oft. 1883 in Kraft treten soll, bestimmt ferner, daß unbeschadet deö Zwangsverfahrens die säumigen Kinder durch geeignete Boten zur Schule abgeholt werden können.
Das Gesetz ist ein Korrelat zu dem Prinzip der durch in Preußen eingeführten allgemeinen Schuchflicht, welches ohne Zwang nicht durchführbar ist. Die Befugnis zu ZwangSniaßregeln ist bereits durch das allgemeine Landrecht anerkannt; aber es hat bisher an einer allgemeinen Bestimmung darüber gefehlt, in welchem Um- Lg-undin welcher Weise zur Erzielung eines regelmäßigen Schulbesuchs Zwang geübt werden darf; nur in einzelnen
Provinzen bestehen hierüber nähere gesetzliche Anordnungen, deren überaus große Mannigfaltigkeit aber nur zu geringem
e 'ln der Verschiedenheit der provinziellen Verhältniffe ausreichende Begründung findet.
Namentlich aber macht der Umstand, daß eine große btr W*r?b'n Strafsätze nicht mehr in einem an- ' u” AerhältniS zu den Vermögentvorteilen steht, welche die Eltern ber Zurückhaltung der Kinder von ber Schule durch Ausnutzung der Arbeitskraft derselben erzielen können, ben zur Herbeiführung eine« geregelten Schulbesuchs geübten Zwang vielfach unwirksam.
Hierin liegen zwingende Gründe sowohl für eine ander- weite allgemeine und wirksame gesetzliche Regelung und Begrenzung der Zwangs- und Strafbefugniffe gegen säumige 2;™' m e öu$ die Notwendigkeit, fest? allg. meine gültige Normen zu schaffe« für das Verfahren, in welchem der gesetzlich zugelaffene Zwang zur Anwendung zu bringen £ rbir *atuy ket Sache liegt e«, daß die Sira Verfolgung sich nicht in den Formen der Strafprozeßordnung bewegt, sondern daß hierbei das Exekutivstrafensystem zur alleinigen Geltung gebracht wird. Ein regelmäßiger Schul- | besuch wird, wie die Erfahrung lehrt, am besten eben durch «ne rasche, nach vorheriger Verwarnung sich in einfachen Formen abspielende Bestrafung der säumigen Eltern, nicht durch ein regelrechtes richterliches Verfahren, bei welches eine weitläufige Beweisaufnahme stattfindet, zu erzielen sein.
Indem der Entwurf sich auf diesen Standpunkt stellt,
wird er unzweifelhaft dem Bedürfnis genügen, das Prinzip der allgemeinen Schulpflicht wirksamer zur Durchführung zu bringen und vor Umgehungen zu sichern.
svin,?^b^?^?"ung der nächsten Tagesordnung ent- Munt sich eine längere Geschäftsordnungs-Debatte, in wel- djev meiere Abgeordnete der Rechten, v. Rauchhaupt, v. Minnigerode, Stengel, den Wunsch aussprechen, daß das Abgeordnetenhaus sich nicht, wie beabsichtigt, vom Donnerstag ab auf mehrere Wochen vertage, um seinen Kommis- pt U? Q? Reichstage Zeit zu laffen, sondern daß eS einige erste Lesungen, wie die der SubhastationSordnung, der Landguterordnung in dieser Zeit nötigenfalls in Abend- sitzungen erledige. - Von den Abgg. Hänel, v. Benda, Ackert, namentlich aber von dem Abg. v Bennigsen wird nachdrück^ch betont, daß eine erfolgreiche planmäßige und "urdigc Abw.cktlung der Geschä'te beider parlamentarischer Körperschaften nur zu erhoffen fti, wenn an der still- schweigenden Uebereinkunft festgehalten werde, daß demnächst das Abgeordnetenhaus dem Reichstag mehrere Wochen freie Zeit zu feinen Plenarsitzungen läßt. Dieselbe Ansicht vertreten v. Schorlemer und Windthorst. Eine Beschluß- na$ ber Geschäftsordnung heute darüber eintreten1 ^nbCn’ k°^ to tb Vertagung morgen bestimmt ™ Schluß 3V( Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. (Gesetz über den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen KreiSordnung für Lauenburg, kleinere Vorlagen.) ° 8
Deutsches Reich.
o « tx Die „Norddeutsche Allgemeine
Zeitung hört, der StaatSstkr tär deS Reichsschatzamtes Burchard sei erkrankt und müsse sich auf ärztlichen Rat pin einige Zeit von den Geschäften zurückziehen. Der Zustand deS Staatsministers c. Bötticher habe sich etwas gebessert, doch werde Herr v. Bötticher noch längere «eit °uß"ftanbe fern He Amtsgeschäfte wieder zu übernehmen - Betreffs der Bildung der BeziikSeisenbahnräte hat ber M'ntster ber öffentlichen Arbeiten unterm 4. dS. b-sondere Anordnung getroffen. Danach treten an He Stelle ber periodischen Konferenzen mit Vertretern ber wirtschaftlichen Beteiligten tn den Bezirken ber StaatSeisenbahnbirrktionen » ”” 1. Sun! ». 3. zu <rri*lmh,n
Ä“. »i- L-Hl Zul-»mn>schu»,,
^ahl der Mitglieder u. s. w. sind in Gem-inschaft mit bett Ministern für Handel und für Lmdwirtschaft Bestim- mutigen getroffen, auch bie Oberpräsibenten veranlaßt morben, bie beteiligten Handelskammern, wirtschaftlichen Körperschaften und Vereine zur Vornahme ber Wahl von deren Mitglirbern unb Stellvertretern zu bestimmen, «ur
Tcunahme an ben Verhandlungen ber Bezirksräte sind die nachbezeichneten Handelskammern, Vereine u. s. w außer- prlußischer Gebiete bei deutschen Reichs zuzulassen: 1. «u I bem BezirkSrisenbahnrat in Frankfurt a. M. je ein Vn- treter und Stellvertreter der Handelskammern in Offenbach Masirz und Gießen, de« mittelrheinischen Fabrikantenverein» tn Mainz und der landwirtschaftlichen Provinzialvereine m Darmstadt und Mainz. 2. Zu dem in Hannover und Köln je cm Vertreter unb ein Stellvertreter der Handels kammer unb deS landwirtschaftlichen Provinzialvereins in G"ßen und ber HanbelSkammer in Bremen, zu bem Be< zuksrat in Hannover auch ein Vertreter, bezw. Stell« Vertreter bet Handelskammer in Hamburg. 3. «u bem BezirkSrat in Magdeburg je ein Vertreter, und Stellvertreter brr HanelSkamwer in Bremen unb Leipzig. 4. «„ dem hi Serhn ju errichtei-den Bezirksrate ein Vertreter bej Stellvertreter ber Handelskammer in Leipzig. In ber ersten ^'t^Un^rrWtrb ^nächst der Entwurf einer Geschäftsordnung aufzustellen unb nach Erlaß ber zu erwartenden k. Verordnung die Wahl der Mitglieder deS LanbeisenbahnratS vorzunehmen sein. Für ben Bezirksrat in Köln hat die
™ ' E's-nbahnbirek.ion (rechtsrheinische) bie Einladung ber Mitglieder und Stefloerteter zu bewirken. __ Die I
1 Gewerbeordnungs-Kommission deS Reichstags hat ant abend die zweite Lesung ber Vorlage beendet bie Beschlüsse der ersten Lesung bestätigt. — s miffion deS Reichstags zur Vorberatung des Krankt gesetze« — welche am Sonnabend den Abschnitt -z Gemeiiide-Krankenkafsen zum Abschluß gebracht & erledigte gestern bei Fortsetzung der zweiten 93eJj
I 88 13, 14 und 14 a des Entwurfs. — Die w kommisston deS AbgeoroneteuhauseS beriet in ihrer J Sitzung den Antrag des Abg. v. Wurmb, betefij Beitritt hessischer Gemeinden zum Nassauischen J KirchenfondS. Ein von mehreren nassauischen Aba^ gestelltes Amendement, ben Zuschuß deS Staates «4 5000 Mk. auf 7000 Mk. zu erhöhen, wurbÜ gegen 5 Stimmen abgelehnt unb darauf der votnl 0. Wurmb beantragte Gesetzentwurf einstimmig angenF — Nach dem heute abend in der Steuerkommis^ Abgeordnetenhauses zur Beratung kommenden An3 Freikonservativen wird bestimmt: die drei untersten 1 der Klassensteuer werden aufgehoben. Gleichzeitig ] bte Steuersätze ber 4. bis einschließ sich ber 9 Klassensteuer auf 6 Mk. bezw. 12, 18, 24, 30 «mäßigt werben. Zur Deckung hierfür wird 'bj. Hebung des Gesetzes über ben bauernben (Steueretij antragt. Der einmalige Steuererlaß ist nicht burl besonderes Gesetz, sondern nur im Etat zum Aust3 bracht. — Wie man ber „Rassegna" von hier 3 baS kaiserliche Schreiben an ben M Ausdrücke ber Courtoiste unb hat leinen Bezug aufl eine, Konzession des Staates gegenüber ber Kurie! | verbient auch hervorgehoben zu werben, daß der« um ben Brief beS Papstes zu beantworten, bie biplomj Gelegenheit der Jahreswende benutzt hat. Dazu bj bte „Nationalzeitung': „Diese Mitteilung deS tiJ Blattes stimmt mit ber in hiesigen diplomatischen 3 verbreiteten Auffassung überein. Als maßgebend 3 H° tung des Vatikans im Kirchenkonflikt glaubt m3 Anlaß zu haben, Herrn Windthorst allein zu betrat um so weniger betrachtet man hiernach eine Vcranl-1 vorhanden, in einer Angelegenheit, in der sich ber | der Entscheidung begeben hat, in besonders feierlicher l Verhandlungen mit ihm zu führen." — Aus St A Msonri, wurden von einem deutschen Komitee 300001 an den Prägenden des Reichstags zur Verteilung «J butschen Ueberschwemmten gesendet. — Die Anträge! morgen in der Zentrumsfraktion zur Beratung aelJ lauten: „Das Gesetz vom 22. April 18751 treffenb bie Einstellung der Leistungen aus StaatsmV für bie römisch - katholischen Bistümer uns ©eiftffl tritt mit bem 1. Mai cur. außer Wirksamkeit. 2.1 Strafbestimmungen der Gesetze vom 11. Mai 18731 d» Vorbildung utjb Anstellung bet Geistlichen- i 421 Mal 1873 über bie kirchliche Disziplinargewalt! bie Errichtung des königlichen Gerichtshofes für firJ Angelegenheiten; vom 20. Mai 1874 über bie «Ber J erlebtgter katholischer Bistümer; vom 27. Mai 1874 J ®eftaratmn unb Ergänzung des G-setzeS vom 111 1873 über die Vorbilbung und Anstellung ber GeifW unb vom 22. April 1875 betreffend die Einstellun 1 Seiftungen aus Staatsmitteln für die römisch - kathM BiStumer und Geistlichen, unterliegt das Spenden 1 Sakramente und das Lesen ber Messe nicht * 1
I f», 46. Jan. Das Landeskomitee hat
schlossen, von der auf Hessen entfallenen kaisirlicben «I von 100000 Mk. je 20000 an die Komitees zÜ Z h^m und Großgerau, 12 WO Mk. nach Wo ms, je 6« Mk. nach Offenb ch und Oppenheim, 2000 Mk J Singen und 34 000 Mk. nach Mainz z>, überweisens dem Ersuchen, die Summen alsvalv zur Linderuna I augenblicklichen Notstandes zu verwenden ® 1
Stratzbvrg, 16. Jan. Der Lande-ausschuß ist «eftj nachmittag 3 Uhr in seinem neuen Gebäude durch! StaatSminlster von Hofmann eröffnet woroen. Die K gtteder des LandesauSschusseS waren beinahe vollzählig!
I fä“ncn- Zum Präsi enten wurde d-r bisherige Ptäsidl Schlumberger wiedergewählt. — Bei dem Diner zu Ehl beS LandesauSschusseS hielt ber Statthalter eine Rede l rin e« heißt: „Nicht freiwillig war Els.ß-Lothringen! Frankreich getreten, nur burch die Schwäche des Ne« war e« diesem verfallen. Sie erinnern sich, daß ich l dem heißen Streben, dem Lande möglichst bald feine M 8"s°baffm, cie Bitte aussprach Mä3 n/°n R«ch- ag zu wählen, n elche die Zusammengehl keit Elsaß-Lothringens mit Deutschland off n anerkenn« S><r &W9 m-i« »M b,6 unter J ein Abgeordneter auf ein Programm gewählt wurde dl m den Worten „protestation et action“ gipfelt ' » datiert von Bordeaux und erhält^dadurch « l°n« sthr bestimmte Erklärung. Sie bedeutet Krieg, da« Ettaß-Lothringen nicht bei Deutschland bleibe. Ich 3 I efLbt8 Soldaten Element, und wohl wö« Ein! ich das Hochgefühl nochmals schmecken, in der Feldschtal zu kommandieren. Aber als Statthalter von Elsa? j ungen kann ich diesen Krieg nicht wünschen. D-
oeb?un?en S?hb bkfer Ätlca un8 nochmals all' in j gedrungen wird, Hunkerttausende von deutschen Strauß i^rm Söhnen das .Mil oder auf dem Schilde I" zurufs
“’S;* k«n blos politischer, das würde ein National Ir‘e,8' Land mußte mehr unter ihm leiben, als Elsaß -•> Ävn" geographischen Lage, bei feinen groß- ' Festungen. Ich furchte den Kneg nicht, aber auf mei ©emiffen möchte ich eS nicht nehmen, ihn zu fchürr» Herr