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Eisenstein u. Vogler in «l r„ntfurt a. M., Berlin,
Marburg, Freitag, 15. Dezember 1882
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xvii Jahrgang
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux v-nG L. Daube u. Co. in Frankfurt a. M.; JSgersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. ThieneS in Elberfeld; E. Schlotte in Bremen.
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Srscheint täglich außer an den Werltaam nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „gitaftrktei SvMttagSblatt" durch die Expedition (Ä o ch'sche Buchdruckerei) bezogen 8*/t Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 60 Pfg. (excl- Bestellgeblchr.j — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Beile 10 Psg.
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
Reichstag.
Berlin, den 13. Dezember.
Im Beginn der heutigen (27.) Plenarsitzung des »etchStagS teilte Präsident v. Levetzow dem Hause fljlz daß Rücksichten auf die Sitzungen des Abgeordneten- hzu'seS nicht entgegenstehen, auch morgen noch eine Sitzung m halten. Er glaube auch annehmen zu dürfen, daß die- Uen Rücksichten auch nicht hindern würden, daß der ReichS- jzg vom 9. Januar ab eine Reihe von Tagen hinterein- dnber Plenarsitzungen abhalte.
Auf der Tagesordnung steht in erster Reihe die kaiser- fltje Verordnung vom 1. Mai 1882 über die Verwendung Mger Farben in Verbindung mit dem Anträge des Abg. Dr. Baumbach, betr. die Bezeichnung von Farben bei der Fabrikation von Spielwaren im Wege internationaler Ver- stpbarung. — Abg. Dr. Baumbach führt aus, daß die tzpielwarenfabrikanten die kaiserliche Verordnung im allge- Nkinen mit Freuden begrüßen; dieselben hätten aber ver schiedene Desidcrien, deren nähere Prüfung am besten einer Kommission von 14 Mitgliedern übertragen würde. Dem Antragsteller genügt indes die einheitliche Regelung für Deutschland nicht; er will die Frage zugleich durch internationale Vereinbarung regeln und hat dabei namentlich Frankreich im Auge, weil dort zum Teile abweichende Bestimmungen gelten. Die Abgg. Reich und Goldschmidt zehen auf die Details der Verordnung ein und schließen stch dem Anträge auf Kommissionsberatung an. Staatssekretär des Innern v. Bötticher betont, daß die Regierung bei Feststellung der Verordnung jorgfältigst den Zweck verfolgt habe, die Interessen der Industrie mit denen der Gesunbhe t in Einklang zu bringen. Es seien daher bk Wünsche der Spielwarenintustrie, so weit eS irgend zulässig schien, berücksichtigt. Bei näherer Prüfung werde die Kommission stch auch vermutlich überzeugen, daß das Richtige getroffen sei. Mit Frankreich sei die Regierung in dieser Frage bereits in Verhandlung getreten. Die internationalen Vereinbarungen auf diesem Gebiete aber seien im allgemeinen doch nicht unbedenklich; indes sei er vollständig damit einverstanden, daß auch der Antrag Baumbach der betr. Kommission mit überwiesen werde. — Abg. Ackermann hält den Antrag Baumbach für wohl gerechtfertigt. Die kaiserliche Verordnung sei gewiß zweckmäßig, da indes die Meinungen der Sachverständigen betreffs der Zulassung einiger Farben auSeinandergingen, sei eS Pflicht des Reichstags, doch noch in eine nähere Prüfung der Verordnung einzutreten. Abg. Kutschbach meint, daß der Termin für daS Inkrafttreten der Verordnung mit dem 1. April 1883 zu früh gegriffen sei, da bis dahin kaum bk Lpiclwarenfabrikantm, noch viel weniger die Detaillisten ihre Lager räumen könnten. Rach einem Schlußworte deS MitantragstellerS vr. La öker wird die Kommissionsberatung beschlossen.
ES folgte die Interpellation de« Zentrums wegen Aufhebung des Gesetzes über die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874.
Staatssekretär des Innern v. Bötticher erklärte sich zur sofortigen Beantwortung bereit; darauf erhielt zur Begründung der Interpellation daS Wort
Abg. Dr. Windthorst: Derselbe wies auf die große Majorität (233 gegen 125) hin, mit welcher der Reichstag in voriger Session sich für Aufhebung des qu. Gesetzes erklärt habe. Da eine offizielle Erklärung bisher nicht erfolgt sei, daß der Bundesrat auf Grund deS von dem Ausschüsse erstatteten Berichts dem Beschluß des Reichstags die Zustimmung versagt habe, so habe er die Interpellation eingebracht, um earüber Auskunft zu erbitten und event. vom Herrn Reichskanzler die Gründe deS ablehnenden Beschlusses zu erfahren. Die vermutliche Ablehnung des auf zwei Drittel Majorität gefaßten ReichStagSbeschluffeS beweise, daß der BundeSrat die Freiheit der Religionsübung und des Gewissens in Deutschland nicht gestatten wolle. (Beifall im Zentrum.)
Staatssekretär deS Innern, Staatsminister v. B ö t t i ch e r, entgegnete: Ich brauche wohl kaum dem Vorredner zu erwidern, daß ich seinen Vorwurf gegen den Bundesrat in keiner Weife begründet halten kann. Der BundeSrat ist allerdings gesonnen, die Freiheit des Kultus und der ReligonSübung zu gewähren, und er hat auch nichts gethan, was den Vorredner zu einem solchen Vorwurfe im geringsten berechtige. (Widerspruch im Zentrum.) Ja, meine Herren, ich erwarte den Beweis, der Widerspruch allein thut eS wirklich nicht I — Meine Herren! Nachdem das hohe Haus dem Anträge Windthorst in der vorigen Session seine Zustimmung erteilt hatte, ist, wie sich auch auS der dem Reichstage zugegangenen Ueberstcht über die Entschließungen des Bundesrats auf die Beschlüsse deS Reichstags ergiebt, der Antrag selbst im BundeSrat zur Beratung in einen Ausschuß gelangt. Dieser hat dann Bericht erstattet, und unter dem 5. Juli d. I. hat der BundeSrat beschlossen, dem Beschluffe des Reichstags die Zustimmung zu erteilen. Damit ist die erste Frage der Interpellation beantwortet, und diese Antwort wird auch die demnächst dem Reichstage zugehende Ueberstcht über die Entschließungen des Bundesrats auf die Beschlüsse deS Reichstags enthalten. — WaS die zweite Frage anlangt, so ist der Reichskanzler nicht in der Lage, über die Gründe, welche den BundeSrat zu diesem ablehnenden Votum bestimmt haben, Auskunft zu geben. Aus der Thatsache, daß es stch um einen Mehrheitsbeschluß eines der beiden gesetzgebenden Körper handelt, ergiebt stch schon, daß der Reichskanzler verfassungsmäßig eine solche Antwort auf die zweite Frage nicht zu erteilen vermag. Dem Reichskanzler liegt die Verantwortlichkeit für die Anordnungen und Verfügungen de« Kaisers ob, nicht aber
für die Beschlüsse deS Bundesrats, und in seiner Eigenschaft als Reichskanzler ist er nicht einmal zur Vertretung dieser Beschlüffe berufen, vielmehr findet nach Vorschrift deS Art. 16 der Verfaffung diese Vertretung durch Mitglieder des Bundesrats oder durch Kommissare statt, und selbst in der Eigenschaft eines preußischen Mitgliedes des Bundesrats befugt jein, MehrheitSbeschlüffen deS Bundesrats Motive unterzulegen, ohne daß solche Gegenstand deS BefchluffeS selbst gewesen sind. In der Natur einer gesetzgebenden Versammlung, die nach Majoritäten abstimmt, liegt eS, daß jeder abstimmende von besonderen Gründen für sein Votum geleitet sein kann, ohne daß er gehalten wäre, denselben überhaupt oder doch in einem erschöpfendenIUmfange seinem Votum hinzuzufügen. Beide gesetzgebende Körper deS Reichs, der Bundesrat und der Reichstag, sind in dieser Beziehung bei ihren Beschlüssen in der gleichen Lage, und wenn die Reichstagsmitglieder, welche die Interpellation unterstützt haben, von dem Vorsitzenden des BundeSrat« Rechenschaft über die Gründe fordern, welche dem in Rede stehenden Beschluß deS BundeSrat« zu gründe liegen, so wäre das Verhältnis, in welchem ein solcher Anspruch zu den Grundsätzen der ReichSverfasfung steht, am klarsten dadurch illustriert, wenn ich umgekehrt die Annahme suppo- nierte, daß etwa eine Anzahl von Stimmen der Bundes« ratömitglieder von dem Präsidium deS Reichstags die Angabe von Gründen erfordern würde, au« welchen der Reichstag zu Gesetzentwürfen des BundeSratS Stellung nimmt. Der Präsident des Reichstags würde in diesem Falle kaum geneigt sein, die Verantwortlichkeit für eine amtliche Aeußerung bezüglich dieser Gründe zu übernehmen. Der Reichskanzler kann stch nicht für befugt halten, über die Gründe der einzelnen Staaten im BundeSrat eine Auskunft zu erteilen und amtlich darüber sich zu äußern, welche Motive den einzelnen Stimmen zu gründe gelegen haben. Mit Rücksicht auf diese au« der Verfaffung stch ergebende Stellung de« Reichskanzlers wird die Beantwortung der zweiten Frage nicht nur für diesen Fall, sondern prinzipiell abgelehnt.
ES wird in eine Besprechung der Interpellation eingetreten. Abg. Reichensperger (Olpe) ist mit der Erklärung des Staatssekretärs des Innern in keiner Weise zufrieden. Der Reichstag habe mit dem BundeSrat« zu thun und nicht mit dem ersten Beamten des Reichs. Da eS indes immer möglich sei, daß der BundeSrat dem Beschluffe deS Reichstages noch beitreten könne, giebt der Redner demselben verschiedene Punkte zur weiteren Erwägung anheim.
Abg. Frhr. v. Schorlemer-Alst betont, daß die Meinung deS Volkes dahin gehe, daß der BundeSrat dem Beschlüsse des Reichstags nicht beigetreten sei, weil der Reichskanzler eS nicht wolle. Die Verantwortlichkeit für daS Unheil des AuSwetfungSgesetzeS treffe den, der die
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Verschlungene Pfade.
Novelle von R. Hoffmann.
(Fortsetzung.)
Gabriele verstand, waS der junge Diplomat mit seinem außergewöhnlichen Wesen beabsichtigte, er wollte ihr zeigen, baß es infolge der heutigen Ereigniffe mit dem bisherigen fr undschastlichen Verkehre zu En-e sei. In Verwirrung und tiefe Röt- im Antlitz wich Gabriele zurück. Sie hatte zum erstenmale in ihrem Leben als Dame ein Taktlosigkeit begangen, allerdings bei einer verzeihlichen Gelegenheit. Mit gesenkten Augen sagte sie nach einer kleinen Pause:
„Verzeihung!" Herr Baron! Ich vergaß bei Ihrem Anblick ganz und gar das Vorgcfalleue, woran ich aller- bings vollkommen unschuldig bin und deshalb mit auf« richtigem Herzen Ihnen freundschaftlich entgegenkommen wollte in den wenigen Augenblicken, die ich noch in diesem gastlichen Hause zubringen werde. Ich ehre Ihre Gefühle für das Unglück Ihrer Schwester, Baron Oskar, und deshalb verstehe ich auch die Haltung, die Sie jetzt mir gegenüber einnehmen."
Oskars Lippen bebten und seine Augen sprühten Feuer Und in heftiger Sprache entgegnete er:
„Wollen Sie auch mir gegenüber und bis zum letzten Augenblicke Ihrer Anwesenheit Ihre Komödie forlsetzcn, «räulein de Durandot? — Sie kommen bei mir an ben unrechten Mann, mir streuen Sie keinen Sand in die ^ugen! Nach dem, was sich heute, an dem Hochzeitstage Uieiner Schwester, alles zugetragen hat, durch Ihre Mit« schuld, kommt Ihnen diese Sprache nicht mehr zu, mein gnädiges Fräulein!"
Gabriele wankte nach einem Sessel, worauf sie nieder« Mk und leise zu weinen begann.
„WaS sollen jetzt diese Thränen, wo zwei Familien I unglücklich gemacht worden sind," fuhr Oskar fort. „Als I wenn man ein Unglück dadurch wieder gut machte, daß man es erst heraufbeschwört und dann hinterher beweint?"
„Ich habe kein Unglück über Ihre Familie herausbeschworen," erwiderte Gabriele unter Thränen, „ich verstehe nicht, wie man mir ohne alle Beweise die Mitschuld an der Handlungsweise d-S Grafen Broderode andichten kann?"
Oskar trat einige Schritte in Entrüstung über diese neue Beteuerung GabrielenS zurück und die Hand drohend erhebend, war er eben im Begriffe eine furchtbare Anklage gegen Gabriele zu schleudern, da erhob sich Gabriele, die offenbar die vergrößerte Entrüstung deS Baron Oskar bemerkt hatte, eilte in raschen Schritten auf ihn los, siel vor ihm auf die Kniee und die Hände bittend zu ihm erhebend, rief sie mit bebender, schmerzlicher Stimme:
„O Oskar, teuerster OSkar, thun Sie mir nur da« nicht an, mich zu verachten und anzuklagen! Ich will von aller Welt verachtet und verstoßen sein, aber mein Leben will ich darum geben, wenn mir auS Ihrem Herzen noch ein wenig Wohlwollen entgegenlächelt, denn noch für keinen Mann hat mein Herz irgend eine Zuneigung empfunden außer ... für ... Sie! .. ."
Dann nach einer momentanen Pause in überstürzter Hast fortfahrend, sagte Gabriele:
„Ich mag jetzt eine ungeheure Taktlosigkeit begangen haben, Herr Baron, ich mag mich kompromittiert haben, aber ich habe gesagt, was mein Innerstes bereits seit Wochen bewegt hat. Nicht Graf Broderode, nein Sie waren und sind eS, dem ich mein Herz . . . geschenkt hätte, wenn Sie eS der Mühe für wert gehalten, dasselbe anzunehmen!"...
Der Freiherr OSkar von Königshof, der während seiner
diplomatischen Laufbahn gelernt hatte, seine Gefühlswal« lungen zu beherrschen und nur mit dem nüchternen Verstände, nicht mit leidenschaftlichem Herzen zu prüfen, war durch diese Scene doch in einige Verlegenheit geraten. DaS schöne, geistreiche Mädchen, die Sonne unter allen Frauengestirnen, die OSkar bis jetzt kennen gelernt hatte, lag um Liebe bittend zu seinen Füßen. ES wallte in seiner Brust und in seinem Antlitz ein Gefühl der Freude und deS Triumphes auf, schon fühlte OSkar Lust, seine Arme zu regen, um Gabriele zu erheben uud bann in ihre Arme zu sinken, aber der junge Aristokrat, der eine zu gute Schule deS Lebens hinter stch hatte, um übereilte Handlungen zu begehen, bebte zurück vor Gabriele, wie vor dem bösen Versucher und ließ seine Arme wieder sinken; die Ereigniffe des heutigen Tages standen so lebhaft vor seiner Seele, daß er schon auS dem Grunde unfähig zu dem Schritte gewesen wäre, wozu ihn soeben die Versuchung verlockt hatte, und sagte ihm auch sein scharfer Verstand, daß nach all dem Vorgefallenen Gabriele entweder vollkommen rein und unschuldig an dem Unglück seiner Schwester sein müsse, oder eS verstehe, die List und Heuchelei jo weit zu treiben, daß sie ein Teufel in Menschengestalt sei. Die Aussicht auf diese beiden Extreme wirkte entscheidend für OSkar und obwohl innerlich noch heftig erregt, war er doch in seinen Geberden und Handlungen plötzlich wieder der Alte. Mit ritterlichem Anstande verbeugte er sich vor Gabrielen, die mit schmerzerfülltem Antlitz einige Sekunden vor ihm gekniet hatte, hob sie, sanft stützend, auf und führte sie nach einem Sessel und begann seine Antwort folgendermaßm:
„Lassen Sie uns das Geständnis, womit Sie mich soeben beehrt haben, Fräulein de Durandot, mit kühlem Herzen erwägen l" (Fortsetzung folgt.)