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Marburg, Donnerstag, 14. Dezember 1882

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XVII Jahrgang

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KönigShof noch einmal sehen, nach einmal sprechen, ja ihr ein Versprechen abnehmen mögen, aber dies Vorhaben wurde durch einen Zustand unmöglich, der sich des Grafen Theobald in der nächsten Viertelstunde bemächtigte.

Die ungeheuere Aufregung des Tages, verbunden mit den größten körperlichen und geistigen Anstrengungen, hatten auch die herkulischen Kräfte Theobalds in einer Weise in Anspruch genommen und aufgezehrt, daß derselbe in einen fieberhaften Ohnmachtszustand versank. Das Duell mit dem Grafen Broderode und der furchtbare Ausgang dieses Zwei­kampfes moä ten hauptsächlich zu dieser Ohnmacht des jungen Grafen, der einem ernsten Krankheitsfalle sehr ähnlich sah, beigetraien haben. Den Grafen Theobald schüttelten eisige Frostanfälle aus seiner Ohnmacht, die er auf einem Dvpha in einem seiner Zimmer zu überivinden gedachte, heftig auf. Dann wurde cS ihm wieder glühend heiß im Kopfe, von seiner Stirn fielen Schweißtropfen und dann kamen wieder die entsetzlichen Frostanfälle. Kaum war Graf Theobald noch im stände, nach einem Diener zu schellen. Er wankte nach der Glockenschnur, that mit krampfhaften Anstrengungen einen Ruck und sank dann um. Als der Diener das Zim­mer betrat, lag Theobald zitternd und stöhnend am Boden und redete irre, die Namen Anna, Gabriele und Graf Broderode stieß er mit heftigen Gestikulationen aus und wurde in den Zwischenräumen wieder von den Frostanfällen geschüttelt. Der Diener hatte in seiner Bestürzung kaum Besinnung und Kraft genug, den Grafen Theobald aufzu­richten und Hülfe rufend nach dem Sopha zu schleppen.

In wenigen Augenblicken war ein zweiter Diener her» beigeeilt und diesem folgten der Graf Königshof und Oskar. Allgemein befürchtete man eine neue Katastrophe. Man ver­mutete, daß Theobald infolge des unglückseligen AuSgangeS

des Duells mit dem Grafen Broderode von GewissenSbifien gefoltert Hand an sich gelegt habe. Eine Wunde war in­dessen an Theobald nicht zu entdecken, doch glaubte man noch Gift befürchten zu müßen. Diesen Zweifel löste später der Arzt, den man zur Konsultation von AnnaS Zustand bereits vor längerer Zeit herbeigerufen hatte. Derselbe konstatierte bei Theobald nur eine bedeutende Kräfteerscböpfung, verbunden mit fieberhaftem Zustande, und ergriff Maßregeln, um einem drohenden Nervenfieber Theobalds vorzubeugen.

Gabriele hatte am Spätnachmittage dem Grafen KönigS­hof melden lasten, daß sie zur Abreise bereit sei. Gabriele hatte den Wunsch nicht zu erkennen gegeben, von der gräf- lichen Familie sich persönlich zu verabschieden, sie fühlte offenbar, daß die- ein peinliches Beginnen sein werde und Graf KönigShof hatte auch keine Lust, eine leere Förmlich­keit einer Person gegenüber zu vollziehen, die ihm und seiner Familie vorher lieb und teuer gewesen war. So ganz ohne Abschied von der Famille, der sie so lange als eine liebe Freundin angehört hatte, wollte man indesten Ga­brielen doch nicht reisen lassen und eS fiel daher dem Frei­herr» Oskar zu, Gabrielen Lebewohl zu sagen.

Derselbe trat mit einer höflichen Verbeugung in Ga- brielens Zimmer und diese kam ihm mit gewohnter Anmut und Liebenswürdigkeit entgegen. Oskar schien hierüber erstaunt, ja betroffen zu sein. Sich hoch aufrichtend und stolz abwehrend zeigte er ein eisiges Antlitz und heftete prüfend seine Augen auf bk Gestalt und da« Antlitz Ga- brielenS, wie wenn er sich von der Wahrheit des Geschehenen überzeugen wollte. (Fortsetzung folgt.)

Hause nur die Gelder für den Ankauf des genannten Mühlenetablistemcnts bewilligt, dagegen die für die beidm Schleusen geforderten 80000 resp. 29000 Mk. abgelehnt.

ES folgt der Etat der Bauverwaltung, dauernde Aus­gaben. Abg. Goldschmidt lenkt die Aufmerksamkeit de- Hauses auf das Submissionswesen, welches dringend einer Aenderung bedürfe. Minister Maybach bemerkt, die zur Anwendung kommenden Bestimmungen über die Sub­missionen seien diejenigen de« Gesetzes von 1824 und müßten im Jntereffe der Integrität de- guten Rufs der Verwaltung auch künftig in Geltung bleiben. Für das Verfahren selbst seien Aenderungen nicht auSgeschlosten, würden auch nach den Ergebnissen der angrordneten Er­hebungen auf gesetzlichem Wege oder durch die Verwaltung erfolgen. Als einen Krebsschaden könne er da« jetzige Submissionswesen ketnenfallS anerkennen.

Abg. Berger verlangt eine bessere Organisierung de- Nachrichtendienstes für Wassernöte, damit künftig nicht Vor­gänge, wie sie bei der Oder und jetzt beim Rhein statt­gefunden haben, wieder eintreten, daß in den an dem Flusse abwärts gelegenen Orten von der drohenden Ge­fahr nichts bekannt ist. DerRegierungSkommissar entgegnet, derartige Klagen seien allerdings zu Anfang der Rhein- und Moselüberschwemmung laut geworden, e- sei aber seitens der Verwaltung sofort das Notwendige zur schleunigen Benachrichtigung der bedrohten Städte ange­ordnet worden. DaS Ordinarium wird hierauf bewilligt.

Beim Extraordinarium bringt Abg. Natorp die Re­gulierung des unteren Rheins zur Sprache und plädiert für den endlichen Bau des Rhein-MaaS-KanalS. Der RegierungSkommifsar entgegnet, Anträge auf Ver­tiefung des Rheins feien der Regierung neuerdings nicht zugegangrn, bezüglich des Kanalbaues schwebten die Ver­handlungen mit Holland noch, die Regierung könne aber Mitteilungen darüber zur Zeit nicht machen. Minister v. Bötticher erklärt, daß die Konvention über die Rhein- Regulierung zwischen Mainz und Bingen noch nicht abge­schlossen sei, weil die hessische und die preußische Regierung sich noch nicht darüber verständigt haben, wie sich das Reich zu dem Vertrage stellen werde, welches seine Zustimmung zu demselben geben müste. In den letzten Tagen sei nun seitens des Reiches besten Einverständnis mit dem Ver­trage ausgesprochen worden, der Vertrag werde demnach dem Hause zur Genehmigung baldigst zugehen. Abg. T h i l e n i u S ist der Ansicht, daß die Bewilligung auSzu- sprechen sei, damit die Ausführung des Vertrage- nicht hinau-geschoben werde. Abg. Schmidt will den Be­schluß bis nach Erledigung des Vertrages auSsetzen. DaS HauS beschließt, den für die Korrektion des Rheins ge­forderten Posten abzulehnen. Nächste Sitzung Freitag; Tagesordnung: Steuererlaß, Licenzsteuer und definitive Wahl des Präsidiums.

Vom Laadtag.

Berlin, den 12. Dezember.

In der heutigen (15) Plenarsitzung des Abgeord­netenhauses trat dasselbe zunächst in die erste Beratung de- Gesetzentwurfs, brtr. die Erhebung der Hundesteuer.

Abg. Zelle rekapitulierte zunächst den Gang der Ver­handlungen, welche dieser Gesetzentwurf in der vorigen Session veranlaßt hatte. Nach seiner Meinung hat die Vorlage da« Prinzip der Luxussteuer, auf dem sie allein herüben sollte, verlassen; sie durchbreche auch daS Prinzip der Gemeindesteuerfreiheit; zugleich solle sie die notwendigen Hunde verringern: da- sei schon ein Widerspruch in sich. Weiter solle denjenigen Gemeinden, welche jetzt schon die Hundesteuer haben, die Einnahme entzogen und auf den Kreis übertragen werden. Ueberhaupt biete die Vorlage soviel innere Schwierigkeiten, daß die Vorberatung durch cine besondere Kommission notwendig sei.

Abg. Franke erklärt sich mit der obligatorischen Ein­führung der Hundesteuer, ebenso damit einverstanden, daß auch die notwendigen Hunde mit einer mäßigen Steuer belegt werden. Im übrigen sind e- rerschiedene Einzeln heilen, welche auch nach seiner Meinung die Beratung durch eine besondere Kommission nötig machen. Ein erhebliches Bedenken erkennt er darin, daß entgegen dem vorjährigen Beschluß des Abgeordnetenhauses, die Steuer nicht als Ge­meinde-, sondern als Kreissteuer erhoben werden soll. Er empfiehlt einen Mittelweg, wonach die Steuer an die Ge­meinden nach der Höhe der Zahl der von denselben gehal­tenen Hunde zmückzuzahlen wäre, die Erhebung aber durch den Kreis erfolge.

Abg. Frhr. v. Schorlemer-Dehr hält die Ein­führung der obligatorischen Hundesteuer aus Sicherheits­und sanitätspolizeilichen Gründen für zweckmäßig; spricht aber sein Befremden darüber aus, daß die Regierung die Vorlage vom 2. Februar a. c. fitzt fast wörtlich wieder­hole nur in der Stilistik verschlechtert und daß sie die Bcschlüste zweiter Lesung des Abgeordnetenhauses der vorigen Session nicht berücksichtigt habe. Namentlich be­mängelt er die auch jetzt vorgeschlagene Erhebung als Kreis­steuer, während doch das Abgeordnetenhaus die Erhebung als Gemeindesteuer fast einstimmig beschlossen, und nur be­treffs der Kreisordnungsprovinzen, wo allerdings die Er­hebung als Gemeindesteuer nicht thunlich sei, sich für die Erhebung als Kreissteuer entschieden habe.

Regierungskommissar Geh. Rat von den Brinckcn rechtsertigt die Prinzipien der Vorlage und besonders das Prinzip der Erhebung als Kreissteuer; den berechtigten Wünschen der Gemeinden über 2000 Einwohner werde durch den § 4 Rechnung g> tragen, wonach sie die für den Kreis festgesetzten Steuersätze bis zu dem im § 2 zuge­lassenen Maximum für sich erhöhen können.

Abg. v. Rissel mann dankt der Regierung, daß sie

Verschlungene Pfade.

Novelle von R. Hofsmann.

(Fortsetzung.)

Nach diesen in heftiger Erregung gesprochenen Worten schellte Graf KönigShof einem Diener und befahl, daß in einer Stunde ein Wagen bereit sein solle, um das Fräulein de Durandot nach der nächsten Stadt zu bringen. Gleich­zeitig gab Graf Königshof dem Diener den Auftrag, Ga­brielen zu melden, daß ihr Wunsch, noch heute das Schloß zu verlassen, gern erfüllt werde und daß in einer Stunde 'in gräflicher Wagen für ihre Abreise zu Diensten stehe.

Weder Theobald noch Oskar hatten Neigung etwa» Kegen die Anordnungen des Vaters und über seine vorer­wähnten, Gabrielen betreffenden Aeußerungen zu erwidern. Es waltete eine zwingende Notwendigkeit ob, daß Gabriele das Schloß verlassen mußte, niemand vermochte sie in Schutz zu nehmen und auf ihre eigene Verteidigung konnte jetzt kein Mensch mehr ein große« Gewicht legen. WaS sollte Gabriele auch noch im Schlöffe? Ihr schwesterliches Ver­hältnis zu Anna war unter allen Umständen zerstört und von jedem anderen Familiengliede konnte sie nur noch arg­wöhnisch behandelt werden. Freilich gab es noch einen, der R seiner glutvollen, überschäumenden Leidenschaft für Ga­brieles ihr alles verziehen und sich dann zu ihren Füßen -m-orfen hätte, wenn er nur die Gewißheit gehabt haben würde, daß sie seine Werbung annähme.

Dies war Theobald, dessen Leidenschaft zu Gabrielen, seitdem er wußte, daß sie den Grafen Broderode ihm vor- zirhe und daß dieser Nebenbuhler nun nicht mehr vorhanden war, sich noch vergrößert hatte. Unter allen Umständen hätte Gras Theobald Gabrielen vor ihrer Abreise von Schloß

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die Vorlage wieder eingebracht; er erklärt sich gegen die von einem Vorredner gewünschte Ermäßigung des Minimal­satzes. Was die Erhebung betreffe, so wäre es vielleicht zweckmäßig, den Provinzialverbänden es zu überlassen, ob die Steuer als Kreis- oder Gemeindesteuer zu erheben sei. Er empfiehlt übrigen- die Ueberweisung der Vorlage an die Agrarkommission.

An der Debatte beteiligen sich noch der Abg. Dr. Seelig, der Regierungskommissar Geh. Rat von den Brincken, Abg. Graf Posa oowsky. Letzterer hält die Erhebung der Steuer als Kreissteuer für den zweck­mäßigeren Modus. Die Vorlage wird demnächst der Agrarkommifston zur Vorberatung überwiesen.

Bei Fortsetzung der Etatsberatung wurden zunächst zwei Titel des Extraordinarium- des landwirtschaftlichen Ministeriums in Verbindung mit einem Titel des Extra- ordinariums der Bauverwaltung, welche der Budgetkom- misston vorgelegen, erledigt. Die Kommission empfiehlt durch ihren Referenten, Grafen zu Limburg-Stirum, die Ankaufskosten für da- Mühlen - Etablissement zu Bu- bainen 560 000 Mk., ebenso zum Neubau der massiven Schiffahrtsschleuffe zu Gr.-Bubainen 1. Rate 80000 Mk. zu bewilligen, dagegen zum Bau einer Grundablaßschleuse aus Anlaß der Herstellung jener Schiffahrtsschleuse die geforderten 29 000 Mk. nicht zu bewilligen. Abg. B r ä m e r empfiehlt, auch die letztere Summe zu bewilligen, weil die­selbe im Jntereffe der Landwirtschaft erforderlich sei. Abg. Dr. Hammacher betont den Widerspruch zwischen land­wirtschaftlichen und kommerziellen Interessen, der auch i« den Erklärungen der Kommissare der Bauverwaltung und der landwirtschaftlichen Verwaltung in der Kommission hervorgetreten fei. Augenblicklich sei die Sache noch nicht aufgeklärt; er will daher für jetzt weder die qu. 29000Mk., noch auch die qu. 80000 Mk bewilligen.

Minister Dr. Lucius bittet letztere beide Positionen zu bewilligen. Ueber die zu erstrebenden Ziele bestehe keine Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden resp. Ver­waltungen. Das Projekt sei allerdings noch nicht aus- gear beitet; wenn die Grundablaß-Schleuse sich als nicht erforderlich erweisen sollte, werde die Summe eben nicht ver­wendet werden. Dagegen werde die Melioration einen unlieb­samen Aufschub erleiden, wenn der Regierung die Möglichkeit des Baues einer Gruntzablaß - Schleuse entzogen werde.

Ueber den Gegenstand sprechen noch der Abg.Quadt, ein Vertreter der Bauverwaltung, die Abgg.- Kieschke und Büch temann. Letzterer meint, daß die Verschiebung aus ein Jahr der Sache nicht von erheblichem Nachteil sein werde. Minister Dr. Lucius kann das nicht zu- geben, zumal bei dem jetzigen Etatsjahr. Abg. Freiherr v. Minnigerode erklärt sich gegen die Bewilligung des Geldes für die beiden Schleusen, da eben noch kein Bau­projekt vorliege. ES werden schließlich denn auch vom

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