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Marburg, Sonnabend, s. Dezember 1882

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einem schmerzlichen Abschiede von seinem Neffen i«

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die Regierung die Mittel besitze, wenn sie wolle, einen Be­amten zu entfernen. Die Sache bedürfe daher einer um so gründlicheren Prüfung, als die qu. Bestimmung in Preußen bereit« Geltung habe. — Uebrtgen« hälten die Liberalen früher oft genug die Beseitigung von Beamten verlangt, die ihnen wegen anderer politischen Gesinnung mißliebig gewesen. Abg. H e y d e m a n n erkennt den Schwer­punkt de« Gesetze« im Art. 1; er könne sich für denselben nicht ohne weitere« lediglich deshalb erklären, weil derselbe in Preußen Geltung habe. Der Entwurf wird demnächst der Reliktenkommisston zur Borberatung überwiesen.

ES folgte die erste Beratung des Gesetzentwurfs, be­treffend die Abänderung de« MilitärpenstonSgesetzeS vom 27. Juni 1871.

Abg. Dr. Buhl kann sich nicht verhehlen, daß durch dieses Gesetz eine große Mißstimmung in die weiten Kreise der vor diesem Gesetz Pensionierten werde getragen werden, und daß daher eine gründliche Prüfung in der Kommiston der von der Regierung geltend gemachten Gründe werde geboten sein.

Abg. v. Köller erklärt die Zustimmung der Deutsch- konservativen zu der Vorlage, welche sie im Jntereffe der Schlagfertigkeit der Armee für geboten halten. Daß dem Militär schon die Dienstzeit mit dem 18. Lebensjahre an­gerechnet werde, sei durch die Berhältniffe gerechlfertigt. Die finanzielle Tragweite de« Entwurf« könne der Frage der Schlagfertigkeit der Armee gegenüber nicht in betracht kommen.

Abg. Schröter (Barnim) führte au«, daß die Auf­rechterhaltung der Kriegstüchtigkeit der Armee dem Wunsche der ganzen Nation entspreche. Andererseits erführe aber auch die ganze Armee vielfache Bevorzugungen, wie ste auch in dieser Vorlage wieder hervortreten. Besonder« bedenklich aber sei die jährlich um 400—500000 Mk steigende Er­höhung de« PenstonSfond S. Die mangelnde Kriegstüchtigkeit kann er als den alleinigen Grund so zahlreicher, frühzeitiger Pensionierungen nicht anerkennen. Mitwirkend seien gewiffe Gepflogenheiten in der Armee, nach denen ein Verbleiben in derselben nicht mehr zulässig erscheine, sobald der Be­treffende einmal im Avancement übergangen ist. ES käme j tzt darauf an, daß die Kommission Mittel finde, um die Interessen deS Dienste« mit einer gesunden Finanzwiffen- schaft in Einklang zu bringen. — Abg v. Schalscha hält dafür, daß, nachdem einmal da- neue preußische Zivil- beamten-PenstonSgesetz angenommen sei, die Prinzipien der Vorlage an sich gerechtfertigt seien.

Bundesbevollmächtigter KriegSminister von Kamele beleuchtet die Gründe, weshalb dem Gesetze keine rück­wirkende Kraft beigelegt werde. ES sind die Rücksicht­nahme auf da« preußische Zivilbeamten-Penstonögesetz, sowie die große finanzielle Tragweite, welche mit der rückwirken­den Kraft de« Gesetzes sofort verbunden sein würde.

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dingS nicht geworden."

Reichstag.

Berlin, den 7. Dzeember.

In der heutigen (24.) Plenarsitzung deS Reichstag« kam zunächst der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Reichsbeamtengesetzes, in erster Linie zur Verhandlung.

Abg. vr. Möller (Fortschritt) hat gegen diese Novelle nicht« einzuwenden, soweit ste eine Befferung der PenstonS- verhältnisse der Beamten enthält. Dagegen hat er Bedenken fleyn den Artikel 3, wonach die Inaktivierung eine« Be­amten, welcher das 65 Lebensjahr vollendet, auch wider dessen Willen unter gewiffen Voraussetzungen erfolgen kann. — Abg. v. Kardorff hält dagegen die Bestim­mungen deS Artikel 3 im Jntereffe des Dienste« gebeten.

Staatssekretär im Reichsamt Burchard hebt die mesentliche Aufbefferung der Pension-verhältniffe der Be­amten hervor, welche die Novelle enthalte. Wie die Be­amten mit dem 65. Lebensjahre ihre Pensionierung ohne den Nachweis rer Dienstunsähigkeit beantragen könnten, so müffe dieser Befugnis auch ein gewisse- Aequivalent gegen­überstehen. Außerdem sei auch gleiche Regelung wie In Preußen durchaus notwendig; daS Reichsbeamtengesetz sei eben aus den preußischen Verhältnissen hervorgegangen.

Abg. Dr. Möller kann den Grund für eine Gleich­stellung mit den preußischen Beamten nicht anerkennen. Abg. v. Schalscha hat auch Bedenken gegen den Art. 3, und beantragt Ueberweisung der Vorlage an die Relikten­kommission. Abg. v. Kardorff hält seine Auffassung aufrecht. Abg. Dr. Röe will nicht auf unseren Kaiser, auch nicht üuf den Fcldmarschall Grafen v. Mollke und den Reichskanzler Fürsten v. BiSmarck Hinweisen, dem eS trotz seines Alters gewiß nicht an Energie fehle; der Art. 3 sei aber überhaupt nicht zu rechtfertigen, weil er nur zur Korumpierung des Beamtentums beitragen werde. Abg. v. Kardorff weist dem Vorredner in letzterer Beziehung Uebertreibung noch, da eS sich lediglich um Beamte handle, die das 65. Lebensjahr bereits überschritten haben. Abg. Dr. LaSker betont, daß e« bei diesen Beamten gerade auf die Summe von Erfahrungen ankomme, welche den Vorzug vor der jugendlichen Energie verdienen; die Polemik zwischen den Abgg. LaSker und ».Kardorff wird noch längere Zeit fortgesetzt. Abg. Frhr. v. Schorlemer- Alst wirft den Liberalen vor, daß sie während de« Kultur­kampfes sich der Selbständigkeit der Beamten nicht avge- no.nmen hätten. Abg. v. K ö l l e r kann keinen Grund für die Opposition der Luken gegen den Artikel 3 erkennen; man mache au« der Mücke einen Elefanten, zumal da« Ge­setz bereit« in Preußen in Kraft fei. Abg. Stolle er­ficht, den Mißbrauch nachzuweisen, der mit Art. 3 getrieben werden kann. Abg. Richter bestreitet dem Abg. Frhr. v. Schorlemer gegenüber, daß seine Partei zur Zeit de« Kultuikamp'eS die Maßregelung der Beamten gebilligt hate Abg. Dr. Windthorst bemerkt, daß auch ohne den Art 3

verschlungene Pfade.

Novelle von R. Hoffmann.

(Fortsetzung.)

Hierauf umarmte der Graf König«hof herzlich O«kar und bann auch Theobald, dem er auch einen Kuß auf die Stirn preßte, und verließ, sich mit Gewalt zwingend, seine Söhne.

Theobald und Oskar begaben sich hierauf nach dem Waffensaal und wählten dort unter den vielen vorhandenen Säbeln und Degen, je zwei vollständig gleiche Kavallerie- Säbel aus, deren Klingen scharf und tadellos waren. Ein Diener trug in einer Umhüllung die Waffen nach dem be­schneien Gasthause und auch Theobald und Oskar, die uv<h einige« Verbandzeug mit sich nahmen, begaben sich Unmittelbar darauf nach dem Gasthause.

Dort wurden sie von dem Onkel de« Grafen Stöbe» tobe uiib dem Baron Veley in einem abgelegenen Zimmer

dem Gasthause zurück, um den herbeigerufenen Arzt zu empfangen und um diesen dann nach dem Schauplatze be« Duells zu schicken.

Theobald, der kampfbegierig und todesmutig allen vor. u-geeilt war, hatte bei» eine kleine Walewiese entdeckt, welche verborgen und fast nach allen Seiten abgeschlossen war. Er prüfte noch rasch die Umgebung und da er nir­gends einen unberufenen Beobachter be.erkte, schlug er den Herangekommenen diesen Platz zur Abhaltung be» Zweikampfe« vor.

„Fürwahr ein herrlicher Platz zum Siegen und zum Sterben," rief der von Rache und Leidenschaft dnrchglühte Theobald. „Unsere Ahnen haben auch unter den Eichen gefochten und liegen unter ihnen begraben, niemand wird gegen diesen Platz etwa« einzuwenden haben."

„Einverstanden!" sagte entschlossen der Graf Stöbe« tobe. „Ich bin ganz Ihrer Meinung in bezug auf die Auswahl dieses Platze« zum Duell, Graf KinigShof." Während die beiden Sekundanten nunmehr damit beschäftigt waten, alle näheren Vorbereitungen für da« Duell zu treffen, näherte sich der Graf Theobald seinem Gegner und sagte zu ihm mit halblauter Stimme:

„Graf Broderode, wie auch da« Duell zwischen uns ausfallen möge, so hat bet flbetlebenbe Gegner doch mit einer gewissen Dame wahrscheinlich hinterher in ein Ein­vernehmen ober gar In nähere Beziehungen zu treten, ich muß Ihnen bähet vor Beginn be« Duells eine wichtige Erklärung machen. Die Beleidigung unb unauslöschliche Kränkung, ble Sie heute meiner Schwester zufügten, ist allerbing« ble vornehmste Ursache meiner gegen Sie ge­richteten HerauSforberung gewesen, bvch habe ich noch eineu anbereu Grunb, bet mich zu diesem auf den Tod

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empfangen, in welchem sich auch der Graf Broderode be­fand. Der Baron Veley machte Theobald und OSkar bot« ®“f aufmerksam, daß es nicht gut angehen werde, in diesem Tasthause das Duell abzuhalten. Der Wirt mache Schwierig­sten und bann könne man diesem Manne doch auch keine Fatalitäten, die er von der Polizei wegen be« Duell« wben könne, jumuten, er schlage daher im Einverständnis m>t dem Grafen Broderode vor, da« Duell im Freien au«» ^fechten, vielleicht in dem nahen Walde.

. Theobald unb Oskar »c-en sofort mit blefem Vor- Iwlage einverstanden unb so wenig auffällig al« möglich ^aben sich Theobald, OSkar, Graf Sroberobe unb Baron sowie bet Diener, welcher ble Waffen trug, nach ®£m nahen Walde. Der Onkel be« Grafen Sroberobe blieb

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte«, sowie d.Annoneen-Bureaux von G 8. Daube u. So. in Frankfurt a. M.; JSaersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendant in Berlin; SB. Thiene« in Elberfeld: E. Schlotte in Bremen.

Äiueifltn nimmt entgegen: S. Expedition d. Blattes, foaiie d.Annoncen-Bureaux * Th. Dietrich u. Co. in ».ff 4 und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a M.; Aaofenftein u. Vogler in Aankfurt a. Bi., Berlin, 8,jxzig, Köln K-; Rudolf Muffe in Berlin, Frank­furt a. Ai- rc-

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Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für da» Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JlluftrirleS Smmtaai»blatt" durch die Expedition («o ch'sche Buchdruckere») bezogen 2*A ^ark, durch bte Postämter be» Deutschen Reiche» 2 Mark 60 Pfg. (epi. Bestellgebühr.) — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. 5üt tn der Expedition zu ertheilende Suitunft und Annahme von Adressen werden 26 Pig« berechnet-

Abg. Schn ei bet meint, daß die exklusive Erziehung im Kadettenkorps die verabschiedeten Offiziere unfähig mache, eine Verwendung im bürgerlichen Leben zu finden. Der Herr KriegSminister bestreitet um so entschie­dener ble Unfähigkeit der inaktiven Offiziere zur Verwcn- bung im Zivilbienste, al» der Lehrplan in bet Kadetten- Anstalt gegenwärtig ganz den Realschulen entspreche. — Die Vorlage wird ebenfalls der IX. Kommission über­wiesen.

D e Etatsberatung leitete darauf der Schatzsekretär Burchard ein, indem er die Gründe für das gleich­zeitige Einbringen zweier Etats darlegte und dabei des Näheren zunächst auf die etatStechnische Seite einging. Auch verfassungsmäßige Bedenken habe der Bundesrat in der gleichzeitigen Vorlegung nicht zu erblicken vermocht; sei dieselbe aber verfassungsmäßig zulässig, dann könne auch kein Bedenken entgegenstehen, nur ein Etatsgesetz vorzulegen. — Die Ergebnisse deS EtatsjahreS 1881—82 sind sehr günstig; dasselbe ergebt einen Uebcrschuß von 25 Millionen, wovon 10 Millionen bereit« Im laufenden Etat angestellt sind. Die mutmaßliche Schätzung der Er­gebnisse be« laufenden Jahre« geht dahin, daß dieselben dem rechnungSmäßigei: Etat ziemlich nahe bleiben. Wahr­scheinlich wird sich ein Ueberschuß von 2400000 Mk. er­geben. Den zu erwartenden Mehreinnahmen au« fast allen Verwaltungszweigen steht namentlich eine Minder­einnahme von etwa 8 Millionen aus der Rübenzuckersteuer gegenüber. Der Ausfall ist jedenfalls nicht allein auf die Exportprämie zurückzuführen. Die Regierung werde gleich­wohl diesem Einnahmeausfalle ihre ernste Erwägung zu­wenden; der Reichskanzler hat auch bereits bezügliche Er­mittelungen der Bundesregierungen veranlaßt. Aus den Zöllen und der Tabakssteuer ist nach dem Stande vom 1- November eine MehrherauSzahlung an die Bundes­regierungen von 1 700000 Mk. zu erwarten. Die Ein- nahmeverhältniffe deS EtatsjahreS 1883/84 erscheinen im Allgemeinen infolge der günstigen Entwickelung unseres Verkehrswesen« al« sehr günstige. Andererseits wird im ordentlichen Etat eine Mehrausgabe von 3400000 Mk. erforderlich, während die einmaligen Ausgaben denen des laufenden Etat« in der Höhe ziemlich gleichkommen. Der Etat pro 1884/85 ergiebt noch ein günstigeres Bild. Der Schatzsekretär bezeichnet demnächst die Verwendungszwecke der durch ble Anleihe zu erhebenden Beträge und bittet schließlich, baß bet Reichstag die beiden ihm vorgelegten Etat« sorgfältig prüfen unb event. beide zur Feststellung bringen möge. (Bravo rechts.)

Abg. Rickert widerspricht der Deduktion, daß die zweijährigen Budgets ver affungsmäßig seien. Bei der Beratung der Verfassung, wie bei Emanation des Bank- gesetzcS sei allseitig anerkannt worden, daß die jährliche Feststellung deS Etats die Feststellung möglichst kurz vor

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eines der beiden Gegner berechneten Duells bewog. E» ist Ihnen nicht unbekannt, daß ich die Dame, für welche Sie sich in so empörender Weise erklärten, ebenfalls zu meiner Gemahlin begehre. Ich liebe ste mit einer unaus­löschlichen Leidenschaft, allerdings ohne bi« jetzt ihr Herz gewonnen zu haben, aber ich verzage auch in dieser ver­zweifelten Situation noch nicht ganz, denn mir ist nicht bekannt, daß Gabriele von Durandot ihr Herz bereits an einen Cavalier vergeben hätte, und in diesem ernsten Augen­blicke möchte ich daher von Ihnen wissen, ob Sie nur meine Leidenschaft für Gabrielen teilen ober ob Sie, glück­licher als ich, sich bereits bet befonberen Gunst ober gar ber Liebe btefer Dame erfreuen."

Der Graf Sorbetobe war bei ben letzten Worten be« Grafen Theobalb in deutliche Verlegenheit und Erregung geraten und sagte nach einer kleinen peinlichen Pause:

„Ich bin allerdings nicht gewohnt, Herr Graf, meine HerzenSgeheimniffe unbeteiligten Personen auSznkramen und nur die sonderbaren Umstände, unter denen ich den Ihnen bekannten unerhörtm Schritt gegenüber Ihrer bedauerns­werten Schwester that unb in Hinblick auf ba« bevor­stehende Duell zwischen uns beiden, wa« ja anch für mich verhängnisvoll fein kann, will ich Ihnen folgende Erklärung abgeben: Eine Leidenschaft für Gabrielen ist in mir schon zu jener Zeit erwacht, als ich ste zum erstenmal vor unge­fähr sechs Monaten in Schloß KönigShof im Kreise Ihrer Familie sah. Mein Pflichtgefühl gegenüber Ihrer mir verlobten Schwester hat gegen die Leidenschaft angekämpft bis zum heutigen Tage, wo meine Trauung mit Ihrer Schwester stattstnden sollte. Kleiner, ohnmächtiger ist diese Leibei.schast während der dazwischen liegenden Zeit aller-