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Marburg, Freitag, 1. Dezember 1882
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(Fortsetzung folgt.)
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Gedanke deS Abg. Hänel, daß jede Strafsache von der strafrichterlichen Gewalt be- und abgcurteilt werden muffe, richtig wäre, dann hätten die Einwendungen bereits bei der Reichsgesetzgebung gemacht werden muffen. Man dürfe aber den Umfang der Straffachen nicht allzuweit fassen. — Es werde so häufig über obrigkeitliche Bevormundung gesprochen, warum sollte man denn den Beteiligten nun nicht die Wahl lassen, im Verwaltungswege oder im Gerichtswege Interpellationen anzubringen. Hoffentlich gelänge es, in der Kommission zu einer Verständigung über die Vorlage zu gelangen.
Vorstellung, bei der ersten Begegnung bezaubert sie alle Herren durch ihre Schönheit und Anmut, durch ihren Geist und Verstand, ich habe sogar bemerkt, daß sie gerade bei jeder ersten Begegnung das verbindlichste Lächeln hat, doch später wurde sie dann kälter und kälter, gleicht nur noch einer Marmorstatue. DaS scheint mir wohl berechnetes Spiel zu fein, durch deffen Reiz ste alle Männer in sich vernarrt macht. Wie ist es doch dem arme» Theobald ergangen I Ich erinnere mich noch des herrlichen Nachmittags, als er aus Italien zurückkehrte und Dir und Gabriele, von der Du ihm viel geschrieben hattest, herrliche Geschenke auS dem Lande der Kunst überreichte. Du wie ich weißt da ganz genau, wie viele freundliche Worte Gabriele für Theobald hatte, wie fesselnd ste mit ihm über Italien, über schöne Wissenschaft und Künste zu plaudern verstand, wie ste nicht von seiner Seite wich. Theobald war von ihrem Wesen und ihrer Erscheinung ganz hingeriffen und wenn er sich nicht im Hause der Eltern befunden hätte, er wäre ihr wohl noch am felben Abende zu Füßen gefallen. Ich selbst hatte den Eindruck, daß Gabriele und Theobald ein Paar werden würden, und als ich meine Gedanken dem Vater offenbarte, lächelte er im stillen Einvernehmen dazu. Wie ganz anders ist es nun geworden I Mit eisiger Kälte stößt jetzt Gabriele meinen Sohn von sich und der Aermstc ist unglücklich genug, über seine heiße Leidenschaft nicht Herr werden zu können, ja er bildet sich noch ein, Gabriele müsse unbedingt seine Frau werden. Alle Ratschläge sind bei ihm vergebens. Früher hielt sich Theobald kaum einmal acht Tage lang bei uns auf, jetzt ist er nicht auS dem Hause zu bringen, alle seine früheren Passionen sind verdrängt durch diese einzige Leidenschaft für Gabrielen. — Seitdem dieselbe in unserem Hause ist, hat unS Dein
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Bräutigam dreimal besucht und diese drei kurzen Besuche haben auch, wie Du wenigstens fürchtest, ihn für Gabriele erglühen gemacht. Graf Broderode ist also auch ihren glänzenden Eigenschaften zum Opfer gefallen. O, dies« Männer l„
„O mein Gott, Mutter! Sprech noch: nicht so unglücklich über diese Dinge," entgegnete Comtesse Anna, „Gabriele ist gewiß unschuldig. Wie sollte ste, eine Dame von feinster Bildung, anders sein als freundlich, herzlich, geistesvoll plaudernd, wenn ihr jemand auS der feinm Gesellschaft, als ihr mein Bruder und mein Bräutigam vorgestellt wurde. Und wenn sie dann bemerkte, daß sie wider ihren Willen Leidenschaften in den Herzen der Männer erweckt hatte, dann fing sie an, kühl gegen dieselben zu werden, um sie wiffen zu laffen, daß sie sich in einer Täuschung befänden."
„Nun, wenn Du das glaubst, mein lieber Kind, dann brauchst Du Dich wegen Deines Bräutigams auch nicht so sehr zu ängstigen. Graf Broderode ist Mann genug, um mit seiner Stirn nicht gegen einen Felsm zu rennen. Er wird seine thörichte Leidenschaft, wenn wirklich in dem Maße eine solche seinerseits vorhanden ist, bezwingen und Dir allein angehören. Zwei Angelegenheiten müffen indessen in kürzester Zeit in unserer Familie entschieden werden — der Zeitpunkt Deiner Hochzeit und die Frage, ob Gabriele nicht besser sobald als möglich unser HauS verläßt. Wir Frauen können hierüber freUich nicht allein bestimmen, wir müssen auch die Männer fragen. Theobald ist freilich jetzt ein kopfloser Mensch, aber der Vater und OSkar find kühle Denker, die werden uns zu raten und zu
Verschlungene Pfade.
Novelle von R. Hoffmann.
(Fortsetzung.)
„Nicht doch, liebe Mutter," bat Anna. „Gabriele hat lei uns hier eine Heimat gefunden, welche sie niemals vorher besessen. hat. Wir alle achten und lieben sie ja euch, sie fehlt unS sogar, wenn wir ste nur einen halben Tag nicht sehen. Gabriele ist im Grunde genommen auch nicht schuld an dem Unglück. Die Männer entbrennen °hne ihren Wunsch und ohne ihr Zuthun in die heftige Leidenschaft für ste, Md so viel ist gewiß, daß sie keinen durch Gunsterweisungen zu dieser Leidenschaft herauSfordert und auch keinen liebt, auch Theobald und meinen Bräuti-
Ulaten verloren."
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Deutscher Reich.
Berlin, 29. Nov. Auf Befehl Sr. Majestät deS KaiserS und Königs hat sich der Minister deS Innern, v. Puttkamer, gestern abend nach Koblenz begeben,: um sich persönlich von dem Umfange der Wasserverheerungen zu überzeugen. — Der BundeSrat hat gestern die Vorlegung deS ReichshaushaltSetatS für zwei hinter einander folgende Etatsjahre und gleichzeitig eine dem Reichstage mitzuteilende Denkschrift beschlossen, in deren Eingänge eS heißt: „Skitender verbündeten Regierungen wird an dem Ziele einer durch Verlängerung der Etatsperiode herbeizuführenden Vereinfachung der Geschäfte aus den gelegentlich der Einbringung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der ArtikU 13, 24, 69, 72 der ReichSverfaffung dargelegten Grünben festgehalten. Sie erwarten von der Verlängerung der Etatsperioden eben so sehr eine nicht unerhebliche Verein-
rrburg, 44.
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Justizminister Dr. Friedberg wies dem entgegen darauf hin, daß die Höhe der Gerichtskosten n cht von ihm persönlich verschuldet, sondern vom Reiche beschloffen sei. In den Moüven der Vorlage sei auch nicht die Höhe der Gerichtekosten überhaupt beklagt, sondern nur bemerkt, daß unter Umständen die Höhe der Gerichtökosten zu der Höhe der Strafe nicht im richtigen Verhältnis stehen. Wenn der
mehr Garantie bieten, als die früheren Entscheidungen des EinzelrichterS. Er beantragt gleichfalls eine kommissarische Beratung der Vorlage.
Abg. Dr. Hänel legt dem Entwurf eine große prinzipielle Bedeutung bei, da eS dem verfassungsmäßigen Grundsätze widerspreche, daß alle Straffälle vor den ordentlichen Richter gehören. Nach den Motiven gestehe man eigentlich zu, daß die hohen Gerichtskosten den Rechtsweg abschneiden und deshalb die Beschwerde-Instanz geboten sei. Die Gründe, mit welchen im weiteren die administrative Instanz gerechtfertigt werde, kann er als zutreffend keineswegs erachten. Nach den vollkommen sachgemäßen Ausführungen des Herrn v. Rauchhaupt fei übrigens auch zu hoffen, daß diese Beschwerdeinstanz auch die Billigung deS Hauses nicht finden werde.
Abg. v. Meyer-Arnswalde hätte gewünscht, daß man von der Befugnis, welche die Reichs - Strafprozeßordnung betreffs der polizeilichen Strafbefugnis giebt, in der Vorlage rücksichtlich der Höhe den vollen Gebrauch gemacht hätte. Betreffs der zweiten Instanz erklärt auch er sich gegen die Wahl beider: entweder Befchwerdeinstanz oder gerichtliche Entscheidung.
Abg. Zelle betont, daß die Polizei hier als Gerichtspolizei handle; dieselbe sei nur der Schnelligkeit des Verfahrens halber durch das Gesetz von 1852 mit der Befugnis ausgestattet, Strafmandate zu erlaffen, diese Befugnis aber noch weiter auszudehnen, könne jedenfalls nicht ratfam erscheinen. Der Dualismus des zwiefachen WegeS der Appellation fei absolut nicht zulässig; die zweite Instanz müsse das ordentliche Gericht bilden. Die Motive sprechen eS im Grunde aus, daß nur den reicheren Klassen der Bevölkerung der Rechtsweg zugänglich sei. Der Justizminister sollte übrigens einen Notruf au den BundeSrat erlaffen, damit die Gerichtskosten herabgefetzt würden.
fettigen nimmt entgegen: ■"tirpebition d. Blattes.
o.Annoncen-Bureau. rrb- Dietrich u. Co. ii B <rj und Hannover; Th sprich in Frankfurt a-M-
Öenftein u- Vogler ii öfurf a- M-, Berlin Eg, Köln ic.; Rudol, Affe in Berlin, Frank- furt a. M- ic.
Ubg. Hansen betont, daß die Vorlage an sich kein Novum, sondern seit dem Jahre 1852 in kraft stehe, und daß die Zulässigkeit polizeilicher Strafverfügungen an stell« deS gerichtlichen Verfahrens gerade im Interesse deS Publikums liege. Gegen die Beschwerdeinstanz hat indes auch er wesentliche Bedenken.
Abg. Spahn erklärte sich gegen die Zulässigkeit h-h««n Strafmaßes und gegen die Instanz im Beschwerdewege.
Die Vorlage wird darauf einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Die Beratung des Etats deS Ministeriums de-Innern wird wegen Abwesenheit des Ministers deS Innern ausgesetzt. Der Unterstaatssekretär Herxfurth macht indes eine telegraphisch eingegangene Mitteilung auS Köln über den neusten Stand der dortigen Waffergefahr.
Es folgte der Etat der Bauverwaltung. Auf Anfrage deS Abg. Frhr. v. Minnigerode giebt der Regierung-« Kommissar Ministerialdirektor Schulz die Erklärung, daß dies Projekt bezüglich der Weichsel- und Nogatregnlierung noch nicht fertiggestellt sei.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Maybach, machte dem Hause Mitteilung von dem Eingang einer Depesche des Ober-Prästdentm der Rheinprovinz, wonach das Wasser des Rheins um 50 Zentimeter gefallen, der Wind still ist und Unglücksfälle nicht weiter vorgekommen sind. Diese Nachricht berechtige zu guten Hoffnungen. — Der Etat der Bauverwaltung wurde im Übrigen bis auf einige an die Budgetkornmisston verwiesenen Teile ohne Debatte erledigt.
Nach einem Schreiben des Präsidenten de- Reichstags wird beabsichtigt, im Reichstage am nächsten Sonnabend eine Sitzung zu halten. An diesem Tage wird daher das Abgeordnetenhaus keine Sitzung abhalten.
Schluß der Sitzung l’/t Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, vormittags 11 Uhr. (Justizetat.)
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Ä „Bist Du davon wirklich überzeugt, Anna?" fragte mit scharfer Betonung die Gräfin. „Hast Du noch niemals B ktn geringsten Beweis des Gegenteils bemerkt. Gabriele oi ist nicht nur sehr schön, sehr anmutig, sehr bescheiden, sie ist auch sehr klug, ja sehr klug, der Vater hat schon oft gesagt, an ihr hätte die Welt einen ausgezeichneten Diplo-
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„Ich vermag kein Mißtrauen gegen Gabrielen zu hegen," erklärte Comtesse Anna aufs neue. „Sie ist gegen ^ich stets unverändert dieselbe geblieben, seit dem Tage, wo ste unser Haus betrat, bis heute. Ich weiß wohl, daß ?»n gegen ste argwöhnisch sein könnte, aber die Beweise kehlen und ich liebe Gabriele, wie meine Schwester.
„Sonderbar, sonderbar," antwortete die Gräfin und i'rä W unwillkürlich mit halblauter Stimme fort: „Ich habe $ Gabriele doch im Verdacht, daß ste ein ebenfo listiges als 68 Kefjhrljchxz Spiel mit den Herren ihrer Umgebung treibe, -i kreiltch ist ihre Methode ganz unerhört. Bei der ersten
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. vom Landtag.
„ 1 Berlin, den 29. November.
In der heutigen (10.) Plenarsitzung des Abgeord- netenhaufes wurden zunächst diejenigen Mitglieder des UlUlm Hauses unter den üblichen solennen Formen vereidigt, ernste welche den üblichen verfaffungSmäßigen Eid noch nicht ge- aPr t„ leistet haben. Abg. Hörlück hat dem Präsidenten schrift- to mitgeteilt, daß er unter den obwaltenden Verhältniffen J *L den Eid zu leisten nicht im stände sei; der Präsident hat ihm darauf erwidert, daß er ohne den geleisteten Eid *' *1 kein Recht habe, ferner einen Sitz im Hause einzunehmen.
In der ersten Beratung deS Gesetzentwurfs, betreffend Mn h, tm Erlaß polizeilicher Strafverfügungen, hob der Abg. v. Cuny zunächst die Bedenken hervor, welche der Ausdehnung des Gesetzes auf die Nheinprovinz allerdings ent- gegenstehen, trotzdem will er bet Vorlage in dieser Richtung . einen prinzipiellen Widerstand nicht entgegensetzen. Dagegen die Els h,i er erhebliche Bedenken wegen der materiellen Aenderung, [35S das bestehende Recht durch die Vorlage erfahren soll. — Jedenfalls aber müsse eine Prüfung der Vorlage in der Kommission erfolgen, welche er dementsprechend beantragt.
Abg. v. Rauch Haupt ist der Meinung, daß die Vorlage in beiden Beziehungen im allgemeinen das Nichtige treffe. Gegenüber den reichSgefetzlichen Bestimmungen lege sich die Vorlage in bezug auf die Höhe des Strafmaßes jedenfalls noch eine große Beschränkung auf. Allerdings sei nicht zu bestreiten, daß die unteren Instanzen fortan eine höhere Strafe festsetzen werden, als bisher. Aber dagegen liege eben die Korrektur in der höheren Instanz. , Die Vorlage gewähre nun aber eine doppelte Wahl der Rechtsmittel gegen die Strafmandate: den Beschwerdeweg im Verwaltungswege und das ordentliche Verfahren vor Gericht. Die Konservativen verkennen indes keineswegs die Bedenken, welche diesem Wahlrecht zwischen zwei RechtS- Mitteln gegenüberstehen, unb halten bie Frage wohl biS- " ®t. kutabel, ob nicht die Beschwerbeinstanz auf das Gerichts- - ' ™ verfahren zu beschränken sei, zumal bie Schöffengerichte jetzt