soll eS bei einer Brschwerdeinstanz bewenden; bezüglich der kommunalen und verwandten Lasten soll das Oberverwaltungsgericht, um eS vor einer Ueberlastung zu bewahren, in zweiter wie dritter Instanz nur in revisione juris zu entscheiden haben; aus der gleichen Erwägung soll die Entscheidung desselben in den sog. Schanksachen, für welche zwei Instanzen ausgiebige RechlSkontrolen gewähren, gänzlich Wegfällen. Formell soll der Jnstanzenzug dahin geordnet werden, daß gegen alle Entscheidungen der KrriSauSschüfse und VerwaltungSgertchte der Instanzenzug bis zum Oberverwaltungsgericht als Regel vorangestellt wird, während diejenigen Fälle besonders bezeichnet werden, in denen der Jnstanzenzug schon vorher schließt oder auS besonderen Gründen in die Provinzial- oder Ministerial- Jnstanz zu leiten ist.
Eine erhebliche Abänderung in der bestehenden Struktur de« VerwaltungSstreitverfahrenS wird nicht beabsichtigt. Vor dem Oberverwaltungsgericht soll dasselbe stets zur Anwendung kommen, vor den KreisauSschüsien und Verwaltungsgerichten aber, abgesehen von den Fällen besonderer gesetzlicher (namentlich retchSgesetzlicher) Vorschrift, nur dann, wenn ein Beteiligter die Verhandlung im Ver- waltungSstreitvcrfahren beantragt oder wenn die Behörde das Verfahren für zweckdienlich hält. Es erscheint auf der einen Seite für die Verwertung der Vorteile de« förmlichen Verfahrens ersprießlicher, wenn dessen Eintritt, statt kasuistischer Regelung, von dem Anträge der Beteiligten oder dem Ermessen der Behörde abhängig gemacht wird; andererseits soll einem Mißbrauche des Antragrechts durch Bestimmungen, betreffend die Kostenpflichtigkeit dcS Verfahrens, gesteuert werden. Eine Beschränkung deS Antragsrechts auf das Gebiet der jetzigen „streitigen Verwaltungssachen" wird nicht beabsichtigt; es wird demnach diesem Gliede der RechtSkontrolen ein breiterer Raum gewährt al« bisher.
Die Staatsregierung erhebt nicht den Anspruch, daß alle Einzelbestimmungen der von ihr vorzulegenden Gesetz- Entwürfe (einer Novelle zum Organisationsgesetz, einer Novelle zum VerwaltungSgerichtSgesetz und eines Zuständig- kritSgesetzeS für den ganzen Umfang der Monarchie) be- denkenfrei seien. Sie darf aber umsomehr eine allseitig unbefangene Prüfung der Vorlage erwarten, als dieselben lediglich auf denjenigen Grundsätzen beruhen, welche durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 in die innere Verwaltung Preußens eingeführt worden sind.
Deutsche« Reich.
Bern«, 15. Nov. Der „Provinzial - Korrespondenz" zufolge beabsichtigt die Regierung, den durch die Aufhebung der vier untersten Klassensteuerstnfen entstehenden Steuer- auSfall dadurch zu decken, daß der Vertrieb einer Reihe von Masienartikcln des Konsums mit einer der Gewerbesteuer nachgebildeten Steuer belegt wird, w-lche sich innerhalb der Landesgesetzung hält. Das Reich wird sodann aus eine rationellere Besteuerung dieser Artikel im Wege einer wirklichen Konsumtionssteuer Bedacht nehmen müsien, durch deren Erträge nicht nur die provisorisch aufzucrlegende LandeSsteuer erübrigt, sondern auch den Einzelstaaten aus dem Ueberflusse deS Reiches Mittel zur Deckung ihrer durch eigene Einnahmen nicht zu deckenden Bedürfnisse zufließen.— DaS Herrenhaus nahm die Konstituierung seiner Kommissionen vor und wählte durch Akklamation die bisherigen Mitglieder wieder. Sodann beschloß daS Hauö, die Sub- hastationSordnung und die brandenburgische Landgüterordnung an besondere Kommissionen, die Verordnung über den lauenburgischen Kommunalverband dagegen der Ge- meindekommisston zu überweisen. — Der Tag der nächsten Sitzung ist noch unbestimmt. — Den Abendzeitungen zufolge acceptierten die Nationalliberalen für den Abgeordneten v. Benda die zweite Vizcprästdentenstelle. DaS Präsidium würde demnach bestehen auS den Abga. von Köller, von Heeremann und von Benda. — Im Abgeordnetenhaus? haben sich die sieben Abteilungen konstituiert und sind zu Vorsitzenden, beziehungsweise Stellvertretern derselben folgende Abgeordnete gewählt: I Stengel, Francke; II von Wedelt - Malchow, Menken; III Quadt, Dr Grimm; IV. Dr. Windthorst, Rickert; V. v. Bennigsen, v. Dziem- bowski; VL Dr. Lieber (Montabaur), Graf Clairon d'Haussonville; VII. Frhr. v. Hammerstein, Dr. v. Cuny.— In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 20. März d. I. antwortete der Kultusminister v. Goßler auf die Anfrage des Abgeordneten Drawe, wie es mit der Regelung der Vorschriften über den Schulzwang und die Schulversäumnis stehe: Ich hatte gehofft, diese Frage durch eine Vorlage schon in diesem Jahre einheitlich zu regeln, aber eS läßt sich daS in so kurzer Zeit nicht machen. Ich bin geradezu erschreckt durch die Unsicherheit deS RcchtSzustandeS auf diesem Gebiete. Es giebt hier sogar 46 verschiedene Rechtsgebiete." In der laufenden Session wird nun der Landtag sich mit einer Vorlage, betreffend die Herbeiführung wirksamer Bestrafung der Schulversäumntsse, zu beschäftigen haben. Der Gesetzentwurf, welcher als Zwangsmittel eingeführt haben will 1. Verwarnung der Aufsichtspersonen, 2. Abholung der säumigen Kinder zur Schule auf Kosten der nachlässigen Aufsichtspersonen, 3. Geldstrafe, im Untier» mögenSsalle Hast- oder Arbeitsstrafe, ist namentlich für alle diejenigen von Wichtigkeit, die verbunden sind, zum Besuch der Volksschule verpflichteten Kinder zum regelmäßigen Besuch der Schulstunden anzuhalten, also für Eltern oder deren Stellvertreter, sowie alle diejenigen Personen, deren Obhut schulpflichtige Kinder unterstellt sind, insbesondere für Dienst-, Lehr- und Arbeitsherren.
Eislebeu, 11. Nov. In unserer Stadt wurde gestern der Geburtstag Dr. Martin Luthers in würdiger Weise gefeiert. Nach der Aufführung deS Oratoriums „JudaS Makkabäus" von Händel in der St. Andreas kirche hielt die erste Knaben - Bürgerschule einen Fackelzug und der Arbeiterverein seinen üblichen Umzug, worauf beide Körperschaften daS Luthersche Kernlied „Ein' feste Burg ist unser Gott" sowohl vor dem GeburtS - als auch dem Sterbe- Hause des Reformator« gesungen wurde. Die GeburtS- stätte war in herkömmlicher Weife illuminiert. Am 10. Nov. 1883, als dem 400jährigen Geburtstage Luthers, tvird unter Veranstaltung einer größeren Feierlichkeit die Enthüllung unseres Luther-Denkmals statlfinden.
Hamburg, 15. Nov. DaS von dem Dampfer „Westphalia" ausgesetzte, mit dem ersten Offizier und 5 Mann bemannte Boot zur Rekognoszierung de« Dampfers, mit welchem die Kollifston stattgefunden hatte, ist von einem belgischen Lotsenkutter ausgenommen worden. Die Besatzung ist wohlbehalten in Newhafen gelandet und nach Portsmouth befördert worden.
Lübeck, 12. Nov. Dem „Hamb. Korresp." wird von hier geschrieben: Die ungünstigen Witterungsverhältnisse der letzten Wochen, insbesondere die westlichen Stürme haben auf den Schiffs- und Hafenverkehr Lübecks insofern nachteilig gewirkt, als namentlich die mit Holz beladenen Segler aus Schweden nicht unseren Hafen zu erreichen vermochten und entweder unterwegs in andern Häfen ankern obtr die Reife aufschieben mußten. Seit gestern haben wir indes günstigeren Wind und recht hohes Wasser, und wird sich in den folgenden Tagen unser Hafen wieder beleben. Für die hiesigen Holzfumen werden in ter nächsten Zett nicht weniger als 50 Schiffe mit Ladungen von Brettern, Sparren und Balken erwartet. Fünf dieser Schiffe trafen bereits gestern nachmittag in Travemünde ein. Das Holzgeschäft scheint in diesem Jahre sich überhaupt bester zu gestalten, als in den beiden vorhergehenden. Die Holz- Plätze, Schauer und Läger sowie der Stadtgraben sind mit Holzvorräten wieder reich versehen, täglich gehen große Ladungen per Achse in da« Inland weiter und die Holzsägereien haben reichlich zu arbeiten. — Das kommunale Leben unserer Stadt hat durch die Annahme des Antrages in der Bürgeischaft auf unentgeltlichen Unterücht in den Volksschulen und in den Schulen auf dem Luwgebiet an Lebhaftigkeit gewonnen. ES wird aber allgemein angenommen, daß der Senat auf den bürgerschaftlichen Beschluß nicht eingehen werde. Man hatte auch in unseren bürgerlichen Kreisen die Annahme dieses Antrages in der Bürgerschaft nicht erwartet. Vielmehr gl iubte man, daß der Antrag ter Kommission auf Errichtung von zwei Freischulen und Aufhebung ter jetzigen Armen-, bezw. Stiftsschulen Annahme finden würde. Da jedoch der Senat sich nur auf eine Herabsetzung des Schulgeldes in den Volksschulen einlassen wollte, so hielt es die Linke der Bürgerschaft für zweckmäßiger, unter Verstärkung der Vertreter des Landgebietes für den weitgehendsten Antrag zu stimmen. Auf diese Weise glaubte man wohl den Senat auf den Standpunkt der Kommissionsvorlage zu drängen. Leider scheint nun weiter nichts erreicht, als eine Verschleppung der Reorganisationsarbeit für das.Volksschulwesen.
München, 14. Nov. Nach einer Mitteilung ist die Verlobung der Prinzessin Isabella von Baiern mit dem Herzog Thomas von Genua Gegenstand eines diplomatischen GefühlSauStausches gewesen. Von seinem Urlaub heimgekehrt, besprach der deutsche Botschafter v. Keudell anläßlich seines ersten Besuchs bei dem italienischen Minister des Auswärtigen, Mancini, dieses Familienbündnis und gab der hohen Genugthuung der deutschen Reichspolitik darüber Ausdruck, daß die zwischen den Höfen von Rom und Berlin bestehende Herzlichkeit sich auch auf die übrigen Staaten des deutschen Reichs aus ehne.
Ausland.
Wien, 13. Nov. Ueber den eigentlichen Charakter der glücklicherweise verflossenen Straßenaufläufe sucht eine offiziöse Note einiges Licht zu verbreiten. Es heißt da: „Es ist bereits festgestellt, daß die Aufhetzung zu den Tumulten sowohl von sozialistischen, wie auch von antisemitischen Agitatoren ausgegangen ist. Die Polizei wird nun ein genaues Verzeichnis solcher aufreizenden Personen feststellen, und wenn dieselben nicht dem Gerichte übergeben werden können, und wenn sie nicht nach Wien zuständig sind, wird deren Ausweisung verfügt werden. Wtan hat auch bereit- einige von jenen Agitatoren, welche in den letzten Tagen antisemitische Vignetten und Zettel (wohl 25 000 Stück) zur Verteilung brachten, eingezogen und befinden sich dieselben in Untersuchung." — Die Erklärungen, welche seitens der gemeinsamen Regierung über die Haltung Montenegros in den Ausjchüsten der beiden Delegationen bisher abgegeben, und insbesondere die scharfen Unterscheidungen, welche zwischen dem Fürsten und der Bevölkerung Montenegros gezogen wurden, erhalten einen bemerkenS- wertm Kommentar durch einen Artikel deS offiziellen Organs der montenegrinischen Regierung. Der „GlaS Crnagorca" erklärt nämlich, daß Fürst Nikita und sein Volk einen mächtigen Einfluß in der Herzegowina besitzen, und et hebt hervor, daß in Montenegro der Wille des Fürsten und jener deS Volke« identisch seien; wa« der Fürst wolle, daS wünsche daS Volk, und was das Volk nicht wünsche, daS wolle auch der Fürst nicht. Bezüglich der Behauptung deS Minister« Kallay, daß die Herzegowiner die Einverleibung in Montenegro nicht wünschen, erklärt das Organ deS Fürsten Nikita, Montenegro hätte nicht« dagegen, wenn daS
endgültige Schicksal Bosniens und der Herzegowina durch die freie Abstimmung der Bevölkerung entschieden würde und Montenegro würde den Herzegowenzen die Erklärung überlassen, von welchem Staate sie amktiert zu werden wünschen. Indessen füge sich Montenegro dem vom Berliner Kongreste geschaffenen Zustande, und mit diesem musst sich auch Oesterreich.Ungarn zufrieden geben. Darum habe Montenegro in der Ebene von Trebinje den Aufständischen zugerufen, sie möchten „die Waffen niederlegen und die Fahnen übergeben". Ueber daS endgültige Schicksal Bosniens und der Herzegowina werde aber der europäische Areopag noch zu entscheiden haben. Die „Presse" meint, wenn dieser Artikel früher bekannt geworden wäre, würde Kalnoky mit seinem Lobe für Montenegro wohl etwa- sparsamer gewesm sein. Eine andere offiziöse Stimme bezweifelt, daß man sich in RegterungSkreisen durch diesen Artikel zu anderen Auffassungen werde bewegen lassen. Man glaube eben mit derselben Nachsicht, welche Graf Kalnoky für Montenegro in Anspruch nahm, e« dem Organ der montenegrinischen Regierung zugute halten zu müssen, daß dasselbe im eigenen Lande dir Annahme zu bekämpfen sucht, alS bestände ein Gegensatz zwischen dem Fürsten und dem Volke. Die österreichische Regierung scheint eben zu glauben, wenn man dem bösen Nikita nur recht oft vorsage, welch vortrefflicher Nachbar er sei, so werde der Fürst der schwarzen Berge eS schließlich selbst glauben und danach handeln.
Paris, 15. Nov. Präsident Grevy, von einem leichten Unwohlsein vollständig wieder hergestellt, unterzeichnete gestern abend verschiedene Dekrete und empfing heute wieder mehrere Personen.
London, 15. Nov. DaS Unterhaus nahm nach zweitägiger Debatte ohne Abstimmung die zweite Resolution zur Geschäftsordnung an, welche da« Recht der Abgeordneten, die Vertagung des Hauses zu beantragen, einschränkt. Die Regierung willigte ein, einen Vertagungsantrag zur Diskussion zuzulassen, wenn er von 40 Mitgliedern unterstützt wird; dagegen soll über die Zulassung eines solchen Antrages dann durch Abstimmung entschieden werden, wenn ein solcher Vertagungsantrag nur von 10 Mitgliedern unterstützt wird. DaS Haus diskutiert soeben die dritte Resolution, welche daS Recht der Abgeordneten, eine Vertagung der Debatte zu beantragen, beschränkt.
Egypten. Brabi Pascha hat aus seinem Gefängnis in Kairo am 1. November einen Brief gerichtet, in welchem er darauf hinweist, daß Egypter aller Stände verhaftet und mit dem Namen Empörer gebrandmarkt sind, und dem gegenüber die Frage aufwirft, ob eS gerechtfertigt fei, tie Soldaten für den Aufstand verantwortlich zu machen. „Der Krieg," heißt es in dem Briefe, „wurde in Uebereinflim- mutig mit dem Gesetze geführt und infolge eines feierlichen BeschlusstS, den daS Kabinett unter dem Vorsitze des KhedivS und Derwisch Paschas, deS Bevollmächtigten deS Sultans, gefaßt hatte. Nachdem aber die Soldaten und Einwohner Alexandrien verlassen hatten, kehrte der Khediv zurück und ging zu denen über, die gegen sein Land fochten — eine Handlungsweise, welche durch jedes Gesetz verboten ist. DaS ganze eyptische Volk stimmte überein in der Ueberzeuzung ton der Notwendigkeit, Tewfik Pascha abzn- setzen, weil er die Vorschriften des höchsten Gesetzes verletzt hatte, und forderte die Fortsetzung der Verteidigung de» LandeS durch einen Beschluß, welcher dem Sultan mitgeteilt wurde. Sind wir demnach Empörer? Ich sage, daß wir unser Land in einer streng gesetzlichen Weise verteidigten, und wer immer daS Gegenteil behauptet, bleibt nicht bei der Wahrheit, sondern ist ein Sklave der Leidenschaft oder der Gewinnsucht. Ich füge hinzu, daß die UlemaS und MoSlim aller Länder zugestehen, daß wir niemals die Grenzen de« Rechtes überschritten haben, welche in Gottes Buche niedergeschrieben stehen, und daß sie die Mißhandlungen verabscheuen, denen wir allem Rechte zum Hohne ausgesetzt. O, ihr gerechten Männer! Ist eS gerecht, daß die Söhne deS Landes von jedem Amte aus« geschloffen bleiben und daß Fremde ihre Stellen einnehme» sollten, zusammen mit jenen, die nach Egypten kamen, wie die Tscherkeffen, Albanier und Bulgaren, so daß selbst die unbedeutendsten Stellen im Heere und der Verwaltung an andere, als an Egypter, vergeben wurden. Sind die Egypter nicht gerade so gut wie die Bulgaren und andere Fremde? Aber wir werden unter den Freunden der Menschlichkeit einige finden, die unser Recht gegen die Tyrannei dieser Zeit verteidigen werden, welche das Antlitz der Männer beschimpft. Achmed Ara bi." Die Aussichten des Gefangenen dürften in der That von Tage zu Tage besser werden.
Hesse«-N«fsi»ru
Marburg, 15. November. Verhandelt wurde gegen: 1) Die Ehefrau des Weißbinders Loni« Schnchhardt von hier, wegen Vergehens gegen 8 180 des St. - G. - B. an- geklagt. Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wird die scho» oft (17 mal) bestrafte Angeklagte mit 6 Monaten Gefängnis, 2 Jahren Ehrverlust und Polizeiaufsicht bestraft. -- 2) Nunmehr erscheinen sieben Angeklagte: Die Taglöhn« a. Ehr Henkel III. von Wallau, b. Ehr. Müller, c. Jacob Müller, d Jacob Blöcher, e Daniel Bernhardt, f. Heinrich Weber III., g. Heinrich Black, sämtlich von Weifenbach (Kreis Biedenkopf) de» Unfugs und der Nötigung angt- geklagt. Die Angeklagten arbeiteten an der Cölbe-LaaSph-c Bahn, waren der Arbeit aber des geringen Lohnes wegen müde und veranstalteten einen Auszug mit wehenden Fahne« (einer Bohnenstange mit daran gebundener Schürze) vorah