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Angeklagten erst produziert worden, als er in Ableistung der Eide vor Amt begriffen, sei schuld seines Anwaltes. Die den Herren Geschworenen vorgelegte Frage lautet kurz: Hat Junker am 6. Juni 1882 die ihm im Zivilprozesse auferlegten Eide wissentlich falsch ausgeschworen? Auf Antrag der Verteidigung tritt als zweite Frage hinzu, ob fahrlässiger Eid vorliege. Die Staatsanwaltschaft schildert nunmehr in eingehender Weise die Ursachen, welche Junker und Peucker veranlaßten, bei Zinser das Geld zu leihen, deduziert auch, daß der 8. Juli ein Schreibfehler, fowie daß Junker, entgegen seiner Behauptung, die zweite Ur­kunde unterschrieben; weiter entwickelt sie den Fortgang des Geschäfts, und hat danach Zinser nur 5 Mött erhalten, wonach derselbe noch 105 Mk. zu bekommen hätte. Zum Schluffe ihres Vortrages kommt sie dann zu dem Anträge auf Bejahung der Frage 1. — Herr Justizrat Dr. Grimm bemängelt in seinen Ausführungen, daß der Eidessatz, den Junker beschworen, leider sehr fehlerhaft sei; wie derselbe abgefaßt, sei selbst für einen Juristen unverständlich, noch viel weniger für einen Laien oder Landbewohner. Daß Junker beschworen, am 8. Juli kein Geschäft gemacht zu haben, sei bewiesen, und nach dem Abschluß des Geschäfts sei er infolge der nachträglichen Verabredungen in den Glau­ben versetzt worden, daß er an stelle deS Korns rc. auch Geld geben könne. Bei der Unklarheit der Eidessätze und da darin die etwaigen Folgen der Eidesleistung bezw. Verweigerung nicht, wie das Gesetz vorschreibt, an­geführt sind, und bei dem Verstecktsein des Geschäftsverkehrs im Hinterlande, der selbst dem gewiegtesten Juristen keine Handhabe bietet, und wobei es selbst den Anwälten schwer wird, die gerechtesten Forderungen zu realisieren, da außer­dem die Nicht-Vorlage der Urkunde vor dem SchwörungS- termin ein Fehler gewesen, beantragt sie höchstens Be­jahung der Frage 2. — In ihrer Replik giebt die Staats­anwaltschaft die Unklarheit des Eidessatzes und dessen Folgen zu, behauptet aber, daß kein Darlehens-, sondern ein Kauf­geschäft stattgefunden. — Dem Schlußakt widerspricht aber die Verteidigung in ihrer Erwiderung, da die Thatsache, die Junker beschworen, nicht falsch war. DaS Verdikt der Herren Geschworenen, verkündet durch deren Obmann, Herrn Kammerherrn von Schenck zu Schweinsberg, ver­neint in Beziehung auf den Kauf die Schuldfrage, bejaht aber, daß Junker wissentlich falsch geschworen, daß er die 2 Mk. nicht erhalten. Die. Staatsanwaltschaft beantragt hiernach eine Zuchthausstrafe den 1 Jahr und dauernde Unfähigkeit des Junker, als Zeuge eidlich vernommen zu werden. Das Urteil lautet diesem Anträge gemäß. — 2) Weiter wird verhandelt gegen die Ehefrau Kath. Jffel von Hatzfeld wegen Urkundenfälschung. Frau Issel ließ sich beigehen, einen Forstzettel, der ihr oder einem Ange­hörigen das Grasrupfen im Walde gestattete, wenn auch nicht selbst fälschte, resp. verlängerte durch Abänderung des Datums, so doch von dem gefälschten Zettel Gebrauch machte, wobei sie vom Förster attrapiert wurde. Die den Herren Geschworenen vorgelegte Frage lautet, ob die Frau Issel von der Urkunde, von der sie wußte, daß sie falsch, Gebrauch gemacht. Auf Antrag der Verteidigung, Herr Justizrat Dr. Schmitt, tritt die Frage nach mildernden Umständen hinzu, die die Staatsanwaltschaft auch zu be­jahen befürwortet. Die Herren Geschworenen bejahen die beiden Fragen, verneinen aber, daß die Absicht vorhanden gewesen, einen Vorteil dadurch zu erzielen. Mit Rücksicht auf die körperlichen Umstände der Angeklagten, legen die Geschworenen noch den Wunsch an den Tag, der Gerichts­hof möge die geringste zulässige Strafe eintreteu lassen. Tas Urteil lautet aus 1 Woche Gefängnis.

Marburg, 25. Okt. (Schwurgericht.) Der Gerichts­hof besteht aus den Herren Ober-Landesgerichts-Rat Büstorff als Vorsitzenden, den Herren Landesgerichts-Räten Gleim und Spangenberg als Beisitzer. Die AnÜage wird durch Herrn Staalsanwalt Raabe vertreten; der wegen Meineids angeklagte Feldhüter Jacob Rode, 54 Jahre alt, von Remsfeld (Amt Homberg), ist vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Löbell. Als Geschworene werden aus- gelost die Herren Ackermann Brunnet II von Hof Frauen­berg, Gutsbesitzer Röll von Holzhausen (Amt Homberg), Kaufmann Stoll von Hartenrod, Oekonom Schwarzen- traut von Friebertshausen, Ackermann LölkeS von Nieder- lvetter, Kammerherr von Schenck von Schweinsberg, Kauf­mann Grünstcin von Gladenbach, Ackermann Claar von Goßfelden, Gastwirt Ruth von Goßfelden, Kaufmann Plitt bon Biedenkopf, Fabrikant Rehm von Biedenkopf, Kauf­mann Weber von Kirchhain. Angeklagter Rode, seit 12 fahren Feldhüter, soll gegen den Schäfer Hast eine An- i«'ge erstattet haben und bei Gelegenheit der Verhandlung dem Schöffengericht zu Homberg seinen Zeugen-Etd Dadurch verletzt haben, daß er Grundstücke angab, die be­hütet worden seien, auf denen kein Schaden entstehen konnte. Heute kommt Rode mit seinen bisherigen Auslassungen in Widerspruch, da er früher in der Verhandlung vrr- lwwicgen, daß Hast auf dem Ullrichschen Grundstück ge< '"tet, ehe es abgeerntet war. Die dieserhalb an ihn ge­

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ig bet| 8. Juli, beruhe auf einem Schreibfehler; statt 11 Mött schisst« habe er nur 5 Mött erhalten; später sei Junker mit sei- e De-» ncm Schwager gekommen und habe den zu liefernden Rest anill« zurückkaufen wollen, und habe er ihm dann 2 Mött Saat­korn ä 15,50 Mk. an der Lieferung nachgelassen; daß Junker ihm bar Geld gegeben, bestreitet Zeuge aufs ent­schiedenste. Als er nachher weder zu Frucht noch Geld hätte kommen können, habe er die Forderung eingeklagt; den Unterschied zwischen dem 8. Juli und 8. August führt er auf einen Schreibfehler zurück; daß die Urkunde dem

stellte Frage soll er ausdrücklich verneint haben, was der frühere Bürgermeister mitanhörte und den Rode später darüber zur Rede stellte, wobei dieser auch einräumte, daß, wenn er daS gesagt hätte, Hast bestraft worden wäre. Infolge dessen und weil Rode nachlässig im Dienst ge­worden wäre, habe er ihm zum 1. April er. gekündigt. Am 7. August habe er denselben nochmals zur Rede ge­stellt und habe da Rode wiederholt eingeraumt, daß Hast damals auch auf unabgeernteten Stücken geweidet. Als Rode zum erstenmal verantwortlich in Homberg vernommen worden, sei auch Hast dort gewesen, und habe dies auf den Richter einen bösen Eindruck gemacht, so daß er Rode und Hast trennen ließ. Schäfer Hast wurde wegen verbotenen Hütens am 28. Juli mit 6 M. bestraft, am 4. August habe er nur ein Kochsches und ein UllrichscheS Stück, letzteres ohne Erlaubnis, abgehütet; doch wurde er auf gründ RodeS Zeugnis freigesprochen. Auf dieses will er aber nicht eingewirkt haben. Er sowohl wie Rode hätten damals gesagt, daß er auf dem Ullrichschen Grundstück gehütet. Zeuge Koch deponiert, daß er dem Hast erlaubt, auf seinem Grundstücke zu hüten. Schäfer Kehr weiß von keinem Verbot, auf dem sog. Bürgel zu hüten. Herr Pfarrer Konrad erhielt vom Bürgermeister den Sachverhalt so mit­geteilt, wie vorstehend angeführt, und erstattete dann An­zeige. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird Hast nicht vereidigt. Den Herren Geschworenen wird nur eine Frage vorgelegt, ob Rode am 2. November 1881 wissentlich einen geleisteten Eid durch ein falsches Zeugnis verletzt. — Im vorliegenden Falle, so führt die Staatsanwaltschaft aus, handle es sich darum, daß Rode damals nicht alles gesagt, was er gewußt, denn daß es verboten gewesen, auf der Bürgel zu hüten, und daß sich Hast strafbar gemacht, habe sowohl Rode wie Hast gewußt, es aber damals verschwiegen, sie beantragt deshalb die Bejahung der Frage. — Die Ver­teidigung bedauert, daß das Schwurgericht mit dieser Kleinig­keit beschäftigt werde, beleuchtet aber dann die Sache in einem anderen Licht und kommt zu dem Antrag auf Nicht­schuldig. In ihrer Replik beantragt die Staatsanwaltschaft nunmehr die Hinzufügung der Frage wegen fahrläfstgen Eides. Durch ihren Obmann, Herrn Kammerherrn von Schenk, bejahen die Herren Geschworenen die Frage wegen fahrlässigen Meineids, infolge dessen Bode 6 Monate Ge­fängnis erhält. (Fortsetzung der Sitzung um 7a4 Uhr.)

Marburg, 25. Oktbr. Künftigen Donnerstag den 2. Nov., abends 8 Uhr, wird Herr Gerhard RohlfS, der berühmte Afrikareisende, im hiesigen Saalbau über seine 1880 und 81 auf Befehl Sr. Maj. des Kaisers nach Abessinien unternommene Reise einen Vortrag hallen. BilletS werden in O. Ehrhardts Univ.-Buchhandlung zu haben sein. Für Schüler ermäßigte Preise.

Kaffel, 24. Okt. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben Allergnädigst geruht, dem Hessischen Diako­nissenhause für den im Anfänge des November projectierten Bazar eine Anzahl höchst wertvoller Geschenke übersenden lassen.

Helmarshause«, 24. Okt. In verwichener Nacht ist der Mauermeister Heinrich Dönecke dahier ermordet worden. Derselbe wurde in früher Morgenstunde hinter der Be­hausung des Schreiners Wilhelm Mai als Leiche aufge­funden. Starke Wunden am Kopf des Ermordeten lassen auf Totschlag schließen. Da Blutspuren bis in die Woh­nung des rc. Mai führten, ist dieser, als der Thal dringend verdächtig, verhaftet und ins Amtsgerichtsgefängnis zu Carlshafen abgeliefert worden. Die sofort eingeleitete ge­richtliche Untersuchung ist in vollstem Gange und wird das Nähere ergeben. (K. Z.)

Fulda, 23. Okt. Auf der Gemarkung LeimbachShofc bei Rückers, KreiS Hünfeld, entstand gestern, morgens nach 4 Uhr, auf freiem Felde eine große Feuersbrunst. Dort waren nämlich 2 große Fruchthaufen, enthaltend 923 Schock Hafer, ungefähr in der Mitte zwischen dem Oberleim- bachöhof und Mittelleimbachshöfen aufgebaut, die dem Oekonom Herrn Nebelung zu Mackenzell gehörten, welcher den dem ledigen Herrn E. Pille eigenen Oberleimbachshof — 496 Kasseler Acker — in diesem Jahre gepachtet hatte. Beide Fruchthaufen wurden gestern vom Feuer total ver­nichtet. Die schon um 4«/2 Uhr alarmierte und alsbald mit ihrer Spritze in der Nähe des Brandplatzes erschienene Feuerwehr von Rückers konnte beim besten Willen das ent» fesselte Element nicht bezwingen. Waffer ist in der Nähe nicht vorhanden und hätte man solches mit der kleinen OrtSspritze in die brennenden Haufen geschleudert, man würde nur Oel inö Feuer gegossen haben. Der Brand ungedroschener Frnchthaufen erzeugt bekanntlich eine große und nachhaltige Glut. In der That brannte das Feuer gestern nachmittag 2 Uhr bei strömendem Regen lichterloh und wahrscheinlich hat es noch heute die ganze Nacht fort­gebrannt. — Herr Nebelung hatte versichert.

vermischtes.

— Es ist den vereinten Bemühungen der Direktion des Preußischen Beamten - Vereins in Hannover und des Verlegers der „Monatschrift für Deutsche Beamte", König!. Kommissionsrat Hugo Söderström in Grünberg i. Schl., gelungen, an stelle des durch den Tod geschiedenen Herrn Geheimen Regierungs-Rat Jakobi, den Kaiser!. Direktor im Reichs - Amt des Innern, Wirk!. Geh. Ober - Regierungs- Rat Herrn Bosse, für die Redaktion gen. Monatschrist zu gewinnen

Emden, 19. Okt. Zu der Ermordung des Super- intendmten Leding in Greetsiel erfährt die „Emd. Ztg.", daß die eigene Tochter des Unglücklichen, Frau St., welche

bisher getrennt von ihrem Manne, einem Oekonomen, mit ihrem Vater zusammenlebte, in Untersuchungshaft genommen worden ist und in dem hiesigen Amtsgefängnisse sitzt. Frau St. wird von der Volksstimme als ein öfter« an Anfällen von Aufregung, ja, Irrsinn leidende Person geschildert, welche sich gegen ihren Gatten wie ihren Vater nicht zum besten benommen, auch zweimal Selbstmordversuche unter­nommen habe. Die Wunde im Unterleibe war nach dem Ausspruche der Aerzie durch eine Schere beigebracht worden, welche sich aber bekanntlich bei der Leiche nicht vorfand; da nun Frau St. im Laufe des mit ihr vorgenommenen Verhörs gestand, daß sie die Schere, welche bei der Leiche gelegen, weggenommen habe, um nicht den Makel des Selbstmordes auf ihren Vater fallen zu lassen, wurde sie in Haft genommen.

Leipzig, 20. Okt. Das Reichsgericht hat im Prozesse der Stadtgemeinde Konstanz gegen den früheren Ober» bürgermeister Stromeyer des letztern Revisionsantrag für begründet erachtet und unter Aufhebung des vom Ober- landesgcrichle Karlsruhe bestätigten Urteils des Landgerichts zu Konstanz die Klage abgcwiescn, zugleich die Stadt­gemeinde Konstanz zu sämtlichen Kosten verurteilt. Grund dafür ist die am 26. August 1875 seitens des Stadtrats zu Konstanz erfolgte Genehmigung des zwischen Stromeyer und der Rheinischen Kreditbank abgeschlossenen Vertrags- geschäftcs. Die 30000 Mark, um die eS sich dabei ge­handelt, sind schon im Jahre 1875 bei Anschaffung der Badhotel-Aktien von der Stadt bezahlt worden. Jetzt handelte es sich nur darum, ob Stromeyer dieselben wieder zu ersetzen hatte oder nicht. Die Gerichtskosten und die Anwaltkosten für beide Parteien werden auf 2000 Mark geschätzt.

AuS der Pfalz, 23. Okt. Eine für die ganze Weinbau treibende Bevölkerung der Pfalz höchst wichtige Entscheidung hat das Königl. Staatsministerium soeben auf eine Petition erlassen, in welcher um Klarstellung darüber gebeten wurde, ob die infolge geringer Qualität mit Zucker verbesserten Weine als Kunstweine zu ver­steuern seien und ob diejenigen Winzer, welche nur ihr eigenes Produkt mit Zucker behandelten, ebenfalls der Steuer unterliegen, falls die erste Frage bejaht würde. Die Entscheidung besagt nun, daß bei Vorkehrungen, welche nichts anderes bezwecken, als den Most schlechter Jahr­gänge durch Entziehung eines Teiles der Säure und durch Zuckerzusätze zu verbessern, beziehungsweise markt- ober verkanfsfähig zu machen, dies nicht unter das Gewerbe­steuergesetz falle; dagegen sei eine Herstellung künstlicher Weine anzunehmen, wenn durch solche Vcrbefferung die Quantität des Erzeugnisses vermehrt werde, ober die Ver­besserung in einer Weise erfolgt, daß der durch den Stand­ort des Gewächses bedingte Charakter des Gesetzes sich ändert.

Telegraphische Depeschen.

Bade«-Ba-e«, 24. Okt. Der Kaiser erteilte gestern nachmittag dem Koadjutor von Straßburg, Bischof Stumpf, eine Audienz,

Agram, 24. Okt. Der Landtag nahm nach sehr leb­hafter Debatte den Gesetzentwurf betreffend die Jnartiku- liernng der Grenzverordnungen in namentlicher Abstimmung mit 39 gegen 19 Stimmen an.

Paris, 24. Okt. Keil 48 Stunden ist in Moutceau- leS-Mines alles ruhig. Es heißt, man habe Beweise er­langt von dem Bestände eines internationalen Geheimbundes mit dem Sitze in Genf zwecks Zerstörung des Eigentums. Zahlreiche aufgefundene Korrespondenzen legten die fort­gesetzte Verbindung von französischen Mitgliedern mit dem Direktionskomitee in Genf, unter denen mehrere russische Nihilisten, dar.

Koastautiaopel, 24. Okt. Anläßlich des Kurban- bairamfestes richtete der Khedive an den Sultan ein Glück­wunsch - Telegramm, in welchem er seine Wünsche für die Fortdauer der Macht und deS Wohlergehens des Sultans wärmstens ausdrückte und demselben seiner beständigen Er­gebenheit versicherte.

(eingefaiilt.)

ES sind in neuerer Zeit öfters nachts in der Bahnhof­straße so grobe Ausschreitungen gegen die öffentliche Ord­nung vorgekommen, daß es höchste Zeit ist, daß von der zuständigen Behörde hiergegen eingeschritten wird. Es sind nicht allein durch wüsten Lärm verursachte Nuhestörungen, durch welche die Bewohner der Bahnhofstraße fast jede Nacht belästigt werden, sondern eS werden sehr oft Be­schädigungen an öffentlichem und privatem Eigentum verübt, welche der Einzelne zu verhindern außer stände ist. Dem­nach dürfte wohl die Bitte gerechtfertigt erscheinen, daß baldigst die erwähnten Uebelstände durch eine regelmäßige Nachtwache beseitigt würden. x.

Frankfurt a. M., 25. Oktober. (Mitgeteilt durch Menke- Eichelberg und Sohn.) Kreditaktien 263 nach 263; nach - nach —- Staatsbahnaktien 294; nach 295; nach —. 6btoi. Ung- Goldrente 102; 4proz. Ung. Goldrente 74; nach - Süberente 66--. Egypten 72; nach 714 nach---.

1880« Ruff-n 71; nach -. II. Ruff* Orient°nl?ih---.

« , ltet<. T. "ach —• Donau - Drauaktien 144; nach — —. Gotthardtaktien 94$ nach 94; -. Lombarden 119; nach 120;. Elbthal--. Albrecht — —. Dux-Bodenbacher-Aktien —

nach —. Böhm. Westbahn —. Diskonto Commandit 206; nach 207; nach —. Georgia Aid —. i;proz. Spanier —. Nordwestbahnaktien —. Schweizer Zentralbahn-Aktien — —, Buschtherader — nach —. Tendenz: matt.