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Marburg, Freitag, 6. Oktober 1882
xvii Jahrgang
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Die Staatsregierung und die konservative Partei.
Die neueste „Prov.-Corresp." bringt unter dieser Ueber- schrift folgenden Artikel:
Die konservative Partei in Preußen hat eine dankbare und ehrenvolle, aber auch schwere Aufgabe. Ehrenvoll und reich an innerem Lohn ist die Aufgabe einer Partei, welche sich zum Ziel gesetzt hat, der großartigsten Erfüllung des monarchischen Berufes, die, vor Jahrhunderten begonnen, bis auf die jüngsten Tage in ununterbrochen glorreicher Arbeit fortwaltet, treue Gehilfin zu sein. Aber die Aufgabe ist auch schwer. Die Oeffentlichkeit des Staatslebens, erst seit einem Menschenalter eingeführt, die beschließende Mitwirkung vertretender Organe bei der Gesetzgebung, deren Beratungen und Entscheidungen danach streben sollen, daS gereifte Ergebnis einer freien Bewegung des öffentlichen Geistes zu sein: sie berufen auch diejenige Partei, deren Lebensinhalt die Unterstützung des monarchischen Berufes in der, kräftigen Erhaltung deS Ganzen über den Meinungen und Interessen ist, zu einem Hervortretcn mit eignen Gedanken und eignen Entschließungen. Die Tradition des öffentlichen Staatslebens in Preußen ist noch zu jung, als daß sie schon die sicher gezogene Grenzlinie enthalten könnte zwischen Mitbestimmung nach frei gewählten Ansichten und zwischen williger Unterordnung, auch wenn die eigne Einsicht noch nicht gefolgt sein sollte, unter die Willensmeinungen des Königlichen Hauptes, denen die höchste Geltung im Staate zu bewahren ja gerade eine Lebensaufgabe der konservativen Partei bleibt.
Der Beruf der konservativen Partei, an sich noch nicht alt und durch eine befestigte Tradition noch nicht gelenkt, mußte bis auf den heutigen Tag erlernt werden in einer Periode der größten Erweiterung der Staatsaufgabe. Die Reform der deutschen Staatsverhältnisse hat zwar mit der Bildung des Deutschen Reiches äußerlich den glücklichen Abschluß gefunden, die innere Vollendung des Reiches liegt aber vor der Nation als ein Werk, das nur der ernstesten Arbeit des reinsten Willens gelingen wird.
Unter solchen Umständen kann die Gefahr von Irrungen auch zwischen denjenigen Kräften auftreten, welche durch natürliches Vertrauen geeinigt bleiben sollen.
Hat man doch auf der einen Seite für nötig gehalten, die Unabhängigkeit der konservativen Partei auch von der Regierung zu betonen, während von anderer Seite, deren Unabhängigkeit von der Staatsregierung allerdings nicht im Zweifel ist, die konservative Partei unablässig eingeladen wurde, sich ganz auf eigene Füße zu stellen.
Eine Aeußerung, welche nicht ohne Widerspruch bleiben konnte, hat sich für ein Auftreten der konservativen Partei gegen die Regierung deS Königs in einer wichtigen, aber rein technischen Frage auf das Gewissen berufen wollen. Da diese Berufung als unzulässig für den gegebenen Fall bezeichnet wurde, so hat ein Blatt sich zu der Behauptung hinreißen lassen, es werde der konservativen Partei die Unterstützung der Regierung selbst gegen daS Gewiffen iugemutet.
Von dem Gewiffen, von der Stimme GotteS in unferm Ennern, wird jeder ernsthaft und vor allem jeder religiöse Mensch mit heiliger Scheu sprechen. Aber daS Gewissen »st ein untrüglicher Richter nur über die eine Frage, ob ber einzelne Mensch in allem Thun sein Inneres rein °>°iß von unlauteren Beweggründen, ob er jede Angelegenheit nur nach ihren sachlichen Forderungen und pflicht- mäßigen Geboten behandelt hat. Ueber dieses innere Gebiet reicht daS Urteil des GewiffenS nicht hinaus, die praktischen Geschäfte müssen nach den Anforderungen der Gegenstände und nur frei von jeder eigensüchtigen Ver- buiikelung des sachlichen Zusammenhanges beurteilt und geführt werden. Die Richtigkeit deö technischen Urteils "ber kann das Gewissen nicht verbürgen. Es ist eine Ent- Mung des Parteigeistes und eine Profanation des inneren Heiligtums, sich in allen Aeußerlichkeiten des Lebens auf das Gewiffen zu berufen'. In den Fragen, in welchen wirklich das Gewissen zu entscheiden hat, ist jeder einzelne
Mensch unabhängig und selbständig, er muß und kann auf die Untrüglichkeit dieser Stimme vertrauen, wenn er ernst gewillt ist, sie rein zu vernehmen. Aber die äußeren Dinge des Lebens sind das Gebiet deS Irrtums und darum auch das Gebiet der Autorität, deS natürlichen UebergewichtS der größeren Fähigkeit und Erfahrung. Wie wäre ein menschliches Zusammenwirken ohne solches Uebergewicht in den äußeren Dingen möglich? Die Gewissen sind einig, wenn sie mit gleichem Ernst nur GotteS Stimme hören wollen. Die praktischen Urteile sind so vielfach als die Personen und vereinigen sich nur unter dem mehr oder minder hervortretenden Einfluß der Autorität, welche durch Tradition oder geistige Gewalt verliehen ist.
Man kann über die Zweckmäßigkeit einer Steuer mit Fug und Recht ein mannigfaltiges Für und Wider eröffnen, aber die Entscheidung durch das Gewissen geben zu wollen, dürfte sich nur der erkühnen, der sich im sicheren der vollkommenen SachkentniS wüßte. Der Reichskanzler, von der Notwendigkeit neuer Steuerquellen für die Dauerhaftigkeit des Reiches tief überzeugt, die Vorzüge gewiffer Steuerquellen entschieden erfassend, hat doch stets betont, daß er jedem besseren Vorschlag, jeder besseren Belehrung zugänglich bleibe. Ein Verhalten aber, welches entweder bessere Vorschläge nicht machen zu können einräumen muß oder sich mit Plänen hervorwagt, welche nach dem Urteil jedes Sachkundigen an der Natur der Verhältnisse scheitern müssen, und welches doch die Vorschläge der Regierung zurückweist, indem cs sich unbedachtsam auf das Gewissen beruft, ein solches Verhalten ist alles Andere, aber nicht konservativ.
Wenden wir uns der allgemeinen Seite der Frage wieder zu, so ist es doch sicherlich Sache der konservativen Gesinnung und Ueberzeugung, den aus der Königlichen Initiative hervorgegangenen und der Landesvertretung zur Zustimmung vorgelegten Maßregeln die höchste Beachtung zu schenken und den Ausführungen der die Königlichen Gedanken vor dem Lande vertretenen Männer das aufmerksamste Ohr zu leihen. Die konservative Partei wird sich in allen technischen Fragen, unbeirrt von den Rücksichten der Popularität oder sozialer Interessen, deren Einfluß das konservative Gewissen nicht duldet, auf die sachkundigen Männer in ihrer Mitte verlassen, oder, wenn sie solche Männer in ihrer Mitte zur Zeit für eine bestimmte Frage nicht zählt, am liebsten auf die Autorität und Sachkunde J>er Königlichen Regierung. Der Regierung die Unabhängigkeit als Selbstzweck gegenüber zu stellen und dieselbe zugleich als Mittel der Popularität bei den Wählern zu benutzen, kann unmöglich der Gesinnung einer Partei entsprechen, die sich selbst ost die Partei der Königlichen Autorität genannt hat. Da die Einheit des Willens im Staate hergestellt werden muß, so muß entweder die „unabhängige" Partei sich stark genug fühlen, diese Einheit herzustellen, oder eö wird, wenn alle Parteien ihre Unabhängigkeit behaupten, zum Stillstand des Staates, wenn nicht gar zur Anarchie kommen. Die konservative Partei hat stets ihren Beruf darin erkannt und wftd es immer thun, das Beispiel des Vertrauens in die Königliche Weisheit zu geben, wo sie sich nicht sagen durfte, die unzweifelhaft besten Ratschläge zu besitzen und ihnen auch im Rate deS Königs wie im Lande Gehör verschaffen zu können.
Es ist eine gefährliche Lockung, welche neuerdings häufig an die konservative Partei gerichtet worden, durch selbständige Programme volkstümlich zu werden, d. h., sich dem Sinn der Massen einzuschmeicheln. ES ist der Ruhm der konservativen Partei, mehr als einmal die Unpopularität mit der Regierung ihres Königs geteilt zu haben, denn es ist der erhabene Beruf deS KönigstumS, stets daS dauerhaft Gute im Auge zu behalten und dasselbe niemals durch Nachgiebigkeit gegen die Launen des Tages, welche das Parteileben zeitigt, zu gefährden. Hier liegt die Unabhängigkeit der konservativen Partei: in der Widerstandsfähigkeit gegen diese Launen bei vertrauensvoller und schaffend thätiger Wechselwirkung mit dem Thron und seinen Dienern. Von dorther hat sie die wohlthätigen Impulse zu empfangen und kräftig weiter zu tragen. Dadurch ist sie aber auch berechtigt, mit ihren Gedanken und Ratschlägen an der höchsten Stelle vernommen und beachtet zu werden.
Deutsche» Reich.
Berlin, 4. Okt. Das Dankschreiben der Kaiserin auf das Glückwunschschreiben der Berliner Stadtverordneten zu ihrem Geburtstage lautet: „Die teilnahmsvolle Kundgebung, welche die Stadtverordneten Berlins zu Meinem GcburtS-
feste an Mich gerichtet haben, verpflichtet Mich zu aufrichtigem Danke. Ich spreche denselben um so herzlicher aus, als Ich dem Wohle der Bürgerschaft Mein volle« Interesse widme und die Hoffnung hege, daß es Mir vergönnt sein wird, auch in Zukunft mich fürsorgend an dem gemeinnützigen Streben zu beteiligen, durch welches dieselbe sich stets auszeichnet und zum allgemeinen Wohle in anerkennenswerter Weise beiträgt." — Es darf nunmehr als feststehend erachtet werden, daß der Plan deS Kaisers, im Herbst Aufenthalt in Wiesbaden zu nehmen, aufgegeben ist. Der Kaiser kehrt von Baden-Baden direkt nach Berlin zurück und wird, wie in früheren Jahren, nur in den letz- ten Tagen dieses Monats einer Einladung zu den Jagden des Großherzvgs von Mecklenburg-Schwerin folgen; im November will sich der Kaiser dann an den diesseitigen Hofjagden beteiligen. — In Hofkreisen will man wissen, daß der Abschied der Kronprinzessin und ihrer Kinder vom Prinzen Heinrich vor dessen !»/,jähriger Seereise ein besonders schwerer gewesen sei. Am Sonnabend hatte die ganze Kronprinzliche Familie mit dem Prinzen Heinrich in der Bornstedter Kirche das Abendmahl genommen. Der Kronprinz geleitete seinen Sohn zu Wagen noch fast bis Spandau. — Auf gründ des § 28 des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im JäzercorpS vom 15. Februar 1879 werden bei den Königlichen Regierungen zu Königsberg, Gumbinnm, Danzig, Stettin, Stralsund, Oppeln, Magdeburg und bei der Königlichen Hofkammer zu Berlin neue Notierungen forstversorgungsberechtigter Jäger der Klasse A 1 bis auf weiters dergestalt ausgeschlossen, daß bei den genannten Behöroeu nur die Meldungen solcher im laufenden Jahre den Forstversorgungsschein erhaltenden Jäger angenommen werden dürfen, welche im Bezirke derjenigen der vorgenannten Behörden, bei welcher sie sich melden, zur Zeit des Empfanges des ForstversorgungSscheineS im König!. Forstdienste bereits länger als zwei Jahre beschäftigt sind. Die Zahl der Anwärter ist gegenwärtig sehr gering in den Regierungsbezirken Liegnitz, Hannover, Arnsberg, Kassel. Wiesbaden, Düsseldorf und Aachen. — Die durch die Aufschüttung von Erde resp. Kies auf Holzschalung hergestellten sogenannten Holzcementdächer sind neuerdings unter die im Sinne der Baupolizei-Ordnung als feuerfeste Bedachung bezeichneten Bauausführungen aufgenommen worden. — Am 1. d. M. war der Termin abgrlaufen, bis zu welchem durch Königliche Verorduung sowohl die Sitze als die Bezirke der Gerichte abgeändert werden konnten. Es war bereits vor mehreren Monaten an alle Gerichte eine ministerielle Verfügung mit der Aufforderung ergangen, darüber gutachtlich zu berichten, ob und welche Aenderungen in der bestehenden Organisation zweckmäßig wären. Den Gerichten war u. a. eröffnet worden, daß nur solche Amtsgerichte aufgehoben werden sollen, die so wenig beschäftigt feien, daß ihre Aufrechterhaltung eine Verschwendung von Richterkräften wäre. Auf gründ der eingegangenen Berichte ist nur bei einzelnen Amtsgerichten in der Zuteilung von Ortschaften eine Aenderung einge- treten, dagegen ist bis jetzt auch nicht ein einziges Amtsgericht aufgehoben worden. Vom 1. Oktober b. I. können Aenderungen an den bestehenden Gerichtsorganisationen nur auf dem Wege deS Gesetzes vorgenommen werden, und sind somit diesbezügliche Petitionen aus dem Publikum fortan am zweckmäßigsten an das preußische Abgeordnetenhaus zu richten. Daß es in den Süddeutschen Staaten, speziell in Württemberg, mit den Aussichten für die jungen Juristen gegenwärtig nicht besser steht als in Preußen, bezeugt der Antrag auf Mrlaß des folgenden Strafparagraphen der im „Schwäb Merk.' halb scherzhaft, halb im Ernste erörtert wird: „Wer, wenn auch in uneigennütziger Absicht, unter Benutzung des Leichtsinnes oder der Unerfahrenheit eines Minderjährigen, denselben zum Studium der Jurisprudenz bewegt, haftet für dessen Schulden und verfällt hoher krimineller Strafe. Der Versuch ist strafbar." —
der „Kreuz-Ztg." ist die Mitteilung, wonach die Verlegung der Konferenz nach London stattfinden würde, nicht unwahrscheinlich, weil sich bei der etwaigen Fortsetzung der Konferenz voraussichtlich Alles um die Vorschläge Englands drehen wird, während in dem früheren Stadium die Pforte im Vordergründe gestanden und Konstantinopel schon deshalb als Konferenzort gewählt worden, um, besonders damals, wo es sich darum handelte, die Pforte zur Konferenz heranzuziehen, den Verkehr mit derselben abzukürzen und zu erleichtern. - Nach der „Post" wäre Bucher anscheinend zusammen mit dem Grafen Münster, unserem Botschafter in London, beim Kanzler gewesen, d. h.