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Marburg, Sonntag, 3. September 1882

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Herzens begab sie sich ans Werk.

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Die Rotweudigkeit von Wauderbücher«.

Wir wiesen unlängst darauf hin, daß ein strenges, strafrichterliches Einschreiten gegen die Landstreicher auf gründ der bestehenden Gesetze recht wohl möglich sei vorausgesetzt, daß gelingt, die Vorbestrafungen wegen Bettelns festzustellen. Beim Nachweis wiederholter Bettelei kann der Verurteilte auf zwei Jahre dem Arbeitshaus überwiesen werden, ohne diesen Nachweis aber kommt er mit einer geringen, wirkungslosen Haststrafe davon.

Zwei Hindernisse gilt es hier zu beseitigen. Einmal sind die Vorbestrasungen wegen der jetzigen Führung der Strafregister schwer in Erfahrung zu bringen, selbst wenn Namen, Geburts- und früherer Aufenthaltsort des Beschul­digten genau bekannt sind. Zweitens aber geben die echten Pennbrüder niemals ihren wahren Namen an. Teils besitzen sie gar keine Legitimation irgend welcher Art und erscheinen vor Polizei und Gericht unter irgend einem Namen, den sie sich beliebig ausgewählt haben; zu einem sehr großen Teil führen sie sogar gefälschte Legi­timationen. i t n .

Die Fälschung von Legitimationen ist unter den Land­streichern geradezu zu einem Gewerbe geworden. Ost wird sie unter dem Schutz und Beistand der Herbergs,, Väter betrieben, wie überhaupt manche Herbergen die Sammel- und Beratungsplätze der Stromer bilden und dringend einer scharfen, polizeilichen Beaufsichtigung bedürfen. Im Rhei­nischen wurde z. B. bei einer der angeordneten stren­gen Revisionen einer Herberge durch den Gendarmen ein Landstreicher verhaftet, welcher für andere Legitimations­scheine unter Beidrückung nachgemachter Schwarzdruck­stempel, das Stück zu 50 Pfennigen, anfertigte. In Trier wurden im Jahre 1879/80 23 Personen wegen Gebrauchs gefälschter Papiere bestraft; in Eupen 1880 9, bis Juni 1881 6 wegen Fälschung von Legitimationspapieren.

Vielfach führen aber, wie fchon bemerkt, die echten armen Reisenden gar keine Legitimationen bei sich. Es ist ja heute z. B. nichts Seltenes, daß man im Wald, an der Straße Leute erhängt auffindet, deren Namen nicht zu er­mitteln sind; nur die zerissenen Kleider und Stiefel, der

Personen versagt werden, die ein gewisses Alter (17 bis 18 Jahre) noch nicht erreicht haben, mit ansteckenden oder abschreckenden Krankheiten behaftet sind, wegen gewisser strafbarer Handlungen verurteilt sind, die unter Polizei- Aufsicht stehen oder wegen Arbeitsscheu, Bettelei, Land­streicherei berüchtigt sind. Den Legitimationsschein muß der Inhaber stets bei sich führen; seine Fälschung oder sein unbefugter Gebrauch seitens eines anderen würde streng zu bestrafen sein. Das Wanderbuch würde immer nur auf ein Jahr erteilt, aber verlängert werden, wenn nach Ablauf des Jahres die gesetzmäßigen Erfordernisse noch vorhanden sind. Diese Bestimmungen haben wir schon seit mehr als einem Dezennium für die Gewerbetreibenden im Umherziehen; und sie sollten zu hart für den wandernden Arbeiter sein?

Nur ein verblendeter Doktrinarismus kann sich gegen die Forderung der Wandcrbücher kehren, weil sie die in­dividuelle Freiheit beschränken. Sie beschränken nur die Freiheit deö gewohnheitsmäßigen Vagabunden, gegen den sie ein strenges Einschreiten ermöglichen. Der ehrliche Wanderbursche aber wird durch sie eher gefördert. Er läuft, da man alsdann im stände ist, sein Vorleben genau festzustellen, weniger Gefahr, mit dem verkommensten Menschen eine Behandlung und eine Zelle teilen zu müssen, und von dem Arbeiter suchenden Unternehmer gleich von vornherein abgcwiesen zu werden, wie es jetzt meistens ge­schieht, wo man die besseren Elemente von den schlechteren nicht scheiben kann und daher mißtrauisch gegen alle Wan­dernden ist.

Wir sind gewiß nicht gewillt, für eine übermäßige Beschränkung der Wanderfreiheit, d. h. der Freizügigkeit einzutreten, schon deshalb nicht, weil wir in dem größten Teil unsererarmen Reisenden" Opfer unserer wirtschaft­lichen Verhältnisse sehen. Aber selbst wenn in der For­derung der Wanderbücher eine Beschränkung der indivi­duellen Freiheit liegen sollte was wir entschieden in Abrede stellen so müßte dieselbe doch ertragen werden, wenn auf andere Weise den verheerenden Folgen der Vaga- bondage nicht Einhalt gethan werden kann.

Auflösung deS Rätsels in voriger Nummer.

1) Stern. - 2) Edda. - 3) Draufgeld. - 4) Affe. - 6) «ihilimu». Sedan Sedan.

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Deutsches Reich.

Berlin, 1. Sept. Se. königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg hat folgenden Erlaß an das Gardekorps gerichtet: Se. Majestät der Kaiser und König haben meinem Abschiedsgesuche, zu welchem das Bewußtsein geminderter Felddienstfähigkeit mich bewog, in huldvollster Weise, unter Verleihung der Brillanten zum Hohen Orden des Schwarzen Adlers entsprochen und mich mittelst Aller­höchster KabinettS-Ordre vom 24. d. M. in den Ruhestand versetzt. Die Stunde des Scheidens aus dem teuren Ver­bände, dem ich über 50 Jahre fast ohne Unterbrechung

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b. BlatteS, sowie d.Annoncen-Bureaux non G L. Daube u. Se. in Franlfurt a. M.; Jügersche Buchhandlung daselbst; Hermansche sBuchhandlung daselbst; Jnvalidendantin

Berlin; SB. ThieneS in Elberfeld; 6. Schlotte in

Bremen-

Die preutzische Spionin.

Eine Geschichte aus Sedan von Robert von Hagen- (Fo-tsetzung.)

2. September 18701 ES hieße seinen Patriotismus schmähen, wollte man einen deutschen Mann über die Be­deutung und die Hauptvorkommnisse des Tages belehren. Darum kurz. Armand Bornadelle wurde in der verhäng­nisvollen Schlacht von Sedan durch zwei deutsche Kugeln kampfunfähig gemacht. Sein Arm und seine Tapferkeit hatte der französischen Sache auch nichts mehr nützen können, denn die Schlacht und das Schicksal Sedans war bereits entschied« n. Er hatte einen Schuß in den rechten Unter« fuß und einen durch beide Wangen erhalten. HülfloS lag er da. Die Schlacht war längst beendet, Sedan gefallen, der Kaiser und die ganze große Besatzung gefangen. Doch davon wußte Armand nichts, als er aus seiner Ohnmacht erwachte. DaS Schlachtfeld wurde von deutschen Truppen, welchen Sanitätsabteilungen folgten, inspiziert. Sie moch­ten wohl bereits an ihm vorübergegangen sem und ihn für tot gehalten haben denn rings um ihn herum lagen nur solche, deren Geist bereits zur großen Armee hinüber- geschwebt war. Er versuchte zu rufen, denn etwa zwei­hundert Schritte weit sah er deutsche« Militär, in Ketten aufgelöst, schwärmen. Er vermochte keinen Ton hervorzu­bringen. Der große Blutverlust hatte ihn sehr geschwächt. Mit größter Anstrengung erhob er seinen Oberkörper und sah umher. Alles eisig ruhig tot 1 Da durchzuckte ihn ein Gedanke. Ein toter Karabinier lag etwa vier Schritte weit von ihm, die.eine Hand ausgestreckt, in der Faust krampfhaft den Karabiner. Langsam rutschte der verwundete Offizier heran, löste die Waffe aus ihrer eisigen Klammer, und alle Kräfte zufammennehmend gedachte er

seiner Rückkunft harrte. Warum sonst sperrte sie sich denn ein in ihre Stube, die Preußin die preußische Spionin,' die sich füglich doch hätte freuen müssen, daß das große deutsche Werk gelungen sei; warum flössen so Helle Thränen aus den Augen der deutschen Gouvernante Louise Burk­hart? --Sie fragte sich selbst darum.ES ist reines,

menschliches Mitgefühl I" antwortete sie sich.Und weiter nichts?" ertönte cs da links durchs Mieder--. Die

Antwort war ein neuer Thränenstrom.

Plötzlich wurde es lebendig im Hause.Mademoiselle, Mademoiselle," ertönte cS unter Klopfen an der Thüre der Gouvernante,schnell machen Sie auf, Monsieur Armand ist Za, er ist verwundet, aber er lebt!"

Fräulein Burkhart riß die Thüre auf.Ist er schwer verwundet?" fragte sie mit stockendem Athem.Das wohl; aber die Aerzte sagen, daß keine der beiden Verwundungen lebensgefährlich sei!"

Dem Himmel sei gedankt!" entströmte eS tiefgefühlt den Lippen der Deutschen.

Da kam Frau Bornadelle.Mademoiselle, wollen Sie die geistige Pflege, welche Sie unfern beiden fünften Kin­dern so unbegrenzt zu teil werden ließen, in eine körper­liche Pflege umgewandelt, auf unser ältestes Kind über­tragen? Wollen Sie abwechselnd mit mir und der barm­herzigen Schwester von St. Rochus meinen Armand in diesen schweren Tagen warten?"

Es ist die höchste Menschenpflicht, ich erfülle sie gern und freudig!" erwiderte Fräulein Burkhart, und klopfenden

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Knotenstock und die Schnapsflasche sind es, die sie als Angehörige der großen, unterschiedslosen Klasse der Vaga­bundenlegitimieren".

Die blasse der Legitimationslosen giebt natürlich gern einen falschen Namen an, wenn sie mit Polizei und Gericht zu thun bekommt. Setzen sich letztere dann mit der vom Verhafteten angegebenen Heimatsbehörde in Korrespondenz, so stellt sich größtenteils heraus, daß die Person dort un­bekannt ist. Aus Berlin heißt eS, es geschehe dies meisten­teils und scheine Parole unter den Strolchen zu sein, um sich der KorrektiouSstrafe zu, entziehen, weil Vorbestrafungen wegen Bettelns vorhanden sind. Die kurze Klagefrist reicht bei fortgesetztem Lügen deS Inhaftierten nicht aus, um Klarheit über die Vergangenheit desselben zu verbreiten, und so muß man sich aus Mangel an Beweisen damit be­gnügen, eine kurze Gefängnisstrafe über den Gewohn­heitsbettler zu verhängen, der dann vielleicht wieder weiter landstreicht,bis es ihm wieder einmal gefällt, an anderem Ort unter anderem Namen im Amtsgerichtsgefängnis eine bequeme Zuflucht gegen Regen, Kälte, Hunger und selbst das Zuchthaus aufzusuchen."

Staatsanwalt Cchuchul, von dem dieses letzte Urteil herrührt, schlägt deshalb eine Abänderung der Strafprozeß- Ordnung vor, wonach die Klagefrist als nicht verfallen gelten foll, sobald der Beschuldigte einer Lüge bezüglich seiner Personalien überführt ist, und zwar bis zu dem Augenblicke, wo letztere (mindestens Geburtsort, Geburts­tag, Vatername und Vorstrafen) klar liegen. Indes wird man diese Bestimmung nur als eine ergänzende Maßregel Vorschlägen können. Sie gilt für die Fälle der Legitimations- lostgkeit oder der Führung falscher Legitimationen. Die Hauptsache ist, daß man die Zahl dieser Fälle möglichst verringert, schon, um der Notwendigkeit weitläufiger Nach­forschungen vorzubeugen, d. h. daß man Legitimationen, bez. die Wanderbücher wieder gesetzlich vorschreibt.

Diese Forderung ist immer und immer wieder erhoben worden; sie wird aber von unsererliberalen" Presse immer entweder ignoriert oder in einem Tone der Ent­rüstung besprochen, als wolle man hier in das Allerheiligste der individuellen Freiheitsrechte einbrechen. Und doch wird damit für die auf der Wanderschaft Arbeitsuchenden gar nichts anderes bestimmt, als was für den Gewerbebetrieb im Umherziehen schon lange gilt. Man könnte die be­treffenden Bestimmungen der Neichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 geradezu kopieren, indem man fürGe­werbebetrieb im Umherziehen" nurArbeitsuchen im Umher­ziehen" setzt. Es müßte also jeder auf der Wanderschaft Befindliche einen (unentgeltlichen) Legitimationsschein lösen, zu dessen Erteilung regelmäßig die Lokalbehörde des früheren Aufenthaltsortes oder auch eine höhere Verwaltungsbehörde kompetent wäre. Der Legitimationsschein dürfte nur solchen einen Schuß in die Luft abzugeben, um fo die Aufmerk­samkeit der das Schlachtfeld Absuchenden auf sich zu lenken. Aber während deS AbdrückenS sank schwach sein Arm her nieder, die Kugel, statt in die Luft zu sausen, verwundete leicht die Schulter eines preußischen Soldaten, welcher der Inspizierungs-Abteilung angehörte. Empört lief ein kleiner Trupp, an ihrer Spitze der Kommandant der Gesamttruppe, nach der Richtung, von wo der Schuß gefallen sein konnte. Der soeben Leichtverwundete war racheschnaubend einer der ersten, der anlangte, sah den französischen Offizier mit dem noch rauchenden Karabiner stier dasitzend und wollte eben mit den Worten:Warte, elender Meuchelmörder, das will ich Dir hier gleich bezahlen!" einen Hieb mit dem Kolben nach dem unglücklichen Offizier führen, da parierte der rechtzeitig kommende Hauptmann mit seinem Säbel den Schlag. Armand war gerettet. Der Hauptmann befahl ihm, sich ob des SchuffeS zu rechtfertigen, begriff aber schnell dessen Pantomime und die Situation, als er die schwere Verwundung durch den Mund, welche dem Ver­wundeten das Sprechen unmöglich machte, gewahr wurde. Eine Feldtragbahre wurde hereigeschafft. Armand zog aus einem Portefeuille seine Karte, auf welcher seine Wohnung im Hause seines Vaters, des Bürgermeisters von Sedan, verzeichnet stand. Der Hauptmann ordnete in menschen­freundlicher Weise die Ueberführung des Schwerverwundeten in das Haus seiner Angehörigen, nachdem vorher die Feld« ätzte das Ihre gethan hatten.

Groß war der Jammer im Hause deS Bürgermeisters. Man hielt Armand für tot. Mit ängstlicher, entsetzlicher Spannung wurde jeder Verwundeten- und Gefangenen- TranSport erwartet der einzige Sohn, der teuere Bru­der war nicht darunter. Ja es schien, als wenn noch jemand, der gar kein Recht auf ihn befaß, in Verzweiflung

Leipzig- Köln rc.; Rudolf

Moste in Berlin. Frank-

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