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Nr 187.

Marburg, Freitag, 11. August 1882.

xvii Mrgaog

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux v. Th. Dietrich u. Co. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Berlin, Leipzig, Köln rc.; Rudolf Mosse in Berlin, Frank­furt a. M. rc.

(Olicrlirffifdir Intm.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux von G 8. Daube u. C«. in Frankfurt a. M-; JSgerlche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendankin Berlin; W. ThieneS in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.

----------------- güctn derExpedttion zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Psg. berechnet. ? 9

DasZiel der Liberalen".

Die Ausführungen, welche unter dieser Ueberschrift in der letzten Nummer derProv.-Corresp." an die von dem Abgeordneten Hänel in Neumünster gehaltene Rede ge­knüpft worden waren, haben in der liberalen Presse die lebhaftesten Erwiderungen gefunden.

ES war von dem genannten Blatt dargelegt worden, wie das Ziel, welches nach den Aeußerungen des Herrn Hanel der Liberalismus erreichen müssedie Herrschaft zu erlangen, den maßgebenden Einfluß zu gewinnen und wenn cs die Dinge fügen, die Regierung selber in konstitutioneller Weise zu leiten", darauf hinauslaufen müsse, die Stellung des Parlaments gegenüber den Rechten der Krone zu verstärken, und die parlamentarische Regierung einzuführen.

Heute schreibt dieProv.-Corresp.": Gegen die Auf­fassung wird von den liberalen Blättern fast aller Schal- tierungen Verwahrung eingelegt, und mit mehr oder minder Entschiedenheit in Abrede gestellt, daß die Parteien darnach trachteten, die Rechte der Krone zu gunsten des Parlaments einzuschränken, und vielmehr behauptet, daß sich ihre Be­strebungen auf verfassungsmäßigem Boden bewegten.

Man könnte versucht sein, dieser letzteren Behauptung das von der liberalen Presse mit Vorliebe gebrauchte Bild von dem Einstoßeneiner offenen Thür" entgegenzustellen. Daß sich die Bestrebungen der liberalen Parteien auf dem formellenBoden" der Verfaffung bewegen, hat Niemand bezweifelt, ebensowenig, wie den nichtliberalen Parteien jemals einfallen wird, diesen Boden zu verlassen. Hierum dreht der Streit sich also nicht, wohl aber darum, in welcher Weise und in welchem Sinne der Verfaffung, welche wie jedes andere Gesetz einer verschiedenen Auf­fassung unterliegt und einer weiteren Entwickelung fähig ist, ausgelegt und weiter entwickelt werdetk soll. In diesem Punkt scheiden sich die Ansichten, hier tritt der an dieser Stelle hervorgehobene Unterschied zwischen persönlicher und Parteiregierung hervor.

Die Versicherung der liberalen Blätter, daß die Be­strebungen des Liberalismus sich auf dem Boden der Ver­fassung bewegten, eine Behauptung, welche Niemand be­stritten hat und bestreiten wird, beweist also nichts. Ent­scheidend allein ist die Auffassung, welche der Liberalismus, beziehungsweise die einzelnen liberalen Parteien über die Stellung haben, welche die Verfassung einerseits der Krone, andererseits dem Parlamente zuweist.

» . Ueber diesen Punkt geben die Aeußerungen der ton­angebenden Blätter der verschiedenen Parteien den sichersten Aufschluß.

£S Die der nationalliberalen Partei angehörenden Blätter begeben sich fast sämtlich einer eigenen Erörterung und beschränken sich darauf, einen Artikel ihrer Parteikorrespon­denz abzudrucken. In diesem Artikel wird für die Liberalen als selbstverständliches Recht in Anspruch genommen, danach

zu trachten, daß sie stark und einflußreich werden, um im gegebenen Falleauch einmal im Nahmen der bestehenden Verfaffung und ohne jedwede Beeinträchtigung der durch dieselbe gesicherten Königlichen Stellung zur Leitung der Regierung berufen zu werden": denn es sei keinVor­recht des Konservatismus, die ausschließliche Befähigung für die Leitung der Staatsgeschäfte zu verleihen". Die letztere Behauptung steht in vollständiger Ucbereinstimmung mit der Auffassung über die Rechte der Krone, wie sie an dieser Stelle vertreten worden ist. Auch haben die zurück­liegenden Jahre zur Genüge dargethan, daß sich die Wahl für die leitenden Stellen wiederholt auf Männer gelenkt hat, welche der konservativen Partei nicht angehörten. WaS für Männer aber auch die Krone zu Ministern ernannte, so wählte sie die Männer ihres Vertrauens nach freiem Ermeffen ohne Rücksicht auf die jeweiligen schwankenden parlamentarischen Majoritäten. Die konservative Partei hat in diesem Sinne ihrerseits auch niemals Anspruch auf die Leitung der Geschäfte des Landes erhoben, und niemals war ein preußisches Ministerium in diesem Sinne, wie erst noch jüngst in klarer und bündiger Weise ausgesprochen wurde, eineParteiregierung." Stimmt es mit dieser Auffassung überein, wenn Herr Hänel dieHerrschaft" des Liberalismus im Parlamente fordert, wenn er auf diesem Wege einenmaßgebenden Einfluß" gewinnen und dieLeitung der Negierung" in die Hand bekommen will ? Die nationalliberale Presse hatte diese Parole mit lebhaftem Beifall begleitet, und man mußte also annehmen, daß sie sich in voller Ucbereinstimmung mit ihr befand. Wenn sie sich jetzt dagegen verwahrt, mit Herrn Hänel die Her­stellung ejnes Parteiregiments gefordert zu haben, so wird man hierüber gewiß Genugthuung empfinden dürfen, vor­ausgesetzt, , daß das tatsächliche Verhalten der National­liberalen in dieser Beziehung den Auffassungen derjenigen Organe entgegentritt, die nicht zur nationalliberalen Partei gehören und die daher wohl als bessere Interpreten der Hänelschen Rede gelten können.

Die sezessionistischen Blätter gehen schon weiter. Sie bekennen nicht nur, daß ihr Ziel dahin geht, daß der König aus ihren Reihen ein Ministerium nimmt, sondern fordern auch eineangemessene Verbindung der gesetzgebenden Ge­walt mit der Regierung". Eins dieser Blätter weist darauf hin, daßalle anderen Völker nach Einführung von Parlamenten ungleich schneller mit jener notwendigen Rege­lung fertig geworden, und daß an der Verzögerung in Deutschland verschiedene Umstände schuld tragen": von der Ausbildung des Parteiwesens und von der Festigkeit der Parteien sei zu erwarten,daß, wie dies derselbe Abge­ordnete Hänel bei einer anderen Gelegenheit gesagt hat, die Krone sich je länger je mehr von hervorragenden Ab­geordneten lieber vertreten lassen wcrde, als von einflußlosen Beamten". Diese Auffaffung bekundet doch deutlich, daß

man auch für Deutschland die Zeit für gekommen erachtet, zu den nach Ansicht des betreffenden Blattesnormalm" Verhältnissen, in denen uns andere Völker schon voraus seien, zu gelangen und die hindernden Umstände hinwegzu­räumen. Wenn jene Worte einen Sinn haben, dann wird hiermit auch für Deutschland das System parlamentarischer Musterstaaten, die parlamentarische Regierungsform, in An­spruch genommen.

Ohne alle Umschweife aber drücken sich Blätter der Fortschrittspartei aus. Eins derselben giebt ohne weiteres zu, daß die Liberalen das parlamentarische Regimmt er­streben und stets erstrebt haben. Dasselbe erklärt, daß es sich hierbei nur um eine Ausführung und Verwirklichung der bestehenden Verfassung handle, durch welche das parla­mentarische System geradezu bedingt werde. Es meint, das Streben nach parlamentarischer Herrschaft stehe vollständig auf dem Boden der Verfassung, die hierzu auch das Mittel in die Hand gebe, nämlich die Bewilligung und nötigenfalls die Verweigerung der erforderlichen Geldmittel. Die Rechte der Krone werden in der Ernennung der einzelnen Persön­lichkeiten zu Ministern und in der Verkündigung der Ge­setze zusammengefaßt. Es wird sogar die sogenannte Franckensteinsche Klausel, welche man früher als einen un­trüglichen Beweis vonReaktion" betrachtete, als das einzige Mittel des Reichstags, sein wichtigstes in der Einnahmebewilligung bestehendes Machtattribut zu wahren, gepriesen.

Sind auch diese Aeußerungeu eines Parteiblattes des Herrn Hänel für die Behauptung, daß der Liberalismus nach der parlatmenarischen RegierungSforin strebe, noch nicht genügend beweiskräftigt? Und soll etwa bestritten werden, daß in einer derartigen Auslegung der Verfaffung eine schwere Beeinträchtigung der Rechte der Krone liegt?

Die erwähnten Kundgebungen beweisen, daß eS sich wenigstens auf feiten der entschieden Liberalen in der That nicht nur um die Erlangung einer einflußreicheren Stellung innerhalb des Parlaments, sondern um eine wirkliche Er- Weiterung der Macht des Parlaments im Gegensatz zur Krone handelt.

Wie es aber möglich sein soll, daß dieses Ziel, welches man sich als ein Zeichen höherer politischer Vervollkomm­nung vorstellt, erreicht werde, ohne eine Einschränkung der bestehenden Rechte der Krone, wonach zu streben doch wieder andererseits in Abrede gestellt wird, darüber sind die Blätter den Beweis schuldig geblieben.

Um so mehr erwächst allen Denjenigen, welche in dem Streben nach konstitutioneller Vervollkommnung einen Ab­weg und eine Gefahr für die Weiterentwickelung unserer öffentlichen Zustände erblicken, die Pflicht, für die unge­schmälerte Erhaltung und Stärkung der Stellung und der Rechte der Krone einzutreten. Nicht in dem Sinne, daß die Rechte der Krone gegenüber dem Parlament irgendwie

ÜÄ* Fortsetzung und Schluß der ErzählungDer Erbe des Blutes" in nächster Nummer.

Die Erbauung von Kirchen in Hessen.

(Fortsetzung.)

Von diesen drei Kirchen gingen nun die später im Oberlahngau gegründeten sämtlich aus, von der Amöne­burger die zu Ofleiden, Kirtorf, Winnerod, Treis an der Lumde, Kirchberg bei Staufenberg (die Türme zu Treis und Kirchberg haben ganz dasselbe Aeußere), Ebsdorf, Oberweimar, Michelbach, Schönstadt u. a. Von der Christen­berger die in Wetter, Bentreff bei Rosenthal, Laasphe, wahrscheinlich auch Battenfeld, Geiömar, Röddenau, Broms­kirchen. Von der Arfelder gingen als nächste aus die zu Naumland und Todungen. Merkwürdig ist, daß sich im Oberlahngau 1) Gleichstellung der Kirchen zweiter und dritter Gründung mit den ältesten findet, wenigstens sind in dem ersten, dem Amöneburger Teile eine Menge DckanatS- kirchen entwickelt, wozu die vorhin genannten natürlich alle gehören, 2) daß wie bei der Wetterau keine ArchidiakonatS- kirche im Gau vorhanden ist, sodaß Amöneburg, Christen­berg und Arfeld ebenfalls bloße Dekanate sind. Zu der ersten Sache läßt sich ein Grund nicht angeben, die zweite hängt mit den Eigentümlichkeiten der Mainzer Kirchen- Verfassung zusammen, die dasigen Erzbischöfe wollten ihre Diözesen mehr unter eigne Aufsicht nehmen und hatten deshalb den Aufseher über die Dekanate (ArchidiakonuS) gleich in Mainz; so war der Archidiakon für die Wetterau der Probst einer Mainzer Kirche (der zu St. Marien ad gradus, die abgekürztSt. Greden" hieß), der für den Oberlahngau der Probst der Kirche St. Stephan in Mainz. Es betrifft dieses jedoch nicht alle Diözesen, manchmal

hatte ein äußerster Grenzgau des Mainzer Kirchengebiets einen Archidiakon, so z. B. der Untermaingau einen in Aschaffenburg.

5. Zwei Jahre nach der Bekehrung Amöneburgs be­gab sich der heil. Bonifacius nach dem Heffengau. Der fränkische Hessengau befaßte den untern Teil des Edder- und SchwalmflusfeS und die mittlere und untere Partie des Fuldastromes, er zerfiel in drei Teile, den nord-nordwestlichen, den südlichen, den östlichen, oder die Gegend von Maden, von Ottrau und von Braach. Der erste Bezirk war der naheste und wichtigste, in ihm hatten schon die alten Kalten ihre Festung gehabt, dahin wandte sich also Bonifacius. Wir können nicht behaupten, daß im Oberlahngau der weniger leicht auffindbaren Lage, der bedeutenden Umwallung und anderer Dinge wegen eigentlich der Christenberg der wichtigste nationale Punkt gewesen und Bonifacius nur deshalb Amöneburg in Angriff genommen habe, weil eS ihm für seine Reise gelegener gewesen sei gewiß ist aber, daß dieser Bekehrer im Hessengau nicht den alten Mittelpunkt des Gaus, den Berg mit der Wodansverehrung zu Mattium in Angriff nahm, sondern einen Ort von jedenfalls minderem Ansehn, der ihm aber eher aufstteß. Er fällte nämlich die bekannte heil. Eiche in der Mark GeiSmar, sie stand, wie der ver­ewigte Landau bewiesen hat, da wo jetzt di? Stiftskirche zu Fritzlar sich erhebt. AuS ihrem Hohe und auf ihrem Platze erbaute er die erste Kirche im Gau, ein kleines Kloster kam daneben, dadurch schob sich der geistliche Mittel­punkt deS Gaus von dem westlichen hinweg, an den Mittel­punkten der andern Teile (Untergaue) ward aber dadurch nichts geändert. Um den Bau entstand bald eine An­siedelung, die zur Stadt Fritzlar erwuchs, dieser Name

bedeutet nichtFriedenSlehre", auch nichtFriedenswohnung", weil man bei Städte- und Ortsbenennungen regelmäßig nicht die Ansiedelung selbst, die Anlage, sondern den Boden benannte, auf dem sie zu stehen kam. Lar bezeichnet aber die kahle von Wald entblößte Bergfläche (vgl. hohes Lohr) auf einer solchen wurde eine Umhegung (Frid) zum Behufe einer Stadt ober eigentlich Dorfs angelegt und der Name Fritzlar war fertig.

Von der Kirche daselbst gingen dann zunächst wieder aus die Kirchen zu Ottrau und Braach. Der erstere Ort liegt in einem vertieften, den Ort dicht umschließenden traurigen Kessel, zeigt aber durch seine Größe, die man da gar nicht erwartet, von einer ehemaligen großen Bedeutung der Stelle, Braach ist ein nicht mehr existierender Ott unter Rotenburg an der Fulda. Diese beiden Kirchen sind in ihrer Entvicklung stehen geblieben, indem von ihnen nur einfache Pfarrkirchen ausgingen und die Dekanatskirchen im Hessengau allein von Fritzlar aus gestiftet sind. ES waren dies die DekanatSsihe zu Gensungen, Ktrch- ditmold, Bergheim im Waldeckischen, Mardorf bei Homberg, daS ehemalige Schützeberg mitten »wischen Wolfhagen und Zierenberg, Niedernurf, dtts find welchen dann die drei ursprünglichen Kirchen Fritzlar, Ottrau und Braach als drei weitere hinzu- m"6"1, Sind alles in allem neun Dekanate. Von ® Ulngen wahrscheinlich als erste Kirchen au» die % ?°ä unb ®c6ra' Ottrau stiftete die zu Oberaula, Grebenau und Niederaula. Infolge weiterer Bauten gingen von Ottrau selbst wieder aus dieKirchen zu Schöneberg bei Röllshausen, Neukirchen und Schrecks­bach, von Grebenau die zu Breitenbach, Lingelbach, Obern;ossa, von Niederaula aber die zu Heröfelh