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XVII Jahrgang

Marburg- Sonnabend, 29. Juli 1882.

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n der Staatsverwaltung enthoben worden sind und auf keinerlei Mitwirkung der Staatsbehörden bei Erledigung hrer Angelegenheiten mehr Anspruch erheben können.

Nachdem über den Erlaß vom 30. November schon früher Bcrhandlnngcn im Abgeordnetenhaufe stattgcfunden haben, ist die neueste Maßregel zum Gegenstand einer ein­gehenden Erörterung in der Presse gemacht worden. Wie nicht anders zu erwarten war, hat die liberale Presse mit wenigen Ausnahmen, wie sie früher in der Förderung vorheriger Einreichung der Berichte behufs thatsächlicher Richtigstellung eine unberechtigteZensur" erblickte, zetzt das Vorgehen der Staatsregierung als mit den gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch stehend bezeichnet und die Handelskammern, welche den Erlaß nicht befolgt haben, wegen ihres festen Auftretens beglückwünfcht.

Wie dies in solchen Fällen, wo an, stelle ruhiger Ueberlegung die Partcileidenschaft tritt, häusig geschieht, ist dabei das thatsächliche und rechtliche Verhältnis völlig verdunkelt worden. ,

Bereits in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 7. März erklärte der Vertreter der Staatsregierung, daß der angefochtene Erlaß des Handelsministers lediglich dar­auf ausgehe, die Verbreitung unrichtiger Nachrichten und Mitteilungen zu verhüten. Es foll daher, bevor der Bericht einer Handelskammer der Oeffentlichkeit übergeben werde, der vorgefetzten Zentralstelle die Möglichkeit gewährt wer­den, diejenigen Berichtigungen thatsächlicher Natur den be­treffenden Handelskammern zugehen zu lassen, welche sich aus dem Inhalt des Berichts als notwendig Herausstellen, und diese Berichtigungen soll die Handelskammer gleich­zeitig mit ihrem Berichte mitzuteilen verpflrchtet fein. Wenn dies alsZensur" bezeichnet wird, so ist dies, gelinde gesagt, eine mißbräuchliche Anwendung eines aller­dings für gewisse Parteizwecke recht verwertbaren Wortes auf einen absolut unpasienden Fall. Wie selbst ein fort­schrittliches Blatt zugesteht, würde doch nur dann von einer Zensur" die Rede sein können, wenn der Anspruch er­hoben worden wäre, die Berichte ganz oder teilweise unter­drücken zu können. Hiervon ist indessen keine Rede. Die Berichte bleiben wie sie sind, und nur die Berichtigung tatsächlich unrichtiger Angaben soll ermöglicht werden, damit ein Bericht, welcher einen behördlichen Anstrich an sich trägt und daher einen höheren Grad von Glaub­würdigkeit in anspruch nehmen kann, nicht dazu beitrage, unrichtige Auffassungen und Anschauungen im Publikum zu verbreiten. ,ri

Auch vom Standpunkt der Gesetzgebung aus ist das Vorgehen der Regierung ein vollkommen korrektes. Zn dem Kommisstonsbericht deS Abgeordnetenhauses vom 14. Februar 1869 wercen die Handelskammern bezeichnet als durch besondere gesetzliche Anordnungen begründete, I vom Staate ausdrücklich anerkannte, auf der Beitragspsiicht

der Beteiligten beruhende Organe mit beratender Stimme für die Wahrnehmung der Bedürfnisse des Handels und der verwandten Organe. Der Schwerpunkt ihrer Wirk­samkeit liegt in der Vermittelung der Beziehungen zwischen dem Handelsstande und der Regierung". Bei den Ver­handlungen im Plenum wurde demnächst noch unter speziellem Hinweis auf die völlig freie Stellung der eng­lischen Handelskammern betont, daß eine gleiche Stellung den preußischen Handelskammern nicht einzuräumen wäre, und die von einer Seite empfohlene Zulassung derartiger Handelskammern wurde ausdrücklich abgelehnt.

Es geht hieraus, sowie aus den Bestimmungen des Ge etzeS selbst deutlich hervor, daß, wenn man auch den Handelskammern nicht die Stellung eigentlicher Behörden zuweisen wollte, doch die ausgesprochene Absicht dahin ging, ihnen in der Begrenzung der durch das Gesetz speziell bezeichneten Rechte und Pflichten einen behördlichen Charakter beizulegen und sie insoweit der staatlichen Verwaltungs­organisation einzufügen. Wenn dies aber der Fall ist, so kann ein Zweifel darüber nicht obwalten, daß diejenige staatliche Zentralstelle, welcher die Beziehungen von Handel und Gewerbe nach der Ressorteinteilung unterstellt sind, ebenso berechtigt wie verpflichtet ist, Anordnungen zu treffen, welche zur Sicherstellung dieser Rechte und Pflichten im einzelnen erforderlich sind.

Nur von diesem Rechte hat die Negierung Gebrauch gemacht, als sie die Veröffentlichung der Berichte der Handelskammern von der Beobachtung gewisser Bedingungen abhängig machte. Sie hat dabei den gesetzlichen Boden nicht verlassen und sich lediglich darauf beschränkt, ohne in die Autonomie der Handelskammern einzugreifen, den Zweck dieser Berichte, über die Zustände der HandclSkammerbezirke ein zutreffendes Bild zu gewähren, allseitig sicher zu stellen. Wenn demungeachtet einzelne Handelskammern in vollem Bewußtsein ihrer Handlungsweise geglaubt haben, sich diesen von der Negierung innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit erlassenen Anordnungen nicht fügen zu sollen, so haben sie selbst den ihnen durch das Gesetz gegebenen Boden verlassen und sich dadurch aus freier Entschließung der Möglichkeit beraubt, noch ferner in einer den Vorschriften und Absichten des Gesetzes entsprechenden Weise die Vermittelung zwischen den Eingesessenen des Bezirks und der Regierung zu über­nehmen. Die Folge davon konnte, wenn man nicht zu dem äußersten Mittel der Auflösung schreiten wollte, keine andere sein, als daß die betreffenden Handelskammern, so lauge sie in ihrem unberechtigten Widerstand beharren, von ihren bezüglichen Pflichten entbunden, gleichzeitig aber auch ihrer Rechte enthoben wurden.

Ob und welche Folgen betreffs einer anderweiten gesetz­lichen Regelung der Handelskammern sich an diese Vorgänge knüpfen werden, mag dahin gestellt bleiben. Ebensowenig wollen wir näher untersuchen, ob die Mitglieder der be-

Die Stellung der Handelskammern.

Seit Einführung der Zollreform hat eine Reihe von Handelskammern ihre Jahresberichte dazu benutzt, um unter Klagen über die Wirkung der neuen Zollpolitik für ihre alten Grundsätze eine Lanze einzulegen. Die Abneigung aiaen die Reform ging bei einer Handelskammer so weit, daß sie sich im vorigen Jahre zu einem Urteil hinreißen ließ welches mit den in demselben Berichte erwähnten tatsächlichen Angaben über die Lage des Handels und der Industrie nicht zu vereinigen war.

d Der HandelSminister richtete am 23. November 1881 an diese Handelskammer einen Erlaß, worin er auf diesen Widerspruch aufmerksam machte. Zugleich nahm er hier­aus Veranlaffung, in einem allgemeinen Erlaß vom 30. November 1881 auf die Pflichten der Handelskammern aufmerksam zu machen und denselben eine andere Geschasts- fübruna zum Zweck der besseren Erfüllung der ihnen durch das Gesetz vom 24. Februar 1870 in bezug auf die Unter­stützung der Staatsbehörden gestellten Aufgaben anzuem- pfehlen. Er betonte hierbei den Wert der Oeffentlichkeit der Verhandlungen und forderte am Schluffe jedes Viertel­jahrs die Einreichung der Sitzungsprotokolle, fowie die rechtzeitige Einreichung der an das Ministerium zu rich­tenden Jahresberichte mit der Maßgabe, daß die Ver­öffentlichung derselben erst vier Wochen später erfolge, da­mit die in der Zwischenzeit notwendig werdenden etwaigen Berichtigungen in sie ausgenommen und mit ihnen zugleich der Oeffentlichkeit übergeben werden könnten.

Die er Erlaß stieß lei vielen Handelskammern ebenso wie bei der fortschrittlich freihändlerischen Opposition auf Widerspruch, und einige Handelskammern hielten sich sogar für berechtigt, den an sie ergangenen Anordnungen that­sächlich zuwiderzuhandeln, indem sie den vom Gesetz ge­orderten, an den Handelsminister zu erstattenden Bericht der Oeffentlichkeit übergaben, ohne dcnfelben vorher dem Adressaten zuzustellen und demselben Gelegenheit zur Kennt­nisnahme und zur Richtigstellung etwaiger thatsächlicher Irrtümer zu geben.

DaS Vorgehen dieser Handelskammern hat zur Folge gehabt, daß dieselben nunmehr ihrer amtlichen Funktionen

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die mild an sein Schmerzenslager trat, ihm die Schmerzm zu lindern, nicht das stolze Schloßsräulein. das ihn un­heilbar einst verletzt hatte.

Der Verband war angelegt, da ergriff er ihre Hand und zog sie an seine Lippen.

Ich danke Ihnen, Komtesse," sagte er,aber darf ich die Bitte hinzufügen, daß Sie als barmherzige Schwester nicht zum letztenmale zu mir gekommen sind? Ein Arzt wird, nur um eine Wunde zu verbinden, nicht täglich herauS- kommen, ich bin daher ohne Hilfe, wenn Sie sich meiner nicht annehmen."

Ich wollte heute noch wieder nach Kemden zurück- fahren, wenn Sie es aber wünschen, werde ich bleiben, bi» ihre Wunden geheilt sind."

£), haben Sie Dank für das Versprechen, Komtesse.

Wieder tauschten Sie einen jener verhängnißvollen Blicke, dann verließ sie leichten Schrittes das Zimmer und da» Schloß. Er blickte der Enteilenden nach; war da» da» trotzige stolze Schloßfräulcin?----

Steinhausen war ruhig am Abend dieses Tage», aber die furchtbare Katastrophe erhielt noch ein schreckliches Nach­spiel. Unter den Dienern de» Schloffes war einer, der einst Frau Werner hatte heiraten wollen, der ihr die Bevorzugung eines Andern nie vergeben und stet» auf Rache gesonnen hatte. Jetzt beeilte er sich, zu ihr zu gehen und ihr schonungslos in Gegenwart ihres sechsjährigen Knaben die Thal ihre» Mannes vorzuwerfen, dessen Ver­haftung mitzuteilen und einen Befehl von feiten des Grafen zu überbringen, sie solle mit ihren Kindern Steinhaufen roch heute abend verlassen. Er meinte, der Graf, der kerne Ahnung von diesem Mißbrauch seines NameS, hatte, werde nie davon erfahren. Der rohe Mensch hatte fernen Zweck

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte», sowie d.Annoncen-Bureauk von G. 8. Daube u. 6e. in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Invaliden! ort in Berlin; W. Thiene» in

Elberfeld: C- Schlotte in Bremen.

Der Erbe des Blutes.

Erzählung von Emma Händen.

(Fortsetzung)

Ist er schwer verwundet?"

Nun, ganz leicht wirdö wohl nicht sein, wenn et ohne Hilfe" bleibt; wird ihm solche beizeiten, dann mags aller­dings nicht schlimm werden, denn es ist nur der linke Arm, der verletzt ist, aber er blutet stark und der Graf klagt über große Schmerzen." -,9

Und da hat er Sie zu mir geschickt?

Der alte Mann wurde verlegen, er fürchtete zu sagen, daß der Schloßherr nicht die Bitte hatte aussprechen wollen, aber er gestand dennoch die Wahrheit ein.

Er schickt Sie nicht, Brandt, Sie rotff en, wie wir zwei Geschwisterkinder stets miteinander gestanden haben wird er meine Hilfe auch annehmen, nicht zuruckstoßen?

Er hat nur nicht das Herz, zu bitten, Comtesse, weil er meint, es sei vergeblich, Sie kämen doch nicht zu ihm, aber Ihre Hilfe annehmen wird er recht gern, darum seien

Er glaubt, ich würde nicht kommen? Mich ruft ja die Christenpflicht, und dem Ruf muß ich allezeit Folge leisten, kommen Sie," damit schritt sie an Brandts Seite dem Schloß ihrer Väter zu. ,

Wechselnde Gefühle stritten in ihrer Brust, als sie die Schwelle desselben überschritt, als sie wieder in den Raumen war, in denen sie ihre glückliche Kindheit verlebt, du sie heute wicdersah, um ihm Hilfe zu bringen, der sie aus denselben vcrtricben halte. Das Zimmer ihres Vaters war auch sem Wohnzimmer, in dem er matt und bleich, m,t geschlossenen Augen, aus dem Sopha lag, al» ihr Brandt die Thure öffnete.

Es ist schmerzlich, wenn wir in Räume treten, in denen wir frohe, glückliche Stunden verlebt, in denen Menschen geweilt haben, die uns lieb und teuer waren, und nun alles anders finden, die Räume in anderem Besitz, fremde Menfchen walten darin, kein Stück Möbel mahnt an die Vergangenheit, nur die Erinnerung, die unverlöscht in der Menschenbrust lebt, mag sie eine frohe, mag sie eine trau­rige sein. Doch man bekämpft das schmerzliche Gefühl, man trägt der Gegenwart Rechnung, das thut auch Gertrud, als sie sah, daß er aufstehen wollte, sie zu begrüßen, in­dem er beschämt sagte: ....

Sie kommen zu mir, Komteffe? Ich hatte es nicht zu hoffen gewagt."

Bleiben Sie liegen, Herr Graf," erwiderte sie, denn schon das Ausrichten, 'das eine Bewegung des Armes be­dingte, verursachte ihm Schmerzen,ich kam zu einem Ver- wundeten, Kranken, da hören alle konventionellen Rücksich­ten auf."

Matt sank er zurück auf das Kissen. Zwei Augenpaare begegneten sich, die nur einmal im Leben in Liebe und Ver­trauen sich angeblickt und dann länger als ein Jahrzent die stumme Sprache deS glühendsten Haffes gesprochen hatten. Der Haß schwand hin in dem Einen Blick, das Wieder­sehen milderte alle Schroffheiten und Härten. Im schwarzen Trauerkleid trat sie ail sein Schmerzenslager und ihre zarten Finger berührten schonend den Arm, in dem sie einst als Kind geschlummert hatte. Nicht wie ein Schatten flog heut die Erinnerung über ihre Seelen, groß und mächtig tauchte sie vor ihnen auf und beide beugten sich derselben unaus­gesprochen. Sie sah in dem Verwundeten nicht den Knaben, der ihr gedroht, nicht den Mann, der sie mit stolzen Worten aus der Heimat der Kindheit vertrieben hatte; er sah in ihr,

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