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JRatßurg, Sonnabend, 22. Juli 1882,
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Berlin, 20. Juli. Der „Reichsanzeiger" schreibt: Der Kaiser beauftragte den Schatzsekretär Burchard mit der Stellvertretung deS Reichskanzlers in Neichsfinanzangelegen- heiten, soweit sie sich in dessen ausschließlicher Verwaltung befinden — Wie gemeldet wird, hat der Kultusminister einen Gesetzentwurf, betreffend die Herbeiführung wirksamer Bestrafung der Schulversäumnisse, dessen Vorbereitung für ven nächsten Landtag bereits erwähnt wurde, den Bezirksregierungen zur Begutachtung übersandt. Es wird in dem Entwurf bestimmt: „Eltern und deren Stellvertreter, sowie alle diejenigen Personen, deren Obhut schulpflichtige Kinder unterstellt sind, insbesondere die Dienst-, Lehr- und Arbeitsherren sind verbunden, die zum Besuch der Volksschule verpflichteten Kinder zum regelmäßigen Besuch der Schulstunden anzuhalten. Wenn schulpflichtige Kinder der Schule nicht zugeführt werden, oder wenn die eiben ohne genügenden Grund Schulstunden versäumen, so sind die Aufsichtspersonen durch Zwangsmittel zur Erfüllung ihrer Pflicht ^anzuhalten. Zwangsmittel ftna 1. Verwarnung der Aufsichtspersonen ; 2. Abholung der säumigen Kinder zur Schule auf Kosten der nachlässigen Aufsichtspersonen; 3. Geldstrafe, im Unvermögensfalle Haft- oder Arbeitsstrafe. Die Anwendung dieser Zwangsmittel wird der Ortsschulbehörde übertragen. Geldstrafe, Haft- oder Arbeitsstrafe darf nicht angewendet werden, wenn die schuldige Aufsichtsperson nicht zuvor mindestens einmal verwarnt worden ist. Die Abholung der säumigen Kinder zur Schule ist durch eine von der Ortsschulbehörde dem Lehrer zuzuweisenden Person zu bewirken, welche dafür in jedem einzelnen Falle eine Gebühr erhält, zu deren Zahlung die nachlässige Aufsichtsperson verpflichtet und im Zwangsverfahren anzuhalten ist. Die Höhe dieser Gebühr wird vom Oberprästdenten durch eine allgemeine Verordnung festgesetzt. Die Geldstrafe für die auf einen Tag treffende Versäumnis darf den Betrag von 50 Pf. nicht übersteigen. Bei Umwandlung einer Geldstrafe in Haft- oder Strafarbeit ist 1 Stunde Haftoder Strafarbeit einer Geldstrafe von 10 Pf. gleichzuachten. Die Einziehung der Geldstrafe erfolgt im Wege des Ver- waltungö - Zwangsverfahrens und die Vollstreckung der Haft oder Arbeitsstrafe auf Ersuchen der Schulbehörde durch die Ortspolizeiverwaltung. Die Geldstrafe fließt in die Schulkasse, aus dieser sind die Kosten der Strafvollstreckung zu bestreiten. Gegen die Anwendung eines der bezeichneten Zwangsmittel seitens der Schulbehörden darf innerhalb einer Woche vom Tage der Bekanntmachung ab Beschwerde erhoben werden, welche die Zwangsvollstreckung der Hast oder der Strafbarkeit, nicht aber die der Geldstrafe aufhält. Heber die Beschwerde, welche bei der Orts-Schulbehörde anzubringen ist, entscheidet endgültig die der letzteren
„Nicht unmöglich, Komtesse. Er ist hier in Begleitung des Justizrats Lichtwer, den ihm das Gericht als Sachverwalter mitgegebm hat, um seine Rechte Ihnen gegenüber festzustellen. Die Papiere, die seine Identität beweisen, sind echt und vollgültig, so daß ihn das Gericht in Kemden anerkannt hat, und ich, als Ihr Vormund, ihn anerkennen muß. Er ist augenblicklich mit dem Justizrat in das Familienarchiv gegangen, das Familiengesetz Derer von Steinhausen hervorzusuchen, da die Erbschaftsangelegenheit durch sein Auftreten hier verwickelter wird. Dort kommen die Herren."
In das Nebenzimmer, dessen Thür offen geblieben war, trat eben Reginald, der nunmehrige Graf von Steinhousen nnd der Justizrat Lichtwer; der Regierungsrat ging ihnen bis zur Schwelle des Zimmers entgegen, um sie einzuführen. Gertrud kämpfte einen schweren Kampf. Daß ste zurücktreten und ihm die Herrschaft lassen mußte, das wußte sie; sie kannte den Inhalt jener Schriften, die der Justizrat in den Händen hielt, noch ehe die Herren Einsicht in die Papiere genommen hatten, aber daß er eö war, der Tiefgehaßte, dem sie weichen sollte, das war eS, was ihr das Zurückweichen noch schwerer machte. In ihrer Brust lebten heute nicht milde, versöhnende Gefühle, keine liebende Mutter hatte je zarte, edle Regungen im jungfräulichen Herzen geweckt, keine Mutter den Hochmut der jungen Grafentochter gebeugt, fondern der Vater hatte denselben genährt. Sie trocknete schnell die letzten Thränen und stand in fester Haltung da, als er die Schwelle deö Zimmers überschritt.
Graf Reginalv hatte nicht mit leichtem Herzen das Schloß seiner Ahnen betreten. Als er in Münster die Papiere erhielt, die seine Identität feststellten, hatte et triumphiert in dem Gedanken, von dem Gesetz anerkannt vor den Graf Kunibert hinzutreten, der ihm dann weichen
Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JttnstrirteS SonntagSblatt" durch die Expedition (Ä o ch'sche Buchdruckerei) bezogen 2*/t Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
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Der Erbe des Blutes.
Erzählung von Emma Händen.
(Fortsetzung)
Da trat der Regierungsrat ins Zimmer. Festigkeit und Entschiedenheit waren stets der Ausdruck seines Gesichts gewesen, wenn er bisher mit Gertrud gesprochen, aber schon hatte ihn der alte Pfarrer milder gestimmt gegen sein Mündel durch offene Darlegung der Verhältnisse in Steinhausen. Hatte er also schon das jugendliche Wesen bemitleidet, dessen Ttotzkopf der Vater nicht gebeugt, so fühlte er jetzt erst recht Teilnahme und Sympathie für die Verwaiste, an die das Schicksal heut erbarmungslos herantrat, denn er brachte ihr eine Nachricht, die nicht geneigt war, ihre Thränen zu trocknen.
„Komtesse," begann er, „Sie find nicht mehr dte Herrin und alleinige Erbin in Steinhaufen, bereiten Sie sich vor, einen Vetter zu empfangen, der der altern Linie angehört, demnach hier größere Rechte hat, als Sie."
Sie kannte eö wohl, dies Gesetz ihrer Familie, das adelige Recht der Erstgeburt, aber noch erschrack sie nicht, dasselbe einem fremden Manne einräumen zu sollen und fragte ruhig:
„Wo ist der Fremde? Ist eS ein Sohn meines Onkels Eugen?"
„Graf Eugens Sohn ist eS allerdings, aber ganz fremd dürfte er Ihnen wohl nicht sein, denn er soll, wie ich höre, hier in Steinhaufen zweiundzwanzig Jahre unter dem Namen Reginald Leithner gelebt haben."
Da verließ sie ihre Kraft.
„Reginald Leithner Onkel Eugens Sohn!" schrie sie erregt, „das kann nicht sein, das ist unmöglich!"
vorgesetzte Behörde. Der höheren Schulbehörde steht das Recht zu, die Ermäßigung, Niederschlagung oder Erlassung der als Zwangsmittel festgesetzten Strafe anzuordnen. Erweist sich nach Urteil der Orts - Schulbehörde die Anwendung der ihr gestatteten Zwangsmittel alö unwirksam, so steht ihr frei, fernere Verletzungen der Schulpflicht behufs richterlicher Verfolgung zur Anzeige zu bringen. Dieselben sind alsdann mit Geldstrafe bis 150 M. oder mit Haft zu bestrafen. Die Ausführung des Gesetzes liegt dem Kultusminister ob. Derselbe ist insbesondere ermächtigt, die Zuständigkeit der mit der Anwendung der Zwangsmittel betrauten Behörden näher zu regeln. — Ein Telegramm ans Port Said vom 18. meldet: Der englische General Alison kam am letzten Sonntag mit mehreren Schiffen hier an, verließ den Hafen jedoch bald wieder, ohne irgend etwas unternommen zu haben. Es bleiben noch zahlreiche englische und französische Kriegsschiffe hier, welche den Befehlen des englischen Admirals Hoskin und des französischen Admirals Krantz unterstellt sind. Eine kriegerische Aktion seitens dieser Schiffe wird hier nicht vorausgesehen. Die Durchfahrt des Kanals bleibt frei. Konsul v. Treskow hat sich gestern mit den ihn begleitenden Flüchtlingen aus Kairo auf dem österreichischen Lloyddampfer „Ettore" — „Ellora" ? — über Alexandrien nach Triest begeben. — Herrn v. Schlözer stattete gestern nachmittags der Kultusminister v. Goßler einen längeren Besuch ab. — Der egyptische Minister für öffentliche Bauten, Salama Pascha, ist mit seinem Sekretär Josef Mattoura und mehreren Dienern aus Kairo kommend am Mittwoch abend hierselbst eingetroffen und hat zu einem mehrtägigen Aufenthalte im Hotel du Nord Wohnung genommen. — Bei der gestern in Stettin stattgehabten Konstituierung eines konservativen Vereins für den Kreis Randow wurde vom Vorsitzenden, Frhrn.v.Eickstedt, an den Reichskanzler eine Depesche abgesandt, in welcher Meldung gemacht wird, daß der neue Verein mit allen Kräften bestrebt sein werde, Sr. Durchlaucht so viel Segen verheißende Reformen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiete allezeit fördern und realisieren zu helfen. Darauf erwiderte unmittelbar der Reichskanzler: „Euer Hochwohlgeboren und den übrigen Vereinsmitgliedern danke ich verbindlichst für ihre freundschaftliche Begrüßung, aus der ich zu meiner Freude entnehme, daß die soziale und wirtschaftliche Reformpolitik, welche Se. Majestät der Kaiser durch Allerhöchste Botschaft vom 17. November vorigen Jahres vorgezeichnet hat, auf die Unterstützung des neuen Vereins zählen kann."
Münster, 16. Juli. Eine zahlreich besuchte Versammlung ton Industriellen und Vertretern der zunächst interessierten Gemeinden, welche gestern hier tagte, sprach sich einstimmig günstig über die Kanalpläne der Regierung aus und befürwortete als ersten und wichtigsten Teil dieses
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b BlatteS, sowie b.Annoncen-Bureaux von G 8. Daube u. C« in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung ♦ daselbst; Jnvalidevdankin
Berlin; SB. TdieneS in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.
«„zeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes. l,wie d.Annoncen-Bureaux v. Th- Dietrich u. Co. in Mel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Saasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Berlin, Leipzig. Köln rc.; Rudolf Moste in Berlin, Frankfurt a. dH- rc.
Planes den Ban des Dortrnnud-EmSkanalS entsprechend der dem vorigen Landtag bereits zugegangenen RegieruugS- Vorlage.
Dresden, 18. Juli. Die projektierte delegierten« Konferenz deutscher Gewerbekammern, für welche von der Stuttgarter Konferenz Dresden als Vorort designiert worden war, wird nach der „Schl. Ztg." allem Anscheine nach nicht zu ftanbe kommen. Die hiesige Gewerbekammer hält den jetzigen Zeitpunkt zur Abhaltung einer solchen Konferenz aus verschiedenen Gründen nicht für angemessen und wird vorerst die Steuerungen der Schwesterkammern abwarten. Bisher haben sich erst vier Kammern geäußert, von denen zwei (darunter Leipzig) die Abhaltung der Konferenz befürworten, während die beiden anderen sich ablehnend verhalten. Jedenfalls würde die Konferenz Anlaß bieten, gegen die auf obligatorische Innungen ab- zielenden Beschlüsse des Magdeburger Handwerkertages Stellung zn nehmen. — Ein Dresdener Kaufmann, C. Heineck, hat, wie die „Ostsee-Ztg." meldet, die Absicht, einen Reisenden seines Hauses eine Geschäftsreise um die Erde machen zu lassen, auf der alle größeren Häfen und Handelsplätze aller Länder besucht werden sollen. Der Reisende soll durch Vorlegung von Mustern rc. mit den Importeuren und großen Handelshäusern direkte Verbindungen anknüpfen und durch Erforschung der Bedürfniffe, Geschmacksrichtung rc. den deutschen Exportindustriellen den Weg weisen. Der Aufenthalt in den größeren Plätzen ist auf 4—6 Wochen, die ganze Reise auf 3—4 Jahre berechnet. Wöchentlich zweimal wird er Berichte über feine Thäligkeit und seine Erfahrungen erstatten. Der Unternehmer will einer beschränkten Anzahl von Fabrikanten oder Exporteuren die Beteiligung gestatten, doch soll jede Branche nur durch ein Haus vertreten sein. Bis zum 15. August will das Haus Meldungen zur Beteiligung annehmen. Augenscheinlich hat die Entsendung M. BaseS nach Australien seitens der sächsischen Handelskammern Anstoß zu diesem Plane gegeben, der bei geschickter Auswahl des Wett Geschäftsreisenden für die Beteiligten sehr nützlich werden kann. — Seit Sonntag Mittag sind hier die Teilnehmer an dem zweiten deutschen Glas«tag versammelt. Ihre Zahl belief sich bei der Eröffnungssitzung auf 202, die aus allen Gauen Deutschlands gekommen waren. Der Sonntag war der Besichtigung einer von der Dresdener Glaserinnung veranstalteten DekorationSauS- stellung und einer Dampfschiffahrt nach Meißen gewidmet. Die Verhandlungen am Montag leitete Herr Koch-Hamburg. Nachdem Mitteilungen über den Verband, dem gegenwärtig 647 Mitglieder angehören, darunter 195 in Sachsen, und dessen Provinzialverbände in letzterer Zeit mehrere erfolgreiche Provinzialverbandstage abgehalten haben, gegeben worden waren, beriet man einen Bundes-Statuten-
rnußte. Mit Wollust dachte er an diesen Augenblick, der ihm Sühne verschaffte für den Schlag, den er von dem stolzen Schloßherrn einst empfangen. In Kemden hörte er, Graf Kunibert sei tot und die einzige Erbin der Steinhaufen sei ein junges achtzehnjähriges Mädchen. Da siegte die naürliche Regung des Mannesherzens, einer Schutzlosen, Schwachen nicht rauh und hart entgegenzutreten. Das hochmütige Schloßfräulein schwand aus seiner Erinnerung, nicht Graf Kuniberts, nein, Gräfin SelmaS Tochter war es, die et aus einem Erbe vertreiben sollte, das sie schon zu hatten wähnte. Es beruhigte ihn, den Gesetzunkundigen, allein die Versicherung, daß ein Vormund der jungen Waise zur Seite stehe, der ihre Rechte gerichtlich feststellen werde; somit war ste wenigstens nicht von der Gnade des StandeS- herrn, deS Familienoberhauptes abhängig.
In ihrem väterlichen Schlosse standen sich Reginald und Gertrud gegenüber, Äug' in Auge und ein Schatten heiliger Erinnerung glitt über die Seele des jungen Grafen. Nicht das Schloßfräulein trat ihm entgegen, im schwarzen Trauerkleide stand sie vor ihm; so hatte er jenes holde Kind geschaut, das unvergessen in seinem Herzen lebte. DaS war der Augenblick, mit ihm um die Herrschaft zu ringen, die er kam, ihr streitig zu machen; die Herrschaft, die daS Gesetz ihm zusprach, konnte sie ihm freilich nicht nehmen, aber eine andere erringen. Jedenfalls erwartete der Graf ein Entgegentreten ihrerseits, einen Empfang in de» Hallen, die er als Familienglied zum erftenmale betrat, denn er sah sie schweigend und erwartungsvoll an, aber er täuschte sich. Was ihm heut aus den Augen der Jungfrau entgegenblitzte, es war nicht Das, was ihn einst auS den lieblichen Kinderaugen angelächelt, eine Sekunde nur, dann war der Schatten der Erinnerung verflogen, flüchtig wie er gekommen. Es war, trotz des Trauerkleides, das Schloß«
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