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Nr LS2

Anzeigen nimmt entgegen: bw Expedition b. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux v. Th. Dietrich u. Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein u. Vogler in Frankfurt a. M., Berlin, Leipzig, Köln rc.; Rudolf Messe in Berlin, Frank­furt a. Ä- rc-

y/jl A /1QP4 Marburg, Sonnabend, 1. Juli 1882

WcheMe Jritniij.

xvii Lahrn»«!

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureaux von G 8. Daube u. C». in Frankfurt a. M.; JSgersche Buchhandlung daselbst; Hermanschc Buchhandlung daselbst; Jnvalidendartin Berlin; W. ThieneS in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für da» Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllnstrirteS EonutagSblatt" durch die Expedition (Ä o ch'sche Buchdruckere») bezogen 2*/t Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiche- 2 Mark 60 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfa.

Für ist der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 85 Pfg. berechnet.

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Zu dem mit dem 1. Juli begonnenen Abonnement auf das UL Quartal der

Merhejsischkn Zeitung

und deren Gratisbeilage

Illustriertes Sonntagsblatt nehmen alle Postanstalten (auf dem Lande auch die Post­boten) Bestellungen entgegen.

In denjenigen Ortschaften, wo Postagenturen bestehen, kann die Zeitung auf den betreffenden Bureaus abgeholt werden und kostet dann nur M. 2,50.

Bestellungen in hiesiger Stadt werden von unseren Zeitungsträgern und der Unterzeichneten angenommen.

Im Feuilleton dieses Quartales kommt die höchst spannende Erzählung:

Der Erbe des Blutes,

von Emma Händen, zum Abdruck.

Die Expedition der Oberhess. Ztg.

Nufere Wirtschaftspolitik.

II.

Diejenigen, welche den Zweck und die Bedeutung der neuen Wirtschaftspolitik verstehen und an ihren Sieg glauben, würden eine große Schuld auf sich laden, wenn sie, der guten Sache vertrauend, die Dinge gehen lasten, wie sie wollen, statt eifrig mitzuwirken und thätig zu sein in dem Kampfe gegen die Hinderniste, welche Ucbelwollen oder Unverstand dem Kanzler in den Weg werfen. Ein jeder uiuß in seinem Kreise für Aufklärung in wirtschaft­lichen Fragen zu sorgen bemüht sein und überall auch das Bewußtsein von der Bedeutung der gegenwärtigen Kämpfe und der Wichtigkeit der Reform ins Leben zu rufen und zu stärken suchen.

Wer wollte leugnen, daß das Verständnis für die wirtschaftlichen Fragen und die 'Bedürfnisse des Landes im allgemeinen noch ziemlich gering ist und daß die öffentliche Meinung in dieser Beziehung durch politische Schlagworte noch vielfach irregeleitet wird? Ja, eS herrscht sogar noch vielfach völlige Unkenntnis über die Bedeutung und das Verhältnis der einzelnen wirtschaftlichen Zweige unter einander. Industrie und Landwirtschaft faßt man immer noch als Gegensätze auf, die sich gegenseitig ausschließen, und man glaubt, daß ihre Interessen so weit auseinander liegen, daß sie nach entgegengesetzten Grundsätzen geleitet werden müssen. Ebenso wird die Stellung des Handels als eine der Industrie und Landwirtschaft feindliche betrachtet. Und doch sind diese drei Wirtschaftszweige Teile eines und desselben Körpers, und insbesondere besteht zwischen Land­wirtschaft und Industrie eine solche Gemeinschaft der Interessen, daß das Wohlbefinden der einen von dem­

jenigen der anderen abhängt. Wenn sich die Industrie in ungünstiger Lage befindet, leidet auch die Landwirtschaft und umgekehrt. Neun Zehntel aller industriellen Erzeug­nisse finden im Jnlande Verwendung und die in der Landwirtschaft beschäftigte und die von derselben abhängige Bevölkerung ist vermöge ihrer großen Ueberlegenheit die vornehmlichste Abnehmerin dieser Erzeugniste. Ebenso ist die industrielle Bevölkerung die bedeutendste Käuferin der landwirtschaftlichen Produkte; je geringer die Zahl und der Verdienst der industriellen Arbeiter ist, desto weniger land­wirtschaftliche Produkte werden verbraucht und desto niedriger werden die Preise derselben. Wenn die Landwirtschaft sich bemüht, die Ergiebigkeit des vaterländischen BodcnS zu heben und danach strebt, durch angemestene Entlastung des Grundbesitzes von Abgaben die Kosten für die landwirt­schaftlichen Produkte zu vermindern, so verfolgt sie keine Sonderinteresten, sondern arbeitet damit wesentlich auch der Industrie in die Hände.

Das Gebot der Selbsterhaltung nötigt Industrie und Landwirtschaft zu gegenseitiger Unterstützung. Statt dessen behandeln sie sich oft gegenseitig mit Mißgunst und Eifer­sucht, und ebenso teilt die Bevölkerung ihre Neigung in diese beiden Produktionszweige, ohne zu bedenken, daß sie beide völlig gleichwertige Fakioren der nationalen Produktion sind und ihre gemeinschaftliche Blüte allein den National­wohlstand heben kann. Der Handel freilich hat zum Teil auch das Bestreben, durch Heranziehung und Begünstigung der ausländischen Konkurrenz einer angemessenen und möglichst lohnenden Verwertung der einheimischen Produkte entgegenzutreten, aber auch er muß ein Interesse an der regen Entwickelung der einzelnen heimischen Produktions­zweige haben, da er zwischen den heimischen Produzenten und Konsumenten die Vermittlung herstellt und auch den Ueberschuß der nationalen Produkte zur Verwertung ins Ausland leitet.

Die drei produktiven Gewerbe — Landwirtschaft, In­dustrie und Handel — haben die gemeinsame Aufgabe, den nationalen Wohlstand zu heben. Diese Aufgabe würde am besten zu lösen sein, wenn ihre Vertreter sich auch zu verständigen suchten. Bisher aber haben sie sich möglichst von einander getrennt zu halten gewußt und in der Be­tonung ihrer eigenen Interessen den Weg erblickt, auf welchem schließlich die Erreichung des Zieles sich von selbst ergeben werde. Die landwirtschaftlichen Vereine und der Landwirtschaftsrat, die industriellen Vereine und Zentral- verbände, die Handelskammern haben viel zur Hebung ihrer Interessen gethan. Aber sie verfolgten eben nur ihre Interessen, ganz abgesehen davon, daß sie ihrer Stimme keinen nachhaltigen Einfluß auf die Gesetzgebung und Ver­waltung irgendwie verschaffen konnten.

Bei der großen Bedeutung, welche der wirtschaftlichen Entwickelung unseres Vaterlandes beiznmessen ist, kann eS

aber keinem Zweifel unterliegen, daß daS Interesse der Nation am besten gewahrt wird, wenn die Stimme der Vertreter dieser Produktionszweige mehr und nachhaltiger zum Ausdruck kommt als bisher, und wenn ferner eine Organisation gefunden wird, in welcher die Vertreter der drei Zweige gemeinsam die Verschiedenheit ihrer Interessen zum Ausgleich zu bringen suchen. Nur durch ein gegen­seitiges Abwägen der Interessen, durch eine gegenseitige Anerkennung berechtigter Forderungen und Wünsche können Landwirtschaft, Industrie und Handel ihre nationale Auf­gabe lösen.

Deutsche« Reich.

Berlin, 29. Juni. Das „Armee-VerordnungSblatt* publiziert eine König!. Verordnung, wonach von der Herbst­kontrollversammlung im Jahre 1882 ab auch in Preußen die Dienstpflicht nur noch 12 Jahre beträgt. — Der türkische General v. Drigalski Pascha und sein Begleiter Kiazim Bey sind heute Vormittag 8V2 Uhr von hier auf der Potsdamer Bahn zu Sr. Majestät dem Kaiser nach Bad Ems abgereist. Bei der Abreise von hier gaben der türkische Botschafter Saadullah-Bey und die Attaches der türkischen Botschaft denselben bis zum Bahnhofe das Ge­leit. — Aus Ems werden v. Drigalski Pascha und Kiazim Bey in den ersten Tagen der nächsten Woche wieder in Berlin eintreffen. — Der türkische Stallmeister und die Dienerschaft, welche die vom Sultan an Se. Majestät den Kaiser und die kronprinzlichen Herrschaften geschenkten arabischen Pferde hierher begleitet hatten, find heute Mittag von Berlin nach Wien abgereist, von wo dieselben dann, nach kurz m Aufenthalte, ihre Rückreise nach der Türkei fortsetzcn. — Nach der Vorschrift des preußischen Pensions­gesetzes vom 27. März 1872 sind bei Berechnung der Ruhegehälter Emolumente, welche ihrer Natur nach steigen oder fallen, in Ermangelung anderweiter Bestimmungen nach ihrem durchschnittlichen Betrage während der drei letzten Kalenderjahre vor dem Jahre der Festsetzung der Pension zur Anrechnung zu bringen. Daraus nun, daß zur Zeit deS Erlasses des Pensionsgesetzes daS Kalender­jahr mit dem Etatsjahr zusammenfiel, ist neuerdings seitens der Minister des Innern und der Finanzen gefolgert wor­den, daß das Etatsj hc für die Berechnung der steigenden und fallenden Dienst-Emolumente bet der Pensionierung maßgebend sein solle und daß dies auch die Ansicht des Gesetzgebers gewesen sei. Es sollen deshalb auch jetzt, wo daS Etatsjchr mit dem Kalenderjahr nicht mehr überein­stimmt, die ihrer Natur nach steigenden und fallenden Dienst-Emolumente unter der oben bezeichneten Voraus­setzung nach ihrem durchschnittlichen Betrage während der drei letzten Etatsjahre vor dem EtatSjahre, in welchem die Pension festgesetzt wird, zur Anrechnung gebracht werden. —

- AuS der Vorzeit.

Kirchliche Prozessionen und geistliche Spiele in Marburg.

(Fortsetzung)

Die Stiftungszinsen für die Sakramentsmesse in der Pfarrkirche kamen einesteils der Pfarrei Marburg zur Er­haltung ihrer süiMGeistlichen zu gute, anderntetlS wurde das Gehalt des Lehrer« und Kantors, der mit seinem Schülerchor den Gesang bei dem Hochamte und bei der Prozession zu leiten hatte, damit aufgebessert. Die Ein­führung der Reformation Hierselbst im Jahre 1527 machte der Sakramentsmesse ein Ende. Die Auszahlung der Stiftungszinsen für dieselbe war aber schon rin Jahr früher vom 1. Juli 1526 an eingestellt gewesen.

Weich andern oberhesflschen Städten hatte sich auch in Marburg eine Gesellschaft gebildet, welche theatralische Dar­stellungen aus der Passtons« und Auferstehungsgeschichte zur Aufführung brachte. In der Rechnung der hiesigen Pfarrkirche vom Jahre 1448 wird dieser Gesellschaft zuerst gedacht und dabei bemerkt, daß sie in den Osterheilgentagen j. I. ein Spiel gehalten und den Ueberschuß ihrer Ein­nahmen, 8 Turnoö, der Pfarrkirche zu ihrem Bau geschenkt habe. Nach Ausweis der Stadtrechnung vom Jahre 1454 führte diese Gesellschaft am 2.- und 3. Ostertage j. I. wiederum ein Spiel auf. • Zur Steuer der hieran sich knüpfenden Mahlzeit erhielt sie festens der Stadt als Ge­schenk vier Pfd. Geld. " '

Bald darauf konstituierte sich diese Gesellschaft zu einer kirchlichen Laienbruderschaft unter dem Namen derPasflonS- oder Prozesstonsbruderschaft. Als solche erscheint sie ur­kundlich im Jahre 1459, in welchem der hiesige Bürger

Henne Bender und deffen Ehefrau »der Brudershaft der Prozession deS Leidens unseres Herrn Jesu Christi" den damaligen Brudcrmeistern Ludwig Mox, Diimar Messer- smrd und Hermann Snyder ein Gütchen zu Beltershausen und einen Acker am Heistenkeimer (Heökemer) Pfad ge­legen, überweisen.

Die PassionS- oder Prozessionsbruderschaft führte elS solche vom Jahre 1494 bis 1526 jeden Sonntag nach Fronleichnam ein Passionsspiel in der Pfarrkirche auf. Diese Bruderschaft hieß auch kurzweg daS Spiel, und der Sonntag nach Fronleichnam erhielt den Namen Spiclsonn- tag. Wie bereits bemerkt, fand wie am Fronleichnamstage so auch an diesem Tage eine Prozesston durch den Hain um da« Schloß in das deutsche Haus statt, jedoch mit dem Unterschiede, daß das Spiel als Korporation vor dem Sakrament herging, während die übrigen kirchlichen Laien­bruderschaften, als die St. Kilianö-, St. Jakobs-, St. Sebastians-, St. Josts-, St. RupertuS-, St. Severi-, St. Annen- und die Resenbruderschaft aufgelöst in ihre Glieder unter den Fahnen derjenigen Zünfte gingen, denen sie als Zunftmeister oder Gesellen angchörten.

Au« dem Anfang des 16. Jahrhunderts sind noch zwei Urkunden vorhanden, welche zum besten deS Spieles aus­gestellt wurden. Dir eine Urkunde vom Donnerstag nach Matthäi 1502 ist von Henne Gompel und Eila seiner Ehefrau über drei Schillinge von einem Gute zu Wommeltz- hausen, die andere vom Freitag nach St. Blasiustag 1503 rührt von dem hiesigen Bürger Ludwig Dernbach und Metze, dessen Ehefrau, her, über ein Pfund Geld von einem Berge vor Marburg über St. Elisabethen Born, der Pfarrkirche zu ihrem Bau, der St. Jakobs-Bruderschaft und ,der löblichen Prozession und Passion uuserS Herrn

Jesu Christi, welches den

eonntag nach unser» 1113 '■ Pfarr­

kirche zu halten pflegt."

Die Einführung der Reformation in Hessen, welche im Oktober deS Jahres 1526 von der Synode zu Hom­berg in Niederhessen beschlossen wurde, machte demProzes- sionSwesen und den Aufführungen der Passionsspiele in der hiesigen Pfarrkirche ein Ende. Auf dieser Synode waren weltliche und geistliche Deputierte auch von Mar­burg erschienen. In den ersten Tagen deS Monats Mai j. I. hatte bereits eine auf die Reformation bezügliche Vorbereitung an demselben Orte stattgefunden. Aus Be­fehl deS Landgrafen Philipp des Großmütigen ritten am Sonntag vocem jucunditatis (6. Mai) der hiesige Bür­germeister Heinrich Goldschmitt und der Schöffe Jakob Blanckenheim über Haina nach Homberg, auch waren da­selbst von Marburg erschienen der Landkomtur Daniel von Lauerbach, der Prior Johann Pasche und der Stadtpfarrer Johann Diemar. Die Deputierten verweilten in Homberg 2 Tage und 3 Nächte. Die Rückreise erfolgte am Tage der Himmelfahrt Christi (10. Mai) über Treysa und Kirchhain. Am Abend desselben Tages versammelte sich der Rat in des BurgemeisterS Hause, um den Bericht der Abgeordneten zu vernehmen. Was diese ihren Kollegen mitgeteilt haben, findet sich nirgends ausgezeichnet, was die Herren aber an jenem Abend an Wein vertrunken haben, ist in der Stadtrechnung von 1526 zu lesen.

Die Prozessionen am Tage der Himmelfahrt Christi (10. Mai) und am FrohnlcichnamStage (31. Mai) des Jahres 1526 waren — wenn nicht gerade auf Befehl, so doch ganz gewiß auf Wunsch deS Landgrafen Philipp — unterblieben. Seit dem Jahre 1524 hatten sich mehrere