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Marburg, Sonntag, 4. Juni 1882

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Novelle von A. H o r st.

(Fortsetzung)

Die Morgensonne des Monats August glitzerte und blinkte gar freundlich auf das herrfchastliche Wohnhaus des Baron Andreas von Swoboda, als zwei Reiter fchon in aller Frühe im munteren Trabe aus dem großen Hof» thore ritten und bald auf dem Wege hinter Hecken und Bäumen verschwanden. Kaum eine Viertelstunde später tauchten sie indessen auf einer leichten Anhöhe wieder auf und musterten mit scharfen Blicken die landwirtschaftliche Umgebung. Wir erkennen in den beiden, Reitern den Baron Andreas von Swoboda und feinen ältesten Sohn, den Baron Curt, welche offenbar dabei beschäftigt waren, ihre ausgedehnten Besitzungen und die daraus beschäftigten Arbeiter zu infpizieren. Sie hatten jetzt offenbar bemerkt, M die betreffenden Arbeiter auf den angewiesenen Grund­stücken anwesend und beschäftigt waren und ritten nun ab­seits dem Walde zu, wobei sie die Pferde im Schritt gehen ließen und -in Gespräch über die Bewirtschaftung der Güter begannen.

k »Ich habe schon häufig betont,' sagte der Baron An­dreas zu seinem Sohne,daß in früheren Jahren, wo wir Uvch bei den Fahnen standen, aus dem Erbteile unserer Bäter viel vernachlässigt worden ist. Mietlinge bleiben Mietlinge und man kann einen Administrator noch so gut Wahlen, so nimmt er die Interessen des Gutsherrn doch ^Umals so wahr, als wenn der Gutsherr persönlich der ^rrtschgst vorsteht und neben den bedeutenden Unkosten

Ojstzierlebens in der Hauptstadt trägt in erster Linie

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die mangelhafte Bewirtschaftung dieser Güter die Schuld daran, daß unsere Vermögensverhältnisse rückwärts ge­gangen sind. Wir wollen daher nun das Versäumte bestens nachholen, Curtl Du wirst mehr und mehr Gefallen an dem Betriebe der Landwirtschaft finden und innerhalb drei Jahre müffen wir viel erreicht, zumal unsere Kreditfähig­keit gestärkt haben, denn daß der Bankier Nepomuck uns die hunderttausend Gulden sofort kündigt, bedarf gar keiner weiteren Argumentationen und wir haben nicht das ge­ringste Recht, ihm dicS übel zu nehmen. Ein jeder Andere würde an Repomucks Stelle ebenso handeln."

Du hast vollkommen Reckt," entgegnete der Baron Curt seinem Vater.Wir müssen das Beste schaffen in den nächsten Jahren, um der schlimmen Fatalität, welche uns die Kündigung deS Repomuck'schcn Kapitals bereitet, ruhig entgegengehen zu können. Ich glaube sogar, dieser Mensch würde eS mit seiner Forderung bis zum Aeußersten treiben und uns von Haus und Hof jagen, so zornig und rochedurstig ist er aus uns. Aber es wird ihm nicht ge­lingen, in den drei Jahren muß sich Vieles bessern. Bis dahin ist hoffentlich die ganze Affaire Swoboda-Nepomuck aus. Er behält seine Tochter und erhält sein Gelt."

Meine Wünsche begegnen sich vollständig in den Deinigen, lieber Curt," sagte zärtlich der Baron Andreas,und ich sehne mich auch nach einem guten Ende in dieser schlimmen Affaire."

Die Barone Andreas und Curt von Swoboda waren unterdeffen im Walde angekommen, in welchem sie ver­schiedene Holzbestände prüften, wo entweder in diesem Herbst noch gefällt oder gerodet oder gelichtet werden sollte, auch entdeckten sie manche Stellen, wo neu angepflanzt oder

Woche, bei mehr als 5 bis 10 M.: 10 Pf. pro Woche, bei mehr als 10 bis 15 M.: 15 Pf. pro Woche, und bei mehr als 15 M.: 20 Pf. pro Woche. Der Beitrag der Arbeitgeber soll also halb so viel betragen, als die Summe der Beiträge der sämtlich von ihm beschäftigten Arbeiter ausmacht. Für sämtliche Kassenmitglieder soll das Recht auf Unterstützung aus der Kasse mit dem Zeitpunkt be­ginnen, in welchem sie Mitglieder der Kasse geworden sind. Die Kommission des Reichstages zur Vorberatung des Gesetzentwurfs betreffend die Abänderung der Gewerbe- Ordnung hat gestern Abend ihre Arbeiten wieder ausge­nommen. Artikel 3 will hinter den § 33 der Gewerbe- Ordnung einen auf die gewerbsmäßig betriebenen Musik­aufführungen, Schaustellungen rc. (Tingeltangel) bezüglichen 8 33» cinschaltcn. Die Beratung wendete sich zunächst zu dem Absatz 3 deö § 33a, welcher bestimmt:Die Er­laubnis kann auf Zeit erteilt und durch bestimmt zu be­zeichnende Bedingungen eingeschränkt werden." Nach län­gerer Diskussion wurde dieser Passus mit 16 gegen die 4 konservativen Stimmen abgelehnt. Der Absatz 4 des 8 33a bestimmt:Aus den unter Ziffer 1 und 2 ange­führten Gründen kann die Erlaubnis zurückgenommen und Personen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes den Gewerbebetrieb begonnen haben, derselbe untersagt werden." Hierzu lagen zahlreiche Abänderungsanträge vor, welche jedoch schließlich sämtlich verworfen wurden. Die Fassung der Regierungsvorlage wurde mit 11 gegen 9 Stimmen angenommen. Nach einigen unwesentlichen redaktionellen Aenderungen wurde sodann der 8 33a in der so verän­derten Fassung angenommen. Heute Vormittag trat die Kommission in die Beratung deö Absatzes 5 und 6 deö 8 33a, welche nach einem früheren Beschlüsse der Kommis­sion als 8 33b in das Gesetz eingefügt werden sollen. Der Absatz 5 lautet:Wer gewerbsmäßig Musikauf­führungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, bei denen ein höheres Interesse der Kunst und Wissenschaft nicht obwaltet, von Haus zu Haus auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten darbieten will, bedarf der vorgängigen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde." Hierzu halten die Abgg. Meibauer und Baumbach Abänderungsanträge ge­stellt, welche jedoch mit 11 gegen 9 Stimmen abgclehnt wurden. Die Fassung der Regierungsvorlage wurde die demselben StimmverhältniS angenommen. Der Absatz 6 der Regierungsvorlage lautet:Gegen die auf gründ die­ses Paragraphen erlaffeneu Verfügungen findet nur die Beschwerde an die unmittelbar vorgesetzte Behörde statt." Dieser Absatz wurde mit Rücksicht auf den in der ge­strigen Abendsitzung gefaßten Beschluß der Kommission, nach welchem gegen alle Bestimmungen deS 8 33a daS RckurSverfahren zulässig ist, gestrichen. Dagegen wurde ein mit Rücksicht auf denselben Beschluß von dem Abg. v. Kleist Retzow gestellter Antrag angenommen, nach wel-

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Für deu Monat Juni nehmen alle Postanstalten (aus dem Lande auch die Postboten) Bestellungen auf die

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Die Expedition der Oberhess. Ztg.

Deutsches Reich.

Berlin, 2. Juni. Die Kommission deö Reichstags -ur Vorberatung der Gesetzentwürfe, betreffend die Kranken­versicherung und die Unfallversicherung der Arbeiter, hat am Donnerstag die Generaldebatte über die Krankenver­sicherung der Arbeiter und den hierzu vorliegenden Antrag Lehren begonnen. An der Debatte beteiligten sich neben dem Antragsteller Abg. Dr. Lohren die Abgg. Dr. LaSker, Frhr. v. Maltzahn - Gültz, Frhr. v. Wiedt, Löwe (Berlin), Dr. Buhl und Eberth, sowie der Regierungskommissar Geh. Rat Lohmann. Dann wurde um 4Va Uhr die Generaldebatte auf morgen Vormittag 11 Uhr vertagt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch an den Staatssekretär des Innern Staatsminister v. Bötticher eine Anfrage ge­richtet, wie die Negierung sich zu dem in parlamentarischen Klüsen aufgetretenen Plane verhalten, den Reichstag zu vertagen und die beiden der Kommission vorliegenden Ge­setzentwürfe, namentlich das Unfallversicherungsgesetz in der Zwischenzeit durch eine Zwischenkommission beraten zu lassen. Staatsminister v. Bötticher erklärte hierauf, die Regierung fei über diese Frage bisher noch nicht in Be­ratung getreten, weil ein hierauf bezüglicher Antrag seifens des Reichstages noch nicht an sie gestellt worden fei. Er persönlich sei der Ansicht, daß beide Gesetzentwürfe, sowohl das Krankenversicherungsgesetz, als auch das Unfallver- sichcrungsgesetz wegen ihrer Zusammengehörigkeit und ihrer hohen Bedeutung für die Lösung der sozialen Frage noch in der gegenwärtigen Session zur Erledigung kommen müßten. In betreff des Antrages deö Abg. Lohren »vollen wir noch hier hinzufügen, daß derselbe die ^>öhe der Kranken- unterstützung, die vom vierten Tage nach Eintritt der Krankheit für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, jedoch höchstens für 13 Wochen zu leisten und wöchentlich post­numerando zu zahlen sein soll, folgendermaßen festgesetzt: bei einem Wochenlohn bis zu 5 M : 2 M., von mehr als 5 bis 10 M.: 3,50 M., von mehr als 10 bis 15 M.: 5 M., von mehr als 15 M.: 6,50 M. An Stelle dieser Leistungen kann freie Kur und Verpflegung in einer Krankenanstalt gewährt werden. Den Beitrag deS ver­sicherten Arbeiters normiert der Antrag Lohren folaender- maßen: bei einem Wochenlohn bis 5 M.: 5 Pf. pro

meinen nimmt entgegen: Äbitwn d. Blattes, lw.edÄnnoncen-Bureauk

Dietrich u. Co. tn «,[nd Hannover; Th.

-lenstem u. Vogler in fflrt a. M-, Berlin, G Köln ic.; Rudolf Me in Berlin, Frank- SKon futt a. Dt-jc._______

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux von ®. L. Daube u. So. in Frankfurt a. M.; Jügersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. ThieneS in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.

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chem bei denjenigen Verhandlungen in Rekurssachen, in denen es sich um sittenlose Dinge handelt, die Oeffentlich- keit ausgeschlossen werden soll. Die Kommission für daS Unfall-Versicherungsgesetz beendete die Generaldebatte über die Krankenkasse. Von liberaler Seite wurde dem in der Vorlage vorgesehenen Zwang für Gemeindekassen zugestimmt. Im Jahre 1881 wurden auf den 7 deut­schen Münzstätten Berlin, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Hamburg nach einer dem Bun­desrat zugegangenen Mitteilung geprägt: An Goldmünzen 440056 Stück Doppelkronen, 1672610 Kronen, 0 halbe Kronen, zusammen im Betrage von 15 521,22 Mill. An Silbermünzen 0 Fünfmarkstücke, 0 Zweimarkstücke, 12 314416 Einmarkstücke, 0 Fünfzig- unv 0 Zwanzig­pfennigstücke, zusammen im Betrage von 12314416 Mk. DerReichs-Anzeiger" publiziert die Ernennung des Bezirks-Verwaltungsgerichts-Direktors v. Liebermann zu Frankfurt a. O. zum Vize-Präsidenten der Regierung in Münster.

Magdeburg, 1. Juni. Der nach hier berufene all­gemeine deutsche Handwerkertag wurde am 30. Mai abends durch eine Vorvcrsammlung eröffnet, welche in den Buckauer Bierhallen vis-ä-vis dem Centralbahnhofe stattfand und in der bei dreistündiger D.mcr u. a. das Bureau vorher be­stimmt wurde. Gestern, am 31. Mai, vormittags 9 Vs Uhr wurden durch Herrn Brandes, Obermeister der Tischler­innung in Berlin, die Hauptverhandlungen im Tiara-Park vor dem UlrichSthor, einem anmutenden, in einem hübschen Garten gelegenen Saalgebäude, bei Anwesenheit von etwa 300 Delegierten, eröffnet. Der geräumige und mit Neben- sälen versehene Saal war festlich mit einer großen Anzahl kostbarer Jnnungs- und Korporationöfahnen geschmückt und zeigte im Hintergründe die Büste Sr. Majestät des Kai­sers inmitten immergrüner Gewächse. Es sollten nur wirk­liche legitimierte Delegierte von Handwerkerverbänden zuge­lassen werden, die denn auch auö allen Teilen Deutsch­lands erschienen waren. Norddeutsche mögen allerdings in der großen Mehrzahl gewesen sein. DaS Bureau besteht aus dem Centralkomitee der vereinigten selbstständigen Hand­werker Deutschlands mit den Herren Brandes und Köppen an der Spitze und aus 4 Delegierten von Handwerkerver­bänden. Herr Obermeister Köppen von der Schneider­innung in Berlin begrüßte die Anwesenden zuerst, wies dabei in warmen Worten auf den Begründer des deutschen Reiches hin, der auch ein Schutzherr des deutschen Hand­werks sein zu wollen erklärt habe und brachte ein, von allen Anwesenden dreimal begeistertes Hoch auf Se. Maje­stät den Kaiser aus. Der wichtigste Gegenstand der Tagesordnung wardas Jnnungsgesetz vom 18. Juli 1881 und das vom deutschen Reichsamt des Innern, erlassene Normalinnungsstatut." Die Ueberweisung an eine Kom­mission von 15 Mitgliedern wurde nach lebhafter Debatte beschlossen. Nachmittags hatten die Magdeburger Wirte

gesäct werden mußte. Es wurde von allem Notiz ge­nommen, um dies mit dem Gutsförster, der auf einem anderen Schlage mit Holzausmessungen beschäftigt war, später noch in nähere Erwägung zu ziehen.

Um die Mittagszeit langten die beiden Gutsherren wieder im Gutshofe an und begaben sich hinauf in ihre Zimmer, wo Arbeiten anderer Natur zu erledigen waren. Mit der Landpost waren auch mehrere Briefe angekommen, von denen nur einer an den Baron Curt gerichtet war, während sämtliche anderen die Adresse seines Vaters trügen. Baron Curt riß hastig den Brief auf, denn derselbe trug den gedruckten Namen des Absenders, des Rechsanwalts, der mit der Führung der Ehescheidungsklage gegen Gisela Nepomuck betraut worden war. Der Rechtsanwalt teilte mit, daß zunächst ein Vernchmungstermin für die Gemahlin deö Baron Curt anberaumt fc und daß, wenn von feiten der Baroneß Gisela keine Schwierigkeiten bereitet würden, die Scheidung, wenn auch langsam, so doch sicher vollzogen werden würde. Wenn nicht gerade Freude, so empfand Baron Curt doch eine gewisse Genugthuung über diese Nachrichten, denn sie boten ihm die sichere Aussicht dar, daß feine Ehe mit Gisela Nepomuck ohne großes Aufsehen gelöst werden würde. Eben wollte sich nun der Baron Curt an seinen Vater wenden, um ihm den befriedigenden Inhalt mitzuteilen, als er schaudernd vor dem Anblicke, den sein Vater darbot, zurückbebte. Der Baron Andreas lehnte leichenblaß und innerlich und äußerlich erbebend in einem Sessel und in seinen Augen war das Bild deS größten Schmerzes und der tiefsten Verzweiflung zu lesen. (Fortsetzung folgt.)

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Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrlrteS SonutagSblatt" durch die Expedition (Ä o ch'sche Buchdruckerei) bezogen 2*/t Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

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