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arvurg, Freitag, 2. Juni 1882
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie d.Annoncen-Bureoux von G L. Daube u C». in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendanl in Berlin; W. Thiene- in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.
-is, nimmt entgegen: ’S <2 WÄion d. Blattes, en tve!
Spedition d. Blaues. ^n^nnoncen-Bur-auk '^ Dietrich u. C°. 'N «n'und Hannover; Th.
in Frankfurt a.M.;
nftein u- Vogler tn $°ntfurt a. M., Berlin, h«Bin ic.; Rudolf
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" ^Zrf<6eint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS Sonntagsblatt" durch die Expedition (Ko ch'sche Buchdruckerei) bezogen 2'/t Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Psg. (excl- Bestellgebühr.) - JnserUonsgebühr für d,e gespaltene Zerle 10 Pf«.
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Psg. berechnet.
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Siir den Monat Juni nehmen alle Postanstalten dem Lande auch die Postboten) Bestellungen auf die
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Die Expedition der Oberhesf. Ztg.
Deutsches Reich.
verliu, 31. Mai. Die „Kreuz-Zeitung" meldet: Nach neueren Mitteilungen aus Friedrichsruhe soll der Arrt des Reichskanzlers Fürsten Bismarck eine baldige Luftveränderung und die Uebersiedelung nach Kissingen unter Enthaltung von jeder geistigen Anstrengung wünschen. Der Kanzler ist jedoch voraussichtlich in den nächsten Tagen noch nicht im stände, eine längere Reise zu machen. Tie rheumatischen Schmerzen dauern an und treten periodisch sogar heftig auf. Der Kanzler vermißt sehr die Bewegung in frischer Luft." — Der „Reichs-Anzeiger" verdeutlicht die Ernennung des Bildhauers Schilling zu Dresden zum stimmfähigen Ritter deö Ordens pour le merite für Wissenschaften und Künste und pupliztert daS Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten. — Der zwischen Deutschland und Italien am 31. Dezember 1865 abgeschlossene Handelsvertrag, sowie die Schiffahrtskonvention vom 14. Oktober 1867 bleiben zufolge UebereinkommenS beider Regierungen bis zum 30. Juni 1883 inkraft. Rach einer allgemeinen Verfügung des Justiz-MinisterS vom 22. b. TL, mehren sich in neuerer Zeit die Fälle, in denen seitens der zum Geschworenendienst einberufenen Personen über die lange Dauer der Sitzungsperioden Beschwerde geführt wird. Diese Beschwerden sind, nach jener Verfügung, nur zu ost begründet, und der Minister sicht sich deshalb veranlaßt, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß cs Pflicht der Justizbehörden sei, den Anlaß zu solchen Beschwerden thun- lichst zu verhüten. Zu diesem Ende werde dann sestzu- stellcn fein, daß der Regel nach eine Sitzungsperiode die Dauer von zwei Wochen nicht überschreiten solle. Durch die Erstreckung einer Sitzungsperiode über einen solchen Zeitraum hinaus werde der Geschworenendienst übermäßig erschwert; eine solche Erschwerung müsse nicht blos im Interesse der in der einzelnen Sitzungsperiode fungierenden Geschworenen, sondern auch in demjenigen der Schwurgerichte überhaupt vermieden werden, da die durch sie erzeugte Mißstimmung geeignet sei, die Ausübung des Geschworenenamts bei den hierzu Berufenen mißliebig zu machen. Eine Erklärung der Thatsache, daß Klagen der Geschworenen über zu lange Dauer der Sitzungsperioden jetzt häufiger,
als dies früher der Fall gewesen, vorkämcn, obwohl das Gerichtsverfassungsgesetz die Zuständigkeit der Schwurgerichte erheblich beschränkt habe, sei nur darin zu finden, daß bei manchen Landgerichten die Zahl der jährlichen Sitzungsperioden zu niedrig bemessen werde. Der Minister veranlaßt deshalb die Ober-LandeSgerichtS-Präsidenten, sich alsbald einer erneuten Prüfung der Frage zu unterziehen, wie viele ordentliche Sitzungsperioden bei den einzelnen Landgerichten in aussicht zu nehmen feien; auch weist derselbe darauf hi«, daß, wenn eine außergewöhnliche Anhäufung der Schwurgerichtssachen eintrete, durch Ansetzung einer außerordentlichen Sitzungsperiode Abhülfe zu schaffen sei. Ferner werde auch die Zahl der für den Schwurgerichtsbezirk jährlich erforderlichen Geschworenen von einzelnen Landgerichts-Präsidenten zu niedrig bestimmt, und dieser Umstand trete der Abhaltung außerordentlicher Sitzungsperioden hindernd entgegen. Es würden daher die Landgerichts-Präsidenten zu veranlassen sein, die Zahl der Geschworenen überhaupt ausgiebiger zu bestimmen und dabei die Möglichkeit, daß eine außerordentliche Sitzungsperiode notwendig werden könne, nicht außer acht zu lassen. — Die Befestigung unserer Ostseehäfen bildet jetzt den Gegenstand der eifrigsten Thätigkeit. In Kiel ist die eigens zu diesem Zwecke errichtete Festungsbaukommisston bereits am 1. April in Wirksamkeit getreten, und da die Befestigungen auf der Seeseite des Kieler Hafens vollständig vollendet sind und der schmale Eingang in die Kieler Bucht durch vier starke Forts beherrscht wird, so beginnt man jetzt damit, durch große, weit vorwärts geschobene Forts auf der Landseite Kiel zu einer starken Landfestung zu machen. Die Einfahrt von Pillau, dem Hafen von Königsberg, soll jetzt durch zwei Panzerforts gesperrt werden; ebenso wtrd bei Memel die Errichtung eines neuen Panzerforts beabsichtigt. An der Verstärkung von Danzig wird ebenfalls noch eifrig gearbeitet; es sollen auf dem rechten Weichselufer fünf und auf dem linken Ufer drei neue Forts allen Angriffen von der Seeseite begegnen. Swinemünde, der Seehafen von Stettin, ist ebenfalls in der letzten Zeit verstärkt worden und Stralsund ist immer noch mit Werken versehen. Ganz schutzlos sind bis jetzt noch Warnemünde, der Außenhafen von Rostock, der große vorzügliche Hafen Wismar und Travemünde, der Außenhafen von Lübeck, doch sind auch hier die Plätze schon auserschen, wo man erforderlichenfalls in wenigen Wochen Panzertürme errichten will. AuS strategischen Gründen wünscht die preußische Regierung jetzt, eine Eisenbahn auf der 44 Kilometer langen Strecke von Rostock nach Stralsund zu erbauen. Ist dies erreicht, dann läuft ununterbrochen längs der ganzen deutschen Ostseeküste eine Eisenbahn und die schweren Geschütze, welche an dem einen Tage bei Memel in Wirksamkeit sind, können nötigenfalls in einem der nächsten Tage vor Wismar donnern. — Die landesherrliche Bestätigung der Ernennung des Bistumsver-
Gisela.
Novelle von A. H o r ft.
(Fortsetzung)
Auf diese Worte Nepomucks knickte der Baron Andreas den Swoboda wie ein vom Blitz gebrochener Baum zusammen, sein Gesicht wurde abwechselnd weiß und rot und dann brachte er die stockende Frage hervor:
„Ist das Scherz oder Ernst, Herr Nepomuck?
Diese energischen Kundgebungen Nepomucks brachten den von Geldsorgen bedrängten Baron, der sich schon so nahe seinem ersehnten Ziele wähnte, vollständig außer Raffung. Sein ehrwürdiges Haupt sank auf den Tisch herab und er legte die bekümmerte Stirn in seine Hände, Kne zunächst ein Wort zu sagen. Am liebsten hätte der Baron dem Bankier verächtlich den Rücken gekehrt, aber Nepomuck, der Millionär, der großmütige Nepomuck, bot ‘hm ja die einzige noch mögliche Hülfe in feinen bedrängten dimständen dar und direkt beleidigt hatte Nepomuck ihn auch nicht. Als der Baron anstatt einer Antwort nur Seufzer hatte, unterbrach schließlich der Bankier die peinliche Stille und begann in fast herzlichem Tone:
„Sie scheinen diese Angelegenheit recht tragisch zu nehmen, Herr Baron, wozu indeffen fast gar kein Grund vorhanden
Ihr Herr Sohn, der Baron Curt, gefällt mir, ich !“eiß seine persönlichen Vorzüge, seine Auszeichnungen und Mnen hohen Stand zu schätzen und wünschte, da ick an den übrigen Gütern dieser Welt genugsam gesegnet bin, ^inet Familie und vor allen Dingen meiner Gisela die Distinktion des Standes, den Sie und Ihr Herr Sohn präsentieren, zu Teil werden zu taffen. Der Baron Curt
steigt bei dieser Vermählung auch schwerlich eine Stufe herab, der Glanz seiner Ahnen bleibt ihm ungetrübt und ich darf sicher darauf rechnen, daß die erlauchte Familie Swoboda meine Tochter, mein einziges Kind, welche« die Erziehung einer Gräfin genossen hat, gern als Mitglied aufnehmen wird, denn meine Tochter Gisela oder vielmehr das Vermögen ihre« Vaters ist imstande, dem.....in
seinem alten Glanze erschütterten Baronenstamme die alte Herrlichkeit zu schirmen."
Der Baron Andreas fühlte viel von der Wahrheit dieser Worte, sie waren für ihn fogar überzeugend; aber wie konnte er in einer solchen hochwichtigen Angelegenheit ohne die Zustimmung seiner Familie, seiner Gemahlin und seines SohneS, des Baron Curt, handeln? Zwei Tage Bedenkzeit bat er sich auö, um seinen Entschluß zu fasten. Der Entschluß mußte zustimmend ausgefallen sein, denn der Baron Andrea« erhielt die hunderttausend Gulden al« Darlehen von Nepomuck und Gisela Nepomuck wurde die Gemahlin des Baron Curt v. Swoboda. Daß inzwischen zwischen den beiden Familien die Distonanzen und Gegensätze durch diese Ehe nicht ausgeglichen waren, zeigte schon der Hochzeitstag des jungen Paares und die darauf folgenden Begebenheiten boten die Aussicht auf alle« Andere, aber nur nicht für die Versöhnung der Familien von Swoboda und Nepomuck. _
Wenige Wochen, nachdem der Familienzwist auf Neu'egg zwischen dem Baron Curt von Swoboda und der ihm angetrauten Gisela Nepomuck ausgebrochen war und durch die darauf stattgefundenen Verhandlungen zwischen den Familien von Swoboda und Nepomuck keine Schlichtung
wesers Dr. Drobe zum Bischof von Paderborn ist erfolgt. — Der Redakteur der „Ober-Barnimer Zeitung und Kret«- AnzeigerS" hatte am 20. Mai an den Fürsten Bismarck nach Fricdrichsruh ein Schreiben gerichtet, in dem er den Reichskanzler auf eine Aufzeichnung der Chronik de« Bade- Freienwalde aufmerksam macht, wonach im Jahre 1733 die Majors v. Dönhoff und Gras Schulenburg durch den Gebrauch des Freienwalder Brunnen« von ihren iöchiatischen Leiden befreit worden sein. Schließlich empfahl der Briesschreiber dem Fürsten, da er von demselben Leiden befallen wäre, die Herstellung seiner Gesundheit im Bade Freienwalde zu versuchen. Hierauf hat der Schwiegersohn deö Reichskanzlers, Graf Rantzau, folgende Antwort erteilt: „Von dem von Ihnen vorgefchlagencn Besuche des dortigen Bades glaubt der Reichskanzler indes sich einen Erfolg nicht versprechen zu können, da er nicht, wie in der Preste irrtümlich mitgeteilt worden ist, an einem Anfall von Ischias, fondern an einem Venen-Leiden erkrankt ist.
— Die königliche Regierung zu BreSlau hat im Anschluß an die bereits bestehenden Bestimmungen, betreffend die körperliche Züchtigung ron Schülern (A. L.-R. Th. II. Tit. 12 50 bis 53 und Th. II Tit. 2 § 86 und Allerh.
Kab.-Ordre vom 14. Mai 1825) neuerdings noch folgende Verordnung erlassen: 1. Jeder Lehrer muß von dem ernsten Bestreben auSgehen, Strafen überhaupt möglichst zu vermeiden und durch innerliche Einwirkung eine gute Zucht in seiner Schule, bezüglich Klasse herzustellen. Muß aber gestraft werden, so ist eine ruhige Ueberlegung und äußerste Mäßigung geboten; in keinem Falle darf strenge Bestrafung, namentlich körperliche Züchtigung, eintreten, ehe die gelinderen Mitteln, welche nach Lage des Falles sich darbieten, erschöpft sind. 2. Körperliche Strafe ist nie für ungenügende Leistungen oder Unaufmerksamkeit an sich zu verhängen, sondern hat sich nur auf die Fälle sittlicher Rohheit zu beschränken. 3. Die Züchtigung darf bei Kindern bis zu neun Jahren und bei Mädchen überhaupt nur mit einer Rute, bei größeren Knaben mit einer biegsamen Gerte ausgeführt werden; Mädchen dürfen nur auf den Rücken, Knaben auf den Rücken oder auf das Gesäß geschlagen werden. Die Strafgerte darf nie zugleich Zeigestab sein. 4. Der Lehrer darf nie im Zorne züchtigen. Die Rute sowohl als auch der Stock müssen im Schulschranke ver» schiessen sein, dürfen während des Unterrichts nicht sichtbar fein. 5. Alle anderen Arten körperlicher Züchtigung sollen vorkommenden Falls al« Ueberschreitungen des Züchtigungsrechtes betrachtet werden. 6. Wo diese Mittel nicht au«- rcichen, hat der Lehrer Anzeige bei der Ortsobrigkeit oder bei dem Ortsschulinspektor, wenn dieser am Orte wohnt, zu machen. 7. An allen mehrklasstgcn Schulen ist die Handhabung der Zucht, namentlich auch in Hinsicht der körperlichen Züchtigung, von Zeit zu Zeit zum Gegenstände der Beratung in der Lehrerkonferenz zu machen. ES ist Sache der Hauptlehrer, neu eintretende Lehrer mit den
erfahren hatte, bildeten sich zwei förmliche Kampflinien zwischen den streitenden Parteien. Als Verletzte und Beleidigte schob man auf der einen Seite Gisela, aus der anderen den Baron Curt vor, der Führer im Kampfe auf der Seite Nepomuck war der racheglühende Bankier Karl Nepomuck selbst, welcher vortrefflich sekundiert wurde von seinem Kassierer, dem braven Seyfried, und voran in der Kampfltnie der Swoboda's stand die Baroneß Swoboda, die Mutter des Barons Curt, während ihr Gemahl, der Baron Andreas und besten beide jüngeren Söhne als mehr oder weniger lebhafte Sekundanten in dem Familienstrette auftraten. DaS Drängen der Baroneß Swoboda und der tiefvcrletzte Standesstolz de« Barons hatte es auch dahin gebracht, daß von feiten der Familie Swoboda der Antrag auf Trennung der Ehe zuerst dem zuständigen Gerichte unterbreitet wurde, während Nepomuck es mit dieser Angelegenheit trotz der Bitten seiner Tochter und der Vor- . stellungen Seyfrieds nicht allzu eilig hatte. Da« Gericht konnte daher zunächst weiter gar nichts thun, al« den anderen Teil, die Baroneß Gisela, zu einem Verhöre, resp. Versöhnungstermine vorzuladen. Bei den Gerichten aller Länder wird bekanntlich nicht besonders rasch gearbeitet und wa« nun gerade Ehescheidungsangelegenheiten anbetrifft, so haben dieselben sich von seilen der Gerichte sich au« guten Gründen gar keiner Beeilung zu erfreuen, weil man hofft, daß der Einfluß der Verwandten oder die zurückgrkrhrte Besonnenheit oder Nachgiebigkeit in der Zwischenzeit den Ehczwist beilege, ehe das Gericht seine scharfe Hand wirklich in denselben mischt.
(Fortsetzung folgt)