des modernen Verkehrs erschließt. Die Schweiz bildet 1 nun nicht mehr die Grenzregion, sondern die Durchgangsregion deö deutsch - italienischen Verkehrs. Dieser Verkehr aber, und daö ist die fernere größere Bedeutung der Gotthardtbahn, wiro zu einem wichtigen Gliede des Weltverkehrs. Aus den Meeren, welche den Süden Asiens umspülen, wurden die Produkte Asiens in einer Zeit, die noch nicht lange hinter uns liegt, auf dem Seewege um Afrika oder sogar um das Kap Horn in die Häfen der Nordsee und dcS Mittelmeeres geführt. Seit der Vollendung des Suezkanals erreichen diese Waren auf einem weit kürzeren Wege das Mittelmeer. Aber ein Teil derselben und ebenso ein Teil der deutschen, nach Asien zu führenden Waren mußten immer noch die beschwerliche Reise durch das Mittelmeer und den die Westküste Europas umspülenden Teil deö atlantischen Ozeans machen, um so durch die Nordsee in die deutschen Häfen zu gelangen. Denn die Landwege, welche auS Deutschland an daS Mittelmeer führten, durchliefen französisches oder österreichisches Gebiet. Die Gotthardtbahn eröffnet den deutschen Waren einen direkten Weg an das östliche wie an daS westliche Mittelmeer und eröffnet zugleich den Waren des fernen Ostens, Südens und Westens, d. h. Asiens, Australiens und Afrikas, und für gewisse Jahreszeiten auch Amerikas, einen direkten Zugang zu Deut chland. Denn durch die Verbindung des Dampfes mit der Eisenstraße haben die Mittel des Landtransportes die Mittel der Schifffahrt in unserer Zeit an Raschheit überflügelt. So kann, wie eine Zeitung richtig bemerkt hat, die Gotthardtbahn das Mittelmeer wiederum zum Welthandels- und Weltkulturmeer machen, wie im Altertum und Mittelalter. In weit höherem Grade als im Mittelalter wird Deutschland, obwohl kein Grenzland deö Mittelmeeres, in der beginnenden Epoche in das große Verkehrszcntrum derselben hineinwirken und seinerseits die belebenden Wirkungen desselben empfangen. Die Bedingung ist nur, daß das deutsche Volk und Reich gedeihen, und dies liegt am deutschen Volke selbst. Denn nicht auf die mechanische Beherrschung der Natur und auf die immer größere Vervielfältigung der dazu geeigneten Mittel kommt eS an, wie eine selbstzufriedene Oberflächlichkeit uns zum Ueberdruß predigt. Das Gedeihen der Völker hängt vielmehr ab einmal von der Tüchtigkeit ihrer staatlichen Organisation, die Triumphe der Technik in den Dienst der nationalen Macht zu stellen und zur Anteilnahme an der sich ausbreitenden Weltherrschaft zu verwenden. Noch weit mehr hängt daS Gedeihen der Völker ab von der Stärke deS in ihnen durch das Christentums gepflegten Geistes, um bei dem Wachstum der materiellen Güter, welches die Technik herbeiführt, das sittliche Gleichgewicht in den einzelnen Persönlichkeiten, das gerechte Verhältnis zwischen allen Volksteilen zu bewahren. Daher ist cS ein glückliches Vorzeichen, daß die Herstellung der Gotihardt- bahn seit der entscheidenden Anregung im Jahre 1863 zum guten Teil ein Werk des Fernblicks und der Geschicklichkeit der deutschen StaatSkunst ist. Ehe die Mechanik ihr Werk beginnen konnte, mußte auch hier die Politik das Ihre thUn. ES handelte sich um das Zusammenwirken verschiedener Staaten, innerhalb deren innere und äußere Einflüsse das Unternehmen bekämpften. Politische Rivalität, merkantile Eifersucht, selbst lokale Gegensätze lehnten sich gegen die Vollendung auf. Alle diese Hindernisse mußte die Hand deS Staatsmanns überwinden, bevor die Mechanik ihre Hand anlegen und den verdienten Ruhm ernten konnte. Möge die Staatskunst ihren Lohn in der Aussicht auf segensreiche, langdauernde, immer cm Gehalt und Verbreitung zunehmende Früchte ihrer Arbeit für die drei bei dem Unternehmen vereinigten Völker und für drei Weltteile finden! — Die Pro». Korresp." zitiert ferner Stellen des Hirtenbriefes deö Osnabrücker Bischofs und sagt: Die öffentliche Meinung werde daraus eine Genug- thuung entnehmen, daß die Bemühungen der SiaatSregie- rung, mit der katholischen Kirche wieder in friedliche Beziehungen zu treten, nicht auf einen unfruchtbaren Boden gefallen sind. — Der Kaiser empfing heute Mittag l'/r Uhr im Beisein deS Kultusministers Herrn v. Goßler in feierlicher Audienz den Fürstbischof von Breslau, Herrn Dr. Herzog, welcher hierzu in einer königlichen Hofequipage au« dem „Hotel de Rome", wo er Aufenthalt genommen, abgeholt worden war. In gleicher Weife wurde Herr Herzog wieder dorthin zurückbeförrert. Eine Viertelstunde später empfing der Kaiser, ebenfalls im Beisein deS Herrn von Goßler, den Bi chof von Osnabrück, Herrn Dr. Höting. Vorher waren die Bischöfe vom Kronprinzen empfangen worden. Um 6 Uhr werden dieselben einer Einladung des Kultusministers von Goßler zum Diner Folge leisten und voraussichtlich auch noch den morgenden Tag in Berlin verweilen.
Breslau, 24. Mai. Der Weihbischof Gleich ist zum i Generalvikar ernannt worden. Der Fürstbischof veröffentlicht in der „Schlesischen Volkszeitung" eine Danksagung , für den ihm bereiteten festlichen Empfang.
Ausland.
Wie«, 24. Mai. DaS Herrenhaus lehnte bet Beratung der Novelle zur ReichSratS Wahlordnung in namentlicher Abstimmung mit 68 gegen 53 Stimmen den Antrag der Ausschuß-Minorität auf Uebergang zur Tagesordnung ab und ging in die Spezialdebatte ein.
I Paris, 24. Mai. Frcycinet ist wegen eines schmerz- i haften BackengeschwulsteS bettlägerig. Der heutige diplo- I malische Empfang wurde deshalb abbestellt. Nachrichten auS London zufolge sind die Beziehungen der Mächte zu •
einander hinsichtlich der egyptischen Angelegenheiten fortdauernd ausgezeichnete. England und Frankreich dürfen, falls die französisch-britische Flottendemonstration sich als unwirksam erweisen sollte, die Entscheidung über die Mittel zur Wiederherstellung der Ordnung und Sicherheit in Egypten den Mächten unterbreiten.
Loudo«, 24. Mai. (Unterhaus.) Bourke kündigt auf eine Anfrage MorganS, ob Dilke an seinen Mitteilungen auS der vorigen Woche festhalte, an, daß die Pforte die Maßregeln der Westmächte in Egypten billige, und hofft, Dilke werde dann gleichzeitig eine vollständige Mitteilung über die Lage machen. — Gladstone verurteilte heute in zum Teil leidenschaftlicher Rede, die wiederholt durch lauten Beifall unterbrochen wurde, auf daS schärfste Dillons Wei- gerung, die Gewaltsamkeiten zu verdammen, so lange die Regierung nicht die Exmission verdamme; Dillon verlange, daß die Regierung die Zwangsbill aufgebe, dann würde die Landliga auf legale Agitation ihre Aktion bastren; aber welches Recht habe irgend jemand, anzunehmen, daß die Landliga auf anderer Basis agieren dürfe? Gladstone wandte sich an das HauS mit dem Ersuchen, eS möge die Debatte nicht verlängern, da sonst das Zustandekommen der irischen Bill und anderer wichtiger Vorlagen (darunter die Pachtrückstandsbill) verhindert würde. Cowen bekämpft den Eintritt in die Spezialdebatte über die irische ZwangS- bill durch einen Antrag, welcher die Beschränkung des freien Ausdrucks der öffentlichen Meinung in Irland tadelt. Da» Haus vertagte sich nach vierstündiger Debatte. — DaS „Rcutersche Bureau" meldet auS Kairo, 23. Mai: Die Verhandlungen zwischen den Konsuln und dem Ministerium sind vollständig gescheitert. Die Minister beschlossen, die Vorschläge des französischen Konsuls Monge abzulehnen und die Verhandlungen nicht eher fortzusetzen, bis daS Geschwader abberufen sei. Nachmittags wurde ein Kriegs» rat abgehalten, welchem die höheren Offiziere beiwohnten. Es wurde die Vornahme aktiver militärischer Vorbereitungen beschlossen. — In diplomatischen Kreisen verlautet gerüchtweise, England und Frankreich hätten beschlossen, ein Ultimatum an Egypten zu stellen; Frankreich würde im Falle der Ablehnung desselben seine Einwendung gegen die Landung türkischer Truppen aufgeben. — Bei den großen Nennen zu Epsom um den Derbypreis siegte Shotover als erstes, Quickline al» zweites, Sachem als dritte« Pferd.
Petersburg, 24. Mai. Der „Regierungsanzeiger" veröffentlicht die vom Minister-Comito vereinbarten, vom Kaiser nnterm 15. Mai bestätigten vier Punkte hinsichtlich der interimistischen Vorschriften für die Juden, wonach erstens es den Juden verboten ist, von jetzt ab sich außerhalb von Städten und Dörfern niederzulassen, ausgenommen in den schon bestehenden Judenkolonieen; zweitens werden vorläufig alle Kauf- und Pachtabschlüsse mit Juden sistiert; drittens wird cS den Juden verboten, an Sonn- und Feiertagen, wo die christlichen Geschäfte geschlossen sind, Handel zu treiben; viertens sind die Punkte 1 und 3 nur in den Gouvernements anzuwenden, wo Juden ständig ansässig sind. — Der Generalstabsarzt der Flotte, Busch, uno der Beamte Andrejeff sind unter Ausstoßung auS ihrem Stande und unter Entziehung ihrer Dienstrechte, des Adels und ihrer Orden zur Verbannung nach Sibirien und zur Ansiedelung, ersterer zu Tomsk auf ein Jahr, letzterer zu Archangelsk auf vier Jahre, ferner der Beamte Parfenow zur Dienstentlassung und in eine Geldstrafe von 200 Rubeln verurteilt worden. Die Veröffentlichung deS Urteils in endgültiger Form findet am 1. Juni statt. — Der „Re- gierungSbote" gicbl auf einen Befehl deS Kaiser« bekannt, daß die Negierung fest entschloffcn sei, unablässig alle Gr- waltthätigkeiten an Personen und am Eigentum der Juden, welche unter dem Schutze der für alle Unterthanen giltigen Gesetze stehen, zu ahnden. Die Behörden werden angewiesen, unter persönlicher Verantwortlichkeit rechtzeitig Maßregeln zur Verhütung und Unterdrückung der Judenrxeffe zu ergreifen. Jegliche Fahrlässigkeit der Behörden wird durch Dienstentlassung bestraft werden.
Kairo, 24. Mai. DaS Ministerium setzt die militä- rischen Vorbereitungen fort. Nach Alexandrien sind 400, nach Danisette 200 Artilleristen geschickt und an der Küste eine Reihe TorpilloS gelegt worden. Alle egyptischen Offiziere von den Generalen ab wurden gestern in die Kaserne Abdtn beordert und veranlaßt, zu schwören, die Regierung gegen eine Intervention zu verteidigen. Dieselbe Verpflichtung sollte von den Beduinen -Schecks gefordert werden, diese aber lehnten jede Verbindlichkeit, sich der türkischen Intervention zu widersetzen, ab. Die Geschwader schlossen VerpflegungSkontrakte für drei Monate ab.
Hesse«-Rassa«.
Marbarg, 25. Mai. DaS „Marburger Tageblatt" kann nicht zu Ruhe kommen. Dasselbe hätte einfach sein Unrecht eingestehen sollen, daß eS giftige und unbegründete Schmähungen Berliner fortschrittlicher Politiker gegen die. höchsten Staatsmänner abgedruckt hat und zwar als seine eigenen Produkte. Für solche Tinge muß Strafe sein und wenn sie auch weh thut, so ist sie heilsam. ES freut uns deshalb, daß das Blatt heute Aussprüche des Fürsten BiSmarck wiedergiebt, und wir empfehlen ihm, statt der Berliner Schandartikel an der Spitze seine« Blattes öfters Reden und Aussprüche de« Reichskanzlers abzudruckcn und sind bereit, ihm damit auszuhelfen, wenn es daran Mangel haben sollte. Wir wollen uns mit dem „Tageblatt" über alle die Dinge nicht streiten, mit welchen es die Aufmerksamkeit seiner Leser von seiner That abzu- lenken versucht, auch die persönlichen Gehässigkeiten al«
natürliche Schmerzenöschrete des Gestraften betrachten. M wiederholen mit voller Zustimmung d e n Ausspruch >2 „Tageblatts": „A u f welcher Seite die pon tische V e rk om menh eit und das Streben tum zu suchen sind — daS wissen all, Leute, die die Personen und Verhältniss, seit 1848 — und fügen wir hinzu — seit 18 6 62, kennen, ohne jede Belehrung." Wenn bg« „Tageblatt" dieses Thema, wie cS andeutet, auSzuführe« gedenkt, so werden wir jederzeit genügenden (Stoff aus unserer Zeitung zur Disposition haben, um die nötig,» Illustrationen zu geben. Wir werden abwarten, was b»z „Marburger Tageblatt" auf diesem Gebiete zu leisten 2 denkt — im übrigen haben wir genug „deS grausam«! Spieles".
Marburg, 24. Mai. (Strafkammer.) Verhandelt wurden folgende Fälle: 1) Liborius Stumpf, Johg Stumpf, die Maurer Becker, Schraub, JohS. Emmerich die Holzhauer Conrad Schick, Sorg, Allweins, Maurer Wilh. Sorg, Peter Becker, Peter Peils und Franz Benner sämtlich von Mardorf, welche voriges Jahr als Holzhauer beschäftigt waren und abends beim Nachhausegehen Hvlz- abfälle mitgenommen haben, da dies ihnen gestattet sei» sollte. Auf erhobene Anklage wurden vom Amtsgericht sämtliche Angeklagte freigesprochen, wogegen die Amls- anwaltschaft appellierte, da jedem Holzhauer speziell bekannt gemacht wurde, daß das Mitnehmen des Abfallholzes bis zum Schluffe des Holzfchlags verboten sei. Acht von den damals freigesprochcnen sind heute erschienen, drei nicht. Die Aussagen der Forstschützen Schick und Rau sind sehr lückenhaft und scheint es danach, als ob sich der Unfug deö Holzmitnehmens in den Jahren 1880 und 1881 vierzehn Tage bis drei Wochen nach Beginn deö jemaligen HolzhauenS eingeschlichen habe, ohne daß die Forstschützen diesem energisch entgegengetreten seien. Weitere Zeugen deponieren, daß sowohl vor 1880 als nachher Abfallholz von den Holzhauern mitgenommen worden sei. Doch den Begriff „Abfall" zu definieren, vermag keiner der Forstschützen; warum dieselben aber nun plötzlich mit Anzeigen hervorgetreten, statt die mit Bürden Beladenen zur Abla,-e derselben anzuhalten, sondern ruhig gehen ließen, ja sie nach Aussage einiger Angeklagten veranlaßte, daö Holz klein zu hauen, ist unerklärlich. Daß die Bekanntmachung des Waldvorstandes, welche die Mitnahme des Holzeverbot, genügend bekannt gemacht wurde, wird auch nicht konstatiert, im Gegenteil hieß es 1881: „es bleibt beim Alten von 1880". Die Staatsanwaltschaft hält die Berufung der Amtsanwaltschaft, welche die Angeklagten wegen gemeinen Diebstahls und Unterschlagung bestraft wissen will, nur insofern aufrecht, als sie die Angeklagten wegen Holzdiebstahls bestraft sehen will; der Verteidiger, Herr Nechtsanwalt Dr. Schmidt, dagegen plädiert für wiederholte Freisprechung. Die Strafkammer nimmt Diebstahl an und verurteilt jeden der Angeklagten zu 2 Tagen Gefängnis und solidarischer Tragung der Kosten. — 2) Sattler Ludwig Werner von Gladenbach, wegen vorsätzlicher Mißhandlung deS 13jährigen Sohnes des Steuer- aufseher« Peters zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt, hat hiergegen appelliert und will den Jungen überhaupt nicht geschlagen haben, vielleicht sei dies sein Bruder Heinrich gewesen, über den wir vor 8 Tagen berichteten, und der ihm sehr ähnlich sehe, so daß eine Verwechselung möglich sei. Der geschlagene PetcrS, der infolge der Mißhandlung aus Mund und Nase blutete, hat den Angeklagten genau erkannt und dies auch den hinzukommenden Leuten erzählt und ergiebt die heutige Beweisaufnahme, da der Gerichtshof weitere Beweisanträge ablchnt, nichts zu gunsten de« Angeklagten. Die Strafkammer ermäßigt die Strafe aber auf 50 M. event. 7 Tage Haft und sämtliche Kosten. — 3) Ackermann Joh. Conr. Löwer von Haddamshausen hatte vor Jahr und Tag dem Handelsmann Simon Stern von Gladenbach ein paar Rindshäute verkauft, konnte aber auf keine Weise zu seinem Gelbe kommen, weshalb er ihn bei deffen Durchkommen in Haddamshausen anhielt und ihm den Lumpensack abnahm, auch ihn an der Brust faßte. Stern will das Geschäft als ehrlicher Mann mit dem Vater des Löwer gemacht haben und schildert den Vorfall in übertriebener Weise, giebt aber zu, die Häute bis jetzt noch nicht bezahlt zu haben, dem Löwer jun. jedoch will er nicht« schuldig gewesen sein. Im übrigen scheint Stern einer von den Handelsleuten zu sein, die den Bauern Kleinigkeiten wie Häute und Lumpen abkaufen, aber mit der Bezahlung jahrelang auf sich warten lassen und dann nur durch die schärfsten und nachdrücklich en Mittel dazu bewogen werden können. Selbst die Staatsanwaltschaft hält daö Vergehen de« Angeklagten als vom Kläger Stern stark übertrieben und beantragt eine Strafe von 3 Wochen Gefängnis, während der Verteidiger, Herr Referendar Keller, für eine Geldstrafe plädiert. Die Strafkammer erkennt auf 30 Mark Geld- event. 5 Tage Gefängnisstrafe.
— (Aus Goßfeldens (Kreis Marburg) Vorzeit.) Am 26. Mai 1282, also heute vor 600 Jahren, traten der Ritter Heinrich von Goßfelden, deffen Gattin Elisabeth und seine Mutter Jutta ihre Güter zu Goßfelden und Anzefahr dem deutschen Orden zur Kommende Marburg, Balley Hessen, zum Eigentum ab, nachdem die Aebtiffio Gertraud zu Altenburg ihre Besitzungen zu Goßfelden demselben bereits 9 Jahre früher verkauft hatte.
— sP e r s. - C h r.) Der RegierungS • Assessor von Negelein ist der Regierung zu Kaffel überwiesen worden. — Der AmtSgerichtSrat Wagner in Borken ist pensioniert. —