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Marburg, Mittwoch, 10. Mai 1882.
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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes sowie d.Annoncen-Bureaux von ®. 8. Daube u. Co. in
Bom Landtag.
Berlin, den 8. Mai.
Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Herreu- hauses steht zunächst die Beratung des Gesetzentwurfes, betreffend die Einsetzung von Bezirks - Elsenbahnräten und
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Besorgnis rechtfertigen, daß durch dieselben die Mißstände, die beseitigt werden sollten, nur noch vermehrt werden würden. Die Tendenz des Entwurfs sei die Etablierung der polizeilichen Allgewalt; und daß derselbe einen erheblichen politischen Hintergrund habe, sucht er an den Einzelheiten der Vorlage darzuthun.
Abg. v. Köller warnte davor, die Vorlage mit der Parteibrille zu betrachten. Der Entwurf bezwecke, Ordnung im gewerblichen Leben zu schaffen und die öffentliche Wohlfahrt zu fördern. Den Ausführungen früherer Redner gegenüber, führte er namentlich aus, daß auch in dem 8 33 der Gewerbe-Ordnung bereits gewiffe Anordnungen den Landesregierungen Vorbehalten seien, und daß auch daS Prinzip der „Zuverlässigkeit" jetzt nicht neu erscheine. Eine Reihe von Dingen müsse notwendig dem Ermessen der Fabrikanten überlassen bleiben, wenn man nicht das: fiat Justitia, pereat mundus! wolle. Das Hausiergewerbe beabsichtige er um so weniger zu beteiligen, als er dasselbe namentlich für tte ländliche Bevölkerung in den nördlichen Gegenden für durchaus unentbehrlich halte. Nur die unlauteren Elemente sollten, im Interesse dieses Gewerbes selbst auS demselben entfernt werden. Auch für die Handlungsreisenden hätten die Konservativen ein besseres Interesse, als die Linke! sie wollten eben beide Kategorien: Handlungsreisende und Hausierer, bestimmt scheiden. DaS Mitsichführen einer Legitimationskarte sei doch gewiß nicht als ein Uebelstand zu betrachten: müsse doch auch der Jäger einen Jagdschein bei sich führen. Der Redner widerlegte dann die irrtümliche Auffassung, welche verschiedene Redner über die den Kolportagehandcl mit Druckschriften betreffenden Bestimmungen geäußert hatten, und betonte schließlich, daß der Entwurf weit entfernt davon sei, die Gewcrbefreiheit der preußischen Polizei zu unterwerfen, sondern Ordnung zu schaffen.
Darauf wurde ein Schlußantrag angenommen und nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. LaSker, Sonnemann, Dr. Dohrn, Günther (Sachsen), v. Köller der Gesetzentwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Bei der ersten Beratung des Konsularvertrages mit Brasilien spricht der Abg. Kapp für die Vorlage, trotz der mancherlei Mängel, welcher seiner Meinung nach dem Vertrage anhastcn. Die Vorteile, welche derselbe bietet, seien überwiegend. Der Vertrag wird in erster und zweiter Lesung nach unerheblicher Debatte genehmigt. Nächste Sitzung morgen 11 Uhr: Zolltarif-Novelle.
Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.
Bei der Fortsetzung der ersten Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, erhielt zuerst der Abg. Günther (Sachsen) das Wort. Derselbe stellte sich im ganzen auf den Boden der Vorlage, welche das Prinzip der Gewerbefreiheit nicht verletze, sondern nur die nötige Ordnung in diesen Dingen schaffe. Im einzelnen wandte sich der Redner besonders gegen die Bemängelungen, welche der Abg. LaSker am Freitag gegen den Entwurf zum guten Teil deshalb vorgebracht habe, weil derselbe den Verhältnissen des praktischen Lebens zu fern stehe. Abg. Kayser (Freiberg) wendet sich den neulichen Ausführungen daS Abg. Dr. Hartmann gegenüber gegen die allgemeine Einführung der Arbeitsbücher; jedenfalls würde nach solcher Empfehlung der Arbeitsbücher dieser Abgeordnete in Zukunft keine sozialdemokratischen Stimmen wieder bekommen. Die sozialdemokratischen Mitglieder wären gegen die Vorlage im Allgemeinen deshalb, weil dieselbe dasselbe Gesicht trage, wie das Sozialistengesetz. Daß das Prinzip polizeilicher Willkür die ganze Vorlage durchdringe und die polizeiliche Konzession die Sittlichkeit nicht stärke, sucht er an den einzelnen Teilen des Entwurfs derselben darzuthun. Während überall die Gewerbefreiheit beschränkt werde, würde das Haustergewerbe allein insofern erweitert, als auch das Hausieren mit Schnaps gestattet werde. Die Vorlage solle dem Schwindel im Handel abhelfen, aber wenn man das wolle, möge man vor Allem den Börsenschwindel beseitigen. Dazu zeige man sich aber außer Stande. Wenn man die ErwerbSthätig- keit dem Einzelnen erschwere, mache man ihn zum Vaga- bonden und schließlich zum Verbrecher. Abgesehen von den sonstigen Fehlern deS Entwurfs, vermisse man jede statistische Unterlage. Nach alledem lehnen seine Freunde die Vorlage ab, weil sie eben nicht Freiheit und Ordnung, sondern lediglich polizeiliche Willkür schaffe.
Abg. Stephani betont, daß der Schwerpunkt der Beratungen dieser Vorlage, deren Natur nach in der Kommission liegen werde. Die Nationalliberalen würden dieselbe, die eine Reihe von verbesserungsbedürftigen Bestimmungen enthalte, nicht vom Parteistandpunkte beurteilen, sondern sich lediglich von praktischen Erwägungen leiten lassen, aber daran festhalten, daß das Gebiet der polizeilichen Willkür nicht weiter als nötig ausgedehnt und die für den Gewerbebetrieb durchaus erforderliche Rechtssicherheit nicht gestört werde. Im Besonderen ftndet er, daß bezüglich des Hausiergewerbes das polizeiliche Ermessen zu weit gehe; in anderen Punkten will er die Elastizität des polizeilichen Ermessens überhaupt beseitigen. Seine Freunde anerkennen also eine gewisse Revisionsbedürftigkeit der Gewerbeordnung, dieselbe müsse sich aber in den bezeichneten Grenzen halten.
Abg. Munckel führte dagegen eingehend auö, daß die Heilmittel, die in der Vorlage empfohlen würden, die
Die Hünengräber unweit -es Dorfes Münchhausen in Overhesseu.
In östlicher Richtung vom Dorfe Münchhausen (Amts Wetter) beginnt eine sich bis zum westlichen Fuße des Christenberges erstreckende, dermalen größtenteils mit Nadelholz bepflanzte Hochebene, jetzt „auf dem Hau", früher, nach Ausweis einer alten Forstkarte „der Klutzkopf" genannt, über welche vom Dorfe von Münchhausen ein Fahrweg uach dem Christenberge führt. Etwa 20 Schritte rechts von diesem Wege, wenn man Münchhausen her kommt, und etwa eine Viertelstunde vom westlichen Fuße deS Christenberges entfernt, befinden sich in einem mehrjährigen Kiefernbestande einige kleine Hügel, welche der VolkSmund als „Hünengräber" bezeichnet. ES sind dies 8—9 solcher Hügel, welche die sonstige Bodenfläche um etwa 6 bis 8 Fuß überragen. Zu Anfang der 1850er Jahre war die Bodenfläche, auf welcher sich jetzt da- vorerwähnte Nadelholz befindet, noch unbepflanzt und nur mit GraS und Heidekraut bedeckt. Man konnte damal« mit einem Blicke die sämtlichen Hügel übersehen und sich von deren Lage und Richtung genau überzeugen. Diese Hügel liegen ziem- stch in einer geraden Linie, in der Richtung von Osten nach Westen, find je etwa 20 Schritte von einander ent» !«rnt, haben eine kreisförmige Grundfläche von etwa 20 bis 30 Fuß Durchmesser, sind dermalen noch mit GraS und Heidekraut bewachsen sowie mit Kiefern bepflanzt und werden allgemein für sogenannte Hünengräber gehalten. Man trifft deren bekanntlich viele in Deutschland an. In neuerer Zeit sind zum Zwecke kulturgeschichtlicher Funde manche solcher Hügel geöffnet worden. Ein solches Ge- !chick hat auch zwei der vorerwähnten Hünengräber vor
Zeiträume ein Interesse für Eröffnung der Hünengräber schon in dem Maße vorhanden war, wie dies in neuerer Zeit in Hessen der Fall zu sein scheint, könnte bezweifelt werden, so daß hiernach die Annahme, als sei der bezeichnete Hügel schon früher einmal blosgelegt worden, hinfällig würde. Da die alten Germanen nur die Asche der verbrannten Leichname und auch einzelne, nicht völlig verbrannte Knochenteile in einem Gefäße — einer Urne — sammelten, dieses dann auf den flachen Erdboden stellten und mehrere Fuß hoch mit Erde bedeckten, wodurch Hügel entstanden, so ist eS selbstverständlich, daß die in dem anderen geöffneten Hügel 1 oder 2 Fuß über oer Grundfläche desselben vorgefundenen Knochen aus einer viel späteren Zeit herrühren, wo daS Verbrennen der Leichname nicht mehr stattfand. ES ist möglich, daß diese Knochen, wenn sie wirklich von einem Menschen herrühren, auf ein Verbrechen hindeuten, daS seiner Zeit hier stattgehabt, indem man den Leichnam deö Ermordeten in einen Hünenhügel vergraben hat, in der Annahme, daß dieser Hügel nicht geöffnet werden und sonach daS Verbrechen unentdeckt bleiben würde.
Wenn nun auch das Ergebnis der Eröffnung jener beiden Hügel den gehegten Erwartungen nicht entsprochen hat, so dürfte hieran- doch nicht folgen, daß die weitere Eröffnung eines oder mehrerer der erwähnten Hügel eben» wohl ungünstig ausfallen werde.
Eigentümlich erscheint es, daß die vorgedachten Hünengräber so ziemlich in einer geraden Richtung liegen, was man bei anderen Hünengräbern nicht antrifft. Ein haltbarer Grund hierfür läßt sich wohl nicht angeben.
Die Hünengräber gehören bekanntlich der grauen Vorzeit au und finden sich nur in Wäldern vor, die zugleich
Bom Reichstag.
Berlin, den 8. Mai.
Die (5.) Plenarsitzung des Reichstags wurde vom Präsidenten v. L e v e tz o w heute um halb 12 Uhr er- Jffnet. Zunächst richtete derselbe au da« HauS, während sich die Mitglieder von ihren Sitzen erhoben hatten, folgende Ansprache:
Ich habe dem hohen Hause von einem für Se. Majestät den Kaiser, für Allcrhöchstdefsen Hau«, für da« gesamte Vaterland gleich hoch erfreulichen Ereignisse Mitteilung zu machen. Sr. königl. Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen ist am Sonnabend den 6. Mai, abends 93/4 Uhr, ein Sohn geboren worden: dem Deutschen Reiche zum erstenmale ein Erbe. Möge er ein Erbe sein der Tugenden seiner Väter! Gottes Gnade hat über Kaiser und Reich wiederum sichtlich gewaltet. Ihr befehlen wir den neugeborenen Prinzen unb seine durchlauchtige Mutter. Was heute unsere Herzen freudig und hoffnungsvoll bewegt, daS sei dereinst ein Quell reichen Segens, ein Quell der Einheit und Einigkeit, der Freiheit, der Macht und deS Friedens für dos Vaterland, ein Quell der Furcht und des Schreckens für feine Feinde I — Ich mache dem Reichstage den Vorschlag, daß er fein Präsidium beauftragen möge, Ihren Majestäten dem Kaiser unb der Kaiserin, Ihren kaiserlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin und Sr. königl. Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen die ehrfurchtsvollsten Wünsche deS Reichstags in geeigneter Weise auszusprechen. (Pause.)
Ich vernehme keinen Widerspruch und nehme den Vorschlag als einstimmig beschlossen an. (Beifall.)
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung erhielten dann noch mehrere Mitglieder das Wort, um zu konstatieren, daß sie am Sonnabend beim Namensaufruf auch anwesend gewesen, aber—anö Versehen, wie der Präsident erklärt — in der Liste nicht aufgeführt sind (die Abgg. Freiherr von Stauffenberg, Freiherr v. Maltzahn-Gültz und v. Alten- Linden). Zugleich legte Abg. Mayer (Württemberg) die Gründe dar, welche sein, allerdings absichtliches Fernbleiben von dem Namensaufruf am Sonnabend veranlaßt hätten; er betont dabei, baß keineswegs Mangel an Re- spkkt vor diesem Hanse sür ihn bestimmend gewesen. Abg. Freiherr von Wöllwarth verwahrt sich dagegen, von anderen als sachlichen Gründen bei seinen Mitteilungen in der vorigen Sitzttng geleitet gewesen zu sein; einen Namen habe er überhaupt erst genannt, nachdem er von der Linken dazu provoziert sei.
Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag deö Abg. Frohme wegen Einstellung der gegen die Abgg. Liebknecht und Kräcker beziehungsweise beim Reichsgericht und beim Landgericht in Breslau schwebenden Strafverfahren. Der Antrag wird angenommen.
mehreren Jahren getroffen. Im Monat Juli 1879 hat nämlich der damalige Oberförster Klemme zu Wetter zwei dieser Hügel, und zwar solche, welche ziemlich der Mitte der ganzen Hügelreihe angehören, öffnen lassen. Zunächst wurde ein größerer Hügel in Angriff genommen, in welchem, im Mittelpunkte desselben sich rechtwinklich durchschneidcnde Gänge gegraben wurden. Es fanden sich hier, so ziemlich in der Mitte des Hügels, einige kleine Thonscherben in vereinzelter Lage vor, welche eine Zusammenstellung zu irgend einem Gefäße durchaus nicht zuließen. Mit Ueber- gehung des nach Westen hin zunächst liegenden ersten Hügels schritt man zur Eröffnung des daran sich reihenden zweiten Hügels in der Weise, daß die Südseite desselben beinahe ganz abgetragen wurde. Als man in eine Tiefe von 3 bi« 4 Fuß, vom Scheitelpunkte des Hügels ge- meffen, gelangt war, fand man im Sand steckend einzelne, nicht weit von einander liegende Knochen vor, welche an- scheinlich Beinknochen eines Menschen sind. Ein noch tieferes Graben und Abtragen deö Hügels blieb erfolglos, indem nur noch Sand ausgehoben wurde. Da beide Hügel nicht ganz bis zu der, die sonstige Bodenfläche erreichenden Tiefe blosgelegt worden sind, so wäre eS möglich, daß, wenn vielleicht noch ein Fuß tiefer gegraben worden, alsdann ein günstigeres Ergebnis erreicht worden wäre. Die Vorgefundenen Scherben unb Knochen wurden vom Oberförster Klemme in Verwahrung genommen.
Man könnte annehmen, daß der zuerst geöffnete Hügel bereit« schon früher einmal untersucht worden sei. ES müßte dies dann jedenfalls vor länger als 60 Jahren geschehen fein, denn von jetzt an 60 Jahre zurückgerechnet, ist keiner der vorbezeichneten Hügel geöffnet worden, wie die« eine zuverlässige Quelle bekundet. Ob aber vor diesem
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Dietrich u. Co. in aaltet und Hannover; Th. Ui» in Frankfurt a.M.; Lfenftem u. !Bögler tn Srantfurt a. M., Berlin,
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Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS Sonutagsblatt" durch die Expedition (R 0 ch'sche Buchdruckerei) bezogen 2*A Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 8 Mark 50 Pfg. (excl- Bestellgebühr.) — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet-
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