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Marburg, Mittwoch, 3. Mai 1882.

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Vom Landtag.

Berlin, den 1. Mai.

In der heutigen (15.) Plenarsitzung de« Herrenhauses, zu welcher sich die Mitglieder zahlreich eingefunden hatten, und welcher namentlich auch der von seiner Reise zurück- gekehrte Feldmarschall Graf Moltke beiwohnte während man auf der Tribüne des Abgeordnetenhäuser nur wenige Mitglieder desselben bemerkte und alle sonstigen Tribünen nur spärlich besetzt waren, ehrte da« Hau» zunächst daS Andenken des verstorbenen Mitgliedes Oberbürgermeisters a. D. Hasielbach in üblicher Weise.

Auf der Tagesordnung steht allein die kirchenpolitische Vorlage. Der Referent, Graf zu Lippe, beschränkte sich zunächst auf die Hervorhebung der beiden Modifikationen, welche der Entwurf in der Kommission dieses Hauses gegen­über den Beschlüssen deS anderen Haue« gefunden hat.

Während Frhr. von Durant de SönögaS die Zustimmung zu den Beschlüsien der Kommission in warmer Weise empfahl, becauerte Hr. Adam», der im übrigen auch den Wunsch nach Herbeiführung de» Friedens betont, daß die Vorlage aus dem Herrenhause, namentlich betreff« Begnadigungsrechts, wesentlich abgeschwächt hervorgegangen sei.

Graf v. B r ü h l sprach für die unveränderte Annahme der KommisstonSvorschläge, dabei betonend, daß in der Vorlage ein Anerkenntnis für die Unzuträglichkeit der Mai« gesetze liege. Andererseits widerstrebt Geh. Justiz Rat vr. D 0 ve dem Kompromiß, weil er nicht will, daß aus den Maigesetzen, die Mängel allerding« hätten, einzelne Steine herausgerisien würden, die nicht bloß die Fassade, sondern daS ganze Gebäude treffen würden, zum Schaden der preußischen Krone. DaS Zurückgehen der Regierung sei um so weniger zu billigen, al« auf der anderen Seite keine Konzefstonen gemacht würden. Ein fauler Frieden sei schlimmer, alö ein brennender Krieg. Die ganze Situation lasie erkennen, daß bei Annahme der Vorlage die Stellung der evangelischen Kirche noch immer mehr verschlechtert würde, wenn die Vorlage angenommen werden sollte.

Kultusminister v. Goßl e r wie« demgegenüber darauf hin, daß das Gesetz vom 14. Juli 1880 wohlthätig gewirkt habe, daß eine Verschiebung der Verhältnisie gegen früher eingetreten fei, und daß namentlich Art. 3 einen beachtens­werten Fortschritt enthalte. Mit Recht habe Herr Adam«

Der konservativen Partei des anderen Hauses gebühre aller Dank für das Zustandekommen der Vorlage.

Herr v. Kleist-Retzow weist auf da« Irrige der gefährlichen Doktrin des Herrn Dove und das Verderben hin, welches die Gesetzgebung der letzten zehn Jahre auch der evangelischen Kirche gebracht. Die Aufgaben der kon­servativen Regierung seien heute sehr groß. Diskretionaire Gewalten der Kirche gegenüber für immer feiert weder be­rechtigt noch möglich, indes nach Lage der Verhältnisie müßten sie zeitweise gewährt werden, um den Frieden an« zubahnen. Das Zusammengehen der Konservativen und deS CentrumS im Abgeordneten Hause sei hoch erfreulich, zumal erstere so in die Lage gekommen wären, noch über die Vorlage der Regierung hinauSzugehen, nachdem sie nicht, um ein Gesetz zu Stande zu bringen, zu dem Zu­sammengehen mit den Liberalen gezwungen gewesen. Eine Begnadigung eines Bischofs würde ein König von Preußen niemals eintreten lassen, wenn dadurch die Autorität deS Staates irgendwie gefährdet werden könnte. Dem an­deren Bedenken gegenüber, daß der Art. 4 beseitigt sei, wäre doch vor Allem zu erwägen, daß die Anzeigepflicht unverändert stehen bleibe. Er könne nur bitten, die Vor­lage unverändert anzunehmen.

Der Referent Graf zu Lippe konstatierte darauf am Schluß der Generaldebatte, daß dir Kommission die früheren kirchenpolitischen Gesetze nicht verurteilt habe; dieselben wären ja auch von diesem hohen Hause geneh­migt, wären von dem königlichen Staatsministerium vor­gelegt und von Sr. Majestät sanktioniert und tritt für die Kommissions-Anträge ein.

Artikel 1 wird ohne erhebliche Debatte und dem Vor­schläge der Kommission angenommen. Zu Artikel 2 be- antra t vr.B e feier die Streichung der Worte:seiner Diözese". Wenn diese Worte nicht gestrichen würden, so führe der Artikel zur Simonie. Hr. Adams ist für den An­trag. Der Justizminister erklärt, das Begnadigungs­recht werde durch die rorgeschlagene Fasiung nicht beschränkt, vielmehr nur festgestellt, daß die Begnadigung die Wieder­einsetzung zur Folge haben soll. UebrigenS wolle die Re­gierung auch hier nur die Mittel zur Erreichung des Friedens erwerben. Graf Brühl ist gegen den Antrag. Der Kultusminister bestreitet, daß die Regierung sich irgend etwas von ihren Rechten vergebe; sie streiche vor niemanden die Segel. Der Antrag Beseler wird abge­lehnt und Artikel 2 bei Namensaufruf mit 84 gegen 36 Stimmen angenommen. Hierauf vertagt sich das Haus aus morgen.

Das Abgeordnetenhaus setzte in seiner heutigen (57.) Sitzung zunächst die zweite Beratung des Gesetzentwurf«, betreffend die Hundesteuer fort. Die Beratung beginnt bei § 2, welcher lautet:Der Steuersatz der Hundesteuer beträgt: a) für Hunde, welche zur Bewachung, zum Ge-

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SzuKa at 1881

Unter falschem Rame«.

Aon Sllen Lucia.

(Fortsetzung)

Mensch, da» kann Dein Vater nicht mehr decken. Du wirst unrettbar kassiert!"

Hilf mir fort!" war da« Einzige, wa» ich ihm er­widerte.

Nicht ohne Wisien und Willen der Deinen!" und er drückte mir die Feder in die Hand. Ich sollte ihnen ein offene« Bekenntnis, zum wenigsten ein letzte« Lebewohl sagen.

Sein Bursche war ein zuverlässiger Mensch; er sollte mein Pferd nehmen und den Brief überbringen." Er selbst adressierte den Brief statt meiner.

Der Wohnort der Eltern war von meiner jetzigen Garnison nicht allzu fern, in gut zwei Stunden konnte der Bursche zurück sein; er mußte die Eltern noch treffen, ehe sie zur Ruhe gegangen.

ES war ein peinliche« Harren, bi« er wiederkehrte.

Uneröffnet brachte er den Brief zurück. ,Herr von Fürstenau sei über den vermutlichen Inhalt von anderer Seite schon unterrichtet.'

,Fort nun!' drängte ich. ,Du siehst, ich habe hier nichts mehr zu verlieren!'

ES war eine seltsame Nacht, die kein Ende nehmen wollte. Zollern kopierte die Liste meiner Schulden und Gläubizer; dann fuhr er mit mir nach meiner Wohnung, ordnete meine Papiere und packte meine Habseligkeiten zu­sammen. Ich saß wie ein Träumender dabei. Mein kleiner Hund, der mich stet» begleitet, lag still zu meinen Füßen.

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Kurt, Du hast den alten, geachteten Namen Deine« Vater« abgelegt, bringe den neuen zu Ehren. Gott sei mit Dir!"

Meinen Freund hatte er sich unterschrieben, und ein Freund ist er mir geblieben, obgleich er keine Kunde wieder von sich gab; seiner Bürgschaft hatte er mit keinem Worte gedacht. Ich fürchte, seine Gutmütigkeit hat ihm viel Un­annehmlichkeiten gebracht, denn seine Mutter hielt strenge« Regiment im Hause. Erst kürzlich hatte ich ein erfte« Lebenszeichen von ihm; er quittierte über bett Empfang einer ©elbfenbung, bie ich, um meine Schuld an ihn ab­zutragen, durch Vermittlung de« Konsulats an ihn gesandt. Nur seine Grüße fügte er bei und die besten Wünsche für mein Wohlergehen.

Wie hart ich gearbeitet, Miß Werner, um in langen Monden nur einen kleinen Teil jener Summen zu ersparen, die ich einst gedankenlos in wenig Stunden vergeudet, fragen Sie es mich nicht! Wie ich daS ganze Leben zu Anfang hier ertragen, ich weiß es nicht! Ich dachte mehr­mals ihm ein Ende zu setzen, denn ich hatte es erfahren: da« Leben ist der Güter höchstes nicht, der Hebel größtes ist die Schuld. Aber neue Schuld zur alten durfte ich nicht fügen. Ich fühlte; daß ich mein Geschick verdient hatte; und wer in bitterer Not dies einmal voll und ganz erkannt, der weiß, vaß es für ihn nichts giebt, al« Resignation. So verzichte ich auf alles, was da« Leben mir bisher gewährt. Dochzum Leben giebt es nur einen Weg", pflegte unsere alte Dörthe zu sagen,zum Tode gar viele".

(Fortsetzung folgt.)

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auf die große Bedeutung der vom Abgeorditetenhause be­seitigten Art. 4 und 5 der Vorlage hingewiesen, immerhin sei es aber für die weitere Entwickelung ein wesentlicher Gewinn, daß die Staatsregierung diesen bedeutsamen Be­weis der Selbstüberwindung geliefert habe. Die haupt­sächliche Bedeutung des Art. 2 liege auf politischem Gebiete. Jude» so lange es eine preußische Geschichte gegeben, hätten die hohenzollernschen Fürsten eS verstanden, auf diesem Gebiete denjenigen Weg zu wählen, der ihren Unterthanen zuträglich sei. Allen Einwendungen gegenüber, die in ihren Einzelheiten allerdings berechtigt fein möchten, müßte man doch dazu kommen, die Vorlage auch in ihrer rudi­mentären Gestalt mit den von der Kommission beantragten Aenderungen anzunehmen, zumal eine derartige Vorlage ihrer Natur nach vollständig niemanden befriedigen könne.

Fürst Ferdinand Radziwill nahm aus Aeuße- rungen deS Geh. Rat Dove Veranlassung, die polnischen Geistlichen in Schutz zu nehmen. Geh. Rat Dove ent­gegnete indc«, daß Fürst Radziwill ihn mißverstanden; er habe im Gegenteil die polnischen Geistlichen in Schutz ge­nommen. Darauf suchte Graf von Bnin-BninSki ausführlich darzuthun, daß die anklagenden Ausführungen de« Herrn Kultusminister« int Abgeordnetenhaufe betreff« des polnischen Agitation nicht den Thatsachen entsprechen.

Graf von Schulenbur g-Beetzend orf wies auf die im Gefolge deS Kulturkampfes für bie lutherische Kirche ergangenen verhängnißvolleu Gesetze (Schulanfsichts- gesetz, ZivIlstanbSgesctz rc.) hin. Aber trotz aller Bedenken stimme er für bie Vorlage mit bett beibett von ber Kom­mission beantragten Aenderungen. Er seinerseits könne ge­wiß nicht d.r zu großen Konnivenz gegen daS andere HauS beschuldigt werden, aber es sei ohne Zweifel, daß, wenn dem Komproniß jetzt nicht zugestimmt würde, die ganze Vorlage überhaupt nicht zu Stande käme. Er bitte daher um unveränderte Annahme. Abg. Freiherr Senf ft v. Pilsach will die Vorlage annehmen, weil sie immerhin zum Frieden führen könne.

Frhr. v. Landsberg erklärt, jeder Vorlage gern zustimmen zu wollen, welche den bestehenden Notständen der katholischen Bevölkerung abzuhelfen im Stande sind, und die nicht mit ber gewissenhaften katholischen lieber, zengnng im Widerspruch stehe. Habe man bisher dem allgemeinen Prinzip der diskretionairen Gewalten wider­sprechen müssen, so erkenne er doch gern in der Vorlage den ersten, stets maßgebenden Schritt zum Frieden. § 1 ber Vorlage sei beShalb unverfänglich, weil er die der Staatsregierung durch Gesetz zustehende Gewalt lediglich auf ein bestimmtes Gebiet beschränke, und weil er den Wunsch der Regierung nach Frieden deutlich hcrvortreten laste. Von einemTriumphe" ter Kirche über den Staat könne gar nicht die Rede sein; die Annahme deS § 2 na­mentlich werde die Autori fit des Staats bei den katholischen Unterthanen, statt zu erschüttern, nur heben und befestigen.

So verging die Nacht. Am frühen Morgen begleitete mich Zollern zum Bahnhofe; wir beide, er und ich, in schlichter Ziviltracht, als schämten wir un«, daß jemand uns erkennen möge. ES hatte keine Not, wir begegneten niemandem; nur der Hund kam mir nachgelaufen. Wir hatten Mühe, ihn zurückznjagen.

In das Coups hinein reichte mir Zollern nebst feiner wohlgefüllten Börse die Adrcste eines Hamburger Gasthause«; dort sollte ich warten, bis das nächste Auswandererschiff abginge. Unter der Adresse eine« Mr. Fürst versprach er mir zu schreiben.

Miß Werner, hier ist der Brief. Ich habe ihn seither bei mir getragen:

,Kurt! Ich habe in Deinem Namen und Auftrage alle Schritte gethan, um in Gnaden Deinen Abschied zu erlangen und die Ehre Eures alten Namen« auch im Regi- mente zu retten.

.Deinen Vater habe ich in Person aufgesucht, nochmal« Deinen Brief zu überbringen und auch bei ihm Dir ein Vermittler zu werden! Der ehrenfeste alte Herr 1 Kurt, ich fürchte, Du stehst ihn nicht wieder. Der Schlag hat ihn. zu tief getroffen. Von anderer Seit war ihm zu unver­mittelt die Kunde geworden. Deinen Brief wollte er auch jetzt nicht lesen. Die Wechsel aber soll ich für ihn ein­fordern; er will versuchen, alle« zu decken; nur fürchte ich mit ihm, daß eS kaum gelingen mag.

Deine Mutter habe ich nicht gesehen, sie lag an einem Augenleiden schwer darnieder. Die alte Dörthe schlug mir unter Thräuen ab, ihr von Deinem Bries zu sagen. Wir dürfen der gnädigen Frau deS Junkers Namen nicht ein­mal nennen; sie fagt, sie habe keinen Sohn mehr.