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Marburg, Dienstag, 2. Mai 1882
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«„•eigen nimmt entgegen: uje Expedition d.Blatte-, lowie d.Ännoncen-Bureaux « Td- Dietrich u. Co- in dafle( und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; fiaafenftein u. Vogler in $rOntfurt a. M., Berlin, pelzig, Köln rc.; Rudolf Messe in Berlin, Frankfurt a. UL rc.
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Antwort
des Herrn Minister für die Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius auf die Interpellation des Abgeordneten Herrn Justizrat Dr. @r’imm (s. vorige Nr.): Meine Herren, ich habe zunächst die Abwesenheit des Herrn Justizministers, in dessen Ressort die beiden ersten Punkte der Interpellation liegen würden, zu entschuldigen; derselbe ist durch anderweitige dringende Dienstgeschäste verhindert, hier zu erscheinen, und hat mir die Beantwortung dieser beiden Punkte überlassen.
WaS die erste Nummer der Interpellation betrifft, so würde eine durchgreifende Maßregel zur Abhilfe sehr erhebliche Schwierigkeiten bieten, und eS kann zweifelhaft sein, ob nicht die dadurch hervorgerufenen Nachteile größer sein würden, als wie die erreichbaren Vorteile. Ein äußeres Merkmal für diejenigen Eintragungen, welche im Sinne des Herrn Interpellanten nicht mehr gültig sind, nicht mehr in Wirksamkeit bestehen, von denjenigen Eintragungen, die noch wirksam sind, existiert überhaupt nicht, und man würde also mit einer durchgreifenden Maßregel möglicherweise dazu kommen, daß man eine Reihe von berechtigten Eintragungen beseitigte, daß man die wohlerworbenen Rechte von Hypothekengläubigern und Nealberechtigten beeinträchtigte. Daß eine solche Maßregel nicht zu der erstrebten Verstärkung des Realkredits dienen würde, liegt auf der flachen Hand. Dagegen kann ich meinerfeit» und feiten- des Herrn Justlzministers zusagen, daß all das, was im VerordnungSwcge geschehen kann, um den hervorgetretenen Ucbelständen zu begegnen, sicher in Erwägung gezogen werden soll und dann auch seiner Zeit das Erforderliche geschehen wird. Inzwischen ist hinzuweisen auf daS Aufgebotsverfahren, auf das ja auch der Herr Interpellant schon hingewiesen hat. Da« Aufgebotsverfahren giebt jedem Grundbesitzer die Möglichkeit, erloschene Belastungen, die noch auf feinem Grundstück eingetragen sind, zu beseitigen. Wenn darauf hingewiesen ist, daß da« Aufgebot-verfahren mit erheblichen Kosten verbunden ist, fo darf andererseits bemerkt werden, daß durch die Vereinigung von mehreren derartigen Aufgeboten eine wesentliche Vereinfachung und wesentliche Kostenersparnis möglich ist; und es würde vielleicht eine in dieser Richtung sich bewegende Verordnung
seitens des Herrn Justizministers geeignet sein, diesen Beschwerden eine Abhilfe zu verschaffen.
Was die zweite Nummer der Interpellation betrifft, so werden die hier hervorgehobenen Uebelstände seitens der Staatsregierung als vorhanven größtenteils anerkannt und ebenso wird anerkannt, daß zu ihrer Beseitigung ein gesetzgeberischer Akt erforderlich ist. Ein Gesetzentwurf, der diese Frage regeln soll, befindet sich bereits in Ausarbeitung und er wird mit der Beschleunigung, die die vorbereitenden Stadien gestatten, fertig gestellt werden und dann an die gesetzgebenden Faktoren gelangen. ES würde also eine Abhilfe der in diesem Punkte hervorgehobenen Uebelstände in verhältnismäßig kurzer Zeit in Aussicht zu stellen sein.
WaS endlich die unter Nr. 3 hervorgehobenen Uebel- ftände betrifft, welche sich in der Ausführung des Gesetzes vom 26. Juni 1875, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher bei Auseinandersetzungen vor Bestätigung deS Rezesses im Regierungsbezirk Kassel ergeben haben, so sind die hier hervorgetretenen Uebelstände der Königlichen Staatsregierung bekannt und sie haben bereit« zu der eingehendsten Erörterung geführt.
Die Untersuchung in bezug hierauf hatte sich wesentlich darauf zu richten, ob die hervorgetretenen Uebelstände nicht bedingt sind durch die Fassung deS Gesetzes von 1875 oder ob sie hervorgerufen sind durch eine unzweckmäßige oder unzutreffende Ausführung seitens der Provinzialbehörden. Diese letztere Erwägung lag um so näher, als es einigermaßen anffällig erscheint, daß in dem Gebiete der übrigen Generalkommissionen, wo dasselbe Gesetz gilt, Uebelstände der bcregten Art bisher überhaupt nicht oder wenistenS nicht in dem Maße, wie c« im Regiernngöbezirk Kassel der Fall gewesen, hervorgetreten sind. Vielmehr haben die anderen Kommissionen sich gegen eine Aenderung deS Gesetzes von 1875 erklärt. Freilich sind die im Kasseler Bezirk hervorgetretenen Uebelstände sehr bedeutend, wie ich meinerseits anerkenne. Sie werden dadurch gesteigert, daß eine so außerordentliche Anzahl von Auseinandersetzungen im dortigen Bezirk im Gange ist, daß schon dadurch die abschließenden Arbeiten, die Rezeßbestätigungen, eine ganz notwendige Verzögerung erleiden in höherem Maße, als das in den Bezirken der älteren Generalkommisstonen der Fall ist.
Ich würde also meinerseits in bezug hierauf zu erklären haben, daß die Erörterung über die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßregeln in weitere Erwägung gezogen und mit möglichster Beschleunigung zu einem Abschluß geführt werden wird. Soweit wie Abhilfe im Verordnungswege möglich ist, sind bereits die nötigen Anordnungen geschehen. Ich kann meinerseits nur erklären, daß, wenn die Königliche StaatSregierung die Uebcrzeugung gewinnt, daß wir mit Verordnungen nicht auskommen, sie dann den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten jedenfalls bereit ist.
Bom Landtag.
Berlin, den 29. April.
Da« Abgeordnetenhaus beschäftigte sich in seiner heutigen (56.) Plenarsitzung zunächst mit dem Berichte der Rechnungskommission, betreffend die Ueberstcht von den Staatseinnahmen und Ausgaben für das Jahr vom 1. April 1880/81. Die Debatte bewegte sich zunächst um den von der Rechnungskommission vorgeschlagenen Antrag, die königliche Staatsregierung aufzufordern, in der nächsten Session einen Gesetzentwurf, betreffend die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staates (Etatsgesetz) dem Landtage zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorzulegen. Abg Frhr. v. Minnigerode bekämpfte diesen Antrag, weil die Ausführung desselben nicht so rasch thunlich sei. DieAbgg.Virchow und Kieschke hielten den Antrag sowohl berechtigt als notwendig; letzterer Abgeordnete ist allerdings geneigt, die Worte „in nächster Session" durch „baldigst" zu ersetzen. Der Herr Finanzminister betonte, daß er die Vorlegung eines Comp- tabilitätsgesetzeö lediglich .in Aussicht stellen könne. Die Angelegenheit müsse gleichzeitig mit dem Reiche geregelt werden; die sehr schwierigen Verhandlungen wären auch seit langem eingeleitet. In jedem Falle müsse aber bei dem Komptabilitätsgesctze daS Begnadigungsrecht der Krone vollständig intakt bleiben. Abg. Dr. Virchow erklärte schließlich, daß auch er nichts dagegen habe, wenn ein weiterer Termin gesetzt werde, nur müsse der Finanzminister mit Ernst an die Sache gehen. Abg.Frhr. v.Minnigerode hob hervor, daß auch die Konservativen daS Bedürfnis des qu. Gesetzes vollständig anerkennen, aber bei ict Komplikation der Verhältnisse und dem Zusammenhänge mit dem Reiche sei auch die unbestimmte Fassung „baldigst" nicht geeignet, die Bedenken gegen den Antrag zu beseitigen. Der letztere wurde indes — mit schwacher Majorität — angenommen.
Ein anderer Punkt längerer Diskussion war die im Kapitel 67, Titel 12, Diäten, Reise- und VersetzungSkosteN erscheinende Etatsüberschreitung von 5537 M. Dieselbe ist durch die Zahlung von Reisekosten und Diäten an Mitglieder des durch die Verordnung vom 17. November 1880 errichteten Volkswirtschaftsrats entstanden. Die Kommission glaubt, daß die Staatsregierung bona fide gehandelt und beantragt die Genehmigung. Abg. Di richtet beantragt dagegen die Genehmigung zu versagen. Nach längerer Debatte über die konstitutionelle Bedeutung dieser Ueberschreitung, an welcher sich der Unterstaatssekretär v. Möller, die Abgg.Windthorst, Frhr. V.Minntge- robe, Büchtemann, Kieschke, v. Bennigsen beteiligen, tritt das HauS dem Anträge der Kommission bei; die Etatsüberschreitung wird genehmigt. (Dieses Votum involviert allerdings keine Genehmigung der Institution des VolkSwirtschaftsratS an sich.)
Unter falschem Kamen.
Bon Ellen Lucia.
(Fortsetzung)
„Die Zeiten waren schlecht, der Pächter hatte seinen vollen Verpflichtungen schon lange nicht mehr nachkommen können. Ein Bankinstitut nach dem anderen, dem der Vater frühere Ersparnisse anvertraut, hatte sich zahlungsunfähig erklärt. Dazu die schlechten Jahre, die es dem Pächter unmöglich machten, die Pachtung zu halten; so blieb endlich kein Ausweg, als das Gut zu verkaufen, um deS Sohnes Schulden zu decken.
„Weit unter dem Werte ging eS fort. Die Mutter litt schwer darunter; mehr noch der Vater. Er war auf dem Gute geboren und erzogen, wie sein Vater vor ihm. Den letzten Sommer noch, ehe e« zum Herbste In fremde Hände überging, wollten die Eltern dort verleben.
„Auf des Vaters Betreiben, wie ich mir einredete, war ich von der Garde zur Linie versetzt. Ich grollte ob der Demütigung, die mir geworden, und vermied, den Eltern zu begegnen. Der Vater war oftmals in der Stadt, er fand cs schwer, seine T iSpofltionen zu treffen, um den bescheidenen Rest deS einst so grosten Vermögen« sicher unterzubringen. Und eS lag ihm daran; auch er fühlte stch plötzlich alt geworden und mochte mit Sorge an der Tochter Zukunft denken.
„Als ich das letztemal zur Abfahrt rüstete, — der Vater hatte gewünscht, daß ich vor der Uebergabe deS Gutes noch einmal hinauskäme, — rief er mich in sein Zimmer. Verschiedene Wertpapiere lagen vor ihm au«ge- breitet. Er deutete auf sie hin: „Du hast Dein Erbteil doppelt und dreifach empfangen. Dies hier ist Deiner
Schwester Anteil; zu ihrer Mitgift war eS bestimme, wenn sie einst ihre Wahl getroffen; jetzt ist es daS Letzte, was ihr bleibt. Sorge dafür, daß eS nicht angetastet werde I Richte Dich ein mit den monatlichen Zuschüssen, die ich ich Dir zugesagt habe. Noch einmal bitte ich Dich: Halte HauS!"
„Ich sah den alten Maun an; mir war eS plötzlich, als würde er mir die Warnung nicht oft mehr zurufen können, und verlegen wandte ich mich ab.
„Du hast mir die volle Wahrheit gesagt, Kurt?" fragte er mich noch in der Thüre. „Du hast jetzt keine Verpflichtungen mehr?"
„Ich hatte e« nicht. Aus feiger Scham hatte ich eine bedeutende Summe verschwiegen, die ich bei großer Sparsamkeit selbst hoffte abzahlen zu können. Ein guter Freund, ein Lieutenant von Zollern, hatte vielleicht mit Zuziehung seines Vaters darüber für mich gutgesagt. Ich wußte, er würde mich nicht darum drängen. Er war mir von Kind auf befreundet gewesen und hatte mich oft gewarnt; nur hörte ich solche Warnungen nicht gern, und überdies war er so entsetzlich solid; waS wußte er von den Bedürfnissen, an die ich mich gewöhnt? — Dennoch ging ich zu Zollern und bat ihn, die Bürgschaft zu erneuern, wenn die Frist — und der Termin war nahe — abgelaufen.
„ES bedurfte meiner vollen Beredsamkeit, ihn zu bewegen. Er zürnte mit mir, daß ich dem Vater die Wahrheit verschwiegen, und im Aerger ging ich fort.
„Trotz aller guten Vorsätze bedurfte ich der Zerstreuung. Ein Mensch, der mit stch selber unzufrieden ist, ist ungern allein, zumal, wenn sich zu dem eigenen Tadel noch der anderer gesellt.
„Ich suchte eifriger denn je die Kameraden auf, die
gleich mir ein lustige« Leben liebten. Wir hatten öfter schon ein Spielchen gemacht; bisweilen war mir wohl daS Glück hold gewesen, warum nicht auch jetzt, wo ich seiner so sehr bedurfte?
„WaS soll ich eS Ihnen sagen, Miß Werner, wie wir einen Abend, eine Woche, eine zweite spielten, ganz im Geheimen, denn eS war ein verbotenes hohes Spiel. Je mehr daS Glück mich verließ, je eifriger ward ich, ihm nachzujagen.
„Mir wirbelte eS dunkel vor den Augen, wenn ich auf dem Heimwege am frühen Morgen der mancherlei Wechsel gedachte, für deren baldige Einlösung ich mein Ehrenwort verpfändet hatte; oft waren eS nur einfache Visitenkarten, auf denen ich mit eigener Hand die schuldige Summe und den Namen des Gläubigers verzeichnet. Ich schalt mich darum, daß ich so meinen und also auch de« Vater- ehrlichen Namen in aller Mund gebracht, denn Wechsel und Karten liefen von Hand zu Hand; wieder aber tröstete ich mich, daß ich damit nichts Andere« gethan habe, al- tausend Andere vor mir.
„Wie ein Trunkener taumelte ich eine- Abend« heim. Die Kameraden selber hatten nur zögernd noch meine Anweisungen genommen, dann sie endlich zurückgewiesen. Wie im Traume ging ich durch die Straßen. In Zollern- Wohnung sah ich Licht. Er sah mir erschrocken in da- verstörte Gesicht, als ich so plötzlich vor ihn hintrat. Ohne ein Wort nahm er mir daS Notizbuch aus der Hand, in dem ich Schuld auf Schuld verzeichnet hatte, und daneben die Daten, wann sie zu zahlen waren. Er überschlug die Summen und berechnete sie wieder und wieder, al« könne er seinen Augen nicht trauen." (Fortsetzung folgt.)