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Nr 77.

ZNarSurg, Freitag, 31. März 1882

xvil Jahrgang

Anzeigen nimmt entgegen: bie Expedition d. Blattes, sowie d.jlnnon^n-Bureaux v. Th. Dietrich u. Co. in -affel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a-M.; Haasenstein u- Bögler in Frankfurt a. !Dt., Berlin, Leipzig, Köln rc.; Rudolf Moffe in Berlin, Frank­furt a. M. rc-

MMW jritimg.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux von G 8. Daube u. C«. in Frankfurt a.M;J8gersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Invalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

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Marburg, den 18. März 1882.

Die Ex-ed. d. Oberh. Zeitung.

Bom Landtag.

Berlin, 29." März.

In der heutigen (44.) Plenarsitzung deS Abgeord­netenhauses machte der Präsident v. Köller zu­nächst die Mitteilung von dem am 26. d. M. erfolgten Ableben deS Abg. Ziegler (Hanau), welcher dem Abgeord­netenhause seit 1870 als Mitglied für den 14. Kasseler Wahlkreis angehört hat. DaS HauS erhob sich in üblicher Weise zu Ehren deS Verstorbenen. Derselbe gehörte der nationalliberalen Fraktion an.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Lesung deS Gesetzentwurfs, betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten. S 1, welcher das Prinzip der Beitragspflicht ausspricht, führt zugleich in 4 Nummern diejenigen Kategorien von Beamten auf, denen die Verpflichtung der Beitragspflicht nicht obliegt. Abg. B ö d i k e r beantragt in einer weiteren Nr. 5, auch die römisch - katholischen Geistlichen von der BeitragSpflicht auszunehmen; der Antrag wird indes nach längerer Dis­kussion abgelehnt.

8 3 lautet nach der von der Kommission unveränderten NegierungSvorlage: „Die Witwen- und Waisengeldbeiträge betragen jährlich 3 Prozent deS pensionsfähigm Dienstein- kommens, des WartcgeldeS oder der Pension mit der Maß­gabe, daß der die Jahressumme von 9000 M. de« pen­sionsfähigen Diensteinkommcns oder WartegeldeS und von 5000 M. der Pension übersteigende Betrag nicht beitrags­pflichtig ist." Der Abg. Frhr. v. Fürth begründet dem entgegen folgenden Antrag: „Die Witwen- und Waisen- gelebeiträge betragen, wenn das pensionsfähige Dienstein« kommen das Wartegcld oder die Pension die Summe von 3000 M. nicht erreicht, jährlich zwei Prozent deS Betrages

jenes Einkommens des Wartegeldes oder der Pension, in anderen Fällen drei Prozent." Der Unterschied dieseS Amendements von dem 8 3 der Vorlage liegt auf der Hand. Der Finanz Minister bittet, bei der Vorlage stehen zu bleiben und betont namentlich, daß die volle Kongruenz mit den reichögesetzlichcn Bestimmungen für Preußen notwendig sei. Nach weiterer Debatte wird der Antrag deS Abg. Frhrn. v. Fürth auch abgelehnt und die Regierungsvorlage unverändert angenommen.

Längere Diskussion knüpfte sich an den § 21. Nach der Regierungsvorlage sollen gewisse Vorschriften deS dänischen Pensionsgesetzes, des kurhesstschen Staatsdienst- gesetzt, deS Staatsdiener-Edikts für Hohenzollcrn-Sigma- ringen und der Dienstpragmatik für Hohenzollern-Hechingen, für die nach diesem Gesetze Berechtigten außer Kraft treten. Die Kommission beantragt dagegen, daß die qu. Vorschriften nur für die Hinterbliebenen derjenigen Beamten außer Kraft treten sollen, welche auf gründ des § 23, Absatz 1 dieses Gesetzes aus der Landesanstalt, der sie seither ange- hörten, auSscheidcn. Der Finanzminister warnt dringend vor Annahme des Kommissionsantrages, da der­selbe zu vielen Unzuträglichkeiten gegenüber den Reichsbe­amten führen mufft; das fiskalische Interesse sei für die Staatsregierung durchaus nicht bestimmend. ES dürfe nur kein doppeltes Recht geschaffen werden. Für den Kommissionsantrag traten dagegen die Abgg. Oetker, Kräh, Grimm mit warmen Worten ein. Derselbe wird demnächst mit großer Majorität angenommen.

8 24 bestimmt nach der Vorlage, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes auf die Lehrer an den höheren und niederen UnterrichtSanstalten der Unterrichtsverwaltung mit Aus­nahme der technischen Hochschulen nicht anwendbar sein sollen. Die Kommission hat, wie s. Z. mitgeteilt, diesen $ 21 gestrichen, mit anderen Worten auch die qu. Lehrer in dieses Gesetz einbezogen. Der Finanzmini st er konstatiert, daß die Regierung bei ihrer Vorlage lediglich von der Absicht geleitet gewesen sei, gleichzeitig für die Relikten der Kommunallehrer eine gesetzliche Regelung herbeizuführen. Wenn der § 24 gestrichen bleibe, fallen die Staatslehrer alsbald unter daS Gesetz; wegen der Kommunallehrer bleiben dann weitere Schritte Vorbehalten. Der 8 24 fällt dem Anträge der Kommission gemäß durch Beschluß deS Hauses fort.

Nach § 25 tritt das Gesetz mit dem 1. Juli in Kraft. Der Abg. Günther (Fraustadt) beantragt folgendes Amendement: „Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkün­digung in Kraft, jedoch soll die Entrichtung der Witwcn- und Waisengeldbeiträge, sowie die Zahlung deS Witwen- und Waisengeldes nach Maßgabe dieses Gesetzes erst vom 1. Juli 1882 ab ihren Anfang nehmen." Der Antrag wird indes mit Rücksicht auf die wohlwollenden Erklärungen deS Herrn Finanz Ministers zurückgezogen.

Das Haus nimmt demnächst folgende von der Kom­mission vorgeschlagene Resolution an:

die königliche Staatsregierung zu ersuchen

1) daS Gesetz, sobald die Finanzlage es erlaubt, auch auf die Lehrer an den höheren Lehranstalten auszudehnen, welche als mittelbare Beamte nicht von demselben berührt werden,

2) den Hinterbliebenen der im Dienste getöteten oder verwundeten und infolge der Verwundung gestorbenen Staatsbeamten außer dem Witwen- und Waisengelde Unter­stützungen bis zu der Höhr zu gewähren, daß die materielle Lage der Hinterbliebenen nicht verschlechtert werde gegen­über derjenigen, in welcher sie sich befunden hätten, wenn ihr verstorbener Ernährer das Durchschnittsalter der Be­amtenkategorie erreicht hätte.

ES folgte die Beratung des Antrages der Fortschritts­partei, der eine Abänderung des § 2 der Verordnung vom 2. März 1868, — welche lautet: „Aus der in Beschlag genommenen Objekten und deren Revenüen sind, mit Aus­schluß der Rechnungslegung an den König Georg, die Kosten der Beschlagnahme und der Verwaltung, sowie der Maßregeln zur Ueberwachung und Ab­wehr der gegen Preußen gerichteten Unter­nehmungen des Königs Georg und seiner Agenten zu bestreiten. Verbleibende Neberschüsiesind dem VermögenSbestande zuzuführen" — dahin bez'.eckt, daß die Zurücknahme derjenigen Vollmacht erfolge, wchche in den oben gesperrt gedruckten Worten enthalten ist.

Ueber diesen Antrag beantragt nun Abg. v. B e n n i g s e n:

In der Erwartung,

daß in nicht zu ferner Zeit die politischen Verhält­nisse eine Aufhebung der königlichen Verordnung vom 2. März 1868, betreffend die Beschlagnahme deS Ver­mögens des Königs Georg, gestatten werden, und in der Erwägung,

daß bis zu diesem Zeitpunkte eine Aenderung der gedachten Verordnung in einzelnen Punkten nicht ange­messen erscheint, •

in der Zwischenzeit aber die Verantwortlichkeit für die Verwaltung deS fequestrierten Vermögens und für die Verwendung der Revenüen desselben der Königlichen Staatsregierung zu überlassen ist, zur Tagesordnung überzugehen.

Zunächst begründete Abg. Dirichlet als Antrag­steller den fortschrittlichen Antrag durch einen geschichtlichen Rückblick auf die Geschichte der Beschlagnahme, welche letz­tere als ein Akt der Notwehr von nur vorübergehender Dauer auch von den Befürwortern der Maßregel be­zeichnet sei. Inzwischen sei der Grund der Verwendung des Fonds so gut wie gänzlich in Fortfall gekommen; der jetzige Antrag solle eine präparatorische Maßregel sein, um

Unter falschem Namen.

Von Ellen Lucia.

(Fortsetzung.)

Ihren Arm in den seinen gelegt, führt er sie den Gästen zu. Seine Gemahlin erwidert nur flüchtig die ehr­furchtsvolle Verbeugung und wendet, mit leichter Dulder­miene, sich wieder dem Profeffor zu, dem sie zum end­losesten Male irgend ein neues Stadium ihres imaginären Nervenleidens eingehend schildert.

„Ah, Herr Professor Winter, Siel" begrüßt ihn der Hausherr: „Hier, mein einstiger Schützling, — wenn ich Fräulein von Fürstenau jetzt noch so nennen darf. — An der jungen Dame dürften Sie Ihre Kunst vergeblich ver« suchen," flüstert er wohlgelaunt, „sie kennt wider Nerven- noch sonst irgendwelche sentimentale Damenleiden; — Nicht, Annchen?"

Der Profeffor verneigt sich bereitwillig vor dem neuen Gaste: eö ist ihm nicht unlieb, da« ermüdende Gespräch mit seiner Gönnerin unterbrochen zu sehen. Fräulein von Fürstenau stutzt sichtlich vor dem fragend auf sie gerichteten Blicke.

„Wie solch ein Doktor die Menschen gleich durchschauen möchte!" lacht der Oberst, sich mit ihr neuen Gästen zu- wendend. „Oder kennt Ihr einander schon? Ist kein Wunder, die Herren Dok.oren kennen ja die halbe Welt!"

Die Reihe der Vorstellungen geht ihren ruhigen Lauf. Ueberall hat der Oberst für Fräulein von Fürstenau ein erklärendes oder freundlich einführendes Wort. Man sieht es, er läßt die junge Dame ungern von feiner Seite.

Der Profeffor hat sich, sobald als irgend thunlich, dem Sohne de« Hauses zugesellt. „Glaubte ich an Doppel-

gängerei, Herr von Zollern, hier müßte ich glauben, am lichten Tage einen Doppelgänger vor mir zu sehen!"

„Ein geziemendes Bekenntnis für einen Mann der alles sezierenden Wissenschaft!" lacht Zollern. „Wissen Sie, Professor, was der Bolksmund sagt: eö bringe Unglück, vom doppelten Gesicht geneckt zu werden! — Wer kann wissen, welcher Kobold Sie eben jetzt geneckt!"

„Ein Kobold? — Nein! dazu war die junge Dame zu ernst! Ich habe über alles Mögliche wiederholt und eingehend mit ihr gesprochen, sie wiederholt gesehen —*

„Und was weiter, Doktorchen? ich kenne Sie kaum wieder!"

„Ich mich selber nicht! Mich wundert« nur, daß Sie die Dame bei Fräulein Eckard nicht selber schon getroffen haben."

„Welche Dame? Bei unserer kleinen Eva? Wer von unseren heutigen Gästen dürfte sich ihrer Gunst erfreuen?"

„Ja, es scheint in der Thal ein Rätsel! Und doch — Fräulein von Fürstenau —"

„Die Freundin meiner Schwester? Sie ist erst seit Kurzem hierher übergestedelt; zum ersten Male also heute unser Gast."

„Und bei Ihrem Vater in beneidenswerter Gunst, wie ich sehe."

„Eine Gunst, deren Sie bei näherer Bekanntschaft sich bald genug auch bei Ihnen erfreuen dürfte. Darf ich Sie bei ihr einführen?"

«Ihr Herr Vater hat zuvor schon die Güte gehabt, mich vorzustellen."

„Desto besser, Fräulein von Fürstenau dürfte sich fast noch fremd fühlen in unserem Kreise."

„Fräulein von Fürstenau ?! Bei Fräulein Eckard wurde die Dame mir als Engländerin vorgestellt."

„Nicht übel! Bei Euch gelehrten Herren werden die Erscheinungen selbst nach Nationalitäten klassifiziert! —*

„Aber, bester Zollern, Sie müssen die Dame selber schon gesehen haben, — jetzt entsinne ich mich genau, — wir sahen Sie, eS war in der Weihnachtszeit; im Schlitten des CommerzienrateS."

„Wohl möglich! — Aber wenn Sie eine Dame int Schlitten jene« Herrn gesehen, so kann ich Ihnen die Ver­sicherung geben, daß es allein unsere kleine Eva gewesen sein kann."

Der Professor schüttelnd verneinend den Kopf.

„Aha, so wird Ihre entschwundene Miß die Fräulein Werner, eine Freundin unserer kleinen Eva gewesen fein, die als Lehrerin nach England oder Amerika übergestedelt ist —"

„Als ob ich Fräulein Werner nicht zur Genüge bei Fräulein Eckard getroffen, um sie nicht mit jener Miß zu verwechseln! Nein bester Zollern, durch Sie wird mir keine Aufklärung!"

„Wer sich ihr selber verschließt, darf sie von Anderen nicht erwarten."

«Ich hoffe, Sie beunruhigen des Papas Schützling nicht persönlich mit ihrer Geisterseherei."

„Ihr Doktoren wäret es imstande! Was kümmern Euch die Menschen und ihre Ruhe, wenn Ihr nur Studien machen könnt!"

Isidore hat sich zu ihnen gesellt, dem Bruder einen Auftrag von der Mama zu übermitteln.

(Fortsetzung folgt.;