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Marburg, SgnnerMag, 9. März 1882

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Abg. Fritzen spncyi sur Äuejcgiuy orv jwni» u IU von dem Gesetze, da dasselbe für denselben nicht Paffe, raer W Abg. Frhr. v. Wendt befürwortet daS baldige

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im Plenum beseitigen. Die Regierung verdiene Dank für das Eindringen dieser Vorlage.

Abg. Fritzen spricht für Ausschluß deS Kreises ReeS

garten, denn dieser soll ohne viel künstlichen Blumen­schmuck nur eine mannigfaltige durch Kunst veredelte und bereicherte Landschaft darstellen. Die Idee, welche meist einem solchen in der Natur ausgeführten Landschaftsbild zu gründe liegt, ist ein womöglich von Waffer belebter Wiesengrund, eingerahmt von sanften Hügeln und malerischen Pflanzungen, welche schöne Durchsichten auf die Umgebung oder auf weitere Schöpfungen im Garten gewähren, z. B. auf FelSpartieen, Schluchten, angcmeffene Bauten, Wasserfälle rc.

Das Lustgehölz, die öffentliche Anlage oder öffentliche Promenade ist zwar wegen mangelnder Einfriedigung dem Begriff Garten nicht mehr ganz ent­sprechend, ist aber für die Bevölkerung einer Stadt, be­sonders wenn dieselbe so eng und winkelig ist, wie Mar­burg, von zu hohem Wert und Bedeutung, als daß sie hier übergangen werden dürfte, nur muß eine öffentliche An­lage, ein so wundervolles Lustgehölz, wie z. B. unser Götzen­hain, auch einen direkten, behaglich breiten und wohl ein­gehegten Zugang von der Stadtseite her haben, und wenn derselbe mit den größien Opfern des Einzelnen wie der Gesamtheit erobert werden müßte. Dmn bei dieser Anlage treffen alle Haupterforderniffe eines öffentlichen Lustgehölze« zusammen, nemlich unmittelbare Nähe vom Mittelpunkt der Stadt, köstliche Waldesfrische, behaglicher Aufenthalt auf der breiten Hauptterraffe für Kind und Kegel, wunder­volle Durchsichten, die zum Teil noch weiter zu eröffnen sind, Schutz vor rauhen Winden, verlockende Umgebung zum Weiterwandern u. s. w.

(Schluß folgt.)

Abg. Frhr. v. Wendt befürwortet da« baldige Zu­standekommen des Gesetzes im Interesse der Provinz West­falen. Die Regierung verdiene den vollen Dank dafür, daß sie, abgesehen von wenigen Aenderungen in der Fassung, den Entwurf ganz nach den Beschlüssen deö Provtnzial« LandtagS dem Herrenhause vorgelegt habe. Borzuziehen wäre allerdings der Schorlemersche Entwurf gewesen, in- deffen hätte man sich auch mit dem Minderen gern begnügt, da auch damit gute Erfolge unzweifelhaft seien. Der viel angegriffene § 17 sei durchaus zu billigen und vom Pro­vinziallandtage ausreichend motiviert, event. biete § 21 die Handhabe, sich gegen die Unzuträglichkeiten deS $ 17 zu schützen. Die Aenderungen deS Herrenhauses seien im all­gemeinen als Verbesserungen des Entwürfe« anzusehen. Er bitte demnach, die zweite Beratung im Plenum vorzunehmen, und die Vorlage unverändert anzunehmen.

Nische Regierung und daS italienische Volk. Im übrigen führt er aus, daß das, was hier erreicht werden follte, allein auf dem Wege der inneren Gesetzgebung erstrebt werden müsse. Außerdem könnten geschickte Agenten mit der Kurie von Fall zu Fall verhandeln.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum hielt der Vor­rednern zunächst entgegen, daß sie die Rede deS Fürsten Reichskanzler in der Reichstagssitzung vom 5. Dezember 1874 in dem Schlußsätze unterdrückt, wo derselbe von der Wiedereinrichtung der Gesandtschaft gesprochen. Demnächst führte er aus, welche Gründe seinerzeit zur Abberufung der Gesandtschaft geführt, und welche völkerrechtiche Stellung der Papst thatsächlich auch heute noch in der Diplomatie einnehme. Wenn dieser Posten auch früher auf dem ReichS-Etat gestanden habe, so gehöre er doch richtiger in den preußischen, da eS Sache der Partikularstaaten sei, ihre kirchlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen. Wie die italienische Negierung durch die neue Gesandtschaft verletzt werden könne, sei vollständig unerfindlich, zumal wenn man sich die Bestimmungen des Garantiegesetzes vergegenwärtige. Mit der kirchlichen Vorlage hätte an sich die Position gar nichts zu thun. Es käme nur darauf an, die früheren diplomatischen Beziehungen jetzt unter anderen Verhältnissen wieder anzuknüpfen und so den allgemeinen Wünschen in Deutschland zur Anbahnung deS Friedens entgegenzu­kommen.

Abg. Dr. Virchow vermißt die Gründe für die feit 1874 eingetretene Willensänderung des Reichskanzlers; dasBedürfnis" des Fürsten Bismarck könne die Gründe für die Volksvertretung doch nicht ersetzen. Die Bemerkung deS Vorredners, daß er, der fortschrittliche Führer, auf dem Gebiet der auswärtigen Politik mit wenig Glück operiert, sucht er durch Vorführung thatsächlicher Momente zu wider­legen. Der Reichskanzler verlange diesen Gesandten zur weiteren Durchführung seiner Kampfespolitik, in welcher er nicht weiter folgen wolle. Diese 90000 Mark könne man zu anderen nützlichen Dingen, seinetwegen auch für katholische Mitbürger verwenden.

Abg. Dr. Windthorst hätte gewünscht, daß man nach der diplomatischen knappen Erklärung des Herrn Kommiffars alsbald zur Abstimmung geschritten wäre. Die Absicht der Regierung, die diplomatischen Beziehungen mit Rom herzustellen, begrüßt er gern als einen Beweis der friedlichen Gesinnung der gegenwärtigen Regierung der katholischen Bevölkerung gegenüber; wenn auch die Ge­sandtschaft wesentlich dem Staate als solchem zu gute komme. Ohne die Gründe für die Abberufung deS Ge­sandten beim vorigen Papste gelten zu lassen, ist er erfreut, daß man die diplomatischen Beziehungen jetzt wieder auf­nimmt. Am richtigsten wäre es gewesen, nun auch wieder einen deutschen Gesandten zu entsenden. Er hofft indeß, daß sich die Dinge dahin entwickeln werden; es habe ja

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b. BlatteS, sowie d.Annoncen-Bureaux von G L. Daube u. Co. in Frankfurt a. M.; Jägcrsche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendanl in Berlin; W. ThieneS in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.

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vom Landtag.

Berlin, 6. März.

Qn der heutigen (28.) Plenarsitzung de« Abgeord­netenhauses trat dasselbe zunächst ein in die erste "Beratung des Entwurf« einer Landgüterordnung für die Provinz Westfalen und die Kreise ReeS, Esten (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mülheim a. Ruhr.

Abg. U h l e n d o r f f spricht sich gegen den Entwurf aus, namentlich weil derselbe eine ungerechtfertigte Bevor- ruaung des Anerben und Benachteiligung der anderen Kinder enthalte. Die Mängel des Gesetzentwurfs steht er deshalb besonders im § 17. (Grundsätze, nach welchem die Taxe fefhuft eilen.)

Abg. Grumbrecht teilt zwar die Bedenken gegen dm § 17 gleichfalls, ist aber im übrigen für den Gesetz­entwurf, der allerdings große Erfolge nicht haben, aber auch Nachteile nicht mit sich bringen werde. Er beantragt die Ucberweisung an eine besondere Kommisston, um die Bedenken deS $ 17 und einiger anderer Paragraphen zu

Die Bedeutung des Gartenbaues und seine Ent­wickelung in Marbnrg.

Vortrag, gehalten im (Sartenbau-Berein von M. Zeller.

(Fortsetzung.)

Als bildende oder schöne Gartenkunst tritt der Garten­bau in seinem edelsten Gewand und idealsten Streben auf, und ist die schaffende Kraft, welche einer größeren oder kleineren Bodenfläche eine bestimmte, Sinn und Gemüt er­hebende Form und Ausschmückung giebt. Durch sie wird im Garten das landschaftlich Schöne au« der großen freien Natur in edler, gereinigter Form zusammengefaßt zu einem malerischen, reizvollen, bei aller Abwechslung dennoch ein­heitlichen Landschaftsbild. Zugleich soll der Garten Schutz gewähren gegen alles Feindselige, Aergerliche, Unschöne, er soll durch den vertrauten Umgang mit der Natur und ihrem Pflanzenschmuck den Lebensgenuß erhöhen, und durch bie innere Harmonie seiner Anlage und Bepflanzung etwas von dem Frieden und der wonnigen Ruhe des Paradieses in die vom Kampf deS Lebens oft verstimmte und zerstreute Menschenbrust zurückzaubern. DtcS ist da- höchste und idealste Ziel der Gartenkunst, welches sie den andern bil­denden Künsten ebenbürtig an die Seite stellt. Wer die meisterhaften Schöpfungen eine« Skell oder Lennö, ich nenne nur den kleinen Marly - Garten an der Friedenskirche bei Potsdam, gesehen und gründlich genosten hat, wird sich de- paradiesischen Zaubers wohl erinnern, den solche Anlagen auf daS Gemüt ausüben.

Sie sind die höchste Blüte der Gartenkunst, aber sie bieten keinen Ertrag, ihr Zweck ist nur daS Schöne, man sucht in ihnen vergeblich nach Nutzen und Frucht. Da aber da- Nützliche deö Leben- Gmndlage bildet, so betrachten

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Landwirtschaftlicher Minister Dr. Lucius konstatiert, daß der Entwurf den Wünschen der Beteiligten soweit ent­gegenkomme, wie überhaupt einem solchen Entwürfe möglich, daß derselbe auch im Grunde allseitig sympathisch ausgenommen sei. Die BedürfniSfrage sei nicht zu be­zweifeln; daß der S 17 den Anerben zu fehr begünstige, sei nicht zuzugeben. Einige Begünstigung desselben sei aller­dings notwendig, daS verlange eben der Zweck des Gesetzes. Wenn die Bewohner des Kreises ReeS den Gesetzentwurf für sich nicht anwendbar hielten, brauchten sie einfach davon keinen Gebrauch machen. DaS Gesetz gebe eben nur die Fakultät seiner Anwendung. Er bitte das HauS, die Vor­lage nach den Beschlüssen deö Herrenhauses anzunehmen.

Die Debatte wird darauf geschloffen; die kommiffarische Beratung abgelehnt; die zweite Beratung wird daher im Plenum stattfinden.

ES folgte die Beratung deS Etats des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten.

UnterstaatSsekretär Dr. Busch sprach das Bedauern des Herrn Reichskanzler- au«, durch Unwohlsein verhindert zu sein, den heutigen Verhandlungen persönlich beizuwohnen. Im übrigen empfahl er mit wenigen Worten die Annahme der neuen Position von 90 000 M. für die Gesandtschaft in Rom.

Abg. Dr. Weber beantragte die Nichtbewilligung. Seine (nationalltberalen) Freunde stünden noch ganz auf dem Standpunkte, den der Herr Reichskanzler am 5. Okt. 1874 eingenommen. Die auswärtigen Angelegenheiten seien Sache des Reiches; in diesen würden sie den Reichskanzler nach wie vor unterstützen. Bei dieser Mission handle eS sich aber um eine Frage der inneren Politik. Sie wollten auch mit der Bewilligung dieser Position nicht den Glau­ben aufkommen laffen, daß sie die neueste Kirchenpolitik billigten.

Abg. Stengel legte namen- seiner freikonservativen Parteigenoffen dar, daß sie diese Summe bewilligten, weil sie es für ein Mittel zum Frieden ansehen, wenn eine Ge­sandtschaft in Rom wieder hergestellt werde. Den Papst betrachten auch sie nicht als einen fremden Souverain, aber auch nicht für einen auswärtigen Italiener, der uns nichts angche. Daß die Gesandtschaft eine preußische sein sollte, werde dadurch gerechtfertigt, daß eS sich wesentlich um Dinge handle, die Sache der Einzelstaaten sei.

Abg. Dr. Virchow führte auS, daß der Reichskanzler im Gegensätze zu 1874 jetzt die Gesandtschaft in Rom nur deshalb für nötig halte, weil die innere Entwicklung zu einem modus vivendi geführt habe. Ein spezifisch preu­ßischer Gesandter beim Papste müsse den Eindruck machen, daß Deutschland wieder etwas auSeinandergehe. Wenn einmal eine Vertretung beim Papste notwendig sei, könne sie nur eine deutsche sein. Mitbestimmend für ihn in seiner ablehnenden Haltung sei auch die Rücksicht auf die italie- wir bei Einteilung der Gärten zuerst die Nutzgärten, dann diejenigen Gärten, wo daS Schöne mit dem Nützlichen ver­bunden ist, und zuletzt die malerischen Lust- und Landschaft«- Gärten.

1. Nutzgärten sind: Die Gemüsegärten, Obst­gärten und AnzuchtSgärten. Zu letzteren ge­hören die Baumschule, der Handels-Garten, der landwirtschaftliche Versuch Sgarten und der Pflanzrngarten zu wiffenschaftlichem Zweck resp. botanische Garten, welcher vermöge Anlage und Mannigfaltigkeit in den Lustgarten übergehen« kann, und von den älteren Botanikern gern Paradies genannt wurde.

2. Uebergänge zum Lustgarten sind: Der verzierte Gemüse-, Obst- und GraS-Garteu, ferner der Hau «garten, wo daS Nützliche mit dem Schönen harmonisch verbunden ist, daher er unsere besondere Auf­merksamkeit verdient, denn vermöge seiner Anlage und Ein­richtungen bietet er neben dem Genuß der Bewegung in einer schönen Natur und der Beschäftigung mit der Pflanzen- und Blumen-Welt die Bequemlichkeiten einer in das Freie verlegten Wohnung. Einen dritten Uebergang vom Nutz- garten zum Lustgarten bildet der landschaftliche Obstgarten, dessen Bäume und Sträucher meist aus Obstarten, aber in natürlicher, malerischer Gruppierung bald al« Hain, bald in losen Gruppen und Beeten ange­pflanztlustig anzusehen und gut zu effen", eine Art Paradies - Garten bilden. Wo eS irgend angeht, ist die Anlage dieser Art von Obstgärten sehr zu empfehlen.

3. Reine Lustgärten sind der Blumen- und Park- garten, welcher, reich mit Blumenbeetm versehen, mehr Kunst und Pflege verrät, al« der reine Landschaft«.

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,iaen nimmt entgegen: Mpebition b. Blaues. ^ied.Ännoncen-Bureaux L ib- Dietrich u. Co- in und Hannover; Th.

Eaafenftein u. Vogler in Gurt a. M-, Berlin, ß, Köln rc.; Rudolf D in Berlin, Frank- ; furt a. Dl. rc.

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fltWn auzunehmeu; eine kommiffarische Beratung werde nicht ttstellei n6tifl fein; einzelne Mängel des Entwurf« ließen sich auch

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' | Abg. vom Heede hat zwar prinzipielle Bedenken gegen den Entwurf nicht, da derselbe im Gegensatz zu dem v. Schorlcmerschen Entwurf für diese Form der Vererbung einen Zwang nicht ausspreche, der auch dem Freiheitsgefühle der westfälischen Grundbesitzer widerspreche; er hat indes ^roc Bedenken gegen verschiedene Einzelbestimmungen deS Gesetzes, W die er des Näheren darlegt. DaS Bedürfnis für eine Wtis f^che Vorlage erkennt der Redner an.

Karrtß Abg. Meyerzu Selhaufen bittet die Vorlage

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