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Marburg, Mittwoch, 1. März 1882

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aber auch die Entscheidung zwischen politischem Gesetz und Finanzgesetz. Der Finanzmtnister habe ferner die nur mittelbare Belastung der qu. Vorlagen für das Ein­bringen im Herrenhausc geltend gemacht; thatsächlich handle eS sich aber um eine durchaus un mittelbare, gar nicht geringe Belastung der Finanzen. Das Einbringen des Pensionsgesetzes im Herrcnhause stehe jedenfalls im Wider­spruch mit der bisherigen Tradition und dem Kompromiß von 1850. Alle die Präzedcntien, die für daS jetzige Ver­fahren angeführt seien, beträfen ganz anders geartete Ma­terien, als die gegenwärtigen Gesetzentwürfe, welche einen wesentlichen Einfluß auf die Gestaltung der Etats hätten, und bei denen eS sich, wie im vorliegenden Falle, recht eigentlich um Geldfragen handle, gehörten gewiß vor das Abgeordnetenhaus. Redner ist nach Lage der Verhältnisse jetzt damit einverstanden, daß der zweite Teil seines An­trages ebenfalls von der Kommission beraten werde, welche mit der materiellen Beratung der Vorlage werde betraut werden.

Finanzminister Bitter nimmt mit Befriedigung von der Erklärung Akt, die der Vorredner im Eingänge seiner Rede abgegeben hatte. Vonpolitischem" Gesetz habe er im Herrenhause nicht gesprochen, sondern nur hervorgehobcn, daß politische Erwägungen zur Einbringung der Vorlage be­stimmend gewesen. Die vom Vorredner angezogene Allerhöchste Botschaft von 1850 bilde neuerdings die Grundlage für die Verfassung, enthalte aber auch nichts Anderes, als was in der Verfassung stehe. Wissenschaftlich sei der Begriff Finanzgesetz" nirgends bestimmt. Man müsse also den Begriff sich auS dem Art. 62 konstruieren. Nach Ansicht der Regierung hätte kein verfassungsmäßiger Grund vor­gelegen, diese beiden Vorlagen zuerst beim Abgeordnetcn- hause einzubringen. Die Vorlagen wären wesentlich des­halb beim Herrenhause cingebracht, um den alten Klagen desselben abzuhelfen, daß dasselbe im Anfänge der Session zu wenig beschäftigt werde. Der Schwerpunkt der Vor­lagen liege nicht sowohl in ihrer finanziellen Tragweite, als vielmehr in allgemeineren Verhältnissen und der Dienst- pragmalik der Beamten. Der Herr Minister bezeichnete die hauptsächlichsten G-sicktspunkte nach letzrerer Richtung und gab anheim, auch die staatsrechtliche Seite der Frage noch in der Kommission weiter zu crörlern.

Abg. Francke stellt den Antrag, die beiden Gesetz­entwürfe nebst dem Anträge Virchow einer besonderen Kommiisivn von 21 Mitglieb.rn zu überweisen. Die Ge­schielte und die Finanzwissenschafk, sowie die Termirolo ie gäben keine sichere Definition des BegriffesFwanzgesetz", er empfehle daher eine kommissarische Beratung.

Abg. von Seydewitz wünsckt die Privilegien des Hauses zu wahren und künftigen Konflikten mit der Re­gierung oder mit dem anderen Hause vorzubeugcn Die vorliegenden Ges.tze st im OrganisationogJetz.-, nicht Finanz-

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Beiden genähert und ihre Hank auf F-äui.in v. Fürstenaus Arm gelegt,welch eine belebte Unterhaltung! Riebt war, Miß Anybody ist des Deutschen hinreichend mächtig?" Sie streift mit neckendem Blick den Professor und führt ihren scheuen Gast zu Clara Werner, von der Mißchen sich nach einigen herzlichen Worten zu verabschieden eilt. Es drängt sie, unbemerkt hinaus- und heimzukommen.

Nicht war, Mißchen, der Abend war so furchtbar nicht?" scherzt diese, während sie ihr daS Geleit gicbt.

Nein, ich danke Fräulein Eckard einen froheren Abend, als ich ihn seit lange genoffen habe. Nur dieser zweckloser Namensumtausch?"

Ein harmloser Scherz"

Um besten Folgen ich mich dennoch sorgen könnte."

So geben Sie doch Ihr Inkognito auf und geben den Grund an, der sie dazu bewogen hat."

Den Grund? um alle« in der Welt nicht."

Fräulein v. Fürstenau ist mit schnellen Schritten zum Vorzimmer hinauSgeeilt.Lebewohl sage ich Ihnen nicht; ich sage Ihnen nur auf Wiedersehen!" grüßt sie zu Clara Werner zurück, die ihr schnell nachschaut; dann den Kopf zurückwerfend, als wollte sie alle trüb n Gedanken von sich scheuchen, kehrt Fräulein Werner zur Gesellschaft zurück, wo Eva Eckard und der Komiker in lustigen Scherzen sich überbieten, und der Commerzienrat in Galanterien uner­schöpflich scheint.

Die alte Dörthe harrt draußen der jungen Herrin. Die gnädige Frau schläft ruhig und fest; so hat sie leise sich fortgeschlichen, ihr Fräulein Anning soll den weiten Weg nicht allein machen. Auch der Profestor ist ihr ge- folgt. Als ob feine Begleitung sich von selber verstände, schreitet er neben ihr her. Unter Dörthe'S Schutz ist seine Nähe

Deutsches Reich.

** Berlin, 27. Febr. Es wird mit Recht bezweifelt, daß dem Volkswirtschaftsrat nur Grundzüge deS Tabaks- Monopols vorgelegt werden sollen; in der That wird, wie ich höre, in dieser Beziehung bereits ein vollständiger Ge­setzentwurf vorgelegt werden. Auch in bezug auf die Ab­änderung dpr Gewerbeordnung, nämlich für den Gewerbe­betrieb' im Umherziehcn (Hausiergewerbe) handelt cs sich um einen wirklichen Gesetzentwurf, wogegen in betreff des Hilfskastenwesens und der Unfallversicherung allerdings nur die Grunrzüge der künftigen Gesetzgebung beraten werden können. Ferner soll der Volkswirtschaftsrat sich auch dar­über äußern, ob ein neues Gesetz über die Ausstellung der Staatsschulken-Verschreibungen auf bestimmte Namen oppor­tun wäre; endlich soll nicht, wie angenommen wurde, die ganze SubhastationSordnung, sondern es sollen nur einzelne Fragen zu derselben den Volkswirtschaftsrat beschäftigen. Daß auch eine Vorlage wegen der Milchkontrolle und Ab­änderung des Viehseuchen-Gesetzes zur Beratung gelangen werden, ist bereits miigcteilt. Zum Antrag Knebel, be­treffend die Untersuchung der bäuerlichen Zustände im Nheinlande, glaube ich zu wisten, daß die Regierung eine entgegenkommende Stellung einnimmt. ES wird sich zu­nächst wohl um kommissarische Beratungen der betreffenden Ministerien handeln. Jedenfalls wird aber die Untersuchung sich auch auf die übrigen Provinzen erstrecken. Nachdem in den letzten Jahren wiederholt Anträge aus Beschränkung des Gebraua s der lateinischen Sprache bei den Geschäften der evangelisch-theologischen Fakultäten und von den letzteren besürwortete Gesuche um Gestattung des Gebrauchs der

ihr nicht us heb; nur ihr Inkognito soll er nicht lüften dürfen; sie sinnt, wie ste's verhindere. Da hemmt er vor einem der Häuser seinen gleichmäßigen Schritt.Sehen Sie, jetzt alles ist dunkel dort in meinem Junggesellenheim; kam ich sonst wohl zurück, so leuchtete das Licht mir freundlich entgegen, und freundliche Scheltworte erwarteten mick, ob meines späten Kommens; nun harrt niemand meiner."

Mißchen verbeugt sich still um gute Nacht und freund­lichen Dank zu sagen.

Den Dank erbitte ich mir an Ihrer Thüre, wehrt rr, erst muß ich Sie sicher daheim wisten."

Nicht doch! meine gute alte Dörthe ist mir Schutz genug. Ihre Güte habe ich heute schon genugsam miß­braucht. Gute Nacht, Herr Professor!"

Der Professor verneigt sich förmlich genug.Gute Nacht denn und auf baldiges Widersehen, Miß*

Anybody!" Den Arm der alten Dienerin ergreifend ist Fräulein von Fürstenau ihm so schnell enteilt, daß die alte Dörthe kaum zu folgen vermag. Wie schnell ihre alte Brust sich aber auch vom raschen Gange hebt und senkt, so kann sie doch nicht unterlassen zu sagen:Laß nur Fräulein Anning! Der ist nicht von der Art, hinter uns drein zu kommen; nur gut, daß er nicht weiter mit­gekommen; was hätten die Zollers denken mögen, wenn uns einer von ihnen begegnet?" Fräulein Anning denkt AehnlicheS, und wie sie aus thörichter Furcht vor solcher Begegnung heute doch nicht recht gehandelt, ihrer Pseudo- nymität nicht energischer zu wehren. Die alte Dörthe aber sinnt, an wen Fräul. Eckard sie nur so wunderbar erinnere.

(Fortsetzung folgt.)

Unter falschem Namen.

Von Ellen Lucia.

(Fortsetzung.)

A^a, Sie denken des Goethc'schen WorteS:Der Frauenzustand ist beklagenswert: wie eng gebunden ist deS Weibes Glück, wie elend, wenn sie gar ein feindlich Schick­sal in die Ferne treibt." Fräulein Werner sieht, wie eS fcheint, diesem Schicksal froh entgegen."

Und ich freue mich dessen wie ihres frohen Lebens­mutes. Ich, Herr Professor, kann nicht verstehen, warum zu allen Entbehrungen, die den Lehrerinnen ihr meist ein­sames Leben bringt, sie auch der fröhlichen Lebenslust ent­behren sollen, die sonst die Männer an den Mädchen ihre« Alters so bezaubernd finden?DaS menschlichste Geschäft ist: Menschen zu erziehen", sagt Abu Said; warum soll die Lehrerin und Erzieherin nicht auch Mensch sein dürfen mit allen Tugenden und Schwächen ihres Geschlechts?" Erschreckt ob des forschenden Blickes ihrer Nachbarn, senkt sie den ihrigen.

Nun, werte Miß, Sie haben wenigstens nicht Ursache, beschämt darob zu Boden zu blicken. Für den leichten, fröhlichen Sinn, den Sie zu entbehren glauben, haben Sie schönen Ersatz: an Anderen neidlos zu bewundern, was Ihnen selber gebricht."

Ein bescheidenes Verdienst! es hieße doch vom Leben zu viel entbehren, dürften wir uns nur der eigenen Vor­züge freuen. Nur das Leben in und für Andere macht des Lebens Wert. Clara Werner hat bisher nur für sich selber leben dürfen, erst wenn sie für Andere leben darf, wird ihr voller Wert zutage treten."

Ei, ei, Mißchen?" Fräulein Eckard hat sich den

rchrichtl Bruder i6 Delphin Leiden list, ttet uttcr e.

Vom Landtag.

B erlin, 27. Februar.

In der heutigen (21.) Plenarsitzung des Abgeord- netenHauses wurde der Gesetzentwurf, betreffend eine dem herzoglich Glücksburgischen Hause zu gewährende ver­tragsmäßige Abfindung in zweiter Beratung ohne Debatte angenommen.

Längere Diskussion knüpfte sich an den Gesehentmurf, betreffend die Vereinigung der Fleckengemeinde Moritzberg mit der Stadtgemeinde Hildesheim; der Entwurf wurde schließlich der Gemeindekommission zur Vorberatung über­wiesen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Ver­bote gegen das sogenannte Schäfervorvieh und der beson­deren Kündigungsfristen und Umzugstermine für Schäfer und deren Gesinde, wurde nach längerer Erörterung der , Agrarkommission überwiesen.

Der Gesetzentwurf, enthaltend Bestimmungen über die Gerichtskosten und die Gebühren der Gerichtsvollzieher, I wurde in erster und zweiter Beratung erledigt.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Kosten der Stier- haltung in den Landesteilen des linken RheinuferS passierte die erste und zweite Lesung.

Demnächst folgte die erste Beratung ver Gesetzentwürfe, betreffend die Fürsorge sür die Witwen und Waisen und betreffend die Abänderung des Pensionsgesetzes vom 27. Mai 1872, in Verbindung mit dem Anträge deS Abg. Virchow, wonach die Einbringung dieser beiden Entwürfe bei dem Herrenhause gegen Artikel 62 der VerfasfungS- urkunde verstoße und deshalb die GefckäftsordnuugS-Kom- misston beauftragt werden soll, darüber zu beraten, in welcher Weise das Privilegium des Hause« der Abgeord­neten zu schützen sei.

Abg. vr. V i r ck o w betont bei Begründung seines An­trages, raß er zwar an die Loyalität der seilens der Re­gierung im Herrenhause abgegebenen Erklärung glaube, daß sie bei ihrem Vorgehen an keinen Konflikt gedacht habe, daß aber auch sein Antrag einen solchen nickt be­zwecke. Die Schwierigkeit, den BegriffFinanzgesetz" be­stimmt zu fixieren, kann er nicht zugeben; ebenso wenig

von allen Post-Anstalten, auf dem Lande auch den Landpostboten, entgegengenommen.

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«meinen nimmt entgegen: ^Expedition d. Blattes, lamie d.Annoncen-Bureaux Th. Dietrich u. Co. in Mel und Hannover; Tb. Dietrich in Frankfurt a.M.; Xrafenftein u. Vogler in Cntfurt a. M., Berlin, 8-jxzig, Köln rc.; Rudolf iffloffe in Berlin, Frank- furt a. dJt. rc-

gesetze; die Konservativen seien mit der Kommissionsberatung einverstanden in der Erwartung, dort die gemeinsame Definition des BegriffesFinanzgesetz" festgestellt zu sehen.

Der Justizminister erklärte bezüglich der Vorfrage, daS Gesetz habe seit dessen Einbringung im Herrenhause sich erfreulich geändert; was man unter einemFinanzgesetz" zu verstehen habe, daS zu ergründen, sei der Finanzwissen­schaft unmöglich gewesen, das würde eine Kommission auch nicht können. Es handle sich lediglich um die Absichten und Beweggründe, welche die Regierung veranlasten, die Vorlage in dieses oder in daS andere Haus zuerst zu bringen; in dieser Beziehung könne nach keiner Seite hin behauptet werden, daß die Regierung beabsichtige, ein Privileg des Hauses zu verletzen.

Abg. Reichensperger (Köln) kann der Regierung keinen Vorwurf machen auS der Einbringung der Vorlage in dem Herrenhause; auch dieses wäre zur Beratung be­rechtigt. Die Diskussion wird geschloffen und die Vorlagen werden mit dem Anträge Virchow an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. Fortsetzung morgen.

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