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Hessen-Nassau

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der Versicherung falsche Angaben gemacht, daß ein großer Teil der versicherten Gegenstände bei Seite geschafft war, verweigerte derselbe irgend welche Entschädigung. An Schulden hatte Hofmann auf seinem Gute, daS 40 Acker betragen haben soll, 11 804 Mk. meistenteils an die Kreis­sparkasse zu Ziegenhai,, die Subhastation beantragte, zu welcher am 21. Dezember 1881 erster Termin anstehen sollte; abgeschäbt ist Hofmanns Gut auf 11 616 Mark, darunter das Wohnhaus mit der Scheuer und dem neueren Wohnhaus mit 6000 Mark, während es bei der Brand­kasse auf 10 650 Mark taxiert war. Außerdem wird kon­statiert, daß Hofmann im letzten Jahr recht oft wegen Forderungen eingeklagt und gepfändert und ihm für 332 Mark Pfänder und Roggen und Stroh verkauft werden mußte, was Angeklagter nicht bestreitet, doch behauptet er heute noch verschiedene Ausstände zu haben, wovon bis jetzt keine Rede war. Daß er gar kein Vermögen hotte, ist ersichtlich und soll Hofmann nach und nach durch den Trunk soweit zurückgekommen sein. (Fortsetzung folgt.)

Marburg, 23 Febr. Aus der Rechnung der Stadt Marburg für das Rechnungsjahr vom 1. April 1880 bis 31. März 1881 teilen wir nachstehendes mit: Die Gesamt- Einnahuie beträgt 216211 M. 14 Pfg. und die Ausgabe beträgt 197420 M. 85 Pfg., so daß ein Bestand von 18790 M. 29 Pfg. bleibt. Die Gemeindeumlage von 8 Simpel betrug 49660 M. 83 Pfg. An Hilfsteuer für Spirituosen sind eingegangen 9 402 M. 90 Pfg., Brau- und Hilfsteuer von Bier 12219 M. 88 Pfg., von der hie­sigen Metzgerzunst, für Hausschlachten und für eingebrachtes Fleisch 6 924 M. 9 Pfg. Die Gesamt - Einnahme der Hilfsteuer betrug darnach 28546 M. 87 Pfg. An Schul­gelder sind eingegangen von den Elementarschulen 5446 M. 48 Pfg., von der Fachschule 2831 M. 60 Pfg., von der höheren Töchterschule 16356 M. Die Summe hiervon

Marburg, 24. Febr. (Schwurgericht.) Verhandelt würbe heute gegen den 38jährigen Ackermann Johannes .Hofmann von Hausen bei Oberaula und besten 14jährigen Sohn Abel Hofmann wegen vorsätzlicher Brandstiftung

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ist gebildet aus den Herren Landgerichtsräten Gleim als Vorsitzenden, Steinhaus und Spangenberg al« Beisitzern, als Gerichtsschreiber fungiert Herr Referendar WaaS. Als Geschworene werden ausgelost die Herren Ackermann Pilgram von Roßberg, Kupferschmied Hardt von Homberg, Ackermann Naumann von Roßberg, Gutsbesitzer Ide von Lützelwia, Lohgerber Hk'bold von Kirchhain, Weißgerber Lalz von Kirchhain, Ackermann Hoß von Beltershausen, Lohgerber Or'wein von Fraokenberg, Bürgermeister Herbener den Groß - Seelheim, Privatier Daubcr von Marburg, Brauereibesttzer Bopp von Marburg, Ackermann Ehl von Frielendorf, Landwirt Hübner von Hebel. (Letzterer als tzrgänzunas - Geschwor ner.) Die Anklage vertritt Herr Staats-Anwalt Raabe. Als Verteidiger funaieren die

Telegraphische Depeschen.

Rom, 23. Febr. Der Papst wird nächsten Sonntag die belgischen Pilger empfangen. Zwischen der spanischen Regierung und dem Vatikan ist ein Einvernehmen dahin erzielt, daß die spanischen Pilger sich nicht auf einmal, sondern sprengelweise unter Führung der Bischöfe nach Rom begeben.

Paris, 23. Febr. Der russische Botschafter Fürst Orloff begiebt sich heute Abend von hier direkt nach Moskau, um seinen ältesten Sohn einem dortigen Lyzeum zur Aufnahme zuzusührcn. Die hiesige russische Kolonie tadelt wie dieAgence Havaü" meldet allgemein das Verhalten des Generals Skobelew, glaubt aber nicht, daß der bedauerliche Zwischenfall den guten Beziehungen zwischen Oesterreich, Deutschland und Rußland irgendwelchen Eintrag thun werde. (Deputiertenkammer.) Minister- Präsident Freycinet erklärte auf die bezügliche Anfrage Tenols, die tunesische Frage nehme die Aufmerksamkeit des Kabinetö fortgesetzt in Anspruch, zunächst müsse die finanzielle Lage und die Frage deS Protektorats geregelt werden, beide Fragen hätten bisher wegen der Maßregeln zur Unterdrückung des Aufstandes nicht zur Erledigung gebracht werden können. Die Entwürfe über die Reor­ganisation der Finanzen und der Verwaltung würden dem Parlamente vorgelegt werden, sobald sie vorbereitet seien. Der Handelsminister Tirard legte hierauf einen Gesetz- Entwurf vor über die zollmäßige Behandlung der nach Frankreich eingeführtcn englischen Produkte. Die bezügliche Vorlage stellt im Prinzip die Behandlung auf dem Fuße der Reziprozität und der meistbegünstigten Nation fest, ohne jedoch eine der beiden Nationen vertragsmäßig zu verpflichten. Frankreich bleibt mithin in der Lage, sein Zollreglement zu modifizieren, wenn die englischen Tarife erhöht werden sollten. Die Kammer beschloß zu der Vor­lage die Dringlichkeit. Der radikale Deputierte HugueS spricht sich tadelnd aus über die Ausweisung deS russischen Unterthanen Lavroff. Ministerpräsident Freycinet erklärte, er übernehme die Verantwortung für die Maßregel. Nach dem Gesetze vom Jahre 1849, welches diskretionäre Ge­walt verleihe, sei es sehr schwer, die Ausweisung von Aus­ländern abzulehnen, die die Sicherheit befreundeter Re­gierungen bedrohen. Man müsse in Gemäßheit der Präzedenzfälle handeln oder setze sich der Gefahr aus, die internationale Sicherheit zu stören. Er werde einen Gesetz- Entwurf einbringen, der das Gesetz vom Jahre 1849 abändere, bis dahin seien alle Verhandlungen darüber überflüssig. Der Zwischenfall war damit erledigt.

Loudon, 23. Februar. (Unterhaus.) Auf eine An­frage des Deputierten Schreiber erklärt Unterstaatssekretär Dilke, es sei ihm nichts davon bekannt, daß Rußland Offiziere beurlaube, damit dieselben nach der Herzegowina gehen könnten. Der Deputierte Wolff fragt, ob eine Störung der friedlichen Beziehungen zwischen Rußland und Deutschland und Oesterreich befürchtet werde und ob die Regierung Schritte geihan habe, oder zu thun gedenke, um eine so ernste Kalamität abzuwenden. UnterstaatS- sckretär Dilke erwiderte, die Regierung befürchte eine solche Störung nicht, es sei daher gar keine Gelegenheit zu Schritten, wie sie der Deputierte Wolff angeregt habe. Dem Deputierten C-cil antwortete Dilke, über die Unter­handlungen bctr. Egyptens sei es ihm noch nicht möglich, irgend eine Mitteilung zu machen, und auf eine Anfrage Cambell's erwiderte derselbe, über Bulgarien habe seit der in er voriaen Session dem Parlamente vorgelegten diplo­matischen Korrespondenz keinerlei weitere Korrespondenz stattgeinnden, die Regierung beabsichtige keine Einmischung in die totalen Angelegenheiten Bulgariens, der Artikel 23 des Berliner Vertrags enthalte keinerlei Bestimmung, auf gründ deren die Einführung von Reformen erzwungen werden könne. In Beantwortung einer Anfrage Bourke'« erklärt en lich Unterstartssekretär Dilke, über die kommer- jteilen Unierhan lungen mit Frankreich hoffe er, morgen eine M't eilung ma1 en zu können, die Antwort auf eine an den dortigen Botschafter Lord Lyons gefendete Mittei­lung werde noch heute erwartet. Im Oberhaufe kündigte Lord Donnoughmcre die Namen der PairS an, welche alS Mitglieder des Untersuchungskomitees für die irische Land- akte vorgeschlagen werden. Die Abstimmung darüber er­folgt morgen.

Konstantinopel, 23. Februar. Die Mitglieder der außerordentlichen preußischen Gesandschast besuchten heute die Geschützgießerei und die Artillerie - Etablissement« und folgten dann der Einladung deS persischen Gesandten zum Diner.

(Mngefandt.)

DasMarburger Tageblatt" berichtet über die letzte Sitzung des Gemeindeausschusses und verlegt in diesem Bericht den Anfang des Etatsjahres auf den 1. Oktober. Nach unserm Wissen beginnt dasselbe mit dem 1. April und nicht, wie da«Tageblatt" schreibt,da« EtatS- jahr 1/4 1880-1881 und *4 18821883", nach dieser Schreibart hätte dasselbe am 1. Oktober jedeSrnal seinen

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verbleibt ein Zuschuß für die Stadtkasse im Rechnungs­jahr 1880'81 38960 M 89 Pfg. Für Unterhaltung der Brücken, Wege und Stege wurden auSgegeben 16493 M. 90 Pfg. An die GaSfabrik für geliefertes Gas 4483 M. 48 Pfg. Die Arbeiten für die Wasserleitung, Röh-en- anlage rc betrugen 18883 M. 48 Pfg., für R paratur una Unterhaltung der Brunnen 1392 M. 79 P'a. Für Brunnen und für Wasserleitung zusammen 19 176 Mark 27 Pfg. Die Anlage der beiden Brunnen in der Rosen- ftrane sollten kosten 2482 M. und haben gekostet 2758 M. 97 Pfg.

Marburg, 23 Febr. Die am n5*ft--n Dienstag den 28. d. M. rm 6aje Quentin dahier stattfindenoe landwirt­schaftliche Vereins-Versammlung verspricht sehr interessant zu werden. Nachdem in der vorletzten Sitzung über die Aufgaben der Landwirtschaft der Gegcn- wart und in der letzten Sitzung über die Frucht­wechselwirtschaft, ihren Wert und ihre Voraussetzungen von Herrn Prof. Dr. Glaser sehr gediegene Vorträge gehalten, resultierte aus den sich hieran anschließenden Debatten die Frage: Welche Frucht­folgei st sürdiejehigeWirtschaftSartam ratsamsten? Ueber diese Frage wird nun in nächster Sitzung von Herrn Prof. vr. Glaser reeriert werden, auch wird sich der rühmlichst bekannte landwirtschaftliche Wanderlehrer Herr W a g n e r an der Beantwortung dieser Frage beteiligen, sodann wird von dem letzteren über den in so hohes Ansehen gekommenen sog.Wagnerschen aus­dauernden Feldfutterbau" ein Vortrag gehalten werden.

Hana«, 23. Febr. Ein Brand, der coent recht ge­fährlich hätte werden können, drohte gestern Nachmittag In einem Hause der mittleren Langgasse auszubrechen. Eine größere Quantität Holz, welche zum Trocknen um einen stark geheizten Ofen aufgeschichtct war, wurde von dem Feuer ergriffen, daS sich außerdem rasch über die Samba« ausdehnte. Glücklicher Weise gelang es den Hausbewohnern bald daS Feuer zu dämpfe«.

Limburg a. L., 22. Febr. Amtmann LorSbach hier- selbst ist zum königlichen KommissariuS für die bischöfliche Vermögensverwaltung in der Diözese Limburg ernannt worden.

Herren Rechtsanwälte Ucfermann und Krug. Gelaßen und Etidiienen sind 25 Zeugen. Nach der Anklage soll Adel die seinem Vater gehörige Scheuer und zwei Wohnhäuser am 4: Dezember angesteckt und der Vater ihn dazu ver­leitet haben. Ter Vater bestreitet die« und beha-ptet voll­ständig unschuldig zu sein; am Sonntag, den 4. Dezember, sei er Vormitlags zu Hause gewesen und habe sich die Haare schneiden lassen, dann sei zu Mittag gegessen worden und als seine Schwester gekommen und bei ihm Kaffee getrunken, sei er mit dieser und seiner Frau nach Ober­aula und zwar zwischen 1 und 2 Uhr, dort habe er sich bei Heilbronn, Orth und wieder bei Heilbronn je eine halbe Siwidc anfgehalten, als eS dunkel geworden, seien sie nach Hause und auf dem Heimwege habe er von einem Boten erfahren und auch gesehen, daß es bei ihm brenne, bei seiner Ankunft habe die zwischen den Wohnhäusern flehende Scheune vollständig gebrannt, er sei in seine Stube gedrungen und habe seine Papiere gerettet, auf Erkundigung habe er erfahren, daß Abel wahrscheinlich das Feuer angesteckt; beim Löschen und Retten habe er sich bi« gegen Nachts 1 Uhr beteiligt, worauf ihn der Gen- barm mitgenommen; daß er zur Frau Stamm, die die Fenster ausheben wollte, gesagt, sie solle das lassen, eS müsse ja doch alles bezahlt werden, will er sich nicht erinnern, buch weiß er nicht, wer zuletzt in der Scheuer gewesen, vermutlich aber Abel, der das Vieh gefüttert, daß er aber ba« Haus angesteckt, sei ihm unglaublich. Vom HauSrat lei ihm wenig verbrannt und einigte er sich über den Schadenersatz mit dem Agenten auf 475 Mark. Von feier ganz verbrannten Ernte gab er dem Agenten, wie wir später hören w.rden, bedeutend mehr an, alS er überhaupt Erntet haben kann, verkauft davon sei nur wenig gewesen, übrige habe in der Scheuer gelegen. Da nun der Versicherungsagent erfahren, daß Hofmann bei Abschluß

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ist 24 634 M. 8 Pfg. Ueberschuß vom Leihhaus aus dem Jahr 1879 42000 M. Kasernenmiete 13 636 M. 5 Pfg., ab für Reparatur und Brandsteuer 1756 Mark 79 Pfg., so daß 11873 M. 26 Pfg. verbleiben.Pacht­gelder von städtischen Ländereien 2934 M. 30 Pfg. Erlös aus Holznutzungen 8689 M. 79 Pf. Für Hunde­steuer 1815 M. 75 Pfg. Nach 81 Belegen wurden an die städtischen Tagelöhner verausgabt 2300 M. An Lehrergehalte verausgabte die Stadt aj für Elementarlehrer 29 680 M. 22 Pfg., b) für Lehrerinnen an der Fachschule 2344 M., c) für Lehrer an der höheren Töchterschule 16140 M., d) Beitrag zur höheren Bürgerschule (Real­schule) 7875 M. 31 Pfg. An ferneren Ausgaben für Schul­zwecke hatte die Stadt 1362 M. 21 Pfg., für Heizung der Schulen (inklusive der Freifchule) 1044 M. 5 Pfg., für Schulinfpektion 600 M, zur Lehrerwitwenkasse und für Frühjahr- uno Herb st Prüfungen 197 M. 37 Pfg., Beitrag zur Schwimmanstalt 180 M. 83 Pfg. Die JahreS-Aus- ......... UL,.,unil... ......... , gaben für Schulen betrugen danach 59433 M. 84Pfg.

bezw. gegen den Vater Anstiftung dazu Der Gerichtshof Außerdem befinden sich noch folgende Ausgaben für An- schaffungen und Reparaturen verzeichnet 1400 M, für

bauliche Zwecke im Mädchcnschulgebäude 1382 M. 93 Pfg., desgleichen für die höhere Töchterfchule 1049 M 20 Pfg., ür Reparaturen an dem Rcalschulgcbäude 108 M. 60 Pfg., für Brandsteuer 221M. Die Gefamtausaaben für Schulen und deren Bedürfnisse betrugen 63 594 M 97 Pfg., hiervon ab die Einnahmen der Schulgelder 24634 M. 8 Pfg.,

®« fei an dieser Stelle noch auf das glaubwürdige Attest des berühmten Schauspielers Herrn Karl Helmer­ding, früher Regisseur am Wallner - Th'ater, die außer­ordentlich heilsame Wirkung der bekannten Spitzwegerichs BoubonS betreffend, aufmerksam gemacht, welches im In­seratenteil der gegenwärtigen Nummer zu finden ist.

80ll den 21 Angeklagten nahmen nur 20 auf der ,bank Platz, gegen den Angeklagten Tetschinin ist ^"^ Geistesgestörtheit die Anklage zurückgezogen. Die Anwaltschaft war durch Murawiew und zwei andere $ vertreten. Von den Angeklagten haben nur 15 d Verteidiger gewählt, die übrigen haben auf Verteidiger sich t Die Prozeßverhandlungen dürften die ganze »erM b}8 .um Sonntag in Anspruch nehmen. Der $c*eh,nt eröffnete das Verhör mit Fragen an die Ange- d - n über ihr Alter, ihren Glauben und ihre Befchäf- n Einige von ihnen erklären, daß sie Atheisten seien, tigung- nur die Stimme deö Gewissens als rell-

Richtschnur anerkennen, einige wenige bekennen sich ^orthodoxen Kirche. Die Angeklagten erheben zugleich aegen die Kompetenz des Gerichtshofs und begrün« "denselben damit, daß, da sie eines Verbrechens gegen gieaierung angeklagt seien, die Regiermig hier aber als (fierte Person auftrete, dieses Gericht als ein Organ Selben keineswegs über sie (die Angeklagten) Recht scheit könne, ohne gegen die geltenden Gesetze zu ver- onfter sie erkennen vielmehr einzig und allein die Kom- Zi/ eines aus Vertretern des Volkes zusammengesetzten Nichts an. Die Angeklagten verhalten sich unruhig, ge- c km sich sehr frech, plaudern laut und viel mit einander L lachen sich gegenseitig zu. Der Präsident gebietet »übe und droht bei fortgesetzter Ruhestörung die Schul- St auö dem Saal zu entfernen. Der Zutritt zu de« Rerbandlungen ist im Allgemeinen auf« strengste unter» hat unb steht nur je einem nächsten Verwandten der An- 'Uten und auch diesen nur nach vorgängiger Zustirn- muna des Gerichts und unter Vorbringung de« Beweises Us Verwandtschaftsgrades zu. Den Advokvten ist mit Ausnahme der Verteidiger der Angeklagten der Zutritt alcichfalls untersagt. Bedingungslos und ohne Einholung der Genehmigung des Gerichts ist nur dem Minister des Innern, dem Justizminister, dem Direktor der Reichspolizei «nd dem Chefredakteur desRegierungsboten" der Eintritt iugkstanden. Alle anderen hochgestellten Persönlichkeiten baden ebenfalls nur mit Erlaubnis deö Gerichts und -war nur für je eine Verhandlung Zutritt. Die Ver­breitung und Telegraphierung der Verhandlungen ist auf arund des Zirkulars des Ministers des Innern, Grafen Jgnatiew, während der Dauer des Prozesses von der Zen­sur verboten.

Kairo, 23. Febr. Es verlautet, das Kabinet habe die Gründung eines neuen Ministeriums für Sudan und die dazu gehörigen Dependenzen beschlossen.