Marburg, Sonntag, 19. Februar 1882
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Referenten abgelehnt und der Gesetzentwurf unverändert angenommen.
Der letzte Gegenstand der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung der Fleckensgemeinde Moritzberg mit der Stadtgemeinde Hildesheim. Der Entwurf wird ohne Debatte dem Anträge des Herrn Referenten Brüning gemäß angenommen. Schluß 23/i Uhr.
Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen und Gesetzentwurf betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten.)
können ausländische Korporationen nur mit landesherrlicher Genehmigung Grundbesitz in Preußen erwerben. Diese Bestimmungen trifft auch die außerpreußischen deutschru Korporationen, da das gemeinsame Jndigenat nur für Individuen, nicht für juristische Personen gilt. Es hat sich nun besonders für die ErwerbSgrsellschaften da« Bedürfnis herausgestellt, ihnen Erleichterungen des Verführens zu gewähren. Der in Rede stehende Entwurf fast dies zugleich in weiterem Umfange ins Auge. — Im Falle, daß der Entwurf der Kreis- und Provinzial-Ordnung für Schleswig-Holstein nicht bloß dem dortigen Provinzial - Landtage vorgelegt werden sollte, würde die Staatsregierung der Verpflichtung enthoben' sein, den besonderen Entwurf einer Kreisordnung für Lauenburg einzubringen, das bekanntlich einen Kreis der Provinz Schleswig - Holstein bilden soll und deffen bisherige Vertretung mit dem 1. Oktober d. I. außer Kraft tritt.
Berlin, 17. Febr. Der „Reichsanzeiger" publiziert das Gesetz für die Berufsstatistik und veröffentlicht die Namen der für Prüfung der Entwürfe für das Reichstagsgebäude berufenen Jury; derselben gehören an, außer den bekannten Kommissarien des Bundesrats und des Reichstags, Geh. Baurat Adler, Oberhofbaurat Persius, Direktor der Akademie Anton von Werner (Berlin), Oberbaurat Egle (Stuttgart), Architekt Haller (Hamburg), Oberbaurat Neureuther (München), Oberbaurat Schmidt (Wien), Baurat Statz (Köln). — Wie die „Neue Preuß. Ztg." meldet, ist der Minister Maybach erkrankt. — Jin Norddeutschen Hofe wurde heute die 7. Generalversammlung der Vereinigung der Steuer- und Wirtschaftsreformer durch Herrn Freiherrn v. Thüngen-Roßbach mit der Mitteilung eröffnet, daß die gewählten Vorsitzenden verhindert seien, der Versammlung beiwohnen zu können, Herr v. Mirbach wegen eines verrenkten Fußes, Herr v. Hammerstein als Mitglied der kirchenpolitischen Kommission. Herr v. Thüngen gedachte der im letzten Jahre verstorbenen Mitglieder und brachte ein begeistert aufgenommenes Hoch aus den Kaiser aus. Den ersten Gegenstand der Beratungen bildete die Verschuldung des Grundbesitzes und das amerikanische „Homestead law“, worüber die Herren AmtsgerichtSrat Wilmans-Berlin, Frhr. v. Thüngen und Frhr. v. Thiele- mann - Jacobsdorf referierten. Der erste Refererent befürwortete eine Resolution gegen daS römische Recht, während Frhr. von Tbüngen folgende Anträge stellte: 1) Größtmöglichste Sparsamkeit im Haushalte des Reichs, des Staats, der Kreise, Distrikte und Gemeinden; 2) gründliche Steuerreform behufs Entlastung deö Grundbesitzes und der erwerbenden Volksklassen; 3) Ausdehnung und Erweiterung des indirekten Steuersystems behufs Gewinnung von Miö teln zum Erlaß direkter Steuern und Minderung der Gemeindeumlagen; Schutz der nationalen Arbeit, insonderheit der landwirtschaftlichen Produktion; 4) Umwandlung der
Deutsche- Reich.
•• Berlin, 17. Febr. Die Ausschüsse deö Bundesrats für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Rechnungswesen haben in betreff des Entwurfs von Grundsätzen für die Besetzung- der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, welcher im vorigen Jahre dem Bundesrat zugegangen war, einen Antrag eingebracht und mit Erläuterungen versehen. Nach diesem Antrag umfassen die grundsätzlichen Bestimmungen 3 Paragraphen. § 1 setzt fest, daß Milttäranwärter jeder Inhaber des Zivilver- sorgungsscheins sei, welcher zunächst denjenigen Personen zukomme, denen nach dem Militärpensionsgesetz ein Anspruch daraus zusteht, sodann aber auch solchen ehemaligen Unteroffizieren erteilt werden kann, welche nach mindestens neunjährigem, aktivem Dienst im Heere oder in der Marine, in militärisch organisierter Gendarmerie oder Schutzmannschaften eingetreten und dort als Invaliden auSgeschieden worden sind oder unter Einrechnung der im Heere oder in der Marine zugebrachten Dienstzeit eine gesamte aktive Dienstzeit von zwölf Jahren zurückgelegt haben. Der Zivilversorgungsschein hat in diesen Fällen nur Giltigkeit für den Reichsdienst und den Zivildienst des betreffenden Staates. Sind in eine militärisch organisierte Gendarmerie oder Schutzmannschaft in Ermangelung geeigneter Unteroffiziere von mindestens neunjähriger aktiver Mililärdienst- zeit, Unterosfiziere von geringerer, aber mindestens sechsjähriger aktiver Mililärdienstzeit ausgenommen worden, so darf denselben der Zivilversorgungsschein verliehen werden, wenn sie entweder eine gesamte aktive Dienstzeit von fünfzehn Jahren zurückgelegt haben oder doch nach ihrem Ueber- tritt in die Gendarmerie oder Schutzmannschaft durch Dienst- beschädigung oder nach einer gesamten aktiven Dienstzeit von acht Jahren invalid geworden sind. Dieser Schein hat nur Giltigkeit für den Zivildienst des betreffenden Staates. — Es liegt dem Vernehmen nach in der Absicht der Regierung, dem Landtage noch einen Gesetzentwurf, betreffend die Erteilung der Genehmigung zur Erwerbung preußischer Grundstücke durch außerhalb Preußen domizilierter deutscher juristischer Personen vcrzulegen. Bis jetzt
fBerichtiguug: Die letzten 17 Zeilen im gestrigen Feuilleton sind irrtümlich zu früh gesetzt; der richtige Anschluß vor denselben folgt hier.j
Unter falschem Ramea.
Von Ellen Lucia.
(Fortsetzung.)
Wohlverdient, denn eine schwere Zeit habm sie durchstritten, und lebhaft besprechen sie so eben der Tage Lust und Leid.
Die jüngeren Genossinnen hören achtungsvoll ihren Berichten zu, haben Tausenderlei zu fragen und möchten aus Allem nützliche Winke für die eigene Prüfungszeit erspähen. Nur einen Wunsch haben sie heute: gleich Jenen erleichtert erst aufalhmen zu dürfen.
„Es ist wirklich nicht so arg, wie Ihr jungen Füchslein es Euch ausmalt!" tröstet eine der Damen. Sie ist ein braunäugiges frisches Ding, daS kaum das vorschriftsmäßige Examen-Alter erreicht haben kann; die Arbeitslast des letzten Semesters, der gefürchteten Abiturientinnenzeit, hat ihren Uebermut wenig gezügelt. Fröhlich schüttelt sie die krause Haarfülle, die, der Bequemlichkeit halber kurz geschnitten, im dünnen Netzgeflecht sich birgt. Ein Zug kecken Humors macht das sonst nicht hübsche Gesicht angenehm, und das zierliche Stumpfnäschen paßt trefflich zu dem vollen, doch feingcschnittenen Munde. „Ihr könnt mirs glauben, die Examinatoren sind auch Menschen mit fühlendem Herzen, so bissig auch Mancher dreinschaut. Sie sind selber nicht allwissend, das aber wiffen sie: daß auch wir keine wandelnden ConversationSlexika sind. — Fort jetzt mit dem überflüssigen Balast, mit dem ich meinen armen Kopf beschwert! Ich wollte ich könnte ihn Euch
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vom Laudtag. '
B erlin, 17. Februar.
Qn der heutigen (3.) Plenarsitzung des Herren- bauscs machte der Präsident Herzog von Ratibor * A. Mitteilung, daß der Geheime Kommerzienrat Stumm güs Allerhöchstem Vertrauen zum Mitgliede deS Herren- bauses berufen ist.
s Auf der Tagesordnung steht zunächst der Gesetzentwurf betreffend eine Abänderung der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872. Danach erhält § 132 derselben folgende Fassung: „Ist ein Grundbuch zerstört oder verloren gegangen, o erfolgt dessen Wiederherstellung auf gründ einer königlichen Verordnung. (Nach dem bestehenden Gesetze ist ein Spezialgesetz erforderlich. Die Red.) In der Verordnung können zugleich in betreff der Grundstücke, welche in dem zerstörten oder verloren gegangenen Grundbuch verzeichnet gewesen sind, Bestimmungen erlaffen werden: 1) für die Seit bis zur Wiederherstellung deS Grundbuchs, über die freiwillige Veräußerung, über die Belastung und über die Eintragung von Vormerkungen, sowie über die Feststellung eines Verzeichnisses der Personen, welche bei einer Zwangsversteigerung an Stelle der aus dem Grundbuch ersichtlichen Beteiligten zu berücksichtigen sind; 2) über die Amortisation der gleichzeitig mit dem Grundbuch zerstörten oder verloren gegangenen Hypothekenurkunden und Grundschuldbriefe."
Nach dem empfehlenden Vortrage deS Referenten Grafen zur Lippe wird der Entwurf debatteloS angenommen.
Den Gesetzentwurf, betreffend die Umgestaltung deS Kurmärkischen und des Neumärkischen AemterkirchenfondS, empfiehlt der Referent, Herr ».Winterfeld, zur unveränderten Annahme. Das HauS genehmigt auch diese Vorlage in ihren einzelnen Teilen und im ganzen ohne
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hinterlassen; in der Welt habe ich doch schwerlich Verwendung dafür."
Aufspringengend eilt sie an Mama Krafft'S ArbeitS- korb Ein großer, halbfertiger blauer Strumpf ist schnell gefunden; triumphierend befestigt sie ibn inmitten des Zimmers unter der kleinen Hängelampe: „Voilä, Mesdames, mein Ebenbild! — Also hänge auch ich hiermit feierlichst den halbfertigen Blaustrumpf, in den Klara Werner sich verwandeln sollte, an den Nagel. Ich hoffe, Sie thun es bald mir nach, Mesdames."
„Wie Sie nur so scherzen mögen, Fräulein Werner, und gerade jetzt j Mir klopft das Herz, wenn ich daran denke, was uns die nächste halbe Stunde bringen mag!"
Eine ihrer Nachbarinnen, eine blaffe, nicht allzu junge Dame, schaut ängstlich zu ihr auf.
„Gewißheit, Frau Doktor! Denn zum Zweifeln haben Sie so wenig Ursache, wie ich. Und es ist im Leben viel wert, seiner Ziele gewiß zu sein, — ein klein wenig mehr Selbstvertrauen wäre Ihnen Allen zu wünschen."
„Ach, ich wünsche nichts, als nur erst mein „Bestanden" in der Hand zu halten. Wie lieb von dem guten alten Profeffor Lange, uns gleich nach beendeter Konferenz in die ihm mit unserer Adresse abgegebenen Couverte daS erhoffte „Ja" hineinschrciben zu wollen! Sie haben doch auch Ihre Adresse abgegeben?"
„Gewiß, schon um der Drollerie halber, einmal einen Brief an mich selber zu adressieren, einen Brief, dessen ganzer Inhalt in einem Würtlein besteht."
„Sie stottern wieder; trenn nun ein „Nein" darin stände, oder ein Ja mit Bedingung?"
„Wie es beim alten Kinderspiele heißt! Ach was, dann
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erfüllen wir die Bedingung, gehen für die ermangelnden Fächer noch einmal ins Feuer —"
„Nein, nein, ich für meinen Teil habe an einem Fegefeuer für dies Leben genug."
„Solch Fegefeuer soll aber sehr läuternd sein. Man wird seiner eigenen Unwissenheit sich doch bewußt und lernt einsehen, daß ein bischen Glück fürs Leben bester ist, als ein Zentner Verstand. UeberdieS vergessen Sie nicht, daß die älteren Lehrerinnen auf ihren Vereinen kecklich für ein späteres zweites Examen petitionieren, daS sie dm Oberlehrern gleichstellen soll!"
„Diese ewigen Bestrebungen für Erweiterung der weiblichen Rechte! Ich könnte mich fast vor ihnen fürchtm, ich die ich nichts als Brod für mich und mein verwaistes kleines Mädchen erstrebe. Nur meinem Kinde zu Liebe habe ich die alten Bücher wieder hervorgeholt und die längst vergeffene Schulweisheit in meinen widerspenstigen Kopf hineinzubringen gestrebt. Und wüst genug schaut e» jetzt darinnen aus."
„Nun, gesund ist er wenigstens doch!" Fräulein Werner hat neckend den demütig gesenkten Kopf der Nachbarin befühlt. „Und das ist mehr, als man von den mragiertesten Vorkämpferinnen der Frauenbestrebungen sagen kann."
„Weil diese ein krankhafter Zustand unserer Zeit find!"
„Und wie jede krankhafte Erscheinung ihre Ursachm hat und, so Gott will, auch ihre Heilung findm wird. Das heißt, wenn die rechten Mittel gefunden werden; denn vorläufig wollen die Frauen Aerzte und Heilbedürftige in einer Person sein, und das hat seinen Uebelstand. Sie experimentieren eben an sich selber herum."
(Fortsetzung folgt.)
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«n,eigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, l^wied.Annoncen-Bureaux » Tb Dietrich u. Co. in „„r.i und Hannover; Th. S- ch in Frankfurt °.M.; ?'"s nstein u. Vogler in Gurt °. M., Berlin S, Köln K.; Rudolf We in Berlin, Frank- " furt a. M. rc.
Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis fürdaS Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS SouutagSblatt" durch die Expedition (K o ch'fche Buchdruckerei) bezogen 2'/» Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr., — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Psa.
Für in der Expedition zu erlheilende Auskunft und Annahme von Adreflen werden 25 Pfg. berechnet.
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jede Debatte.
ES folgte die Beratung deS Gesetzentwurf«, betreffend das Kirchenwesen im Jadegebiet, welcher in seinem einzigen Artikel lautet: „Mit dem 1. April 1882 treten die in Beziehung auf das Kirchenwesen in dem Fürstentum Ostfriesland und dem Harlingerland geltenden Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften, insoweit dieselben nicht blos für einzelne Kirchengemeinden oder Landesteile ergangen sind, in dem Jadegebiet in kraft." — Der Berichterstatter, Herr Struckmann, beantragt, dem Gesetz- Entwürfe mit Hinzufügung der Worte: „Beziehungsweise, soweit es sich um die evangelisch-lutherische Kirche handelt, mit dem durch königliche Verordnung zu bestimmenden Termine" hinter: „Mit dem 1. April 1882" die Zustimmung zu erteilen. RegierungS-KommissariuS Ministerialdirektor Barkhausen spricht sich gegen den Zusatz auS; derselbe sei mindestens überflüssig. Herr Brüning teilt diese Auffassung. Nach weiterer Debatte wird der Zusatzantrag deS