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Nr 2'4

Anzeigen nimmt entgegen .

Expedition d. Blattes, ^svwie d.Ännoncen-Bureaux Vj Tb- Dietrich u. Co. m Gaffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a-M , Haasenstein u, Vogler m ^raiilfurt a. !Dl-, Berlin, Kig , Köln 2C-; Rudolf Ö in Berlin, Frank- ® " furt a. JR.k.

Marburg, Sonnabend, 28. Januar 1882

xvii, IahrMg

GchesMe Jritiiiig.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte«, sowie d.Annoacen-Bureaux von ® 8. Daube u. 6e. in Frankfurt a. M.; JLaersche Buchhandlung daselbst; Hermanschc Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thiene« in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrlrteS SonntaaSblatt" durch die Ervedition (Ä o d>’f<6e Buchdruckerei) bezogen 2*/4 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl- Bestellgebühr.! — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Heile 10 ®fe.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet-

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Oberhessische Zeitung

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Illustriertes Sonntagsblatt

von allen Post-Anstalten, auf dem Lande auch von den Landpostboten, entgegengenommen. — Soweit der Vorrat noch reicht, erhalten neu zu­gehende Abonnenten einen Wandkalender von 1882 gratis beigefügt.

Bom Reichstag.

Berlin, den 26. Januar.

In der heutigen (35.) Sitzung de» Reichstages teilte der Präsident v. L e v e tz o w unter anderen geschäftlichen Mitteilungen dem Hause mit, daß eine Nachweisung der Bestände der im Eigentum des Reichs befindlichen Grund­stücke vorgelegt sei.—Der erste Gegenstand der Tagesord­nung sind Wahlprüfungen. Längere Debatte verursacht die Wahl dcö Abg. Rickert (14. württembergischer Wahl­kreis). Die Kommission beantragt die Beanstandung der Wabl und den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, über die im Proteste behaupteten Wahlunregelmäßigkciten Erhebungen zu veranlassen. (Hauptsächlich handelt cs sich um die Be­hauptung einer amtlichen Wohlbeeinflussung von Schultheißen durch den ihnen überordneten Obcramtmann, der zugleich als Wahlkommissarius fungierte.) Abg. P a r i s i u S be­antragt, die Wahl für ungültig zu erklären. Dieser An­trag wird von den Aba. Lieber und Dirichlet befürwortet, während die Abg. v. Kardorff, Freiherr v. Minnigcrode, -Frhr. v. Malyahn-Gültz, Frhr. v. Unruhe-Bomst für den Kommissionsantrag eintreten, indem sie namentlich auf den bisherigen Usus dcö Hauses in ähnlichen Fällen bezug nehmen. Der Kommisstonsantrag wird demnächst mit großer Majorität angenommen — Gegen die Wahl deS Reichslagsab epr'lb'tfu Dr. Groh (Sp.yer) ist von sozial- demvk.aliichen Wähle n ein Protest wegen Wahlbcein- flussungen puv dr Arbeitsgeber eingegangen. Der Abg. Liebknecht beantragt demgemäß auch die Beanstandung ecr Wahl, somit zunächst die nähere Ermittelung rer That- s.'chen mittete. Abg. M a r q u a r s s e n rechtfertigt den Kommissionsantrag auf Güliigkeitseiklä ung, einmal, weil 'ie ia dem P'vtest ausgestellten Behauptungen nickt bin reichend substa liiert leien und weil eS überbaupt zur Will­kür führen müsse, in concreto erlaubte und unerlaubte private WaUbeeinflussungen abzweigen zu wollen, so wenig auch moralisch et- e derartige Beeinflussung zu billi en sei Bei der Abstimmung wird der Antrag der Kommission auucnommen.

Aus gründ deS § 139 a der Gewerbeordnung hat der Bun esiat die im § 135 Absatz 2 bis 4 und im § 136 der Gewcrbeor^nun < für die Verwendung jugendlicher Ar­beiter in Fabnk n vorgesehenen Beschränkungen mit gewissen Maßgaben für die der Tage arbeitenden jugendlichen Ar­beiter männlicken Geschlechts auf Steinkohlenbergwerken außer Anwendung gesetzt, na < bem sich hcrauSaestelll, daß die Druck ührung d-r Beschränkung in verschiedenen Re­vieren, namentlich aut den niederrh.inisch-westsälischen und den bayerischen Gruben Schwierigkeiten gefunden. ES hat sich namentlich als Bedürfnis herausgestcllt, Anfang und Ende der Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter anders zu bestimmen, denselben während der Pausen den Aufenthalt in den ArbertSräumen ohne Einschränkung zu gestatten und die Arbeitspausen anders zu normieren. — Abg. Dr. Hirsch bcantraat, der Reichstag wolle beschließen: auf gründ deS § 139 a der Gewerbeordnung Absatz 3 zu verlangen, daß bie durch Beschluß des BundeSratS getroffenen Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher .arbeiter auf Steinkohlen­bergwerken außer Kraft gesetzt werden. Der Antragsteller motiviert seinen Antrag mit Humanitären und praktischen Rücksicht- n, und macht besonders prinzipiell geltend, daß der § 139 a der Gewerbeordnung auf Bergwerke überhaupt keine Anwendung finde.

BundeskommiffariuS Geh. Bergrat v. Heyden-Rynsch hebt zunächst hervor, daß dem BundeSratsbeschlusse die reifliche Erwägung und Prüfung deS BedürfniffeS, beson­ders seitens des preußischen Ministers der öffentlichen Ar­beiten, vorhergegangen sei. Daß der S 169a auch auf die Bergwerke Anwendung finde, stellten die bezüglichen Reichstagsverhandlungen außer Zweifel, und selbst wenn das nicht allgemein der Fall wäre, würde er jedenfalls

auf die Arbeiter in Steinkohlenbergwerken bei der beson­deren Natur derselben anzuwenden sein. Der Beschluß des Bundesrats habe lediglich das Wohl der jugendlichen Arbeiter bei diesem Beschlüsse ins Auge gefaßt, was nicht ausschließe, daß die BergwerkSbesttzer ein wesentliches In­teresse daran hatten, daß die Beschränkungen eine andere Form, als bisher, erhalten. Der Herr Kommissarius be­leuchtete demnächst eingehend die technischen Gesichtspunkte, welche bei Beurteilung der vorliegenden Frage in betracht kommen. Abg. Dr. Franz ist mit der Tendenz der Verordnung des Bundesrats einverstanden, er wünscht sie also aufrechterhalten zu sehen, nur stellt er den Antrag, den Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß die qu. Bestimmungen dahin abgcändert werden, daß dieselben nur für diejenigen jugendlichen Arbeiter Geltung haben, welche mit den unmittelbar mit der Förderung zusammenhängenden Arbeiten beschäftigt sind. — Abg. Leuschner (Merse­burg) führt aus, wie der Bundesratsbeschluß lediglich im Interesse der Arbeiter liege, und daß die Verordnung in jeder Beziehung gerechtfertigt sei. Etwa dennoch bestehende Zweifel ließen sich durch Annahme des Antrages Franz beseitigen. Abg. Dr. Hammacher hält die Verordnung ebenfalls durchaus berechtigt; eS sei gewiß anzuerkennen, daß gesetzlich geregelt werde, waS thatsächlich notwendig sei, aber mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung verbotenus nicht in Einklang zu bringen sei. Da indes der Antrag deS Abg. Franz zur Beruhigung im Lande beitragen möchte, so werde er demselben gern zustimmen. Abg. Stötzel empfiehlt den Antrag Franz, welcher fast ein­stimmig genehmigt wird. Der Antrag Hirfch wird ab­gelehnt.

ES folgt die Spezialdebatte über den Etat. Der Etat deS Bundesrates wird genehmigt. Beim Etat des Reichs­tages bemerkt der Abg. Rickert, daß die amtliche be­richtigte Statistik der ReichStagöwahlen noch an erheblichen Unrichtigkeiten zu ungunsten der Liberalen leide. Staats­sekretär v. Bötticher tritt für die allgemeine Korrektheit der Statistik ein und entschuldigt die unwesentlichen Män­gel mit der großen Zahl einander gegenüberstebender Kan­didaten der einzelnen Kreise und der allgemeinen Zer­splitterung der Parteien. Abg. Gr illen b erge r be- sckwert sich über die polizeiliche Kontrolle, unter der die sozialistischen Mi glieder des Hauses bis in dessen Räume hinein stehen. Dieses Gebühren entspreche der Wütte deS HauscS nickt. Der Etat deS RcickStageS wird genehmigt und um 3000 Mark für einen Assistenten für die Biblio­thek vermehrt. Bei Beratung des Antrages Maffow auf Wiederherstellung des abgelehnten Etatötitels von 290 000 Mark als erste Rate für die G ündung eines Militär- KnabeninstitutS in Neubrcisach spricht Abg. N'ckert gegen een Antrag. Kriegs ninister v Ka me k e hält an der Forderung der Regierung fest, bittet um Annahme des Antrages M ffcto und motiviert die Notwendigkeit der projektierten Anstalt auS politischen und rein militärischen Gründen. Abg. v. Benda befürwortet einen Vermitte- lungSantraa, der von dem Knabeninstitut absteht und nur die Unteroffizierschule errichten will. Abg. Richter wider­spricht der Bewilligung ter ganzen Position sowohl, wie dem Anträge des Abg. v. Benda. Hierauf beschließt der Reichstag mit 118 gegen 113 Stimmen, die ganze An­gelegenheit an die Budget-Kommission zurückzuweisev. Fortsetzung morgen.

Deutsches Reich.

** Berliu, 26 Jan. Auf gründ der Vorschrift im § 12 deS ReichSeigentumsgcsctzes vom 25. Mai 1873 hat der^Reichskanzler dem BundeSrat in Verfolg der Vorlage vom 18. Februar v. I. eine weitere Nachweisung der Ver­änderungen im Bestände der Grundstücke, welche das Reich durch speziellen NcchtStitel erworben hat, vorgelegt. — Unter den von verschiedenen Seiten empfohlenen Mitteln zur Her­beiführung einer größeren Feuersicherheit der Theater befindet sich auch dasjenige, alle leicht verbrennbaren Gegenstände auf dem Bühnenraum, namentlich die Theater- Utensilien, Dekorationen und Kostüme, durch Tränkung mit einem chemischen Stoffe unentflammbar zu machen. Zur Erreichung dieses Zweckes hat man zahlreiche Jm- prägnierungsstoffe in Vorschlag gebracht. Seitens dcö Berliner Polizei-Präsidiums sind bereits eingehend Versuche mit manchen dieser Stoffe, insbesondere mit dem Grunerschcn Mittel, welches von der Berliner Färberei und chemischen Waschanstalt Judlin vertrieben wird, sowie mit dem Anti- pyrogen nach dem Kühleweinschen System angestellt worden und haben, was die Verhinderung der Entflammung der

imprägnierten Gegenstände für gewisse Zeitdauer betrifft, zu einem durchaus günstigen Resulat geführt. Nach den seitherigen Erfahrungen scheint indes besorgt werden zu müssen, daß sämmtliche bisher bekannte Flammenschutzmittel, teilweise infolge der Zersetzung durch die atmosphärische Luft, teilweise infolge des Abblätterns der zur Anwe :. ng kommenden Salze, ihre volle Wirksamkeit nach einem halb­jährigen Gebrauche der imprägnierten Gegenständ nicht mehr besitzen. Um hierüber Aufklärung zu erlangen, werden die Versuche noch fortgesetzt. Wenn eS sich bestätigen sollte, daß eie Imprägnierung in Zwischenräumen von einem halben Jahre erneuert werden müßten, so würden die Kosten dieses Schutzmittels sich zu einer erheblichen, für manche Theateruntecnehmer kaum zu erschwingenden Höhe steigern. Der Minister deö Innern hat nun unterm 19. d. M., indem er sich weitere Mitteilung über den Erfolg ber fort­gesetzten Versuche Vorbehalte, im Anschluß an seinen Erlaß vom 18. November v. I. die RegierungSprästdien ersucht, versuchsweise auf die thunlichste Einführung bi«..-genannten Schutzmittels in den Provinzialtheatern bedacht zu nehmen und die dort gemachten Erfahrungen ihm mitzuteilen. — Nach den allgemeinen Bestimmungen des deutschen Eisen» bahn-Tarisschemaö werden Gegenstände, welche wegen ihres außergewöhnlichen Umfangs in gedeckt gebauten Wagen durch die Seitenthüren nicht verladen werde» können, nur als Frachtgut nach den Bestimmungen über die Wagen­ladungsgüter, jedoch unter Berechnung der Fracht nach der Stückgutklasse in minimo für 1000 kg für jeden ver­wendeten Wagen und für jede Frachtbriefsendung befördert. Die hierdurch für einzelne Gegenstände deS gewöhnlichen Verkehrs, insbesondere für Langeisen, lange Holz- oder Eisenstangen, Leitern u. dgl. herbeigeführte Erschwerung hatte den Kgl. Eisenbahn-Direktionen Veranlassung gegebm, eine erleichternde Bestimmung zur Aufnahme in die allge­meinen Tarifvorschriften iu Antrag zu bringen und deren Annahme in der General-Konferenz der deutschen Eisenbahnm am 20. Mai v. I. zu befürworten. Der Antrag wurde indeffen abgelehnt. Auf die wiederholt auS Handelskreisen an den Minister der öffentlichen Arbeiten gerichtete dringende Vorstellung hat derselbe nun durch einen Erlaß vom 21. d. M. die Königl. Eisenbahndireklionen ermächtigt, vom 1. März d. I. ab für den Lokalverkehr und für den gegenseitigen Verkehr der unicr Staatsverwaltung stehendm Bahnen, sowie für den Verkehr mit den Reichsbahnen in Elsaß Lothringen und für den Verkehr mit anderen Bahnen, welcke oje nämliche Bestimmung demnächst annehmen sollten, die folgende Ausnahme-Bestimmung in die „Speziellen Taritvorss riften" aufzunehmen: „Ausnahmsweise tritt für einzelne Gegenstände von Eisen oder Holz, welche wegen ihrer Länge durch die Seitenthüren eines gedeckt gebauten Wagens nickt verladen werden können, wie Schienen, Stangen, Bretter, Bohlen, Leitern u. dgl., falls der Ver­sender gelegentliche Beiladung abwarten will, die gewöhnliche Frachtberechnung ein. Diese Absicht deS Ver­senders ist in solch! m Fall im Frachtbriefe ausdrücklich zu bescheinigen. Die Annahme zum Transport und die Auf« drückung des Expediüonsstcmpels erfolgt erst bann, wenn die Verladung möglich geworden ist."

Berliu, 26. Jan. Das „Deutsche Tageblatt" Hirt, der Minister v. Puttkamer sei zum Kapitular dc« Dom« stisls in Naumburg ernannt worden. — Der „National- zeilung" gegenüber, welche in den Schlußworten der gestrigen Re:e des Ministers v. Puttkamer die Hindeutung aus etwa bevorstehende internationale Verwickelungen gefunden hatte, sagt die „Norrd. Allgcm. Zeitung.": Wie au« dm letzten Worten der Rede hcrvorgehe, sei die Absicht dei Redners ausschließlich dahin gegangen, auf die au« den internationalen Umsturzbcstrebungen für die Ruhe und Sicherheit Europas hcranziehenden Gefahren aufmerksam zu machen. — Die „Nordd: Allgem. Ztg." sagt in einer Besprechung der vom Abg. v. Bennigsen vorgestern im Reichstage gehaltenen Rede, Bennigsen habe zugegeben, daß vor 1866 der König und seine Mitglieder weiter und richtiger gesehen haben, als die große Mehrzahl der Volks« Vertreter. Die damalige Lage sei aber der jetzigen ähnlich, damals habe es gegolten, den Staat auS einer unerträg­lichen politischen Lage zu befreien, die gegenwärtige gleich schwere und entscheidende Aufgabe deS preußischen König- tumeö sei, die arbeitenden Klaffen mit dem Staate auSzu- söhneu und so der sozialen Revolution vorzubeugen. Der Liberalismus sei, wie in 1866, unfähig, diese Aufgabe deS Staates zu begreifen; welche andere Kraft solle da dm Widerstand in der öffentlichen Meinung, in der Presse, in ber TagcSlitteratur unb in der herrschenden Gesellschafts­klasse brechen, als das starke angestammte Königtum?