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Marburg, Donnerstag, 19. Januar 1882.

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© 1 kanzler zu ersuchen, über die in den Bezirken Ziegenort , Torgelcw bei der engeren Wahl und in dem Bezirke Ul-

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Anträge der Abteilungen wurden debattelos genehmigt.

Demnächst wird gleichfalls ohne Debatte dem Antrag

an ihn adressierten Brief übergeben habe. Bezüglich der Wahl im 1. Berliner Wahlkreise lege der Bericht der Wahlprüfungskommission den vorgekommenen Unregelmäßig­keiten wohl nicht die volle ihnen zukommende Tragweite bei, indes gebe er zu, daß sich aus denselben eine Ungül­tigkeit der Wahl nicht herleiten lasse. Dagegen erklärt auch er sich, wie der Abgeordnete Frhr. von Minuigerode, gegen den zweiten Teil des Kommissionsantrages. Abg. Richter (Hagen) tritt dagegen für den Antrag ein. Entweder müsse die gerügte Superrevision allen Parteien gestattet oder ganz ausgeschlossen werden, und nicht, wie im vorliegenden Falle allein den Konservativen gestattet sein. Dem Abg. Stöcker gegenüber sucht er namentlich dessen Behauptung vom 15. Dezember v. I. zu widerlegen, daß das Berliner Stadtregiment eine große Maschinerie sei zur Hebung der Wahlen im fortschrittlichen Sinne. Im ganzen ersten Berliner Wahlkreise mit 19 000 Wählern hätten nur 85 Wähler gestimmt, deren Berechtigung poli- zeilicherseitS beanstandet werden könnte. Das solle unbe­rechtigte, wenn auch unbeabsichtigte Wahlbeeinflussung sein. Der ganze Geist des Wahlprotestes charakterisiere sich als ein Produkt frivoler antisemitischer Agitation. Die Haltung der Berliner Polizei gelegentlich der Wahlen schildert der Redner als eine ^überaus parteiische. Staatssekretär des Innern v. Bötticher erklärt darauf, daß das Berliner Polizeipräsidium seinerseits auf Grund zahlreicher Denun­ziationen über angebliche Stimmabgabe zahlreicher Nicht­berechtigter in eine Revision der Wählerlisten eingetreten sei, um eventuell eine strafrechtlicher Verfolgung von Wahl­fälschungen zu veranlassen. Während dieser Recherchen sei dann ein Antrag des konservativen Zentral-Wahlkomitees eingegangen, in dem unter Benennung einer größeren An­zahl von Personen, die fälschlich gestimmt haben sollten, beantragt wurde, über das Stimmrecht dieser Personen Recherchen vorzunehmen und eventuell das Weitere zu ver­anlassen. DaS Polizeipräsidium sei dann in eine Prüfung der mitgeteilten Angaben eingetreten und habe auch dem Zentral-Wablkomitee eine Liste der Nichtwahlbercchtigicn mitgeteilt. Das Polizeipräsivium sei zu jener Zeit nämlich der Ansicht gewesen, daß derartige Listen allen Parteien auf Begehren zu verabfolgen seien. Inzwischen sei jedoch ein Erlaß des preußischen Ministers des Innern ergangen, der derartige Mitteilungen seitens der Polizeibehörden für die Folge allgemein untersagt. Was der Abg. Richter be­züglich des vergeblichen Versuches des Abg. Dr. Hermes, eine ähnliche Liste zu erhalten, bemerkt, verhalte sich so, daß der genannte Herr von dem Vorstande des dritten Polizeireviers allerdings eine ähnliche Liste verlangt, dieser aber ganz korrekt geantwortet habe, daß er eine solche Liste nur mit Genehmigung des Polizeipräsidenten verabfolgen könne. Hätte Herr Hermes sich was nicht geschehen an den Polizeipräsidenten gewendet, so würde auch ihm

richShorst bei der ersten Wahl anscheinend vorgekommenen Unregelmäßigkeiten Ermittelungen anzustellen und dem Reichstage das Resultat mitzuteilen, zugleich aber eine Rektifikation derjenigen Behörden zu veranlassen, welche nach Schluß der ersten Wahlhandlung noch Nachtragungen in ren Wählerlisten vorgenommen haben. Sämtliche vier

Papier, auf welchem die Mönche ihre Schriftmalerei kunst­fertig, aber oft in krasser Geschmacksverwirrung auSübten; doch dauerte der antike Gebrauch der Wachstafeln noch fort, kleine mit Wachs überzogene Holz- oder Elfenbein­platten, die durch Bänder buchsörmig verbunden am Gürtel getragen wurden.

AlS im Zeitalter der Aufklärung immer mehr und mehr die Bildung aus den Klöstern und Fürstenhöfen ins Volk drang, hörte die Schreibkunst auf, das bevorzugte Wissen Einzelner zu sein, sie ward zum Gemeingut Aller, zum Bindeglied deS gesamten Volkes. Mit mächtigen Schwingen entfaltete sich Erziehung und Unterricht. Er­leuchtete Geister schufen Bücher, deren Studium zur Nieder­schrift anregte und zum schriftlichen Austausch der em­pfangenen geistigen Eindrücke führte. Mit der intellektu­ellen Entwicklung und der Hebung von Handel und Ge­werbe stieg das Bedürfnis des brieflichen Verkehrs. Von dieser Epoche an, die kaum ein Jahrhundert hinter unö liegt, beginnt auch erst das Bestreben, daS Schreibmaterial immer vollkommener herzustellen. Was früher gut genug erschien, ward als mangelhaft verworfen, denn cs galt nun nicht mehr Schriftmalerci zu treiben, kaligraphische Kunst­stücke auszuführen, sondern in fließender, dem Gedanken nacheilender Schreibweise zu korrespondieren. Brach sich doch immer mehr der Gedanke Bahn: Zeit ist Geld, das Jahrhundert des Dampfes hatte ihn geboren. Papier, Tinte und Feder, besonders aber die letztem bedurften wesentlicher Verbesserung. Das seit Alters her mit be­sonderer Liebe sorgfältigst ausgeführte Schneiden des Gänsekiels, wurde nun zu zeitraubend befunden. Man sann auf dessen Ersatz. Wenn auch schon im Jahr 1544 ein in Nürnberg erschienenes Büchlein von Nrwdorffer:

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Der schwarze Sprudel.

(Fortsetzung.)

Das älteste Schreibmaterial bilden Holzbreter zu dnesterlichen Kundgebungen, eherne Tafeln und steinerne Säulen für Gesetze und Verträge, auch dienten Felle, baumbast und in späterer Zeit Leinewand zur Aufnahme ter Schrift. Aus den feinen Basthäuten der PapyruSstaude zewann man das Papier, dessen Bereitung schon vor 2000 Jahren in China von Tsan-lun erfunden nach 100jährigen Etappen in Indien, Persien, Arabien, Aegypten, Griechen­land und Italien bekannt wurde. Man pflegte nur die eine Sette zu beschreiben, während man die andern durch einen Anstrich von Saffran vor Insekten zn schützen suchte. Die zum Schreiben verwandte Tusche ward nach PliniuS

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Zohlmnt lichen Weise den ersuchenden Privatpersonen Mitteilung stille F» Macht haben im Falle der Feststellung dieser That- in der Et fiche aber das zur Vermeidung der Wiederkehr solcher Vor- (1 lomnnüffe Erforderliche veranlassen und dem Reichstage

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- Abg. Stöcker hält seine frühere Erklärung bezüglich desjenigen Briefes des Abg. Lucw. Löwe, den dieser nach seiner Behauptung nicht an die Bezirksvorsteher, sondern lediglich an die Vertrauensmänner der liberalen Bczirkö- uSzulch Organisation gerichtet hat, aufrecht, da ihm (dem Abg.

Stöcker) thatsächlich ein Stadt-Bezirksvorstcher einen solchen

der Wahlprüfungskommission gemäß die Wahl des Abg.

- v. Kleist - Retzow (2. Mindener Wahlkreis) für gültig er­b' Mt. Betreffs der Wahl des Abg. Löwe (1. Berliner

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Wahlkreis), gegen welche seitens deS konservativen Zentral- (Stfnhtn kmiteeö rechtzeitig Protest eingegangen, beantragt die Wahl- ' Prüfungskommission, 1. diese Wahl für gültig zu erklären, ihrm 2. aber den Reichskanzler zu ersuchen, Ermittelungen dar- 1 ytC|ü6er anzustellen, ob in Berlin Polizei-Reviervorstäude auf 6 ^an ijErsuchen von Privatpersonen nach der am 27. Okt. 1881 8ermeiflrQtt9^a6ten Wählerlisten unter Benutzung amtlicher germelM^ieh und Register einer Revision unterzogen und von dem 5^1____^Resultate derselben in der auS den Protestbeilagen ersicht-

-"hon dem Geschehenen Kenntnis geben zu wollen. Gegen 2 ?Vpen äroc^cn Teil des Antrags erklärt sich Abg. Frhr. von Zubehe^ Minnigerode aus materiellen und formellen Gründen.

aus Gummi und Ruß bereitet, zuweilen brauchte man auch Sepiasaft; farbige Tinten, und zwar rote, fertigte man erst 100 M Ende deS Kaiserreiches an. War der Inhalt ohne 101 Äert, so wischte man ihn mit einem Schwamm weg und kW benutzte nochmals das Papier. Auf ihrem Eroberurgszug sührlen die Römer ihr Alphabet den noch geistig unent- tvickeltcn Germanen zu. Die Runenschrift, die geheime Kunst der Fürsten und Priester, läßt in ihren eckigen Formen trotz aller Entartung das lateinische Alphabet er­kennen. Dieses Runenalphabet der germanischen Stämme erfuhr durch den gothischen Bischof UlfilaS im 4. Jahr- 3O3ß hundert eine bedeutsame Umänderung, in Verbindung mit 101 griechischen Schriflzeichen schuf er ein neues Alphabet, jwelches in seinen Formen daö Schreibmaterial: Papier, 105 ^ohr und Tinte berücksichtigte und sich zum Malen eignen mst it ] tollte, an Stelle der bisherigen Methode des Einritzen und k. 101 Eingraben. Im Mittelalter waren es Pergament und

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Mfel und Hannover, Th. SklSSs

zweifellos die gewünschte Liste zugestellt sein. Es folgte eine Reihe heftiger persönlicher Auseinandersetzungen zwischen den Abgg. Richter (Hagen) und L ö w e einerseits und dem Abg. S t ö ck e r andererseits. Die Anträge der Kommission bezüglich der Wahl im 1. Berliner Wahlbezirke wurden demnächst in bei­den Punkten genehmigt, und die Wahl des Abg. Dr. Virchow (2. Berliner Wahlkreis) ohne Debatte für gültig erklärt. Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommisston über die Wahl'des Abg. Dr. Clauswitz (1. Merseburger Wahl­kreis), deren Beanstandung beantragt wird. Da der Abg. Schott beim Eingehen auf die Wahl den Allerhöchsten Erlaß vom 4. d. Mts. in die Erörterung zieht, erklärt Abg. Dr. Hänel, daß seine Freunde allerdings die Ab­sicht hätten, den Erlaß hier zur Diskussion zu bringen, daß sie aber die heutige Veranlassung dazu nicht für ge­eignet halten. Abg. Rickert sucht in eingehender Dar­legung den Nachweis zu führen, daß die thatsächlichen Ver­hältnisse die Beanstandung der Wahl nicht rechtfertigen; er beantragt, dieselbe für gültig zu erklären. Es handelt sich darum, daß auf Grund einer provinziellen polizeilichen Verordnung das Versammlungsrecht der Wähler entgegen den Bestimmungen des § 17 des Wahlgesetzes wenn auch bona fide für alteriert gehalten wird. Abg. Wölfel widerlegt die Ausführungen des Abg. Riekert, während der Abg. Windthorst sein definitives Votum über die Frage bis nach Feststellung der von der Kom­mission beantragten thatsächlichen Ermittelungen vorbehält. Abg. Frhr. v. Heere mann erklärt sich aus ähnlichen Gründen für die Beanstandung der Wahl, welche ja die definitive Entscheidung nicht präjudiziere, während Abg. v. Brauchitsch die Ansicht der Minorität der Kommis­sionsmitglieder vertritt und aus der Amendierung der qu. Polizeiverordnung einen Grund der Wahlbeanstandung nicht herzuleiten vermag. Durch die Beanstandung werde übrigens für die Beurteilung des Falles gar nichts erreicht. An der Debatte beteiligen sich noch die Abg. v. Kardorff (gegen den Kommissionsantrag), Abg. Dr. Braun der für den Kommifstonsantrag namentlich auf die Traditionen dieses Hauses bezug nimmt. Schließlich wird der Antrag auf Beanstandung der Wahl des Abg. Clauswitz ange­nommen. Bei der zweiten Beratung der Vorlage über die Berufsstatistik befürwortet Abg. v. Göler die Kom- missiousaitträge. Bundeskommissar B ö d e k e r bittet, die Viehzählung wieder in das Gesetz einzustellen. Abg. F r o h m e erklärt sich gegen eine solche Verbindung, da sonst die Arbeit nicht zu bewältigen sein würde. Abg. Sonnemann wünscht Auskunft darüber, wie man die Berufsstatistik als Grundlage sozialer Gesetze zu verwerten gedenke? Staatssekretär v. Bötticher erwidert, cs sei die Absicht, die Vorlagen so zu sördern, daß sie schon im Früh­jahre eingebracht werden könnten. Für die Unfallver­sicherung brauche man die Berufsstatistik nicht notwendig Burger und Schreiblehrer'' sichere Kunde von der dorti­gen Anfertigung metallener Federn giebt, so geriet solche doch als vereinzelt gar bald in Vergessenheit. Ein königs- berger Schreiblehrer zu Anfang unseres Jahrhunderts war cs, namens Bürger, der zuerst auf die Idee kam, aus der Fcderspule einzelne Federn zu schneiden, später gelang eS ihm, einen Apparat für das Schneiden der Feder zu er­finden und einen Halter für letztere herzustellen. In seinen öffentlichen Ankündigungen ließ er auch die Absicht laut werden, Federschnäbel auS Metall anzufertigen, wodurch er sich die Gänsekielverkäufer zu Feinden machte und mit dem SpottnamenFcderschnabclhalter" von den Jungen auf der Gasse verfolgt ward. In Gram und Elend ver­schied er, das Los so manchen Erfinders. Industrielle Engländer führten die Idee der metallenen Federschnäbel einige Jahre darauf im großen aus und die Gänsefeder unterlag gar bald dem Vernichtungskampfe der Stahl­feder.

Nun zur Tinte I Diese Flüssigkeit, welche in dem Trifolium Papier, Tinte und Feder eine hervorragende Stellung einnimmt, da durch sie die Notation des schrift­lichen Verkehrs bedingt wird, hat in der letzten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine nicht zu unterschätzende Vervoll­kommnung aufzuweisen. Mit dem großartigen Aufschwung der Chemie und ihrer praktischen Verwertung in der In­dustrie wurde die Aufmerksamkeit der Wiffenschaft auf die bis dahin im kleinen nach alten Rezepten von aller Welt fabrizierte Tinte gelenkt. Hier war für den Chemiker ein rationelles Feld, eine segensreiche Aufgabe eröffnet!

(Fortsetzung folgt.)

Vom Reichstag.

Berlin, den 17. Januar.

gttben i der Heutigen (27.) Plenarsitzung des Reichstages .iirbe zunächst der Abteilungsantrag angenommen, die lLbe.n ^bleu deö Abg. Dr. Schwarzenberg (2. Kasseler Wahl- . £iS) und des Abg. Frieß (4. Kasseler Wahlkreis) für aülüg zu erklären, jedoch den Herrn Reichskanzler zu er­suchen, »egen gewisser Unregelmäßigkeiten Remedur ein­treten 'zu lassen. Ebenso wurde auf Antrag der betreffen­den Abteilung die Wahl des Abg. Freiherrn von Maltzahn- Gültz (! Stettiner Wahlkreis) für gültig erklärt, indes per Sicrr Reichskanzler ersucht, über die in einer einge- aangenen Beschwerdeschrift behauptete Unregelmäßigkeit Er­bebungen anzustellen und eventuell das stattgehabte Verfahren rügen zu lassen. Bezüglich der Wahl deö Abg. Dr. Dohrn (2. Stettiner Wahlkreis) beantragt die Abteilung die Gül­tigkeitserklärung, zugleich aber zu beschließen, den Reichs-