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Marburg, Donnerstag, 5. Januar 1882.
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d-Annoncen-Bureau" v Th- Dietrich u. Co. ii Kassel und Hannover; Th Dietrich in Frankfurt a M Haasenstein u-JBoglet i Frankfurt a. M-, Berlin Leipzig. Mn re-; Rudo, Messe in Berlin, Frank- furt a. M- rc.
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. BlatteS, sowie d.Annvncen-Bureaux von G 8. Daube u. C». in Frankfurt a. M.; Jügerschc Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Invalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.
Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS SouutagSblatt" durch die Expedition tKoch'sche Buchdruckerel) bezogen 2'/. Mark, durch d,e Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr.) — Insertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Ma.
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Zur Handwerkerfrage.
II.
Dagegen kann der Zunftzwang, wie er früher bestand, d. h. die ganze äußere Seite der Zunft, unmöglich wieder hergestcllt werden. An die abgelegte Prüfung muß freilich ein bestimmtes Recht geknüpft werden, weil sonst niemand sich der Prüfung unterziehen würde, das erlangte Recht aber wird nicht weiter als oben angegeben gezogen werden dürfen: der approbierte Meister darf sein Handwerk überall ausübcn, wo er will, auf besondere Privilegien hat er keinen anderen Anspruch, als sie die Innung giebt.
Denn der frühere Zunftzwang, wie er nach drei Seiten bestand, gegen die eigenen Jnnungsgenossen, gegen andere Handwerker und gegen die Dörfer oder das Land, ist mit unseren heutigen Verhältnissen unvereinbar. Er ist in diesem Umfange überhaupt erst mit der Entartung und dem Verfall des Handwerks entstanden, als man durch äußeren Zwang und Privilegien die Abnahme der inneren Kraft und Rührigkeit des Handwerks zu ersetzen suchte. Ursprünglich bestand der Zunftzwang in nichts weiter, als daß jeder, der in einer Stadt ein Gewerbe oder Handwerk treiben wollte, der betreffenden Zunft beitreten mußte. Da nun Gewerbe, vermöge der städtischen Privilegien, nur in Städten getrieben werden konnten, so war damit in der That noch ein weiteres Vorrecht verbunden, denn die Dörfer waren — von den wenigen sog. Landhandwerken abgesehen, die hier zulässig waren — mit ihirm Bedarf lediglich auf die Städte angewiesen.
Daß nun heutzutage der Unterschied zwischen Stadt und Land nicht wieder hergestellt werden kann, liegt auf der Hand. Dörfer und Fabriken bedürfen oft viel mehr der Handwerker als kleine Landstädte, die vorzugsweise Ackerbau treiben. Und auch sonst ist jeder Unterschied so
verwischt, daß eö gegen das eigene Interesse deS Standes wäre, ihn im Gewerbebetrieb wieder hervorsuchen zu wollen.
Also würde von dem früheren Zunftzwang nur zweierlei übrig bleiben: die Abstufung und Regelung deS Betriebes innerhalb jeder einzelnen Innung selbst und die Abgrenzung der verschiedenen Gewerbe gegen einander. Der erste Punkt würde bereits im Gesetz bestimt sein und des näheren der freien Vereinbarung der Innungs-Angehörigen überlassen bleiben, ohne daß hier irgend erhebliche Anstände zu beseitigen wären. Denn wie lange die Lehrzeit dauern soll, wie lange jemand als Gehülfe gearbeitet haben, ob er vielleicht eine zeitlang auch gewandert sein muß und dergleichen, das ließe sich leicht von jeder Innung näher normieren.
Schwierigkeiten würde in der Ausführung nur der zweite Punkt bilden, die Abgrenzung der Handwerke unter einander. Denn daß eine solche unerläßlich wäre, versteht sich nach unserem System von selbst: so wenig jemand, der überhaupt kein Handwerk berufsmäßig erlernt hat, ein solches auöüben darf, so wenig dürfte der gelernte Schneider etwa den Zimmermeister oder umgekehrt spielen wollen. Da voraussichtlich fort und fort Differenzen entschieden werden müßten, welche Sachverständige nötig machen, so könnte die Entscheidung nicht den gewöhnlichen Gerichten überlassen werden, vielmehr müßten — nach dem Vorbild unserer Verwaltungsgcrichte — vom Gesetz Schiedsgerichte angeordnet und auch eine Berufung an eine zweite Instanz freigegcbeu werden. Es würde in der Hand der Innungen selbst liegen, ein mehr oder minder freies Verhalten der Gewerke unter einander durchzuführen; am besten, wenn die staatliche Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit so wenig wie möglich einzugreifen braucht. Denn ohne eigene Thätigkeit und Teilnahme der Handwerker kann nichts werden. Der Staat vermag nur allenfalls den Weg zu ebnen und den erforderlichen Schutz zu verleihen.
Wir warnen ausdrücklich vor dem Gedanken, als ob durch eine Reform der Gesetzgebung in unserem Sinne nun wirklich alle Schäden geheilt werden könnten, an denen unser Handwerk krankt, und vor allem davor, als ob dieser äußere Rahmen oder die bloße Form deö Gewerbebetriebes zugleich notwendig wieder den Wohlstand desselben zur Folge haben müßte. Wir wiederholen eS, die Hauptgefahren kommen von anderer Seite und müssen mit anderen Mitteln bekämpft werden, um sie aber bekämpfen zu können, und mit Erfolg vom Stande selbst, dazu würde allerdings nach unserem Dafürhalten die Wiederherstellung der Innungen — ja nicht der alten Zünfte — gehöre». ES sind Vorbedingungen, die erfüllt werden müssen, um dem Kleingewerbe und Handwerk wieder zur Blüte zu ver
helfen, ob aber dieser Erfolg wirklich eintritt, hängt noch von vielen anderen Umständen, vor allem von der sittlichen Energie und Thalkraft des Standes selbst ab.
Selbstverständlich würden die neuen Innungen eor- porative Rechte erhalten müssen, wie ja selbst die Gewerbeordnung solche für die noch bestehenden anerkennt. Damit wären sie zugleich kreditfähig. In wie weit sie aber für ihre Angehörigen Geschäfte machen, mit anderen Worten zugleich als Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften, insbesondere als Kredit-Vereine fungieren könnten, das käme auf den Versuch an. Jedenfalls müßten e8 Vereine mit beschränkter Haftbarkeit ihrer Mitglieder sein, wenn sie dem Kleingewerbe etwas nützen und feine Angehörigen nicht vielmehr gefährden sollen. Auch hier müßte das Gesetz die freie Bewegung so viel wie möglich offen lassen.
Denn an und für sich steht dem Gedanken durchaus nichts entgegen, daß die alten Innungen sich mit dem neuen Prinzip der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften verbinden und dadurch fähig werden, alö Schutzverbindungen deS kleinen Kapitals gegen das große auch die anderen ihnen drohenden Gefahren zu überwinden. Hätte die Gesetzgebung rechtzeitig reformiert, statt einfach zu zerstören, die Mißbräuche abgeschnitten, zur zeitgemäßen Umbildung aber hülfreiche Hand geboten, so würde ein solcher Verfall und eine solche Unordnung, wie wir sie seit den letzten zehn Jahren erlebt haben, vermutlich nie eingetreten fein. Es läßt sich eben hundertmal leichter zerstören, alö wieder aufbauen.
Ob den neuen Innungen durch die Gesetzgebung zugleich politische Rechte beizulegen seien, daö möchten wir, wenigstens von vorn herein, doch bezweifeln. Ist taS Handwerk erst wieder lebenskräftig, so wollen wir es uns gern gefallen lasten, wenn es solche politische Rechte sich erkämpft, und die Konservativen werden am wenigsten etwas dagegen einzuwenden haben, wenn eS geschieht. Geschieht eö aber nicht, so bleiben alle Rechte, welche das Gesetz den Innungen beilegt, papierene oder wertlose, die dem Handwerker nichts nützen. Ja, wir fürchten sehr, daß daS Handwerk statt der Freiheit Brot verlangt und über die gewährten Rechte, welche ihm doch nicht helfen, unzufrieden wird. Erst muß der wirtschaftliche Aufschwung vorangehen, dann wird — wenn er wirklich auf sittlichem Grunde ruht — der politische unausbleiblich von selbst nachfolgen.
Das wären etwa die Grundlinien, wie wir eine Reform der Gewerbegesetzgebung uns denken. Einer neuen Gewerbe-Ordnung bedürfte eö gar nicht, eS würde genüaen, die frühere umzugestalten und zu rektifizieren. Gesetze
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szu Ka • 1882.
Das verschwundene Kind. Roman von Ewald August König. (Fortsetzung.)
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II 11
II
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Hartmaun hatte schon ein Formular ausgefüllt, mit zitternder Hand setzte er jetzt die Feder an, um die Unterschrift zu fälschen.
„Schreiben Sie nur die Namen hin," fiel Pietro ihm ruhig in baß Wort. „Wenn er einen Verdacht äußert, werde ich ihn sofort entkräften."
„Wenn Ihnen das nicht gelänge —"
„Verlassen Sie sich auf michl"
Hastig hatte Pietro bei den letzten Worten sich des Wechsels bemächtigt, Hartmann wollte es verhindern, aber der junge Mann kam ihm zuvor.
, »Sie sind also wirklich ruiniert?" fragte er, indem er feinen Hut ergriff, und fein Gesicht nahm jetzt einen boshaften tückischen Ausdruck an.
„Ruiniert?" fuhr Hartmann aus seiner Betäubung auf. »Nein, noch nicht!"
„Sie sind es, Sie sind ein Bettler, Sie waren es schon bor einigen Wochen."
„Pietro "
„Weichen Sie mir nicht aus, ich habe Sie unausgesetzt beobachtet und Ihre Verluste berechnet. Sie waren längst bankerott, ehe Sie selbst eö wußten und jetzt sind Sie ein elender Bettler."
, »Und wenn ich's bin, so habe ich's Ihnen zu danken!" uef Hartmann. jäh auffahrend, der jetzt zu ahnen schien, wo hinaus der junge Mann wollte. „Sie haben mich zum Spiel verlockt. Sie spotteten über meine guten Vorsätze Un6 ruhten nicht, biö ich in daö Netz zurückgekchrt war."
Pietro lachte höhnisch und ging hinaus, ohne eine Ant- toort auf diese Anklage zu geben, den Lippen Hartmanns m>er entrang sich bei dem Gedanken an den gefälschten d^chfel ein Schrei der Wut.
mmerma foncert. itöreise.
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Er wollte dem jungen Manne Nacheilen und ihm bett Wechsel entreißen, aber als er die Thüre ansriß, sah er fih einer alten Frau gegenüber, die, von der Last der Jahre gebeugt, vor ihm stand und mit den noch immer lebhaft blitzenden Augen zu ihm aufschaute.
Entsetzt fuhr er zurück — dieses braune Antlitz mit den unzähligen Runzeln und den ausgeprägten Zügen hatte er niemals vergessen können. Wie oft war es ihm im Traume erschienen, das er wild empor fuhr aus dem Schlafe.
„Kennst Du mich noch?" fragte sie eintretenb.
Er roanbte den Blick ab, diese glühenden Augen schienen ihn durchbohren zu wollen.
„Wer seid Ihr?" erwiderte er barsch. „Ich gebe kein Almosen an der Thür."
Die alte Frau hatte die Thüre hinter sich geschlossen, ein höhnischer Zug umzuckte ihre Mundwinkel, als ste jetzt zu ihm aufblickte.
„Du bereitest Dich wohl auf Deine Zukunft vor?" sagte sie. „Wenn Du aus dem Zuchthause kommst, wird Dir nichts Anderes übrig bleiben, als an den Thüren zu betteln, Du kannst nicht arbeiten, denn Du hast nichts gelernt und warst stets ein leichtsinniger Faulenzer, und dem Fälscher, dem entlassenen Sträfling schenkt ja auch Niemand Vertrauen."
„Weib!" fuhr Hartmann auf, indem er drohend den Arm erhob. „Hinaus mit Euch, ich habe nichts mit Euch zu schaffen."
„Ihr nicht mit mir, denn Ihr fürchtet die Abrechnung, die ich damals Euch gelobt habe! Ich habe mein Gelübde nicht vergessen. Kennt Ihr dieses Papier?"
Mit einem Wutschrei wollte sich Hartmann aus die Alte stürzen, er hatte den gefälschten Wechsel erkannt, aber in demselben Augenblick blitzte die Klinge eines Stilets in der braunen Hand.
„Du siehst, ich bin auf alles vorbereitet," fuhr die alte Frau fort und wieder klang in dem Tone, den sie anschlug, der Hohn durch, „komm mir nicht zu nahe, ich kenne kein Mitleid, kein Erbarmen. Binnen einer Stunde ist dieses Papier in den Händen des Staatsanwalts, der Dich sofort verhaften und ins Gefängnis bringen wird. Und bann wird alles ans Tageslicht kommen! Dann wirb bas Kind Deines ennorbeten Vetters erscheinen und bas Erbe von Dir zurückfordern, bann werde ich bezeugen, daß Du die Zigeuner erkauft hattest, das Kind zu rauben, und daß der Vater dieses Kindes von Dir erschossen worben ist."
Starr, als ob ein Gespenst vor ihm aufgestiegen sei, blickte Hartmann die Alte an.
„Du glaubst das nicht?" nahm sie wieder baß Wort. „Sieh, als wir damals bei den Eichen zum letzten Male zusammengekommen waren und Du mein Verlangen, Dein Wort einzulösen, so schnöbe zurückgewiesen hattest, ba nahm mein armes Kind Gift, weil es die Schmach und Schande nicht länger ertragen konnte. Und vor der Leiche deö armen, unglücklichen Mädchens, welches Du gemordet hattest, gelobte ich mit einem feierlichen Eide, Rache zu nehmen. Ich habe den Schwur nicht vergeffen. Mit dem geraubten Kinde und dem eigenen Enkel zog ich in die Welt hinein, — zu meinem Stamme mochte ich nicht zurückkehren, wenn ich auch gewußt hätte, wo ich ihn finden würde. Ich habe den Leichtgläubigen und Neugierigen wabrgesagt, die Narren und Thoren in die Zukunft blicken lassen und daneben Kräuter, Salben und Elixiere verkauft. Ich habe dadurch manchen Thaler, manches Goldstück verdient und dabei gedarbt und meine Bedürfnisse auf daö Notwendigste beschränkt, und als die Zeit gekommen war, in der meine Rache erfüllt werden sollte, da besaß ich Mittel genug, um zur Ausführung meines Planes zu schreiten. Weißt Du, wer Esmeralda ist?"
(Schluß folgt.)