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JRarßurq, Mitwochs 30. November 1881
XVI. Jabraanq
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Deutscher Reichstag.
Berlin, den 28. November.
Die heutige (4.) Plenarsitzung wurde von dem Präsidenten v. L e v e tz 0 w bald nach IIV4 Uhr mit geschäftlichen Mitteilungen eröffnet.
Auf der Tagesordnung steht allein die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend den Beitrag des Reiches zu den Kosten des Anschlusses der freien und Hansastadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet.
. Der erste Redner ist Abg. Dr. Hänel. Er h»bt zunächst hervor, daß die Vorlage, weil nur eine Geldforderung enthaltend, den Anschluß Hamburgs selbst zur Voraussetzung habe, i aß aber wohl Zweifel gerechtfertigt seien, ob zum Abschluß des Vertrages nicht die Gesetzgebung, sogar die verfassungsmäßige Gesetzgebung auf Grund des Art. 78 der Verfassung, erforderlich sei. Er selbst teile indes diese Auf assung nicht, da nach seiner Ansicht Art. 34 der Verfassung den Eintritt Hamburgs in das Zollgebiet bereits vorgesehen habe. Von diesem Standpunkte ausgehend, liege die vorliegende Frage im Grunde sehr einfach, die ganz unabhängig vom Partei- und vom Fraktionsstandpunkte entschieden werden müsse. Denn in der That handle es sich lediglich darum, ob die Opfer, die hier verlangt, und die weitere, um das doppelte und dreifache höhere Opfer des Nationalvermögens im Gefolge haben würden, im Hinblick auf die zu erhoffenden idealen oder materiellen Güter, welche der Anschluß in sich schließen werde, auch zu rechtfertigen seien. Die Verhandlungen zwischen Senat und Bürgerschaft hätten in dieser Beziehung im gründe konstatiert, daß man dort die Freihafenstellung, lediglich einer Pression nachgchend, aufzugeben entschlossen sei. Die der Vorlage beigegchenen Motive, welche der Redner des Näheren beleuchtet, seien überaus dürftig. Die Gründe, welche bisher gegen die Freihafenstcllung geltend gemacht feien, könnten jedenfalls nicht für diese Vorlage angeführt werden, da Hamburg ja, wenn auch im beschränkten Umfange, seine Freihafenstellung bcibchalte. Gewisse Vorteile für den Verkehr wolle er indes nicht verkennen. Zu eiwägen sei indes auch, daß die anderen konkurrierenden Handelsplätze nicht durch die geschaffne Ausnahmestellung Hamburgs geschädigt
würden, daß Hamburg nicht auf Kosten jener eine ganz exemte Stellung für immer erholte. Wenn es sich wirklich darum handeln werde, eine volle Zolleinigung Deutschlands herzustellen, dann würde ihm kein Opfer zu groß erscheinen; aber die künstliche Gestaltung, wie sie hier geboten werde, würde schwerlich die geforderten Opfer rechtfertigen. Ein entscheidender Gesichtspunkt müßte sein, daß die Hamburger Frage jetzt definitiv entschieden werde; von diesem Gesichtspunkte habe die Vorlage gewiß große Bedenken. — Daß kein Staatsvcrtrag vorlicge, billigt er durchaus; das Reich könne keine Verträge mit seinen einzelnen Gliedern abschließen. Der richtige Weg, die Vereinbarung zwischen dem Reiä Skanzler und Hamburg, sei gewählt. Es liege lediglich ein Verwaltungsvertrag vor; sowohl der Reichskanzler, wie der Bundesrat wären durchaus korrekt verfahren. Aber eben deshalb könnten auch aus der Vereinbarung keine Folgerungen gezogen werden, wie aus einem Staatsvertrage. Alle gesetzgebenden Momente blieben dem Reichstage vollständig Vorbehalten; namentlich die Frage, ob Artikel 34 der Verfassung auf dies neue Freihafcngebiet anzuwcnden sei. Seiner Meinung nach sei das wohl möglich; anders liege die Frage, wenn dem Artikel 34 eine neue Bedeutung beigclcgt werde, wenn die Zeitfrage anders gestellt und zugleich die Elb Zollgrenze in die Unter-Elbe verlegt werden solle. Diese letztere Streitfrage dürfte hier nicht stillschweigend entschieden, sondern müsse zum Austrage zwischen den gesetzgebenden Körperschaften gebracht werden. Es käme auch noch eine Reihe anderer Bestimmungen in Betracht, die näher geprüft werden müßten. Schließlich empfiehlt er eine sachliche Prüfung der Vorlage in der Kommission.
Abg. Frhr. von Minnigerode bestreitet zunächst prinzipiell die Ansicht des Vorredners, daß dem BundcSrat nicht das Recht zustehe, die Zollgrenze selbstständig zu bestimmen, und betont dann, daß sowohl nationale Interessen als auch Wünsche aus Hamburg selbst die Vorlage bedingen. Die Kopfzahl der künftig im Freihafcngebiet wohnenden Bevölkerung werde zweifellos doch nur eine geringe sein, und dadurch nach vielen Seiten in den gegenwärtigen Zuständen Wandel geschaffen werden. Hamburg würde sicher seine Jntcrrcss.n selbst am bcsien verstehen; im Uebrigen könnte man anbeie Hafenstädte mit Hamburg nicht in Parallele stellen; Letzteres nehme eben durchaus eine Ausnahmestellung ein. Stach seiner Meinung würden mit Bewilligung der 40 Millionen auch zugleich die beiden Anlagen genehmigt. Die Geldfordcrung selbst erheische noch eine nähere Spezialisierung; d,r Kommission würden demnächst die genaueren Voranschläge zu machen sein. Die Vorlage müsse eben n.ch technischer und finanzieller Rücksicht in der Kommission genau geprüft werden. — Ter Redner erinnerte schließlich an den bekannten Antrag Karsten-Richter vom 20. Mai, wodurch der
gänzlich verunglückte Versuch gemacht sei, den Reichstag zu engagieren sür den angeblich unterdrückten Bundesstaat und betonte, wie die Tendenz desselben durch die vorliegende Vereinbarung vom 25. Mai zur Genüge illustriert werde.
Abg. vr. Barth tadelt zunächst die mangelhafte Begründung der Vorlage. Zur Sache b merkt er, daß um Exportläger zu schaffen, man die Freihäfen nicht zu beseitigen brauche, denn der Handel bedürsc dieser Exportläger zur Zeit lurchaus nicht mehr. — Die gegenwärtige Vorlage bedeute lediglich eine Konzonirierung des Freihafeu- gcbiets, eine Dockeinrichtung, welche den kostspieligen, an sich unnötigen Kanal notwendig mache. Die 40 Millionen seien als eine Entschädigung Hamburgs und keineswegs als eine Subvention anzusehcn. Gewonnen würde durch diesen Vertrag allein der kleine Gewerbebitrieb. Die Annahme der Vorlage empfehle sich n r aus Rücksicht auf die dem Jmmobiliar- und Mobiliarkre it durchaus nötige Ruhe. Wenn übrigens die Freihafenfrage als im nationalen Interesse liegend bezeichnet werde, warum sei daun nicht auch ein Vertrag mit Bremen vorgelegt? Jedenfalls habe die Kommission diesen Punkt und eine Reihe anderer, vom Redner näher bezeichneter Punkte, sorgfältizst zu prüfen.
Bundes - Bevollmächtigter preußischer Finanz - Minister Bitter spricht seine Befriedigung aus, daß die Bereitwilligkeit ausgesprochen sei, die vorliegende Frage ohne Fraktionspvlitik zu behandeln. Ein Gesetz sei nicht vorge- Ie..t, weil es sich um keine Verfassungsänderung, sondern lediglich um eine Veischie ung des Freihafcngebiets handle. Genau werde sich die Kostenfrage erst übersehen lassen, wenn nach Annahme der Vorlage sich ein spezieller Kostenanschlag ermöglicht. Daß über den Anschluß Bremens noch keine Vereinbarung vorliege, habe seinen Grund lediglich in den großen Schwierigkeiten, welche mit dem Abschlüsse einer solchen verknüpft Die Verhandlungen seien eingeleitet und die Kommiffarien ernannt; die Verhandlungen würben mit gleichem Entgegenkommen, wie Hamburg gegenüber, geführt werben. Für Altonas Handelsinteressen zu sorgen, werde sich die preußische Negierung in jeder Beziehung angelegen sein lassen. Die Behauptung des Abg. Hänel, daß Hamburg nur widerwillig sich der Vereinbarung gefügt, stehe mit ven thatsächlichen Verhältnissen im Widerspruch. Aus dem ganzen Gange der langen, bis zum 25. Mai notwendig gewesenen Verhandlungen gehe vielmehr hervor, daß keineswegs eine Pression auf Hamburg geübt sei. Der Vertrag sei im Interesse des Reichs und des Vaterlandes abgeschlossen und deshalb auch die Hoffnung berechtigt, der Reichstag werde seine Genehmigung nicht versagen! Allerdings bleibe ein begrenztes Freihafen- gebict bestehen; indes trete, was boch sehr ins Gewicht falle, die ganze Stadt Hamburg dem Zollgebiete bei. Die Behauptung des Abg. Hänel, daß auö der vorliegenden
Das verschwundene Kind.
Roman von Ewald August König.
(Fortsetzung.)
Lorenz zog beim Anblick dieser Herren die Stirn in Falten.
„Sie können sich die Mühe ersparen," sagte er, als ihm der Richter den Zweck seines Besuches mitgeteilt halte. „Ich bin der allein berechtigte Erbe meines verstorbenen Vetters."
„Hinterläßt Herr Hartmann keine Verwandten außer Ihnen?" fragte der Richter.
„Nein."
„Aber Frau Hartmann —"
Erlauben Sie, die Verwandten meiner Base haben durchaus keinen Anspruch auf die Hinterlassenschaft."
„Womit wollen Sie das begründen?"
„Ich werde es Ihnen auseinandersetzen," sagte Lorenz, nachdem er dem Diener befohlen hatte, Wein zu bringen. „Frau Hartmann besaß kein Vermögen, nur eine sehr geringe Aussteuer, und da sie vor ihrem Gatten gestorben ist, so haben ihre Verwandten nicht die mindeste Berechtigung, Anspruch auf die Hinterlaffeuschaft meines Vetters zu erheben."
„In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen Sie zu dem Verstorbenen?"
„Sein Vater war der Bruder meines Vaters."
„Und andere Verwandte sind nicht da?"
„Nein, unsere Väter waren die alleinigen Kinder meines Großvaters und wir beide, der Verstorbene sowohl als ich, hatten keine Geschwister. Somit bin ich der nächste und einzige Stamm."
„Sehr wohl, aber es könnte dennoch ein Testament zu Gunsten eines anderen existieren," warf der Friedensrichter ein, „jedenfalls müssen wir uns davon überzeugen."
Lorenz erhob sich und öffnete den Sekretär Hartmanns, der in dem Zimmer stand.
„Sehen Sie die Papiere durch," sagte er, ich gebe Ihnen die Versicherung auf Ehrenwort, daß ich seit tent Tode meines Vetters noch keinen Blick in diesen Sekretär geworfen habe. Ich dachte nicht daran und hätte auch keine Zeit dazu gefunden."
Der Richter nickte, eö wäre ja unhöflich und verletzend gewesen, wenn er an der Aufrichtigkeit dieser Erzählung gezweifelt hätte.
Er kam der Aufforderung nach, meist waren eö Briefe, Quittungen und andere wertlose Papiere was er in den Schubladen des Sekretärs sand.
Aber jetzt fiel ihm ein Schriftstück in die Hand, welches seine Aufmerksamkeit fesselte.
ES war das Tagebuch des Verstorbenen, das freilich manche Lücken, aber daneben auch sehr viel Jnlereffantes enthielt.
Namentlich die letzte Aufzeichnung hatte unter den obwaltenden Umständen besonderen Wert.
Hartmann rühmte in diesen Zeilen die aufopfernde Freundschaft und Uneigennützigkeit feines Vetters, der er so manchen Trost und so große Ermutigung verdankte. Er hatte ferner in diesen Zeilen seinen ganzen Seelenschmerz ergossen und der Ahnung Worte geliehen, daß er sein geliebtes Weib nicht lange überleben werde, da ja auch ihm der Gram über den Verlust seines Kindes am Herzen nage.
„Lorenz soll nun bei mir bleiben," schrieb er am
Schluß, „ich bin bann nicht ganz verlassen unb er hat ja auch außer mir niemand auf der weiten Erde. WaS ich habe, will ich mit ihm teilen, er wirb ja boch nach meinem Tode mein Universalerbe fein."
Der Richter hatte diese Zeilen mit großer Aufmerksamkeit gelesen, er zeigte das Dokument jetzt dem Erben, der inzwischen langsam, in Nachdenken versunken, auf und ab gewandert war.
„Ist das die Handschrift des Verstorbenen?" fragte er.
„Welche andere Hand sollte diese Zeilen geschrieben haben?" etroieberte Lorenz mit leisem Vorwurf. „Ueber- bies können Sie sich ja mit leichter Mühe überzeugen, wenn sie dieses Tagebuchblatt mit früheren Blättern vergleichen wollen."
„Sie haben Recht."
„Finden Sie einen. Unterschied?"
Nein, ich finde nur, daß die Hand des Schreibers bei diesen letzten Zeilen etwas gezittert hat."
„Befremdet Sie das?"
„Durchaus nicht, es läßt sich ja denken, daß der Schreiber sich in großer Aufregung befand. Aber eine andere Frage tritt noch in den Vordergrund, mein Herr, die Frage, ob das geraubte Kind wirklich tot ist?"
Ich denke, das ist doch bewiesen," erwiederte Lorenz.
„Wodurch?"
„Durch den Brief, den meine Base vor ihrem Tode empfing. Hier ist er."
Der Richter entfaltete und laö daS Schriftstück, welches Lorenz aus der Tasche gezogen und ihm überreicht hatte, aber er schien die Ansicht des letzteren nicht zu teilen, denn er schüttelte mit zweifelnder und beweglicher Miene daS Haupt. (Fortsetzung folgt.)