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Nr 27S.

JUdtßurfl, Donnerstag, 24. November 1881.

XVI. ZhkMg

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux v. Th- Dietrich u- Co. in gaffet und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt aM.; tzaasenslein u. Vogler in Frankfurt a. !PL , Berlin, Leipzig, Köln rc.; Rudolf Mffe in Berlin, Frank­furt a. M. rc.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJttustrirteS TomttagSblatt" durch die Expedition lKo L'fche Puch druckere t) bezogen SV. Mark, durch bi? Postämter des Deutschen Reiches S Mark 50 Pfg. (excl- Bestellgebühr.; - Jnserlionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Ma

Für ui der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux von G 8. Daube u. Co. in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in

Berlin; W. Thienes in Elberfeld: C- Schlotte in Bremen.

Zur Steuerreform.

Die nachfolgende Petition um Durchführung der Steucrpiojektc deö Fürsicn-Reichökanzlers ist in Cirkula- tion gesetzt und wird voraussichtlich zahlreiche Unterschriften finden:

Petition

um Aufhebung der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, Einführung einer gerechten, auf Selbsteinschätzung beruhen­den Einkommensteuer mit stärkerer Heranziehung des fun­dierten Einkommens, Veruiehrung der indirekten Steuern und Entlastung der Gemeinden.

An das Königliche Staatsministerim in Berlin.

Dec Vorstand deö im Mai d. I. versammelt gewesenen westfälischen Städtetages hat unter c. seiner Vorlagen den Antrag gestellt:

die Gebäudesteucr den Gemeinden und die Grundsteuer den Provinzen zu überweisen.

Diesem Vorschläge gegenüber müssen die Grund- und Hausbesitzer, Landwirte und Gewerbetreibende und Bürger aber Berufsklassen den Antrag stellen:

Die Grundsteuer, Gebäudesteucr und die Gewerbesteuer sind nach Maßgabe der anderweitig flüssig werdenden Staatsmittel ganz zu beseitigen, die schwer drückenden Schul- mib Armcnlasten der Gemeinden zu erleichtern, cs ist eine gerechte auf Selbsteinschätzung beruhende Einkommensteuer mit stärkerer Heranziehung des fundierten Einkommens und Vermehrung der indirekten Steuern nebst Entlastung der Gemeinden einzuführen.

Die Gewerbe-, Grund- und Gebäudcsteuern sind Er- wcrbSstcucrn, die neben der Kiassen- und Einkommensteuer, und nach Aufhebung der Klassensteuer, neben der vom ge­samten Einkommen zu erhebenden Einkommensteuer eine Doppelbesteuerung desjenigen Einkommens bilden, das aus dem Gewerbebetriebe oder auS der Bewirtschaftung des Grundbesitzes, beziehungsweise der Vermietung von Ge­bäuden erzielt wird.

Die Grund- und Gebäudester.ern kranken auch an dem liebet, daß sie von einem fingierten Reinerträge, bezw. Nutzungswcrte erbeben werden, bei dessen Ermittelung die etwaige Belastung des Steucrobjekles mit Hypotheken- schuldcn nicht berücksichtigt woeöen ist, so daß ein zum vollen Werte verschuldetes Besitztum, welches gar keine Rente abwirft, eben so hoch besteuert ist, als ein schulden­freies Immobil.

Zur Begründung dienen folgende Zahlen:

a. 3000 M. Einkommen aus Kapital-Ver­mögen werden mit 3 Prozent zuc Staats - Einkommensteuer veranlagt, also mit........ 90 M.

b. das nicht fundierte. Einkommen desgl.

c. ein gleich hohes Einkommen aus Ge­werbe-Betrieb wird dagegen erst mit derselben Einkommensteuer . ... 90 SW.

und außerdem mit der Erwerbssteuer etwa l1/* Procent...... 48 M.

beschwert Summa 138 M.

d. das gleiche Einkommen aus HauSbesitz wird besteuert mit der Einkommen­steuer ..........90

4 pCt. von 3000 M. Nutzungswert des Gebäudes....... . 120

Zusammen 210 M.

e. dasselbe Einkommen aus Grundbesitz ist belastet mit derselben Einkommen­steuer, 3 pCt.........90

und mit der Grundsteuer gleich 9 pCt.

des Katastral - Rein - Ertrages der Grundstücke........ 270

in Summa 360 M.

Der Gewerbetreibende zahlt also mehr als die andert­halbfache Steuer von seinem nicht fundierten, oft sehr zweifelhaften Einkommen, als der Kapitalist von seinem sicher fundierten Einkommen: der Gebäudebesitzer das zwei­einhalbfache und der Landwirt sogar das vierfache.

Dasselbe Verhältnis der Ungleichheit setzt sich fort bei der Gemeindesteuer-Erhebung in der bisher gesetzlichen Form der Zuschläge zu den direkten Staaissteuern und führt auch hier zu einer ungerechtfertigten Begünstigung deö fundierten Einkommens. Wir verkennen durchaus nicht, daß der Grundbesitzer und der Gewerbetreibende meist ein größeres Interesse an den Gcmeindeanlagen und Einrich­tungen, z. B. dem Ausbau von Gemeindewegen rc. haben, als solche Personen, welche deshalb, weil sie nur kurze Zeit in der Gemeinde wohnen, keinen bleibenden Nutzen von diesen Anstalten genießen, und verschließen uns auch nicht der Ueberzeugnng, daß jene dafür entsprechend höher mit Gemeindesteuern belastet werden müssen. Das richtige Maß läßt sich indeß nur unter Zugrundelegung der Summe aller Vorteile, die der einzelne Steuerzahler aus den Ge­meinde-Einrichtungen zieht, bez. nach der Summe derjenigen Lasten, die derselbe, sei cs durch Abnutzung der Wege, sei es durch Heranziehung einer größeren Zahl von Arbeitern, oder auf andere Weise der Gemeinde aufbürdet durch eidesstattliche Selbsteinschätzung finden, und ist für jede Gemeinde besonders durch Ortsftatut zu regeln.

Die Uebcrweisung der Gebäudesteucr an die Gemeinden und der Grundsteuer an cie Provinzen würde nicht bloß eine Verewigung dieser Steuern involvieren, sondern auch daö platte Land gegen die Städte wesentlich benachteiligen. Selbst die Ueberwcisung an die Gemeinden müssen wir

auS demselben Grunde verwerfen, trotzdem wir gern aner­kennen, daß den Gemeinden eine Beihilfe sehr not thut.

Wir werden bei unserem Verlangen wahrscheinlich wieder von einer Seite dem längst von der Wissenschaft und der öffentlichen Meinung als irrtümlich verworfenen Einwande begegnen, daß die Grundsteuer im Laufe der Zeit und durch die infolge des Grundsteuer-RegulierungS- Gesetzes vom 21. Mai 1881 zwecks Aushebung der Grund­steuer-Befreiungen gezahlten Entschäbigungs-Summen vie Natur einer Reallast angenommen habe und den Grund- Besitzern also mit Aufhebung der Grundsteuer ein bares Geld-Geschenk zu teil werde. Dieser Einwand müßte aber schwinden, selbst wenn er berechtigt und wahr wäre, gegen­über der Kalamität, worin die Landwirtschaft durch die Steuer - Ueberbüroung und durch die Verminderung der Rentabilität des Grundbesitzes geraten ist. Sie ist in der That nicht mehr konkurrenzfähig gegenüber dem unter gün­stigeren Verhältnissen produzierenden Auslande. Das Vorhandensein dieser Kalamität ist notorisch und an hoher Stelle bereits ausgesprochen, so daß es eines Beweises der­selben durch Ausführung von Thatsachen unsererseits nicht mehr bedarf. Dieselbe Kalamität trifft den Hausbesitzer infolge Sinkens der Mietwerte und den Gewerbetreibenden infolge Stockens der Geschäfte.

Der Bergzehnt, unbedingt eine Reallast, wurde durch die Gesetze vom 12. Mai 1851 und 22. Mai 1861 er­mäßigt zum Zwecke der Hebung der Montan - Industrie, unb wir haben die Maßregel mit Freuden begrüßt. Wir vertrauen, daß die Erwerbssteuern: die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuern, welche nicht Reallast sind, aber die Landwirtschaft, den Hans- und G uudbesttzer, wie den Ge- werbetreibeiiden ebenso schwer bedrücken, wie der Bergzehnt den Bergbau belastete, in gleicher Weise ganz von uns ge­nommen oder doch nach Maßgabe der disponibel werdenden Staatsmittel ermäßigt und als Umlage der Kommunalbe­dürfnisse vollständig ausgeschlossen werden. Das Recht der Existenz begründet dieses Vertrauen und es kann nicht zu Schanden werden, ohne daß dieses Recht selbst geschädigt wird.

Es ist selbstverständlich, daß Staat und Gemeinde für den Ausfall der Grund-, Gebäude- und Gewerbestener, so weit sie nicht durch Ueberschüssc ans den indirekten Steuern gedeckt werden, anderweitig Deckung finden müssen, und da haben wir auf die Einführung einer gerechten, das fundierte Einkommen, namentlich aber auch das ans Aktien und Wertpapieren, welches sich bisher der ganzen Besteuerung entzog sicher treffenden, auf Selbsteinschätznng bernhea- den Einkommensteuer und auf die Vermehrung der indirekten Steuern und für die Gemeinde auf die Einführung von Konsumsteuern Hinweisen müssen. Die erstere ist von der Gerechtigkeit geboten und als Ausgleich gegen die Zölle, die fast jeden Staatsbürger gleichmäßig, den unbemittelten und

Das verschwundene Kind.

Roman von Ewald August König.

(Fortsetzung.)

Wer hatte den Brief gebracht?

Niemand konnte diese Frage beantworten. Niemand hatte einen Boten gesehen.

Hartmann konnte sich nicht erinnern, ob der Brief schon ans dem Nachttischchen gelegen hatte, als er daö Schlafzimmer verließ.

Wie war er in's Zimmer gekommen? Es mußte ihn doch Jemand gebracht haben!

Der junge Mann fragte das ganze Dienstpersonal, er forschte überall nach, ohne auf seine Frage eine Antwort zu erhalten, die ihm genügen konnte.

Das war ein neues Rätsel, vor welchem auch Lorenz ratlos stand.

Die Polizei wird es lösen", sagte Hartmann endlich, während er mit großen Schritten daö Zimmer durchmaß, um seiner Aufregung Herr zu werden.Einer von dieser Bande muß noch in der Nähe sein, ha er soll gehetzt werden, wie et noch nie gehetzt worden ist. Mit meinen Hunden."

Um GotteSwillen, Theodor, beruhige Dicht" fiel Lorenz ihm in'S Wort.Mit dieser furchtbaren Aufregung wirst Du nichts erreichen."

Glaubst Du, ich werde zu diesem Bubenstück schwei­gen?" fuhr Hartmann auf.

Das mute ich Dir nicht zu, aber Du sollst ruhig, ohne Leidenschaft handeln, durch übereilte Schritte könnte alles verdorben werden."

Unb was würdest Du thun?"

Uebcrlaß es mir!"

Die Polizei -"

Nein, Theodor, das ist nicht der richtige Weg. Geh' nicht so leichtfertig übet die Drohungen hinweg, diese Leute sind zu allem fähig und wem sie einmal Rache geschworen haben, den vernichten sie auch."

Gut, so ist cS ein Vernichtungskampf zwischen mir unb ihnen

In welchem Du ben Kürzeren ziehen wirst."

Wit werden sehen!"

Lorenz legte die Hand auf die Schultet des Vetters, der in der Mitte des Zimmers stand.

Höre auf meinen Rat," sagte er,überlaß mir, diese Angelegenheit zu orrnen, den Boten zu suchen, der ben Brief gebracht hat. Weißt Du, waS ich glaube?"

Wie kann ich cS erraten?"

Ich benke mir, die Zigeuner wollen durch diesen Brief eine Vermittelung anbahnen. Sie sind der Hetzjagd müde, sie wollen Dir das Kind zurückgebcn, wenn Du ein Opfer bringen willst."

Du glaubst also wirklich, daß das Kind noch lebt?"

-Ja."

Aber mein Gott, hier steht ja deutlich, daß es infolge der Anstrengungen gestorben ist."

Lorenz lächelte ironisch.

Wenn daS Wahrheit wäre, würde man nicht gewagt haben, Dir einen Boten zu schicken," erwiderte et,man muß ja erwarten, daß Du trotz der Drohungen diesen Boten verfolgen laffen wirst. Leuchtet Dir daS ein?"

Gewiß."

Wohlan, man wird also eine Gelegenheit suchen, Dir näher zu kommen, vielleicht Dir eine zweite Botschaft

schicken, um mit Dir zu unterhandeln, Dir alSdann Be­dingen stellen und"

Lorenz, wenn Du Recht hättest!" rief Hartmann, aus seinem Brüten auffahrend,ich würde mich zu jedem Opfer entschließen, jede Bedingung annehmen."

ES sind vorläufig nur Ahnungen und Bemühungen, Theodor, aber die Gründe, auf welche die Ahnungen sich stützen, haben manches für sich. Geduld, laß mich nach­forschen, Ich habe eine gute Spürnase, wenn der Bote, wie ich glaube, noch in der Nähe ist, dann werde ich ihn finden. Ich gehe augenblicklich unb kehre vielleicht erst am Abend heim, ich lasse nicht nach, bis ich Dir Gewißheit bringen kann."

Hartmann fand gegen dieses freundliche, uneigennützige Anerbieten seines Vetters nichts einzuwenden unb bet letztere verließ nach wenigen Minuten baS LanbhanS, um die Nach­forschungen zu beginnen.

Gleich einem Träumenden wanderte der junge Mann durch alle Räume seines Hauses, er konnte cs nicht fasten, daß er so plötzlich vereinsamt war.

Was galt ihm nun noch daS Leben? Umgeben von seiner heißgeliebten Gattin und feinem lieblichen Kinde hatte er den Himmel auf btt Erde gefunden was war ihm nun noch geblieben?

Nur die Erinnerung an ben erloschenen Sonnenschein und bie verdorrten Blüthen.

War cs möglich, daß die Vermutungen seines Vetters begründet fein konnten?

Nun möglich wohl, aber nicht wahrscheinlich i

Unb doch wat es abermals eine Hoffnung, an bie bet Verzwelfelube sich klammern konnte.

(Fortsetzung folgt)