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Marburg, Dienstag, 18. Oktober 1881.

XVI. MW,

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux v. Th. Dietrich u. Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a M; Haasenstein u. Vogler in Frantfurt a- M., Berlin, Leipzig, Köln rc.; Rudolf Moffe in Berlin, Frank­furt a. M. rc.

OliklWschc ZitiiW.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. BlatteS, sowie d.Annoncen-Bureaux von G L. Daube u. C». in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld: C- Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirteS SouutaaSblatt" durch di- Ervedition («n Buchdrucker-.) bezogen 2'/. Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. l-x-l. Wgebüfr) -®Hon«S8t JtaMe gesp?ltene Zeile 10

Für m der Expedition zu ertheilendc Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

Deutsches Reich.

** Berlin, 14. Okt. Nach längerer Frist ist heute wieder von einer Vorlage für den Bundesrat Mitteilung -u machen. -Oer Direktor deS Kaiser!, statistischen Amts hat eine Einschränkung der statistischen Erhebungen über den Ernteertrag angeregt und den Entwurf bezüglicher Be­stimmungen und zugehöriger Formulare in derjenigen Ge­stalt überreicht, welche, im Falle der Genehmigung seiner Vorschläge, die gegenwärtig gültigen Vorschriften über die Ermittelung des Ernteertrags erhalten würden. Der Stell­vertreter des Reichskanzlers legt nun den Entwurf nebst Formularen, sowie eine Begründung der Aendcrungsvor- fchläge dem Bundesrat zur Beschlußnahme vor. Danach soll in allen Staaten jährlich eine Ermittelung der Ernte­erträge bezüglich aller derjenigen Früchte vorgenommen werden, welche in dem Muster des Erhebungsformulars verzeichnet sind. Der Ernteertrag jeder Frucht ist nach dem Gewicht der Erntemasse vom Hektar auszusprechen. Für Wein findet die Angabe nach Hektolitern statt. Von jedem Staate ist bis zum 1. Juni des folgenden Jahres eine Uebersicht der Durchschnittserträge vom Hektar und der Gesamterträge für sämtliche Früchte dem Kaiser!, statistischen Amt zu übermitteln. Dieses veröffentlicht so schleunig als möglich die Darstellungen der Erntergebnisse für die ein­zelnen Staaten nach Provinzen oder sonstigen größeren Verwaltungsbezirken. Dasselbe kann hierbei die Angaben für Winter- und Sommerfrucht, sowie für sonst verwandte Fruchtgattungen in Sammelkategoricn zusammenziehen. In der Begründung wird bemerkt, daß die bisherigen Erfahrungen bei der Bearbeitung des Materials eine Einschränkung dahin als wünschenswert erscheinen lassen, daß die jährlichen Er­hebungen über Hirse, Mais, Linsen, Speisebohnen,anderes Getreide und Hülsenfrüchte", ferner über Topinambur, Runkelrüben zur Zuckerfabrikation,, Kraut und Feldkohl, andere Hackfrüchte oder Gemüse, Leindotter, Mohn, Senf, Flachs, Hanf, Tabak, Cichorie, Weberbarden, Krapp und andere Hülsenfrüchte" fortfallen. Außerdem würden die Positionen Möhren, weiße Rüben, Kohlrüben, Serradelle, Spörgel und Grassaaten nur summarisch nachzuweisen sein. Ferner wären noch zu streichen die Ziffer Weiden und die Bemerkungen über die Obsternte. Es werden dann die Bedenken namhaft gemacht, welche den Fortfall jährlicher Erhebungen über jene Gewächse wünschenswert erscheinen lassen, was um so mehr zu empfehlen ist, als der Aufwand von Kraft und Zeit, den die Bearbeitung der gerade bei den bezeichneten Fruchtgattungen oft zu Bedenken Anlaß geoende Nachweise bedingt, nicht in richtigem Verhältnis zu dem Werte der gewonnenen Daten und dem Interesse steht, das diesem Teile der Erntestatistik von Sachverständigen entgegengebracht wird. Wie weit für diejenigen Jahre, in welchen eine Wiederholung der Erhebungen über die land­wirtschaftliche Bodcnbcnutzung stattfindet, auch umfassendere

Ernteaufnahmen anzuordnen seien, darf späterer Erwägung Vorbehalten bleiben. Aus meiner Andeutung, daß der hannoversche Provinzial-Landtag auf den Antrag deS Ver­waltungs-Ausschusses wegen laufender Geschäfte zusammen­zurufen sei, ist gefolgert worden, daß sich schon daraus er­gebe, die Kreisordnung für Hannover solle dem Provinzial- Landtage nicht vorgelegt werden. Wie ich höre, ist indes mit Rücksicht auf den doch erfolgenden Zusammentritt dcS Landtags die Einbringung der Vorlage nicht unwahrscheinlich. Daraus wird ersichtlich fein, daß von einer Sistierung der Verwaltungsreform nicht die Rede ist, wenn auch darauf bezügliche Vorlagen dem allgemeinen Landtage in seiner nächsten Session noch nicht zugehen werden. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat die Königlichen Eisenbahn- Direktionen ermächtigt, an den Fenstern der Wagen dritter Klasse zum Schutze des reisenden Publikums gegen die Sonne und daö Eindringen von Stayb, Rauch u. s. w. Vorhänge aus ungebleichter Leinwand aübringen zu lassen. _ Berlin, 15. Oktbr. DerReichs-Anzeiger" meldet: Se. Majestät der König haben allergnädigst geruht die Zusammenberufung des Provinzial-Landtages der Provinz Hannover zum 31. Oktober d. I. nach der Stadt Han­nover, sowie den deutschen außerordentlichen und bevoll­mächtigten Botschafter in London, Erblandmarschall Grafen zu Münster auf Derneburg zum Marschall und den Stadt­direktor Rasch zu Hannover zu dessen Stellvertreter für den erwähnten Provinzial-Landtag zu ernennen; ferner den Kommunal-Landtag des Regierungsbezirks Kassel zum 3. November d. I. nach der Stadt Kassel zu berufen, sowie den Obervorsteher v. Schutzbar genannt Milchling zu Münden zum Vorsitzenden und den Ober-Amtsrichter a. D. Freiherr« Wolff von Guvenberg zu Kassel zum Stellver­treter des Vorsitzenden für den erwähnten Kommunal- Landtag zu ernennen. Die Einberufung des Reichs­tages ist für den 18. November in Aussicht genommen. Generallieutenant v. Stichle, der Kommandeur der 7. Divi­sion, ist zu«! kommandierenden General des 3. Armeekorps ernannt worden. DerReichs-Anzeiger" publiziert die Ernennung des Landrats v. Puttkamer zu Lübben zum Landcsdirektor der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont. DieNordd. Allg. Ztg." erklärt das von Jörg in seinen Historisch-Politischen Blättern" dem Reichskanzler unter­geschobene Wozt an Puttkamer:Schaffen Sie mir den Kultur­kampf vom Halse" für vollständig aus der Luft gegriffen und einer Dementierung gar nicht wert. Dasselbe Blatt schreibt:Der Beweis, daß cs pure Heuchelei ist, wenn die Fortschrittler bis zum Herbst 1866 sich so anstellten und heute noch so anstellen, als ob sie die Pläne des Minister- Präsidenten verkannt oder nichts von denselben gewußt hätten, wird ergänzt durch einen Umstand, der bisher nicht zur Sprache gebracht ist. Im Jahre 1860 hat der Minister v. Auerswald, der die eigentliche Seele deS damaligen

Ministeriums und dabei in engster Beziehung mit der libe­ralen Parlamentsmajorität war, nach Rücksprache mit dem damaligen Gesandten v. Bismarck und in Gemeinschaft mit dem Fürsten von Hohenzollern dringend den Eintritt des jetzigen Reichskanzlers in daS Ministerium an Stelle deS Herrn v. Schleinitz gewünscht und befürwortet. AuerS- wald ist damals nicht durchgedrungen; aber wer die nahe und unmittelbare Berührung kennt, in welcher er sich mit der liberalen Partei hielt, wird auch wissen, daß er dieser den Inhalt seiner Gespräche mit Herrn v. Bismarck genau mitgetcilt hat, daß also die Liberalen noch aus einer an­deren und viel authentischeren Quelle als aus den Mit­teilungen, welche Herr v. Unruh ihnen doch nicht vorent­halten haben wird, vollständig über die Pläne Bismarcks und die Politik, die er zu führen gedachte, orientiert waren. Nachdem darüber ein so vollständiger Beweis erbracht ist, können wir zunächst die Erklärung der Fortschrittler ab­warten, weßhalb ihre Führer sich so anstellten, als wüßten sie nichts davon, und einen ihrer Dii minorum gentium, der aber in den Berliner Bezirksvereinen ein erhebliches Ansehen genoß und vielleicht heute noch genießt, in die Lage brachten, im Herbst 1866 die unvergleichlich alberne Aeußerung zu thun, der Ministerpräsident hätte dem Land­tage, in welchem damals auch ein Vertrauter deS Herrn von Beust saß, in einer geheimen Sitzung seine Pläne deutlich dartegcn sollen." Gegenüber der Mitteilung, daß Gambetta keineswegs daran denke, den Revanchege­danken irgendwie zur Ausführung zu bringen oder zu be­tonen, bemerkt dieKreuz-Zeitung":Hiernach erscheinen allerdings die gegenwärtig freundschaftlich-politischen Be­ziehungen zwischen Frankreich und Deutschland keineswegs bedroht; wir müssen aber immer wieder betonen, daß eine stete Wachsamkeit nicht als überflüssig zu betrachten ist; denn man kann nicht wissen, wohin Gambetta und die republikanische Regierung in kurzer Zeit mit oder gegen ihren Willen gerät." Die Nachricht von dem Aufent­halte Gambetta's in Deutschland erhält eine Bestätigung durch eine Mitteilung, welche derVossischen Zeitung" auS zuverläsfiger Quelle zugeht. Kurt v. Schlözer, unser amerikanischer Gesandter, ist in dem Lübecker HotelMassa- bie's" Zimmernachbar gewesen und hat den ihm persönlich bekannten Kammerpräsidenten auf daS Bestimmteste rekog­nosziert. Wie ferner ein Privattelegramm aus Königs­berg meldet, hat die dortigeHartung'sche Zeitung" kon­statiert, daß Massabie (Gambetta) am 2. und 3. d. M. dort geweilt hat und weiter nach Memel gefahren ist. In Varzin ist Herr Masfabie, wie jetzt wohl ziemlich feststeht, nicht gewesen.

Bonn» 15. Oktober. Dem General-Feldmarschall Herwarth v. Bittenfeld wurde auS Anlaß seines 70jährigen Dienstjubiläums gestern Abend vom hiesigen Kriegerverein ein Fackelzug dargebracht.

Aus -er Borzeit.

Von der heil- Elisabeth, Landgräfin von Thüringen und Hessen, und von ihren Erbnehmern, den deutschen Herren, den Gründern der Ordenskommende und den Erbauern mehrerer kirchlicher Gebäude in Marburg.

(Fortsetzung.)

Die deutschen Herren bewohnten fortan das Franzis­kanerkloster und vergrößerten dasselbe im Laufe der Zeit durch Anbau mehrerer Flügel zu einer Komturei. An der Nordostccke des Mittelbaues derselben bemerkt man noch die halbrunde Altarnische der alten Klosterkapelle. Im westlichen Flügel befand sich der Remter oder Speisesaal der Herren. An der Außenseite derselben lag eine Treppe, vermittelst welcher die Brüder des deutschen Hauses auf dem kürzesten Wege zur Kirche gelangen konnten.

Bevor Landgraf Konrad durch Anlegung des Gewandes seine Mitgliedschaft als Angehöriger des deutschen Ordens beurkundete, ordnete er erst noch manches im Jntereffe des Hospitals und des von ihm gegründeten deutschen Ordens- Hauses Marburg. Er selbst beschenkte dieses HauS mit eignen Gütern und Einkünften zur Unterhaltung einer ge- wissen Anzahl von Geistlichen für den Gottesdienst und die Seelsorge. In Gemeinschaft mit seinem Bruder veranlaßte er Papst Gregor IX., daß er die Translokation des Hospitals an den deutschen Orden genehmigte, und Kaiser Friedrich II., daß er die von Elisabeth dem Hospital gemachten Schenkungen an Gütern und Zehnten bestätigte. In Ge­meinschaft mit seinem Bruder Heinrich und seinem Neffen Hermann, Elisabeths Sohn, erhielt der Orden Güterbezirke in der Nähe Marburgs, in Kirchhain, Mardorf und Thüringen.

Noch vor Ablauf des Jahres 1234 trat Landgraf Konrad mit noch 24 aus der hessischen Ritterschaft in den deutschen Orden. Konrad nahm fortan seinen Wohn­sitz in Marburg. Da aber erst im Laufe der Zeit aus dem Franziskanerkloster die Komturei sich ent­wickelt hat, und Konrad als der erste in der Kommende keine entsprechende Wohnung bei seinen Ordensbrüdern fand, nahm er höchstwahrscheinlich eine solche im Frohn- oder Wirlschaftshof der Burg, den wir später, wenigstens teilweise im Besitze des deutschen Ordens finden, der in Urkunden als am Grient liegend vorkommt und noch bis über die 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts hinaus vom Komtur bewohnt wird. Der Komtur der Ballei Hessen, Ludwig von Nordeck zur Rabenau (von 1471 bis 1492) war der letzte, welcher den Frohnhof bewohnte und zugleich der erste, welcher bei den Ordensbrüdern seine Wohnung nahm. Unter seiner Regierung wurde im deutschen Hause mancherlei gebaut. An der Südseite des Mittelbaues der Komturei befindet sich am Erker ein Doppelwappen, drei Kleeblätter und ein Kreuz, dessen Entstehung von ihm her­rühren soll. Auf dem Frohnhof lastete eine Grundzinse von 2 L Heller an die Pfankirche zu Marburg; die Hälfte davon entrichtete jährlich der Komtur. Im 16. Jahrhundert kommt dieser Posten in den Rechnungen der Pfarrkirche nicht mehr vor, die Gebäude waren inzwischen abgebrochen und Grund und Boden veräußert worden.

Elisabcch war schon bei ihrer Lebzeit als eine Heilige angesehen und geehrt worden. Viele, die keine Gelegenheit fanden, ihr während ihres Lebens ihre Huldigungen dar- zubringcn, thaten es nun nach ihrem Tode und wallfahrten zu ihrem Grabe. Die ihr von Hohen und Niedrigen, von Reichen und Armen, aus der Nähe und aus der Ferne

dargebrachten Ehrenbezeugungen erinnerten den Landgrafen Konrad an vergangene Tage mit ihren vielen und schweren Beleidigungen, Kränkungen und Zurücksetzungen, die Elisa­beth von den Gliedern der landgräflichen FamUie zu er­dulden gehabt hatte. Darum faßte er den großartigen Plan, ihr, gleichsam als Sühne für daö Geschehene, ein Denkmal über ihrem Grabe zu errichten, wie weil und breit keinS vorhanden und das die Nachwelt mit Ehrfurcht und Bewunderung erfüllen sollte.

Bevor Konrad zur Ausführung jenes Planes schritt, reiste er erst nach Italien, um beim Papste die Heilig- sprechung Elisabeths aufs neue in Gang zu bringen und ihn zugleich mit seinem vorhabenden Bauprojekte bekannt zu machen. Der Papst schenkte dem frommen Ordensbruder ein geneigtes Ohr, und er fühlte sich nunmehr gedrungen, mit der Heiligsprechung Elisabeths nicht mehr länger zu zögern. Infolge dessen fand zu Perugia in dem dastgen Dominikanerkloster an einem Tage in der Oktave deS Pfingst­festes (26. Mai bis 3. Juni) des Jahres 1235 in Gegen­wart einer zahlreich versammelten Geistlichkeit die Ceremonie der Heiligsprechung statt. Konrad war ebenwohl gegen­wärtig und bezahlte sämtliche Kosten. Elisabeth wurde unter die Heiligen versetzt und der gesamten Christenheit auferlegt, den 19. November, ihren Todestag, als einen Festtag zu feiern. Zugleich wurde denjenigen auf 1 Jahr und 40 Tage Nachlaß zeitlicher Strafen erteilt, welche jährlich am gedachten Feste und bis zur Oktave desselben ihr Grab besuchen und eine fromme Beisteuer daselbst nie­derlegen würden. Die KanonisationSbulle trägt das Datum des 1. Juni j. I.

(Fortsetzung folgt)