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Marburg, Freitag, 14. Oktober 1881.
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«oreiaen nimmt entgegen: Mpebition d. Blattes, [„wied.Annoncen-Bureaux [ 2b. Dietrich u. Co. in ”'.sei und Hannover; Th. Sch in Frankfurt °M.; ^alenstein u. Vogler in K..Murt a- M., Berlin, G , Köln ic.; Rudolf a in Berlin, Frank. *" furt a.
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux von G L. Daube u. Co. in Frankfurt a. M.; Jägersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.
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Fürst Bismarck ei« Sozialist.
II.
Es wäre gar nicht nötig gewesen, Fürst Bismarck dagegen zu verteidigen, daß er Sozialdemokrat sei; denn xs"fällt niemandem ein, ihn dessen zu beschuldigen," — so heifet eö jetzt in allen liberalen Blättern. Geradezu beschuldigt man ihn freilich nicht, das wäre auch gar zu tböricht und kein Mensch würde es glauben. Das ist auch hier keineswegs angedeutet worden: vielmehr wurde nur darauf hingewiesen, daß durch ein Spiel mit dem vieleeu- tiam Worte Sozialist der Berdacht hingeworfen werden sollte, als treibe der Kanzler mit seinen sozialen Plänen dasselbe, was er in dem Gesetze gegen die Sozialdemokratie verfolge. Was sollte wohl die freudige Zustimmung liberaler Blätter zu dem heuchlerischen Ausruf eines Sozial- dewokraten: „Wir haben Bismarck" anderes bedeuten? Auch zeigen die unten mitgeteilten Aeußerungen Bismarcks, >aß selbst im Reichstage und von einem vielgenannten Parteiführer jene Verdächtigung ausgesprochen worden ist. Deshalb mußte vorweg gegen listige und unehrliche Behauptungen das eigenllich Selbstverständliche , ausgeführt werden, daß die Sozialdemokraten Bismarck „nicht haben", daß seine sozialistischen Bestrebungen von denen jener Leute „himmelweit verschieben" sind.
Freilich bestreitet man, baß bas Streben auf Verbesserung der Zustände der Arbeiter an und für sich sozialistisch sei, es werde es erst dadurch, daß man alles O)er möglichst viel in dieser Beziehung dem Staate zuweise. Nun, was das Wort „Sozialist" eigentlich bedeutet, ist schwer zu sagen, und es hat jedenfalls zu verschiedenen Zeiten verschiedenes bedeutet. Daß aber hier allerdings eine Hilfe des Staats für die Arbeiter gemeint war, ging schon daraus hervor, daß eben von der Pflicht des Staatsmanns, nicht von dem Wirken des Einzelnen (der Geistlichen, Vereine u. s. w.) die Rede war.
Die Verpflichtung des Staats zu solchem sozialistischen oder (um es unverfänglicher auszubrücken) sozialen Wirken ist von allen Seiten in demselben Augenblicke anerkannt worden, wo man die verführerische Thätigkeit der Sozialdemokratie eindämmen zu müssen glaubte. Schon bei der Vorlegung deö ersten Gesetzes wurde ausdrücklich als einer der Zwecke derselben bezeichnet, Raum zu schaffen für die Humanitären Bestrebungen zum Wohle der arbeitenden und ärmeren Klassen.
Bei der Vorlegung des zweiten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Sozialdemokratie sagte der Vizepräsident deö Staatministeriums Graf zu Stolberg: die Regierung lebe nicht in der Täuschung, als wenn die vorgeschlagenen Maßregeln allein genügten, die schwierigste Arbeit werde auf anderen Gebieten liegen. Die Kommission des Reichstags erkannte ihrerseits, jenes Gesetz solle nur den Boden ebnen und vorbereiten, auf welchem die eigentliche Heilung statt
finden könne, diese Heilung selbst aber müsse neben der Aufklärung der Bevölkerung durch Reformen auf dem wirtschaftlichen Gebiete und im Interesse des Arbeiterstandes erfolgen.
Was aber hier das Wichtigste ist, wie faßte Fürst Bismarck selbst feine Pflicht dem Arbeiterstande gegenüber auf? Er sprach es zunächst in einer Rede gegen den Abgeordneten Richter aus:
„Der Abgeordnete Richter, sagte er'), hat in meiner Abwesenheit angedeutet, ich hätte mich mit der Sozialdemokratie in Beziehungen befunden, die mir eine gewisse Mitverantwortlichkeit für die jetzige Entwickelung der Sachen auferlegten; wenigstens war es offenbar sein Wunsch, diesen Eindruck im Publikum und in der Versammlung zu machen. Ich bin, als ich das gelesen habe, doch etwas erstaunt gewesen, daß der Abgeordnete Richter sich an den äußerlichen Buchstaben des Wortes „Sozialdemokratie" klammert und daß er nicht unterscheidet zwischen den ehrlichen Bestrebungen nach Verbesserung des Loses der Arbeiter, die uns allen am Herzen liegt, und dem, was wir heute zu unserem Bedauern und mit Schmerz genötigt sind, unter dem Begriff Sozialdemokratie zu begreifen. Will der Abgeordnete Richter so zu sagen das Kind mit dem Bade ausschütten und uns veranlassen, daß wir, wenn wir die bis zum Königsmord gesteigert-n Bestrebungen der jetzigen Sekte niederzuhalten suchen, gleichzeitig dabei auch jede Bemühung, das Los der Arbeiter, seinen Anteil an dem Lohn, den die Gesamtarbeit hat, zu verbessern, dann gehe ich nicht mit ihm, und ich bin entschlossen, die Bestrebungen, die man mir von damals vorwirft, sobald ich Zeit und Möglichkeit dazu habe, auch noch fortzusetzen, und rechne mir das zur Ehre an."---
Bei der zweiten Lesung fügte Fürst Bismarck hinzu:
„Wenn ich eine Scheidewand errichte für dasjenige, was die verbündeten Negierungen, wenigstens unter meiner Mitwirkung, nicht bekämpfen und was sie bekämpfen, so kann ich das wesentlich mit den Worten positive Bestrebungen und negative Bestrebungen bezeichnen. Sobald uns von sozialdemokratischer Seite irgend ein positiver Vorschlag entgegentrete oder vorläge, wie sie in vernünftiger Weise die Zukunft gestalten wollen, um das Schicksal der Arbeiter zu verbessern, so würde ich wenigstens mich einer wohlwollenden entgegenkommenden Prüfung der Sache nicht entziehen und würde selbst vor dem Gedanken der Staatshülse nicht zurückschrecken, um den Leuten zu Helsen, die sich selbst helfen."
In der Session von 1880/81 legte der Kanzler zunächst das Unfallversicherungsgesetz vor und sagte bei der ersten Beratung desselben:
♦) Die Worte des Fürsten Bismarck werden in einiger Ausführlichkeit angeführt, um den gehässigen Auslegungen einer gewissen Presse entgegenzutreteu.
„Das Feld der Gesetzgebung, welches mit diesem Gesetz betreten wird, und welches noch eine sehr weite Perspektive hat, die vielleicht auch gemäßigte Sozialdemokraten milder in ihrem Urteil über die Regierung stimmen kann — dieses Feld berührt eine Frage, die wahrscheinlich von der Tagesordnung so bald nicht abkommen wird. Seit 50 Jahren sprechen wir von einer sozialen Frage. Seit dem Sozialistengesetz ist immer an mich die Mahnung herangetreten von amtlicher, hochstehender Seite und aus dem Volke: es sei damals versprochen, es müsse auch positiv etwas geschehen, um die Ursachen deö Sozialismus, insoweit ihnen eine Berechtigung beiwohnt, zu beseitigen. Ich halte eö für meinen Beruf, diese Fragen ohne Parteileidenschaft, ohne Aufregung in Angriff zu nehmen, weil ich nicht weiß, wer sie mit Erfolg in Angriff nehmen soll, wenn es die Reichsregierung nicht thut. Ich habe das Gefühl, daß der Staat auch für seine Unterlassungen verantwortlich werden kann. Ich bin nicht der Meinung, daß das „laissez faire, laissez aller“ (Gehen- und Gehenlassen), „das reine Manchestertum in der Politik", „Jeder sehe, wie er's treibe, Jeder sehe, wo er bleibe", „wer nicht stark genug ist zu stehen, wird niedergebrannt und zu Boden getreten", „wer da hat, dem wird gegeben, wer nicht hat, dem wird genommen" — daß das im Staat, namentlich in dem monarchischen, landesväterlich regierten Staat Anwendung finden könne, im Gegenteil, ich glaube, daß die- jenigeu, die auf diese Weise die Einwirkung des Staats zum Schutze des Schwächeren verschmähen, ihrerseits sich dem Verdacht aussetzen, daß sie die Stärke, die ihnen beiwohnt, zur Unterdrückung oer Anderen ausöeuten wollen und verdrießlich werden, sobald ihnen dies Beginnen durch irgend einet. Einfluß der Regierung gestört wird."---
„Daß wir bis heute nur mit einem Unfallversicherungs- Gesetz kommen, hat seinen Grund darin, daß gerade diese Seite der Fürsorge für den Armen und Schwachen schon früher besonders lebhaft betrieben ist in Zeiten, wo ich diesen Dingen überhaupt noch nicht näher getreten bin. Wie ich ihm zuerst näher getretei bin, habe auch ich anfangs das Gefühl gehabt, daß das Gesetz seiner Theorie nach nicht umfassend genug sei; mir ist die Versuchung nahe getreten, in dem ersten Paragraphen, in dem, glaube ich, der Satz vorkommt: „Alle Arbeiter, die" und: „müssen so und so entschädigt werden", anstatt dessen zu sagen: „Jeder Deutsche".
— — „Ich werde Sie in den weiteren Zielen im nächsten Jahre — mag dieses Gesetz abgelehnt, werden oder nicht — vollständig befriedigen in bezug auf die Masse und Ausdehnung der staatlichen Fürsorge für eine bessere und würdigere Behandlung der Erwerblosen. Aber zunächst ist dieses Gesetz gewissermaßen eine Probe, die wir machen, und auch eine Sonde, wie tief das Wasser finanziell ist, in das wir Staat und Land Vorschlägen hinein»
Aus -er Vorzeit.
Von bet heil. Elisabeth, Landgräfin von Thüringen und Hessen, und von ihren Erbnehmern, den deutschen Herren, den Gründern der Ordenskommende und den Erbauern mehrerer kirchlicher
Gebäude in Marburg.
(Fortsetzung.)
Vier Wochen darnach im Oktober 1227k am die Kunde von dem Tode des Landgrafen auf der Wartburg an. Als Elisabeth die Todesbotschaft vernahm, brach sie in die Worte aus: „Tot ist nun auch für mich die Welt mit ihren Freuden und Ehren," nicht ahnend daö Schicksal, welches ihr bald darauf bevorstand. ,
Die Erinnerung an jenen Abschied von seinem Bruder, dessen Herz schon Todesahnungen erfüllten, war der Seele Heinrichs gar bald entschwunden. Der bis dahin unterdrückt gehaltene Groll gegen die fürstliche Witwe brach nunmehr von neuem aus. Kaum hatte Heinrich die Vormundschaft über seinen minderjährigen Neffen Hermann übernommen und die Zügel der Regierung von Thüringen ergriffen — sein Bruder Landgraf Konrad verwaltete Hessen — da entzog er seiner Schwägerin nicht nur ben gehabten Einfluß, wodurch es ihr möglich ward, Arme und Dürftige zu unterstützen, sondern stieß sie sogar wie eine Bettlerin vor die Thür. Elisabeth wandte ihre Schritte von der Wartburg nach Eisenach und verlebte alloa einige Monate in der größten Dürftigkeit. Als ihre mütterlichen Verwandten von ihrem Schicksale Kunde erhielten, ließ sie zunächst die Schwester ihrer Mutter, die Aebtissin deö Klosters Kitzingen in Franken, zu sich entbieten, von da rief sie ihr Oheim, der Bischof von Bamberg zu sich, der ihr das Schloß Pottenstein zur Wohnung anwies. Hier blieb sie so lange, bis die Kreuzfahrer mit der Leiche ihres
Gemahls aus Italien zurückkehrten. Da der Zug Bamberg passierte, so schloß sie sich diesem an und begleitete die Leiche bis nach dem Kloster Reinhardsbrnnn, woselbst deren Beisetzung stattfinden sollte. Zum Begräbnis war auch Landgraf Heinrich RaSpe erschienen. Nach Beendigung der Leichenfeierlichkeiten trat der Schenke Rudolf von Vargel vor den Landgrafen und hielt ihm mit scharfen Worten sein an seiner Schwägerin begangenes Unrecht vor. Der Landgraf nahm die Kühnheit des Schenken hin, wurde zu Thränen gerührt, bekannte fein Unrecht und versprach, alles wieder gut zu machen. Die Fürstin kehrte zwar mit ihren Kindern wieder auf die Wartburg zurück, allein die guten Vorsätze und die Versprechungen ihres Schwagers waren nur von kurzer Dauer, bald sah sie sich wieder der Dürftigkeit preisgegebett, weshalb sie die Wartburg als den Ort ihres ferneren Verbleibens aufgab.
Elisabeth erwählte sich die Stadt Marburg in H-ffen zu ihrem Witwensitze, die ihr als Leibgeding ausgesetzt wurde. Hier wollte sie ihre Lebenstage im Dienste der leidenden Menschheit in einem von ihr in die Ehre des heil. Franziskus von Assissi zu erbauenden Hospital verbringen, dem sie den größten Teil ihrer Einkünfte widmete. Bevor die Fürstin den Wanderstab nach ihrem Witweu- sitze ergriff, war mit dem Ban des Hospitals daselbst bereits begonnen worden. Daß sie den Plan zur Erbauung eines solchen nicht erst in Marburg, sondern schon in Thüringen gefaßt hat, geht aus dem Umstand hervor, daß die päpstliche Bulle, die allen denjenigen Nachlaß zeitlicher Strafen verheißt, welche das von der L indgräfin Elisabeth gestiftete Hospital in Marburg am Tage des heil. Franziskus (4. Oktober) besuchen würden, ein Datum trägt
(19. April 1229), an welchem Elisabeth Thüringen noch nicht verlassen hatte.
Nachdem Elisabeth; Wittumsangelegenheiten geordnet waren, und sie am Charfreitag (13. April) deö Jahres 1229 am Altar in der FranziSkanerkirche zu Eisenach ihrem Beichtvater Konrad von Marburg unbedingten Gehorsam gelobt hatte, verließ sie mit ihren Kindernihren Hoffräulein und ihrem Beichtvater bald darauf Thüringen und reifte nach Marburg. Da sie an diesem Orte keine entsprechende Wohnung fand — im Schloß ober im Frohn- ober Wirtschafkshof ber Burg mit den ihrLfeindlich gesinnten landgräflichen Beamten zusammeiiwohnen mochte sie nicht — zog sie vorerst nach bem benachbarten Dorfe Werba, woselbst ein fürstliches Lanbgut lag, daS zu ihrem Leibgeding gehörte. Hier bewohnte sie ein abgelegenes Haus; well aber in demfelben kein Kamin vorhanden war, Jo erbaute sie an eine der Außenseiten des Hauses eine Hütte von Laubholz, welche ihr als Küche diente. Während ihres Aufenthaltes in Werda gelangte das Hospital zu seiner Vollendung. Es stand am östlichen Fuße deö Lützelberges in der Nähe eines FranziskanerklosterS. Zu gleicher Zeit ließ sie für sich eine bescheidene Wohnung auf der Nord- feite deS Hospitals erbauen. Im Herbste des JahreS 1229 war diese vollendet. Elisabeth verließ Werda, bezog sie und leitete von da aus mit aufopfernder und Hingehender Liebe die Armen- und Krankenpflege im Hospital. Die Mönche jenes Franziskanerklosters besorgten die Seelsorge im Hospital und ben Gottesbienst in der Hospitals- kapelle. Elisabeths Nächstenliebe beschränkte sich aber nicht nur auf das Hospital, sondern auch über die Grenzen desselben hinaus. Im Wohlthun war sie unermüdlich.
(Fortsetzung folgt.)