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Marburg, Mittwoch, 21. September 1881.
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Deutsches Reich.
** Berlin, 19. Sept. Einige Organe der Presse teilen eine Berechnung des Kaufwertes der Berliu -Anhal- tischen Eisenbahn für den Staat mit, in welcher ein Rentenwert von 8,4 bis 8,8 Prozent des Unternehmens konstruiert wird, womit das staatliche Angebot von 5’/i Prozent als unbillig gering hingestcllt werden soll. Diese Berechnung beruht aber auf handgreiflich unrichtigen Voraussetzungen, so daß sie kaum für ernst gemeint genommen werden kann. Zunächst wird angenommen, daß die Betriebs-Einnahme der Bahn unverändert dieselbe bleiben werde, wie im Jahre 1880. Die Mindereinnahme aus dem Personen- und Güterverkehr für das laufende Jahr bis ultimo August berechnet sich für die Hauptbahn und für Kohlfurt-Falken- berg zusammen auf 128 000 M. Für das ganze Jahr würde hiernach ein Minderertrag von 190 000 M. anzu- nchmen sein. Die Konkurrenz der Linie Berlin-Nordhausen- Wetzlar wird mit der Eröffnung der Berliner Stadtbahn und verschiedenen anderen dort in Aussicht stehenden Maß
regeln, die Konkurrenz der Berlin-Dresdener Bahn mit der Einführung ihrer Züge in den Potsdamer Bahnhof erst ihre volle Wirkung thun. Noch sind die Konsequenzen der jüngsten Verstaatlichung nicht in vollem Umfange gezogen, die Aenderung der Verkchrslcitung ist zum Teil noch Gegenstand der Verhandlung. Kann die Gesellschaft unter solchen Umständen darauf rechnen, den Verkehr im bisherigen Umfange zu behalten? Vollends wenn die Thüringische, die Cottbus-Großenhainer, Berlin-Görlitzer, die Märkisch-Po- sener Bahn, kurz das gesamte Gebiet der angrenzenden Privatbahnen verstaatlicht wird? — In der erwähnten Berechnung werden ferner die Ausgaben für Zwecke der Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel von 1541000 Mark im Jahre 1880 kurzer Hand auf 1 000 000 M. reduziert, weil die jetzigen Rücklage - Sätze für die Erneuerungsfonds zu hoch bemessen sein sollen. Der Bestand der Erneuerungsfonds, welcher den bisherigen Verschleiß repräsentieren soll, zum Betrage von 2 661000 M. ist — kein Sachverständiger kann dies im Ernst bestreiten — im Verhältnis zu dem auf den Oberbau und die Betriebsmittel verwendeten Anlagekapitale von 46^, Millionen sehr niedrig (5% Prozent), so daß er für den Verschleiß keine genügende Deckung bietet und keinerlei Anhalt für eine Reduktion des Erncuerungsaufwandeö gewährt. — Ebenso werden in der Berechnung die Unfallsentschädigungen für die Zukunft niedriger veranschlagt, während sie bei allen Bahnen erfahrungs- und naturgemäß im Steigen sind! — Die Berechnung läßt weiter den vertragsmäßigen Zuschuß außer Ansatz, den die Berlin - Anhaltische Bahn an die Oberlausitzer Gesellschaft für die gepachtete Strecke Kohl- furt-Falkenberg zu zahlen hat. Dieser belief sich für 1880 auf 102 000 M. und wird vom Jahre 1883 ab durch die vertragsmäßige Erhöhung der Pachtsumme um 80 000 M. auf 182 000 M. steigen. Ungeachtet dieser bedenklichen Kalkulationen würde die Berechnung noch bei weitem nicht zu einem Realwert von 8,8 Prozent gelangen. Um diesen Zweck zu erreichen, stellt sich der Verfasser derselben auf den Standpunkt des Käufers. Wenn auch nicht für die Gesellschaft, soll doch für den Staat die Bahn den veranschlagten Wert haben! Von dem gesamten, der Verzinsung und Amortisation unterliegenden Anlagekapitale von 51 Mill. Mark werden daher abgesetzt die Bestände des
1. Erneuerungsfonds mit 3218 630 M.
2. Reservefonds „ 150000 „
3. Unfallfonds „ 60314 „
4. Amortisationsfonds „ 3 678 200 „
5. Baufondö „ 2 001 300 „
Zusammen 9 108 444 M.
Geradezu unerhört! Nun ist aber der Erneuerungsfonds, wie erwähnt, kein hinreichendes Aequivalent für den Verschleiß und zur Deckung desselben nicht entbehrlich.
Die Amortisation der Obligationen hat der Staat in der Folge ebenfalls fortzuführen. Die Reduktion des Zinsfußes von 4Vs auf 4 Prozent hat der Staat sich selbst, ebenso wie den Gesellschaften versagt. Eine Ermäßigung deö Zins- und Amortisationöbedürfnisscs findet also nicht statt. Die Amortisation der Anleihen kann überhaupt nicht als ein Plus, sondern nur als der wirtschaftlichen Gegenwart gegenüber dem mit den Bedürfnissen erwachsenden Anlagekapitale angesehen werden. Der Baufonds endlich hat zunächst für die Deckung des Baubedürfnisses zu dienen, das gewiß noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden kann. Will man sich bei der Berechnung des Kaufwertes in der That auf den Standpunkt deö Käufers stellen, so wird man ganz andere Positionen in betracht ziehen müssen. Die Eisenbahnabgabe (nach der staatsseitigen Offerte von öVt Prozent — rund 104 000 M.) fällt künftig fort und vermindert daher den Kaufwert für den Staat. Die Abfindungen der Direktoren erwachsen dem vom Staate aufzuwcndendcn Anlagekapitale hinzu. Die Tarife, insbesondere die Personengeldtarife der Bcrlin- Anhaltischen Bahn sind beträchtlich höher, als die Staatsbahntarife. Dieselbe erhebt pro Kilometer:
III. Klasse IV. Klasse Retourbillets
II. Kl. III. Kl.
Pf- Pf. Pf. Pf.
4,333 2,22 9,333 6,667,
dag. d. Staat 4, 2, 9, 6.
Der Staat wird nicht umhin können, seine niedrigeren Tarife einzuführen. Allein für die einfachen Billets der 3. und 4. Klasse resultiert hieraus ein Minderertrag von 200000 M. Der Staat wird endlich auch den mittleren und unteren Beamten die Gehälter der Staatsbahnbeamten nicht vorenthalten können, noch vorenthalten wollen. Ob hiernach das Unternehmen — abgesehen von dem öffentlichen Interesse — an sich wertvoller für den Staat, als für die Gesellschaft ist, könnte bezweifelt werden, wenn nicht in dem erweiterten Bereiche der Staats-Eisenbahn-Verwaltung und deren einheitlich geregelten Betriebe die Ausgleichung gefunden werden könnte. Welcher Wert der erwähnten, anscheinend aus Gesellschaftskreisen hervorgegangenen Berechnung beizumessen ist und ob der Staat sich bereit finden kann und bereit finden wird, die angebotene Rente (für das Jahr 1881 würde, wie ich höre, nach der getroffenen Verständigung die Dividende in bisheriger Weise gezahlt werden) zu erhöhen, diese Frage werden sich die Aktionäre ebenso gut beanhvorten könne», als die Organe der Gesellschaft.
Berliu, 19. Sept. Wie die Wiener „Montagörevue" vernimmt, wird in der nächsten Zeit eine Begegnung der Kaiser von O esterreich und vonRußland statt- sinden; über den Ort und die Zeit oer Begegnung sei noch nichts definitiv bestimmt. — Ueber die Begegnung
Haus vou Dörnberg,
Hofmeister zu Marburg und Pfandherr zu Neustadt.
(Fortsetzung.)
Die Neustädter wollten indessen von der Verpfändung nichts wissen, und hielten es mit dem vom Papste ernannten Erzbischof Adolf. Dieser kam im Zan. 1462 nach Hessen und hielt am 25. d. M. seinen Einzug in Neustadt. Die Neustädter leisteten ihm als ihrem rechtmäßigen Erzbischof und Landesherrn den Eid der Treue, worauf dieser ihnen durch folgenden Brief ihre alten Privilegien und Freiheiten bestätigte:
„Wir Adolfs vonn Gots Gnadenn Erwelter vnde Be- „stedigler zu Mencze des heiligenn Romischenn RychS durch „Germanienn Erczcanczeler vnde Kurfürst bekennen vnde „thun kuntt offintlich myt diffem Briffe allen den, die ine „sehentt abbet hören lesen, daß wir von besundern Gnaden „vnsern lieben getruwen den Burgemeinstern, Scheffen vnde „Burgern gemeynlich vnser Stait Nuwenstait alle ire „Privilegia, Fryheit, Gnade vnde gute Gewonheit, als die „von alther byshcre löblich herebracht vnde gebracht Hain, „als ferre die wyder pefflich Ere vnde Fryheit nytt stn, „bestetigett haben vnde bestetigen ene die geynwertiglich in „vnde myt «afft diffes Briffes vnde wollen sie ouch „gnediglich darbie hantthaben vnde blybenn laiffen, vnde „sundcrlichen zum ersten:
„Daß sie eynen jeglichenn, wer der ist, der Recht „gebenn vnde nemen wille, mögen zcu Burger cffnemen.
„Wir sollen vnde wollen sie ouch nytt besweren myt „Schatzung! in knyne Wyse von ine zcu heischen aber zcu „fordern, ban wer nuwes eyn Erczbischoff zcu Mencze „roirbett, dem sollen sie in stnem irften Jnriethen plichtigk
„fin zcu Geschengkc zcu geben dryssigk Punth Ameneburger „Were.
„Item Hain wir den Scheffin vnser Stait Nuwcnstaitt „eyn besundern Gnade gethain, das sie vnde cyne iglichet, „wer der ist, in iren Hußcn Fryheit haben sail; vnde so „die selben, die also in irer Fryheitt kommen weren, be- „gertten sich furchet vß zcugelcytten, das sie das ouch „thun mögen.
„Wete eö auch, daß wir die Vnsern in die gemelte „vnser Stait schigken worden, von den sollen sie Gewalt „entragen stn.
„Wer auch eynem Burger der obgenanten vnser Stait „schuldig! were, aber beschebbigett hette, bet solle nytt von „vns aber den Vnsern bann gefürbtt ober geleitet werbenn „ane Wissen vnde Willen bet selben, ben sie so schuldig! „weten aber beschediglt hetten.
„Auch sollen bie Vnsern aber vnser Amptlude zcn leime „Burger, Botgerskinbe aber Knechtenn Lyben ober (Suttern „gtyffenn, ber ben Vnsern Rechtis vorpflegen wolle, ban „mytt Gerychie vnbe Recht.
„Doch alles myt Behelttnysse vnser, vnsetS StifftS vnbe „vnser Mann Rechte, sunb r Geuetde.
»Zcu Vrkunbe Hain wir vnser Jngesigel thun hengkon „an bissen Btieff, ber gegeben ist in vnser Stait Nuwen- „stait am Mytwochen nach Conversionis sancti Pauli „Anno Domini millesimo quadringentesimo sexagesimo „secundo.“
(Alte Original Abschrift im Neustädter Pfarratchiv.)
Nachbem jeboch Erzbischofs Abolf wiebet hinweggezogen war, rückte Lanbgtaf Heinrich III. im Juli 1462 mit einem Heere in bie rnainzischen Besitzungen in Oberhessen ein, eroberte Mellnau bei W etter unb die Neilb ut g
(Nelleubutg) bei Neustadt. Darauf belagerte er auch bie Stabt Neustabt. 14 Tage lag er bavot, aber die Bürger und rnainzischen Burgmannen wehrten sich tapfer, und so seht ber Landgraf sich anftrengte, so konnte er doch der Stadt nicht Herr werden (Lanze, Bl. 269.) Da eilte ber Lanbgtaf Lubwig von Niedethessen herbei unb vermittelte zur Verhütung weiteren Blutvergießens zwischen Heinrich III. unb ber Stabt folgenben Vergleich:
„Blybt ber genant Herr Diether von Isenburg ein „Bischoff zu Meutze, alsdann sollen sich die von ber „Nuwenstait an vnsern lieben ©ruber obgenant nach Lute „syner Verschrybunge halten, ime gemärten unb gehorsam „stn. Weteß aber, baß ber Ehtwitbigste in Gott Vatter „Herr Adolffe, Erwelter unb Bestettigter zu Mcntze vnb „Kurfütste eyn Bischoffe zu Mentz blybet, so sollen die „obgenanten von ber Nuwenstait vnserm lieben Bruder vnd „stnen Erben alle Jäte alsouiel geben vnd ane Jntragk „reichen, als ber Geselle vom Zehenben vnb anders ist, die „eyn Stifft zu Mentze by ine in irer Stadt fallende haii, „bis solang, daß stn Liebe die obgenannten vier tusend „Gulden vßgericht vnd bezalt werden; vnd die genannten „von der Nuwenstat haben baruf vns Landgrafen Lud- „wigk Eybe vnb Gelobbe getan, sich an vns bis zu bet „Bezalung ber vier tusend Gulden zu Halden vnd damit „zu gemärten, die zyt mir sie, vnb auch vnser lieber ©ruber, „in vnserm Schutz, Schirmen vnb Vertheibinge haben, vnb „geloben sie, glich andern ben vnsern zu vertheibingen, doch „bem Stift zu Mcntze an aller syner Gerechtigkeit vn- „schebelich, one Geuetbe. .. Und hetuff sollen alle Scheden, „Vnmillen, Verdacht, so sich von beyden Tcylen in den „Dingen begeben . . . vertagt vnd gemant, gantze by- vnd „abgetan . . . vnd alle Gefangene von beyden Teylen of