XVI. Jahrgang
Marburg, Freilag, 16. September 1881
jtr 817.
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(OlicrlitflW 3citunß.
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Der Besuch des Kaisers Alexander in Danzig giebt vor Allem Zeugnis von den freundschaftlichen und herzlichen Beziehungen, welche zwischen den beiden Monarchen und ihren Staaten, auch heute wie früher, bestehen.
Es war für Kaiser Alexander ein Herzensbedürfnis, fowohl feinem erhabenen Verwandten, unserem Kaiser, den Ausdruck seiner persönlichen Verehrung darzubringen, wie auch zum ersten Mal nach seiner Thronbesteigung in einer deutlichen, für alle Welt verständlichen Weise zu bekunden, daß er die langjährigen freundschaftlichen und friedlichen Beziehungen, welche sein in Gott ruhender Vater mit dem deutschen Nachbarlande unterhalten und gepflegt hat, erneuert und befestigt zu sehen wünscht und seinerseits in keiner Weise zu ändern gedenkt.
Deshalb beschloß Kaiser Alexander, der seit seiner Thronbesteigung, von schweren Sorgen gedrückt, sein Reich nicht verlassen hatte, die erste voraussichtliche Annäherung des Kaisers Wilhelm an die russische Grenze zu einem vertraulichen Besuche desselben zu benutzen. Der, wenn auch kurze, der Umstände wegen sehr kurze Besuch gestaltete sich jedoch wegen seiner naturgemäßen Bedeutung zu einem europäischen Ereignis.
Der Kaiser von Rußland wurde mit allem Glanz und allen äußeren Ehren, welche dem Herrscher eines mächtigen Reichs gebühren, empfangen und von unserem Kaiser und unserem Kronprinzen in der herzlichsten Weise auf deutschem Boden bewillkommt, zugleich von dem leitenden Staatsmann des Deutschen Reichs, der sich seiner wohlverdienten Sommererholung entriß, um bei dem bedeutungsvollen Vorgänge nicht zu fehlen, in ehrerbietigster Weise begrüßt.
Die wenigen Stunden, welche Kaiser Alexander als Gast bei unserem Kaiser an Bord der Yacht „Hohen- zollern" und in der ehrwürdigen Stadt Danzig weilte, reichten hin, um beide Monarchen von den Gefühlen gegenseitiger tiefer Zuneigung und dem beiderseitigen Wunsche der Aufrechterhaltung der herzlichen und innigen Beziehungen von Neuem zu überzeugen, welche eine Gewähr für den Frieden Europas bilden. Nicht als ob der Friede irgendwie bedroht gewesen oder als ob das tiefe Friedensbedürfnis und das Einvernehmen der beiden Nachbar- Nationen vorher nicht vorhanden gewesen wäre und erst durch eine gegenseitige Aussprache der beiden Monarchen hätte geschaffen oder bestätigt werden müssen: aber die Begegnung hatte, auch ohne daß sie den Zweck hatte, Mißverständnisse, die eben nicht vorhanden waren, zu beseitigen, das erfreuliche Ergebnis von der Uebereinstimmung der beiden Kaiser und der sie begleitenden Staatsmänner über die Notwendigkeit der Bewahrung jener friedlichen Traditionen, welche zum Segen beider Staaten sich so oft bewährt haben.
Die Danziger Kaiserzusammenkunft hat ihrer eigentlichen nächsten Bestimmung nach nur zwischen den beiden genannten Monarchen stattgefunden, aber im Geiste war mit Beiden der Kaiser von Oesterreich vollkommen geeinigt. Das herzliche und innige Verhältnis, welches ebenso zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn besteht, hatte erst ganz vor Kurzem erneuten Ausdruck in dem freundschaftlichen Besuch des Kaisers Franz Joseph bei dem Kaiser Wilhelm in Gastein erhalten.
Das Einvernehmen der drei Kaiserreiche hat Europa seit zehn Jahren den Frieden erhalten. Dieses Einvernehmen wird sich auch in Zukunft bewähren und den Völkern diejenige Sicherheit und Beruhigung verschaffen, welche es ihnen ermöglicht, ihre ganze Kraft der friedlichen Arbeit und der gesunden Entwickelung der inneren staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu widmen. Die Danziger Zusammenkunft hat nach dieser Richtung, wenn das überhaupt noch nötig gewesen wäre, die besten Aussichten für die Zukunft eröffnet. (Prov.-Corresp.)
Deutsches Reich.
** Berlin» 14. Sept. In der Presse befinden sich widersprechende Angaben über die Berufung des Reichstags. In Regierungskreisen gilt jetzt als wahrscheinlich, daß der Reichstag noch vor dem Landtage zu einer kurzen Session behufs Feststellung des Budgets einberufen werden wird, daß aber die Hauptsession des Reichstags erst nach der Session des Landtags stattfindcn wird. — Bei der von der „National-Zeitung" angeregten Diskussion über die neuere Prästdial-Ernennung wird ein prinzipieller Punkt zu sehr übersehen, welcher auch in der „Nordd. Allg. Ztg.^ nur angedeutet ist. Bei dem Gewicht, welches von alle^-eiten und nicht zum mindesten von der „Nat.-Ztg." uMMrer Partei auf die Selbstverwaltung gelegt wird, sMnt es geradezu widersinnig, nicht einen vielfachen Kontakt zwischen der-Selbstverwaltung und der Staatsverwaltung in der Weise stattfinden zu lassen, daß auch die höheren Beamten jener Verwaltung die dort gesammelten Erfahrungen und die erworbene Geschäftsgewandtheit dem Staate unmittelbar zuwenden. Es heißt doch die Selbstverwaltung geringschätzen, wenn man vergönnen will, auch die tüchtigsten und bewährtesten Kräfte in der Staatsverwaltung in geeigneter Weise zu verwenden. Wenn nun ein Landesdirektor sich als solcher die Zustimmung einer ganzen Provinz erworben hat, so muß man anerkennen, daß dies ebenso viel ist als eines der hergebrachten Examina, womit natürlich die Notwendigkeit der Staatsprüfungen im allgemeinen nicht in Frage gestellt wird. — Nach einem Erlaß des Ministers der Landwirtschaft werden auf Grund des § 28 des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen deö ForstdiensteS in Verbindung mit dem Militär
dienste im JägerkorpS vom 15. Februar 1879 bei den Regierungen zu Gumbinnen, Stettin, Stralsund, Oppeln, und bei der Kgl. Hofkammer neue Notierungen forstver- forgungsberechtigter Jäger der Klasse AI bis auf Weiteres derart ausgeschlossen, daß bei den genannten Behörden nur die Meldungen solcher im laufenden Jahre den Forstversorgungsschein erhaltenden Jäger angenommen werden dürfen, welche in dem Bezirke derjenigen der vorbenannten Behörden, bei welchen sie sich melden, zur Zeit des Empfanges des Forstversorgungsscheins im Kgl. Forstdienst bereits länger als zwei Jahre beschäftigt sind. Die Zahl der Anwärter ist gegenwärtig am geringsten in den Regierungsbezirken Erfurt, Minden, Arnsberg, Kasiel und Düsseldorf, sowie in der Provinz Hannover. — Im Monat Juli kamen auf deutschen Eisenbahnen an Unfällen vor 7 Entgleisungen und 5 Zusammenstöße auf freier Bahn, 20 Entgleisungen und 15 Zusammenstöße in Stationen und 120 sonstige Unfälle. Es verunglückten hierbei 135 Personen und es wurden 58 Eisenbahnfahrzeuge erheblich, 88 unerheblich beschädigt. Von den 19150 000 beförderten Reisenden wurden 4 getötet, 7 verletzt, von Bahnbeamten und Arbeiter im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetrieb 14 getötet und 44 verletzt, bei Nebenbeschäftigungen 27 verletzt, von Post-, Steuer- u. s. w. Beamten 1 verletzt, von fremden Personen 17 getötet und 5 verletzt, und bei Selbstmordversuchen 13 Personen getötet und 3 verletzt.
Berlin, 14. Sept. Die „Nordd. Allgem. Ztg." erklärt es gegenüber anderwciten Mitteilungen für unrichtig, daß sie behauptet habe, die Regierung wolle bei Einführung des Tabakmonopols nicht über 109 Millionen Entschädigung gewähren; sie habe nur für geeignet gehalten, gegenüber den von manchen Seiten aufgestellten maßlosen Forderungen gelegentlich auf das Maß der Berechnung hinzuweisen, welches als Minimalgrenze der Entschädigung betrachtet werden könne. — Die „Danz. Ztg." schreibt: „Mehrere Zeitungen bringen die Nachricht, daß während der Kaiser-Entrcvue hier eine große Anzahl von russischen Polizeibeamten anwesend gewesen. Den hiesigen Behörden ist von dieser Anwesenheit russischer Polizeibeamte nicht das geringste bekannt. Wenn überhaupt eine solche stattgesunden hat, so ist die Anzahl der Beamten sicherlich eine verschwindend kleine gewesen. Das russische General-Konsulat, wo der Zar logierte, ist auch während der Anwesenheit desselben ausschließlich von hiesigen Beamten bewacht worden." — Zu den Wahlen schreibt die „Nordd. Allg. Ztg.": „Die deutsche Nation hat sich von der liberalen Führerschaft abgewandt. Sie hat sie gewogen und zu leicht befunden. Die Führerschaft der Nation liegt heute in der Hand desjenigen, der sie zu ergreifen versteht. Daß bei den nächsten Wahlen ein auf der Erkenntnis der wahren Bedürfnisse des Volkes und der politischen Bedingungen des Ausbaues des deutschen Reiches
Haus von Dörnberg, Hofmeister zu Marburg und Psandhetr zu Neustadt. (Fortsetzung.)
AIS dem Verbrecher darauf zu Köln der Prozeß gemacht wurde, bekannte er, daß ein gewisfer Hans von Tornbach der Vertraute deS Landgrafen Heinrich vonHessen zuMarburgihn durch mehrere Agenten unter anderen einen gewissen Guntpelhenn, Thorknecht zu Marburg mit Geld erkauft und überredet habe, die Gräfin zu vergiften.
Obschon der Name Tornbach auf den Hofmeister nicht ganz paßt und auch eine von den Dörnberg verschiedene Familie Tornbach in Marburg existiert haben soll, so läßt doch die in der Degradationsurkunde (Arnoldi, Mise, zur Diplom, und Gesch. I. S. 180.) des Bornich enthaltene nähere Bezeichnung: „quidam Domicellus, dictus „Hans de Tornbach, totus factor et negotiorum gestor "illustris Domini Henrici Landgravii,“ kaum eine andere Deutung zu, als daß der Hofmeister Hans von Dörnberg gemeint sei. Nach einem im Dörnbergischen Familienarchiv befindlichen Manuscript von 1610, welches angeblich au« archivalischen Quellen schöpft und sonst sehr zuverlässig sein soll, begab sich der Hofmeister, sobald er in Erfahrung gebracht hatte, daß der Verbrecher auf ihn bekannt habe, nach Köln und veranlaßte ein neues Verhör, bei welchem der Bornich öffentlich erklärte, daß der Hofmeister Hans von Dörnberg nichts von der Vergiftung gewußt habe, welche Aussage sich Hans dann durch Richter, Schöffen und Rat zu Köln urkundlich dokumentieren ließ. T es- gleichm beteuerte auch der Thorknecht CompenhanS zu Marburg mit einem Eide seine und des Hofmeisters Unschuld, worüber zu Marburg ebenfalls eine Urkunde
ausgestellt wurde. (Justi, hessische Denkwürdigkeiten I.) — Diese Vergiftungsgeschichte ist, trotzdem daß ein tüchtiger Geschichtskenner aus der Dörnbergischen Familie, der Kammerherr und Obereinnehmer Hans Friedrich August v. Dörnberg in Justi's Dcnkw. I. die Reinigung seines berühmten Vorfahren von dem Verdachte des Giftmordes durch eine eingehende und gründliche Deduktion versucht hat, nicht in dem Maße aufgeklärt, daß aller Verdacht von Hans von Dörnberg entfernt ist.
Bei dem Volke soll sich Hans v. Dörnberg durch seine schonungslose Härte, mit welcher er die Geld- und Frucht- gefälle eintreiben ließ, und durch die harten Frohndicnste, welche er den Leuten aufbürdete, verhaßt gemacht haben. Indessen scheint er bei dem gemeinen Volke mehr durch die Sage, daß er mit dem Teufel im Bunde stehe, in schlechten Ruf gekommen zu se n. In den Ncustädter Akten habe ich nichts gefunden, was darauf schließen läßt, daß er das Volk ungerechter Weise bedrückt habe, im Gegenteil hat er hier den Wohlstand sehr gehoben; und wenn auch die Bauern viele Frohndicnste, namentlich Fuhren nach dem Herzberg leisten mußten, so ist doch von einem besonderen Zwange keine Rede, sondern es heißt: Junker Hans habe sie darum „gebeten" und ihnen dafür zur Entschädigung die Benutzung seiner Triften und Waldungen zur Hut und Mast gestattet.
Was den Vorwurf der Zauberei betrifft, so läßt cs sich nickt leugnen, daß Hans sich allerdings mit der Alchc miste re i und dergleichen dunkeln Künsten befaßt habe. Dr. Kolbe schreibt hierüber (Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Neue Folge I. 1867. S. 16): Die Volksstimme behauptete, ein fremder Goldmacher habe dem Hofmeister HanS von Dörnberg die
großen Reichtümer verschafft, womit er seine Burgen habe prachtvoll ausbauen können. Die Anwesenheit eines Alchemisten bei ihm wird von einem späteren Schriftsteller über Alckemie (Horn, Praef. ad Geber Chimiam, Lugd. Bat. 1667.) bestäti t. Es heißt hier: Im Jahre 1480 hätten nur 3 wirkliche Artisten in Deutschland gelebt; der größte unter ihnen sei der Schlesier Ludwig v. Neisse gewesen, der mit einer einzigen Unze seiner Tinktur 16 Unzen Queckstl er in wahres 24-karätiges Gold verwandelt habe. Dieser Ludwig habe dem Dörnberg in Marburg gedient, sei von ihm elendiglich im Gefängnis getötet und in Marburg begraben. Der Sage nach hat ihn Dörnberg, weil er ihm das Geheimni ■ der Tinktur nicht mitteilen wollte, im Kerker verhungern lassen und sich dann seines Nach- laffes bemächtigt. Eine Bestätigung dieser Nachricht findet sich in einem Briefwechsel des L >ndgrafen Wilhelm IV. (Hess. Beitr. II. 567. Frankfurt 1787.) Diesen bat im Jahre 1571 Herzog Julius von Braunschweig, er möge ihm aus der Libcrei des verstorbenen Adolf von Dörnberg das „testamentum Hermetis“ leihweise zukommen lasten, um Abschrift davon zu nehmen. Der Landgraf antwortete: in dem Nachlaß feien verschiedene nekro- mantische Schriften gewesen, die von dem Vorfahren Dörnbergs herrührten, diese habe er wegen ihres abscheulichen und gotteslästerlichen Inhalts im Beisein der Erben ver- brannt; nur eine Handschrift habe er an sich genommen, die .practica Hennetis,“ die von Goldscheidung, Tinkturen und Fixeationerr der Metalle handele. Das sei aber ein so wichtiges und unschätzbares Kleinod, daß er sie um keinen Preis außer landes geben könne; doch wolle er dem Herzog gestatten, in seiner Gegenwart sie durchzulesen, ohne eine Abschrift zu nehmen. (Forts, folgt.)