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Nr 213.
Marburg, Sonntag, 11. September 1881.
xvi. Jahrgang
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Wochen - Ueberficht.
Im Vordergründe der politischen Ereignisse steht selbstverständlich die Kaiserzusammenkunft in Weft- preußen. Der Telegraph hat ausführliche Nachrichten über dieselbe gebracht und die hohe Bedeutung der Begegnung Kaiser Wilhelms mit dem Zaren Alexander III. ist dadurch besiegelt worden, daß tags zuvor auch der Reichskanzler Fürst Bismarck in Danzig eintraf. Niemand wird allerdings annehmen, daß es sich nur um auswärtige Beziehungen bei dieser Fürstenbegegnung gehandelt hat, wenn dieselben auch selbstredend bei solcher Gelegenheit nicht unerwähnt geblieben sein können. Wohl aber hat die Annahme eine große Berechtigung für sich, daß die Kaiserzusammenkunft zu einem Austausch der Jdeeen bezüglich der gegen jene internationale Umsturzpartei zu ergreifenden Maßregeln geführt hat, welche geschützt durch das Asylrecht fremder Staaten, daselbst ungehindert ihre verderblichen Pläne vorbereiten darf. Ganz Deutschland ist mit großem Interesse dieser Kaiserzusammenkunft gefolgt und dieselbe wird zweifellos dem deutschen Volke die ernste Mahnung wieder vor die Seele gerufen haben, wie sehr es zu seinem eigenen Heile notwendig ist, alles für ein friedliches Zusammenwirken von Volk und Regierung einzusetzen. Ginge es nach dem Wunsche jener Hetzer, welche gegen den leitenden Staatsmann, gegen unsere Negierung die Bevölkerung aufzustacheln bestrebt sind, so würde cö auch im Deutschen Reiche um den inneren Frieden gar schlimm bestellt sein, denn eine Herrschaft dieser Elemente würde gar bald zu den traurigsten Zuständen in unserem Vaterlande führen. Noch stehen gottlob aber jene um das Deutsche Reich so Hochoerdienten Männer als starke Pfeiler unserem teuren Kaiser und Könige mit Rat und That stützend zur Seite und die Zusammenkunft der beiden Kaiser in Westpreußen darf als ein Ereignis begrüßt werden, welches nicht allein die äußeren Beziehungen zwischen den großen Nachbarstaaten fester geknüpft, sondern auch bezüglich des inneren Friedens glückverheißende Garan- tieen geschaffen hat.
Aus einem Kommunique der „Nordd. Allg. Ztg." geht hervor, daß sich die Königliche Staatsregierung mit der Absicht trägt, dem Landtage eine Vorlage über die Wiedererrichtung einer preußischen Mission beim römischen Stuhle zu machen; sie geht dabei — so heißt eS in dem genannten Blatte wörtlich — von der Absicht aus, den geistlichen und seelsorgerischen Bedürfnissen unserer katholischen Mitbürger nach Kräften zu dienen, indem sie für die Wahrung und Förderung derselben das amtliche Organ bei der Kurie wieder ins Leben ruft, wie es bestanden hat, und welches seiner Zeit abgestellt wurde, nicht in Folge und Verbindung mit der inneren Gesetzgebung Preußens, sondern zur Wahrung der Würde des deutschen Reiches
gegenüber der starken Sprache, welche von feiten des damaligen Papstes in seinen Organen amtlich geführt worden war. Diese zum Nutzen der katholischen Untertanen Preußens wieder berzustellende Einrichtung hat mit Conzessionen an den römischen Stuhl oder von demselben nichts zu schaffen, und ist kein Gegenstand zweiseitiger Verständigung, wenn sie auch natürlich ohne Annahme der Wiederherstellung dieser Beziehungen auch von Seite deö päpstlichen Stuhles nicht ins Leben treten kann. Die Staatsregierung hat durch Herrn v. Schlözer der Kurie von der Absicht Sr. Majestät deö Königs, einen Gesandten bei derselben zu ernennen, in dem Sinne Mitteilung gemacht, daß die Desideria der Regierung im Interesse der katholischen Preußen durch einen ständigen Vertreter in Rom bester wahrzunehmen sein würden, als durch zeitweilige Besprechungen und Verhandlungen an dritten Orten. Die Zurückführung der beim Papste beglaubigten preußischen Gesandtschaft nach Rom wird unzweifelhaft von allen denen, welchen die Wiederkehr geordneter kirchlicher Zustände in Diöcesen am Herzen liegt, mit Befriedigung begrüßt werden. Auch beim Papst ist die Geneigtheit vorauszusetzen, durch eine Gesandtschaft in Rom mit der Staatsregierung in dauernder Beziehung zu bleiben und vorhandene oder entstehende Divergenzen durch eine solche ohne Mißverständnisse leichter zum Austrage zu bringen, als das bis jetzt möglich war.
Telegraphischer Meldung aus dem Haag zufolge soll der Verlauf der Krankheit des Prinzen Friedrich der Niederlande sehr besorgnißerregend sein. Man bezeichnet den Zustand als fast hoffnungslos. Prinz Friedrich der Niederlande, geboren am 28. Februar 1797, war vermählt mit einer Schwester unseres Kaisers, der Prinzeß Luise von Preußen. Verwandtschaftliche Beziehung und persönliche Zuneigung steigerten das Verhältniß zwischen dem greisen Prinzen und Kaiser Wilhelm zu einem außerordentlich herzlichen, so daß ein Ableben des Erkrankten am Hofe sicherlich tiefe Teilnahme erwecken würde.
In O e st e r r e i ch hat die Nachricht über die Kaiser- Entrevue in Danzig große Ueberraschung hervorgerufen, doch erhofft man von derselben auch dort eine günstige Rückwirkung auf die innere Politik. Wiener Correspondenten meinen, daß, wenn der Zar daö Vertrauen auf die Herstellung und Erhaltung guter Beziehungen zwischen Rußland und Oesterreich-Deutschland zu begründen vermöge, man sich in TranSlcithanien sowohl wegen rumänischer als wegen panslavistischer Umtriebe beruhigen könne und in Cisleithanien nicht länger ungeberdige Slaven mit Zucker zu füttern brauche, um sie vom russischen Pansla- viömus abzuhalten.
©ambetta wird nun doch wieder in Frankreich als demnächstiger Ministerpräsident bezeichnet. Er soll sich durch seine neuesten Kundgebungen die Zustimmung
Grevy'S, sowie die Unterstützung der republikanischen Linken haben sichern wollen. In Deutschland hat man wohl bisher nie daran gezweifelt, daß Garnbetta in Frankreich noch eine besondere Rolle einst spielen würde. Vom Ministerpräsidenten zum Präsidenten der Republik ist ein nicht allzugroßer Sprung. — Der „TempS" stellt über die mutmaßliche Majorität der neuen Kammer folgende auf genauer Personenkenntniß beruhende Berechnung an: Die Zahl der Intransigenten, die also in ihrem eigenen Namen eine unversöhnliche Opposition machen, beträgt 42. Zu ihnen treten 88 Abgeordnete vom Schlage LockroyS, Floquets, .Madier de MontjauS, welche in mehr oder weniger Fällen mit den Intransigenten stimmen und auf die also die Regierung nicht unbedingt zählen kann, ferner auf der Rechten 90 Bonapartisten oder Royalisten, so daß die Opposition im äußersten Falle sich auf 220 Köpfe belaufen kann. Die republikanische Majorität wird demnach 320 bis 330 Mitglieder zählen. Damit läßt sich fchou regieren.
Das aus Castlebar, einer Stadt in Irland, gemeldete Verbrechen — man versuchte dort die Truppen- Kaserne in die Luft zu sprengen — beweist aufs Neue, daß man daselbst vor keinem Mittel zurückschreckt, die revolutionären Ziele zu erreichen. Der Samen, den die englische Negierung durch jahrelange Duldung revolutionärer Bestrebungen gestreut hat, ist in verderblichster Weise aufgegangen und hat Früchte gezeitigt, die großes Unheil über ganz England bringen können.
Das Befinden des nordamerikanischen Präsidenten © ars.ielb ist noch immer sehr schwankend. Seine Ueberführnug nach Longbranch hatte zunächst eine leichte Verschlimmerung seines Zustandes zur Folge, die fpäter aaer wieder gehoben wurde. Die Aerzte knüpfen große Hoffnungen an die nunmehr vollzogene Luftveränderung, obgleich die Krisis fürs erste noch nicht als beseitigt angesehen werden kann. Die öffentliche Meinung befchästigt sich angetegentlichst mit der Frage der Vertretung des Präsidenten während der Zeit seiner Regierungsunfähigkeit, doch ist man im Zweifel darüber, wem die Berechtigung innewohnt, darüber zu entscheiden. Die „Newyorker Handelszeitung" meint, eS sei kein Zweifel, daß der Kongreß als unmittelbarer Träger der National-Souveränetät die nötige Entscheidung treffen müßte, aber diese Körperschaft ist nicht in Sitzung. Eben so zweifellos ist eS, daß der Congrcß auch ohne Berufung durch die Exekutive in einem Notfälle zusammentreten darf, ober das Land befindet sich in der anomalen Situation, daß beide Häuser deö Congresfes ohne prästdirende Beamten sind, von denen die Berufung doch ausgehen müßte. Das Ministerium ist der Verfassung nach keine Körperschaft, die ohne den Präsidenten selbständige Regierungshandlungen vornehmen kann, folglich kann es auch nicht erklären, daß der Präsi-
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Haus von Dörnberg,
Hofmeister zu Marburg und Psandherr zu Neustadt. (Fortsetzung.)
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HanS war einer der gewandtesten und thätig len Diplomaten. Ueberall hatte er seine Augen offen. Wo etw Segen seinen Herrn geplant wurde, kam er bald dahinter und wußte die Minen, die man ihm legte, durch geschickte ©eienminen unschädlich zu machen. Wo ein Vorteil für feinen Herrn zu erringen war, war er zur Stelle und verstand eö durch geschickte Manöver die Verhandlungen fo in leiten, daß er in der Regel seine Pläne durchsetzte.
Nicht blos in den hessischen, sondern auch in den An- Selegenheiten anderer Staaten machte sich fein Einfluß in erfolgreicher Weise geltend. 1463 kam der Friede zwischen Diether v. Jfenburg und Adolf v. Nassau, die um den Besitz des Erzstiftes Mainz einen blutigen Krieg flefübrt hatten, durch die Vermittelung Ha'S v. Dörnbergs ?u stände. Zur Belohnung für die dem Erzstifte geleisteten Dienste belehnte ihm darauf Erzbischof Adolf, trotzdem vaß Hans vorher fein Feind gewesen war, mit dem Schlöffe Hausen und dem mainzischenAnteile der,Gerichte Ober« aula und Breitenbach. Nachdem er in dieser Gegend "vch dazu von Hessen das Schloß Herzberg samt der anderen Hälfte des Gerichts Breitenbach und dem Gerichte mngelbach erworben hatte, erbaute er sich auf dem Herz- .rste, dicht an der alten Straße, die nach Thüringen führt, One gewaltige Bergfeste, wie er oft sagte: „seinen »Feinden zum Trutz und seinen Freunden zum Schutz."
Von Erzbischof Diether erhielt er 1477 ebenfalls für «foiibere Verdienste, die ir sich um das Erzstift erworben 9abe, Schloß, Stadt und Amt Neustadt als Pfandlehen.
Die diplomatische Thätigkeit Hans von Dörnbergs ist namentlich unverkennbar in dem kölnischen Kriege von 1473—1480. Der Erzbischof von Köln Ruprecht von der Pfalz hatte sich durch sein unwürdiges Leben, durch seine Erpressungen und sonstigen Gewaltthaten in seiner Stellung unmöglich gemacht, so daß der Papst Pari! II. ihn in den. Bann that, das Domkapitel, die Ritterschaft und die Städte größtenteils von ihm abfielen. Das Domkapitel wählte nun den Landgrafen Hermann von Hesfen, welcher Domherr zu Köln war, zum Administrator der Erzdiözese. Ruprecht, dem noch einige Städte, unter andern auch Volkmarsen, anhingen, wollte sich aber nicht fügen, und rief zu seinem Schutze den mächtigen Herzog Karl den Kühnen von Burgund herbei, welcher mit einem gewaltigen Heere von 30000 Mann vor Köln erschien. T a führte der Bruder deö Administrators Landgraf Heinrich von Hessen, 15 000 Mann Hülsstruppen ans Hessen ins Kölnische. Nachdem Hermann sich an die Spitze dieses trefflich ausgerüsteten Heeres gestellt und in der Stadt Neuß sich festgesetzt hatte, begann der Herzog die Belagerung dieses festen Platzes. Zehn Monate lag er davor und ließ die Stad furchtbar bombardieren, sodaß fast alle Festungswerke zerstört und ganze Straßen in Schutthaufen verwandett wurden. Aber die Hessen hielten sich wacker und warfen die Feinde, welche 56 mal mit gewaltigen HeereSmassen gegen die Stadt heranstürmten, siegreich zurück, bis endlich Kaiser Friedrich mit einem Reichsheer vor Köln erschien und die Stadt entsetzte. Der stolze Herzog wurde nun gezwungen, tief gebemütigt in feine Staaten zurück zu kehren. Ruprecht leistete noch eine Zeit lang Widerstand, wurde a er 1478 auf einer Reise durch den Westerwald auf Befehl des Landgrafen Heinrich
gefangen genommen und auf das Schloß Blankenstein in Oberhessen gebracht. Nachdem er daselbst auf die Erz- bischöfliche Würde verzichtet hatte, starb er in seinem Gefängnisse am 26 Juli 1480, worauf Landgraf Hermann als sein Nachfolger vom Papst und Kaiser bestätigt wurde. An dieser glücklichen Wendung der Dinge hat Hans,von Dörnberg ohne Zweifel großen Anteil, da die Landgrafen Heinrich und Hermann bei ihren Unternehmungen ihn vor allen zu Rate zogen. Der Administrator sprach deshalb auch wiederholt mit großer Anerkennung von den treuen Diensten, die ihm Hans geleistet habe. 1473 schrieb er ihm eigenhändig unter dem 29. August:
»Neber Hans, man hat nilö so ganz nit geschryben, »als dy Neit ist; ir wißt alle Sach woel und bleibt ja „nit uß." (Rommel, Hess. Gcsch. III.) Durch eine Urkund' vom 2. Juli 1473 sicherte er ihm auch in Anbetracht der „ etreuen flüyßigen Dienst, so Uns der veste „unser lieber getreuer HannS von Dörnberg . . . geben »hait," auf Lebenszeit eine jährliche Rente von 100 rheinischen Gulden zu (Justi, hessische Denkwürdigkeiten I- p- 70.) (Fortsetzung folgt.)
— Als Curiosmn erzählt die „Charlottenburger Ztg.", daß ein dortiger Einwohner von einem Amtsgericht eine gerichtliche Vorladung erhalten habe, in welcher wörtlich zu lesen steht, daß der Betreffende sich an einem näher bezeich. neten Termine „mit seiner verstorbenen Ehefrau" an Gerichtsstelle einzufinden habe. Wie der Mann das fertig bringen wird, ist vorläufig noch ein Rätsel.