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Uldtßurg, Sonnabend, 10. September 1881.

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XVI. Jahrgang

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie d.Annoncen-Bureaux von G 8. Daube u. Co- in Frankfurt a. M.; Jügersche Buchhandlung daselbst; Hermansche Buchhandlung daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.

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Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS SonutagSblatf durch die Expedition (Ä o ch'sche Buchdruckerei) bezogen 21/* Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl- Bestellgebühr.) — Jnserlionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunst und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

Die Frage der Entlastung der Gemeinde«.

Der westfälische Städtetag, welcher am 27. und 28. Mi in Bochum tagte, hatte sich an die Minister des Innern und der^Finanzen mit einer Petition um Herbei­führung einer Steuerentlastung der Gemeinden gewendet. In dieser Petition wurden als Ursachen der gegenwärtigen mißlichen Finanzlage der meisten Stadtgemeinden folgende Gesichtspunkte hervorgehoben. Die Gemeinden kranken in finanzieller Beziehung an zwei Grundübeln: 1. an dem durch die derzeitige Gesetzgebung bedingten Zwange, ihre Bedürfnisse nahezu ausschließlich auf dem Wege der direkten Besteuerung zu bestreiten; 2. an der Ueberbürdung mit Lasten für wesentlich staatliche Zwecke (Volksschulwesen, Armenpflege, Polizei). Demgemäß gelangen die westfäli­schen Städte zu der zweifachen Forderung: 1. der Besei­tigung der gesetzlich bestehenden Hindernisse und Beschrän­kungen der Einführung eines rationellen indirekten Kom­munalsteuer-Systems und 2. Entlastung der Gemeinden durch Gewährung von Staatszuschüssen behufs Erfüllung der genannten staatlichen Zwecke.

Der Minister des Innern hat seinerseits in Beant­wortung der Petition unter dem 26. August erklärt, daß er sich voll und ganz zu diesem Programme bekenne, und daß die von der Staatsregierung seit geraumer Zeit ver­folgte Finanzpolitik sich wesentlich darum drehe, einen Zu- stand herbeizuführen, welcher die Verwirklichung jener von den westfälischen Städten erhobenen Forderungen gestattet. In dem Bescheide heißt es weiter:

„Wenn man die wahrhaft schreckenerregenden Ziffern der Staatssteuerprozente erwägt, zu denen die Kommunal­abgaben in vielen rheinisch-westfälischen Stadtgemeinden, namentlich im Laufe deö letzten Jahrzehnts, sich aufge­türmt haben; wenn unter solchen Umständen ein Zuzug wohlhabender Personen in den Industriestädten nicht nur nicht mehr stattfindet, sondern sogar die Gefahr der Ent­völkerung an den bester situirten Klassen stellenweise be­reits eine greifbare Gestalt anzunehmen droht; wenn in der Gesammtheit aller dieser Thastachen ein recht bedenk­liches Merkzeichen des Rückganges unserer Kommunalzu­stände erblickt werden muß, so wird man nicht umhin können, zuzugestehen, daß die gegenwärtige Lage des Ge- meiudebesteuerungswesens, sowohl was die Art der Auf­bringung, als was das Maß der Belastung betrifft, der Abhilfe dringend bedürftig ist, und man staunt nur darüber, daß die hierauf gerichtete Bewegung nicht schon längst sich stark genug erwiesen hat, um den aus rein doktrinären Gesichtspunkten entspringenden Widerstand gegen eine ge­sunde Reform auf diesem Gebiete zu überwinden. Es gilt dies namentlich von dem Widerstande, welchem die StaatS- rcgierung im Laufe der letzten Jahre begegnet ist, als sie bemüht war, die erste ihrer oben bezeichneten Forderungen

sRachdrucksrecht vom Herrn Verfasser zu trtoerben.]

HanS von Dörnberg,

Hofmeister zu Marburg und Pfandherr zu Neustadt.

(Fortsetzung.)

„Da erwachet sein Planet und das Glück neigte sich „ihm zu großen Ehren, daß er seidt der Zeit her manchem „hat Lieb und Leid gethan. Fürsten, Grafen, Herrn, „Ritter,, Knechte, Edel und Unedel, Burger und Bauern „haben seine Uffsetze gefürchtet, aber kaum davon enthalten „können und haben mit großem Geschenke veniam gegen „ihue gesucht.

„Bischof, Apte, Münch, Nonnen, Gei ilich, Weltlich „mußten ihm zu Kreutze kriegen, und mit großer Gab „mußten sie seine Freundschaft kaufen, und half dannoch „nichts; wer am meisten gab, war am liebsten, als lang „es dauert, daß einer über den andern schenkte. Also hat „er groß Guth erworben u« d sich einem Grafen gleich „gehalten. Er kannte gute Wort, die Schriften wie „Scheermester, versatzte Stück konnte er auch wohl; und „war in seinen Hendeln so geflisten, ob ein anderer bey „ihme uffgestanden were, welcher gescheide, fromm und „sanffmütig zu redden were, deren ließ er keinen bei ihme „aufwachsen, und drenget sie über die Macht; allein wollte „er Meister sein und blieb's auch."

Durch seine hervorragenden Geistesanlagen, seinen regen Fleiß, wie nicht minder durch seine stete Diensttreue brach­te cs Hans dahin, daß der Landgraf Heinrich ihm sein volles Vertrauen schenkte ihn zu seinem Hofmeister ernannte und die Regierung des Landes in ihrem ganzen Umfange in seine Hand legte. Hans war daher der eigentliche

zu verwirklichen, die gesetzlich bestehenden Hindernisse und Beschränkungen der Einführung eines rationellen indirekten Kommunalsteuer - Systems zu beseitigen und den schwer belasteten Gemeinden eine leicht und reichlich fließende Einnahmequelle wieder zu eröffnen, aus welcher noch vor zehn Jahren fast 23 pCt. aller städtischen Gemeindeabgaben gedeckt worden, während die­selbe jetzt kaum noch 4 pCt. des Steuerbedarfs liefert. Daß aber die Staatsregicrung in diesem Punkte sich mit Ihrer Auffassung fortdauernd im Einklang befindet, hat dieselbe noch in der letzten Session des Landtages bekundet, als sie in der Begründung des sogenannten Verwendungs-Gesetz­entwurfs die „Notwendigkeit der Ausbildung der indirekten Kommunalbesteuerung behufs Ermäßigung der direkten Steuerlast" als eine dringende Aufgabe der Gesetzgebung bezeichnet, deren Lösung baldmöglichst in Angriff zu nehmen sei. Der letzterwähnte Gesetzentwurf verfolgt den Zweck, die Erfüllung der zweiten (oben erwähnten) Forderung, die Gewährung von Staatszuschüssen zur Entlastung der Ge­meinden, gesetzlich sicher zu stellen und im Anschluß an die Reform des Systems der Reichs- nnd Staatssteuern zur Ausführung vorzuberciten. In dieser Beziehung muß aber immer von neuem darauf hingewiesen werden, daß die Grundlage und Voraussetzung einer solchen Reform darin besteht, vermöge vernünftiger Ausbildung des indirekten Steuersystems deö Reiches die Möglichkeit zu schaffen, den Kommunalverbänden in den Einzelstaaten durch Ueberwei- sung von Anteilen der direkten Staatssteuern, sei eö un­mittelbar zur freien Verfügung, oder sei es unter gesetz­licher Fixierung bestimmter Verwendungszwecke, eine ange­messene Erleichterung zu gewähren. Der Gang, len die politische Entwickelung im Reiche in nächster Zukunft nimmt, wird auch über die Erreichbarkeit dieses Zieles die Entscheidung bringen." (Prov.-Corr.)

Deutsches Reich.

•» Berti«, 8. Sept. Unter den Mitteln, durch welche dem sittlichen Verfall, namentlich der wandernden Hand­werksgesellen, entgegengetreten wird, hat nach den neuer­dings vielfach gemachten Erfahrungen in hervorragender Weise die Errichtung gut geleiteter „Herbergen zur Heimat" sich als wirksam bewährt. Aus verschiedenen Orten sind über derartige Anstalten durchaus günstige Berichte einge­gangen; erwähnt sei beispielsweise eine Mitteilung über die seit dem 1. November v. I. eröffnete Herberge in Friedeberg in der Neumark. Dieselbe wird von einem durch den Vorstand des Rauhenhauses in Hamburg über­wiesenen Hausvater verwaltet und hat bereits recht günstige Erfolge zu verzeichnen. Sie gewährt allen durchwandernden Handwerksgesellen Unterkommen, nachdem die einzige bis dahin bestandene Gefellenherbcrge eingegangen ist. Während

Regent des Landes; alle Regierungsgeschäfte, die äußere Politik, sowie die gesamte innere Verwaltung wurden von ihm dirigiert. Der Landgraf Ludwig von Niederhessen sagte deswegen einst bei einer Verhandlung „auf dem Spieß", als der Hofmeister immer das Wort führte, während sein Herr schwieg mit unwilligem Spotte: „Weiß nit, wer der Landgraf an der Loyna (Lahn) ist, mein Bruder oder Hans?"

AIS im Jahre 1471 Landgraf Ludwig von Heffen- Kaffel mit Hinterlasfung von zwei minderjährigen Prinzen starb und Landgraf Heinrich die Vormundschaft über die­selben an sich gerissen hatte, kam auch Niederhcssen unter die Botmäßigkeit des Hofmeisters.

Am 18. Januar 1483 starb Landgraf Heinrich und hinterließ nur einen einzigen minderjährigen Sohn, Wilhelm III., den ihm seine Gemahlin Anna, geborene Gräfin von Katzenelnbogen, am 8. September 1471 geboren hatte. In seinem Testament' hatte er zu dessen Vormund den geist­lichen Onkel des Prinzen, Erzbischof Hermann von Köln bestellt und diesem noch als Vormundschaftsräte den Hofmeister Hans v. Dörnberg, den Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg, dm Amtmann zu Rhein­fels VolpertSchenk zu Schweinsberg und den Kanzler Johann Stein beigeordnet.

Durch diesm Umstand wurde die Macht des Hofmeisters noch bedeutender als früher; denn der Obervormund konnte Landgraf kümmerte sich nämlich noch viel weniger als sein Vater um die Landesregierung, sondern ließ ebenfalls den Hofmeister Regent sein, um desto ungestörter seinem leiden­schaftlichen Hange zur Jagd nachzugehen. Man hat dm wegen der Regierungsgeschäfte, welche er als Erzbischof und Kurfürst zu Köln hatte, sich nicht näher mit dm An-

nun früher aus der mit Branntweinschank verbundmen Herberge fast täglich das Einschreiten der Polizei ange­rufen werden mußte, um Streitigkeiten zwischen dem Wirte und den Beherbergten, oder zwischen den Gesellen selbst zu schlichten, ist dies seit dem.Bestehen der Herberge zur Heimat, in der allerdings, außer leichtem Bier, keine gei­stigen Getränke verabfolgt werden, noch nicht ein einziges Mal vorgekommen, obgleich öfters gegen dreißig Wanderer, und darunter recht verwahrloste Subjekte, gleichzeitig unter­gebracht wurden. Eine Beobachtung des Lebens und Trei­bens in dieser Anstalt ist wohl geeignet, das Interesse für dieselbe zu erwecken. Die Räumlichkeiten sind luftig und ansprechend, und bei der darin herrschenden Ruhe und Ordnung, dem freundlichen, aber entschiedenen Wesen des Hausvaters, fügt sich der bessere Teil der Gäste gern und willig in die Hausordnung. Aber auch verkommene Strolche und Vagabunden legen ihr freches Wesen ab, da sie keine Unter­stützung finden und erforderlichen Falls energisch zur Ruhe verwiesen werden. Durchaus befriedigt verlassen aber die sämtlichen Wanderer die Herberge, indem sie anerkennen, daß ste für billige Preise gute Aufnahme und Verpflegung gefunden haben. Es werden auch den in Friedeberg selbst arbeitenden Gesellen Logier-Räume geboten und diese da­durch vor den Unzuträglichkeiten geschützt, welche der Aufent­halt in Schlafstellen vielfach mit sich führt. — Diese gün­stigen Erfahrungen, welche, wie gesagt, an verschiedenen Orten bereits gemacht worden sind, machen es wünschens­wert, daß die Errichtung solcher Herbergen eine immer größere Ausdehnung gewinnen möge. — Das bereits zu Anfang der sechziger Jahre verhandelte Projekt zum Bau einer sogenannten Hochwalds-Bahn zur Verbiudung der Stadt Trier über den Hochwald mit der Rhein-Nahe-Bahn bei Station Türkismühle oder Station Birkenfeld, zu welchem Zwecke sich in Trier ein Comitö gebildet hatte, welches indessen nach einigen Jahren seine Thätigkeit ein­stellte, ist neuerdings auf Anregung eines zunächst in dem Flecken Hermeskeil und demnächst in Baumholder zusammen­getretene Comits's wieder aufgetaucht und wird zur Zeit in öffentlichen Versammlungen und seitens der Lokalpreffe lebhaft erörtert. Die von diesen Comitö's ins Auge ge­faßte Bahnrichtung wurde von Trier über Zerf, Mandern- Hermeskeil, Birkenfeld und Baumholder nach der pfalz­bayerischen Stadt Cusel führen und im Anschluß an die fort bereits ausgebaute Bahn ihren Endpunkt an der Station Landstuhl der bayerischen Pfalzbahn finden. So­bald die bezüglichen Verhandlungen der genannten Comitö'S an die Oeffentlichkeit gelangten, bildeten sich sofort in dem Flecken Waderer und in der Kreisstadt St. Wendel ander- weite Comitö's, welche die erstbezeichnete Richtung bis zu dem Orte Mandern beibehalten, dieselbe aber von der rechts ab über Weiskirchen, Wadern, Mettnich, Tholey, Oberthal, Bliesen, St. Wendel und von da über Dern-

gelegenheiten seiner Familie und der Regierung vonHeffen befassen und überließ die ganze Verwaltung der Vormund­schaft der erprobten Leitung des Hofmeisters. Dieses Verhältnis änderte sich auch nicht, als Wilhelm III. nach erlangter Volljährigkeit zur Regierung gelangte. Der junge Verdacht ausgesprochen, daß HanS von Dörnberg diesen Hang absichtlich genährt und unterhalten habe, um desto ungehinderter daS Land beherrschen zu können. So schreibt der hessische Chronist Rohe: „Des Kindes mit dem Lande „unterwand sich Hans v. Dornberg und regierte im Lande, „wie er wolle, und der junge Herr ietz genant mußte „oder wolte vielleicht ein Jäger sein und blieb auch uffS „letzte an der Jagd tobt*

„Landgraf Wilhelm, des Oberlandes zu Hessen an der „Lohn Herr, reit an die Jagd, als er stets pflegt, und „ließ die Gewaltigen, die viel genannt sein, regieren, und „krut sich nichts mehr dann Jagens, unbedacht was er, „Land und Leut zu versorgen, es ward auch vielleicht „mit ihm gemacht und also verschaffen."

Es mag auffallen, daß nicht nur die Landgrafm Heinrich und Wilhelm, sondern auch bet ebelgesinnte und einsichtsvolle Erzbischof Hermann von Köln den Hofmeister so frei gewähren ließen. Diese wußten aber sehr wohl, daß sie an Hans von Dörnberg trotz seiner vielen Fehler ben treuesten und gewandtesten Diener hatten, der besser als jeder andere die Angelegenheiten ihres HauseS und Landes zu leiten verstand. In der That hatten ste es ihm vor allen auch zu verdanken, daß ste reich und mächtig wurden.

(Fortsetzung folgt.)