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Jlidtöurg, Donnerstag, 4. August 1881.

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gut m der Skpedi.wn zu ertherlende Auskunft und Annahme von Ldreffen werden 35 Pf,, berechnet.

e*»eiatu nimmt entgegen ^«rpedttiond.Vlatte«, .'ie ^Annoncen-Bnreauk

LH, Dietrich & <4o.tR -,«el und Hannover: LH. Dietrich in Arank^rt a.M.; Luifcnftein & Segler tu Qurt i. M., Serkin, UMia, Lkl» tu; Rudolf We in Berlin, Frmü- fxr au 9>- tu

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition b. Blattti sowie d. Annoncen-Bureaui von G L Daube & 6o. in Frankfurt a. M; JSger'sche Buchhandlung daselvk; tzermann'sche Buchhundl. daselbst; JnnÄideudmk in Berlin: W. Lhtenes in Elberfeld; L. Schlotte le

ZM°° Für die Monate August und Septem­ber nehmen alle Postanstalten, auf dem Lande auch die Landpostboten, Bestellungen auf unser Blatt an. Neu zugehende Abonnenten hiesiger Stadt erhalten dasselbe vom Tage der Bestel­lung an.

Die «rped. vberh. Zeitung.

Deutsche» «eich.

* Berlin, 2. August. Nach einem Erlaß des Mi­nisters des Innern vom vorigen Jahre sind die zur Auf­rechterhaltung der Ordnung bei den Manövern komman­dierten Gendarmen angewiesen, ihr besonderes Augenmerk auf die Verhinderung der Flurbeschädigungen durch das Publikum zu richten. Es hat sich jedoch wiederholt heraus­gestellt, daß ein beträchtlicher Teil der Flurschäden bei den Herbstübunzen der Truppen durch die Zuschauer verursacht wird und daß es sich deshalb empfehlen möchte, auf eine Fernhaltnng oder Führung derselben auf geeignete Punkte hinzuwirken, um dadurch eine Veringerung der Kosten her­beizuführen. Zur Erreichung dieses Zweckes hat der Kriegs- Minister die Verwendung von Unteroffizieren und Gefreiten ober bereit Beigestellung zu den Gendarmen in Vorschlag gebracht, welche als erkennbares äußeres Abzeichen den Ringkragen für Gendarmen erhalten könnten. Der KriegS- minister bemerkt zu diesem Vorschläge, daß die beregte Maßnahme es ermöglichen würde, mit dem angestrebten Zwecke eine Uebung eines Teils der für den Fall einer Mobilmachung zu Feldgendarmen designierten Unteroffi­zieren und Gefreiten der Kavallerie zu verbinden, indem diese Mannschaften mit den Landgendarmen zusammen die in den Dienstvorschriften für die Feldgendarmerie näher bezeichneten Patrouillen zu bilden und neben der Zurück­haltung oder Führung der Zuschauer die Ordnung der marschierenden Bagage, der Wagen-Kolonnen mit Biwaks- Bedürfnissen zu kontrolieren und sonstige dem Feldverhält- niffe entsprechende Polizeidienste zu verrichten hätten. Da nun bei Erörterung dieser Frage vornehmlich in betracht zu ziehen ist, welche speziellen Befugnisse den betreffenden Unteroffizieren und Gefreiten dem Publikum gegenüber zu erteilen wären und wie ihr Verhältnis zu den Laudgen- darmen und dem Civil - Vorgesetzten derselben zu regeln sein würde, so hat der Minister deS Innern die Ober- hrästdien zu gutachtlichen Aeußerungen darüber auf­gefordert.

Berlin, 2. Sluauft. Eine für Lehrerkreise sehr wich- iige Verfügung deOMultusministers ist, wie man aus der »Schles. Ztg." ersteht, vor kurzem an die Provinzial-Schul- kvllegien ergangen. Der Minister weist nämlich die be­treffenden Behörden an, in Privatklagesachen gegen Lehrer

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und Schulaufsichtsbeamte wegen Beleidigung oder Körper­verletzung von Schulkindern den Kompetenzkonfiikt ferner­hin nicht zu erheben, vielmehr dem gerichtlichen Verfahren seinen Lauf zu lasten. Die Provinzial-Schulbehöreen werden vom Minister veranlaßt, in allen Fällen der strafrechtlichen Verfolgung eines Lehrers oder eines Schulaufsichtsbeamten wegen einer in Ausübung der Schulzucht vorgenommenen Handlung nach wie vor, insbesondere in Wahrnehmung der Pflicht, die Schulzucht wirksam aufrecht zu erhalten, sorgfältig zu prüfen, ob der Lehrer sich einer Ueberschrei- tung seiner Amtsbefugnisse schuldig gemacht habe, und für den Fall der Verneinung dieser Frage den Kompetenzkon­flikt zu erheben. In Beziehung auf die Schulzucht bleibe zu beachten, daß der Schule das Züchtigungsrecht innerhalb bestimmter materieller Schranken durch das Gesetz besonders beigelegt, und daß, wie den Eltern die Befugniß zustehe, zur Erziehung ihrer Kinder alle der Gesundheit derselben unschädlichen Zwangsmittel zu gebrauchen, auch die Schule zur Handhabung des Züchtigungsrechts mit der Maßgabe berechtigt sei, daß die Schulzucht niemals bis zu Mißhand­lungen ausgedehnt werden dürfe, welche der Gesundheit des Kindes auch nur auf entfernte Art schädlich werden könnten. Alle Züchtigungen, welche sich innerhalb dieser gesetzlich gezogenen Schranken hielten, seien nach gesetzlicher Vor­schrift selbst dann, wenn sie sich als pädagogische Mißgriffe kennzeichnen und disziplinarischer Korrektur bedürften, nicht als Ueberschreitung der AmtSbefugntß zu behandeln. DieGermania" hat in ihrer Nr. 164 einen Artikel der Augsburger Postzeitung" unter der Ueberfchriftdie Ein­fuhr von Wiederkäuern" abgedruckt, in welchem Klage darüber geführt wird, daß durch die jüngst freigegebene Einfuhr von Rindvieh aus England nach Hainburg und Preußen eine Begünstigung dieser Bundesstaaten Süd­deutschland gegenüber eingetreten sei, insofern diesem der Bezug von Zucht- und Nutzvieh aus Oesterreich, welches sich gegen den Seuchenherd in Rußland gegenwärtig bester als Deutschland schütze, nicht gestattet werde. Dieser Ar­tikel enthält mehrfache Unrichtigkeiten. Einmal nämlich ist nur die Einfuhr von Rindvieh zu Zuchtzwecken nicht von Nutzvieh aus England unter der Bedingung ge­fettet worden, daß die Herkunft des einzuführenden Viehs aus England durch ein zuverlässiges Ursprungsattest nach­gewiesen wird, und daß die Tiere bei der Landung von dem beamteten Tierarzt für gesund erklärt werden. Die Bescheinigung über den Gesundheitszustand der einzuführen­den Tiere darf nicht erteilt werden, wenn begründete Zweifel an der Bestimmung derselben zu Zuchtzwecken be­stehen. Sodann aber ist auch die Annahme irrig, daß die in dem neuen österreichischen Seuchengesetz vorgesehenen Absperrungsmaßregeln gegen Rußland schon jetzt gehand­habt würden. Thatsächlich nimmt die Ausführungsverord­nung zu dem gedachten Gesetze zwar die volle Grenzsperre

gegen Rußland und Rumänien in Aussicht, dieselbe soll indessen erst mit dem 1. Januar 1882 beginnen. Für die transleithanischen Länder aber ist die Sperre gegen die östliche Grenze, soviel uns bekannt, bisher überhaupt nicht vorgeschrirben. Es kann daher nicht füglich davon die Rede sein, daß die Sperre in Oesterreich wirksamer gehand­habt werde, wie in Deutschland. Der Kultusminister soll die Absicht hegen, einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu lasten, welcher die Bestrafung ungerechtfertigter Schulver­säumnisse einheitlich regeln soll. Der Entwurf soll von bem_ leitenden Gedanken ausgehen, daß es sich bei Schul- versäumnissen nicht um Bestrafung von Vergehen oder Uebertretungen, sondern darum handelt, die Eltern oder deren Stellvertreter zur Erfüllung einer ihnen obliegenden Verpflichtung zu nötigen und diese Nötigung in einfachster und wirksamster Weise zu bewerkstelligen. Die durch das neue Gesetz einzuführenden Zwangsmittel sollen eine exe- cutio ad faciendum darstcllen, gegen welche nur die Be­schwerde an die höhere Verwaltungs-Instanz, nicht aber die gerichtliche Berufung zulässig ist.

Berlin, 2. August. DieNordd. Allg. Ztg." bringt einen Artikel gegen diejenigen, welche die Samoavorlage abgelehnt und schreibt:Für diejenigen kosmopolitischen Freihändler bei uns, welche im Gegensatz zu ihren prak­tischen englischen Kollegen um des lieben Prinzips willen jede staatliche Unterstützung des Handels verwerfen, wird die Wirkung jenes Reichstagsvotums gewiß ein Gegenstand der Befriedigung sein. Für nationalfühlende und praktische deutsche Politiker wird die Ablehnung der Samoavorlage aus nationalen und kommerziellen Gründen stets ein Gegen­stand der Betrübnis bleiben. Uebrigens hat die Verwer­fung der Samoavorlage die eine gute Wirkung gehabt, durch die Polemik über diese Frage die Nation aus ihrer äußeren Gleichgültigkeit gegenüber ihren überseeischen In­teressen aufgerüttelt zu haben. Hoffentlich wird die Zu­sammensetzung des nächsten Reichstages eine auch für die Wahrnehmung dieser Interessen günstigere sein." I" einem Artikel gegen denBörsen-Courier" schreibt dasselbe Blatt:Wo sind seine Gesinnungsgenossen? Verlegen wenden die liberalen Zeitungen sich von ihm ab, um die §anb nicht zu sehen, die er ihnen vordringlich kameradschaftlich entgegenstreckt. Beschämt hören sie den Börsen-Courier" sich einliberales Blatt" nennen und selbst dieTribüne", die antideutscheTribüne", die doch sicherlich nicht wählerisch in ihren Verbindungen ist, sich mit dem deutschen Organ der französischen Revanche-Poli­tiker mit derFrankfurter Zeitung", auf eine Stufe stellen läßt selbst dieTribüne" mag von einem Blatt nichts wissen, besten ganze Existenz auf Jnbiskretion ber schlimmsten Art, auf Reklame unb Skandal begründet ist." DieGermania" bringt folgenbe Mitteilung:Auö Straßburg würbe jüngst gemeldet, baß boxt Unterhanb-

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st Der Gouverneur betrachtete seinen Schützling mit Teil- ?pe und Wohlgefallen und fragte ihn nach Herkunft und

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Heimatlos.

Erzählung von I. C. Pauli.

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Wenige Augenblicke später trat Alexander v. Geldern, der von einigen Soldaten bewacht im Vorzimmer gewartet Wte, herein; seine Hände waren mit einer turnen eisernen Kette gefesselt, die an beiden Enden mit einem eisernen, um da« Handgelenk gelegten Ringe verbunden war. Bescheiden Und respektvoll, aber mit dem Anstande eines Edelmannes grüßte der junge Gefangene seinen neuen Kerkermeister, in dessen Hand jetzt sein Schicksal lag, doch fühlte er sich über dasselbe einigermaßen beruhigt, als er in das wohlwollende Gesicht dieses Mannes blickte, und mehr noch, als die ersten Worte aus diesem Munde, der künftig sein Wohl und Wehe auszusprechen hatte, lauteten:

mißbrauchen wird."

Der junge Mann atmete tief auf, als endlich nach vielen Wochen die schweren Armbänder, die seine Hand wund ge- ?°°en hatten, unter dem Schlüssel seines Wächters sich Meten, und dir Kette, die so lange den freien Gebrauch er Arme gehindert hatte, von ihm genommen wurde. Auch °er Major fühlte eine Erleichterung und Befriedigung, die M seinem freundlichen Gesichte zu lesen waren, dann ver- , er auf einen Wink seines Vorgesetzten das Zimmer, rSem Gefangenen noch einen Gruß zunickend mit einem ^>en:Auf WiedersehenI"

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1011Haben Sie die Güte, Herr Major, Herrn v. Geldern E mne Handschlöster abzunehmen; sein Gesicht bürgt mir M dafür, daß er auch ohne Fesseln mein Vertrauen nicht

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DaS ist nicht so leicht zu sagen, Excellenz," antwortete Alexander mit wehmütigem Lächeln,eigentlich besitze ich weder Heimat noch Vaterland, denn ich bin ein Sohn der grande armee, auch war wohl mein Vater ein Fran­zose, aber meine Mutter eine Deutsche, während meine Geburtsstätte unter den Pyramiden von Egypten liegt. Also von Rechts wegen habe ich weder an ein Land noch an ein Volk den Anspruch ihm anzngehören, muß mich aber wohl jetzt als einen Unterthan des Kaisers von Ruß­land betrachten, da ich so glücklich war, in seinem Reiche eine neue, ober vielmehr die erste Heimat zu finden um von neuem heimatslos in die Welt gestoßen zu werden", fügte er leiser hinzu, indem er eine Thräne im Auge zer­drückte.

DaS sollen Sie nicht, junger Freund," sagte der Gouverneur warm, indem er ihm die Hand reichte.Ihr Gönner, General v. Eisenschwert, dem Sie schon einmal eine Wendung Ihres Schicksals danken, hat Sie mir so dringend empfohlen, daß ich, so weit es meine Amtspflicht zuläßt, Ihre traurige Lage gern erleichtern werde. Es trifft sich gerade günstig, daß mein bisheriger Sekretär Tobolsk mit dem Major entlassen wird, da seine Strafzeit abläuft und da ich den Posten noch nicht wieder besetzt habe, können Sie versuchen, ob Sie ihn auszufüllen vermögen; es sollte mich freuen, wenn Sie sich hineinarbeiteten, denn in dieser Stellung würden Sie, hoffe ich, am wenigsten das Joch der Gefangenschaft empfinden."

Alexander dankte mit innigster Freude für dieses gütige Anerbieten und versprach, alles daran zu setzen, um die Zufriedenheit seines hohen Vorgesetzten zu erwerben. Ihn entlassend sagte dieser noch:

Ich gebe Ihnen einige Tage frei, im Fall Sie dem

Major noch Briefe in die Heimat mitgeben wollen; auch mögen Sie sich in der Stadt umsehen, nur mache ich die Bedingung, daß Sie sich stets bei Dunkelwerden in der Ihnen angewiesenen Wohnung in meinem Hause wieder einfinben, im übrigen setze ich mein Vertrauen auf den Ebelrnaun unb Offizier."

Die erwähnte Wohnung glich nichts weniger als einem Gefängnisse, beim sie bestand aus zwei freundlichen, behag­lichen Zimmern, einem zum Wohnen, einem zum Schlafen, deren unvergitterten Fenster auf den grünenden und blühen­den Garten des Gouvernements-Palastes gingen, und dar­über hinweg schweifte der Blick aus die Häusermaffen von Tobolsk unb noch weiter in bie blaue Feme hinaus. Unb daß diese verlockende, blaue Ferne unerreichbar blieb, war bald das einzige, was Alexander daran erinnerte, daß er ein Gefangener, ein nach dem unwirtbaren Sibirien Ver­bannter sei, denn sein Leben gestaltete sich bald sehr ange­nehm. Da er durch Treue und Fleiß das Vertrauen des Gouverneurs rechtfertigte und seine mannichsaltigen, tüchtigen Kenntnisse ihn demselben immer nützlicher, sein seines, liebenswürdiges Wesen immer angenehmer machten, so zog jener den jungen Mann an feine Tafel unb in seine Familie, wo er balb ein beliebter Gast war. Diese Familie bestaub auö ber noch ziemlich jugendlichen Gemahlin des Herrn von Pelikoff, drei Kindern und der älteren Schwester der Haus­frau, die sich entschleffen hatte, dieser im fernen Lande Gesellschaft zu leisten und in der Erziehung der Kinder beizustehen. Die beiden Damen waren bald mit allen Einzelheiten auö Alexanders vielbewegtem Leben bekannt und es konnte bei solchen Gelegenheiten nicht fehlen, daß der Mann, der bis dahin der Leitstern seines Lebens und das Ideal feiner jugendlich glühenden Seele gewesen war