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Nr. 187.

Marburg, Mittwoch, 15. Juni 1881.

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Inirigen nimmt entgegen: He Expedition d.vlattes, feste d-Annoncen-Bureauk een Th. Dietrich & So. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a-SJL; ftaafenftein L Bögler in ffrontftrrt e. M., Berlin, geipiig, Lkln re.; Subolf iZofie in Berlin, Frrnrl- snrt «. M re.

VbttlMchc Jcitiiiio

Anzeigen nimmt! entgegen die Expedition d. «litte« sowie d. Annoncen-Bureaur von E. L- Daube & So. in

Frankfutt a. M; Jigerffche Buchhandlung bafeyfL Herrnaun'sche Buchhuuol. dafeldß; Jnoalidendimk in Berlin: D. Thiene« in Merfeld: S. Schlotte in Bremen.

Erscheint tS^ich außer an den Werktagen nach Torrn- und Feiettagen. Preis für baS Quattal mit der wSchentlichen Beilage „3Infh*rt#i GonutaaSblatt" durch die Srvebition lAoL'lSe Buchdruckerei) bezogen 34 Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (e$d. Bestellgebühr). — JnsettionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf». Für m der Expedition zu ettherlende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet. V B

V Aus dem Reichstage.

In der gestrigen Montagssitzung des Deutschen Reichs­tages spielte sich bei Berathung der HandelSconvention zwischen Deutschland und Rumänien eine Episode ab, welche den Beweis liefert, daß die linke Seite des Hauses noch immer die Lust verspürt, provocirend in der Judenfrage vorzu­gehen, und daß es lediglich der ruhigen und sachlichen Er­wägung der Rechten zuzuschreiben ist, wenn nicht zur Sache gehörige Debatten von den Beratungen des Reichstages fcrngehalten oder doch möglichst eingeschränkt werden.

Der Abg. Lasker konnte es nicht unterlassen, in der GeneraldiScussion der Regierung seinen Dank dafür auszu­sprechen, daß in dem Vertrage die Gleichberechtigung aller Religionsbekenntnisse, also auch der Israeliten, im An­schlüsse an den Berliner Vertrag anerkannt worden sei und somit ohne jeden Grund die Judenfrage in die Debatte zu ziehen.

Dies veranlaßte den Abg. Frhrn. v. Minnigerode zu bemerken, daß die rumänische Judenfrage von dem Abg. Dr. LaSker heute besser nicht berührt und demgemäß auch sein Dank am besten fortgeblicben wäre. Es sei immer mißlich, sich in die inneren Verhältnisse fremder Staaten einzumischen. Nun liege aber einmal der Berliner Vertrag und die Aenderung der rumänischen Verfasiung als That- sache vor. Es sei nicht zu verkennen, daß ein solches Vor­gehen für die Israeliten selbst die größte Gefahr in sich schließe, um so mehr in Rumänien, wo 13 Procent der Bevölkerung Juden seien; in Deutschland kaum 1 pCt. Würde man den Abschluß eines Vertrages mit Rußland von gleichen Bedingungen abhängig machen? Die Sache sei damals ohne jeden Widerspruch im Reichstage im Sinne des Abg. LaSker behandelt worden; heute sei das nicht mehr möglich, da daö nationale mehr und mehr dem inter­nationalen Bewußtsein gegenübertritt.

Ein Verlauf der Verhandlungen wiederum nur im Sinne des Abg. Lasker würde heute im Lande nicht mehr verstanden werden nnd deshalb wäre die rumänische Juden­frage am besten überhaupt nicht berührt worden.

Als darauf der Abg. Dr. Lasker dem Abg. Frhrn. v. Minnigerode antwortete und auf die Verhandlungen des Reichstages vom Jahre 1878 hinwies, erwiderte ihm der Abg. Frhr. v. Minnigerode, daß ihm der Gang der Verhandlungen aus dem Jahre 1878 sehr wohl bekannt sei; wenn aber damals dem Anschein nach nur zu Gunsten der sich in Rumänien aufhaltenden deutschen Israeliten verhandelt worden, so hätte die Aenderung der dort be­stehenden Verhältnisse nothwendiger Weise die Aenderung der rumänischen Verfassung verlangt, und das sei der be­denklichste Kernpunkt der damaligen Agitation. Auf den Vorwurf, daß er heute hier die Judenfxage provociert habe, bemerke der Redner, das sei heute in keiner Weise von «ar.....~ .................. ...... 1 1

Der Dreibirkenhof.

Roman von August Butscher- (Fottsetzung.)

Zehn Minuten später rasselten die 2 Fuhrwerke wieder im Wettlaufe der Heimat zu. Diesmal bekamen die Höhlenhofer den Vorsprung, und noch lange hörte man das heulende „Ho hol" ihres Rosielenkers gleich dem Eulenrus dem teilt,en Jagd.

3. Ein Hieb in den Knoten.

Und wieder war es Maienzeit. Die Bäume waren Blütensträußen ähnlich, und die Blumenbeete glichen Tep­pichen mit bunten Stickereien. Alle die gefiederten Sänger waren zurückgekehtt aus dem fernen Süden, und stöhlich pfiffen am Bachweiher die Staare, und über die weiten Wiesen schritten gravitätisch die weiß - schwarzen Störche. Die Laube am Dreibirkenhofe begrünte sich fröhlich und lispelte Frühlingsweisen in die braungetäfelte Stube, welche immer so winterlich düster war.

Und wieder war es ein Abend in der Maienzeit. Aber es gab kein Paar mehr, das sich zusammengefunden hätte zum vertraulichen Gespräche. Alles schien geschieden in Mißtraum und Haß. Die beiden Brüder fanden sich ohnehin nie mehr zusammen, und auch den Vater mieden sie gegenseitig, weil dieser entschlossen war, dem Domen­leben auf die eine ober die andere Art ein Ende zu machen, Aber wie? Das war das Nadelkissen, auf das er jeden Abend das Haupt niederlegte.

Selbst Matthä und Eva waren nicht mehr so innig dertraut, wie früher; das arme Mädchen begann ihr stilles Grämen in sich zu verschließen. Sie begann die große und traurige Kunst des Entsagens zu lernen, sie,

ihm, aber bereits früher wiederholt vom Abg. Richter ver­gebens versucht worden, den man aber jedesmal totge­schwiegen habe und den man auch heute totschweigen werde, wenn er wieder eine solche Provocation versuchen sollte.

Nachdem daun der Abg. Richter wieder für die Israeliten eine Lanze eingelegt und dem Frhrn. v. Minni­gerode erwidert, daß, wenn dieser einen Trumpf aus­spiele, er (Richter) stets anderthalb darauf setze, bemerkte Abg. Frhr. v. Minnigerode: Gegenüber der tapferen Meinung, welche der Abg. Richter, wie immer, so auch heute, von sich selbst gehabt habe, indem er behauptete, daß, wenn Herr v. Minnigerode einfach auftrumpfe, er ihm anderthalbfach zu antworten verstehe, müsse er darauf aufmerksam machen, daß der Abg. Richter in der Hitze des Gefechts vergessm habe, daß er damit in die Brüche geht.

Große Heiterkeit auf allen Seiten des Hauses folgte dieser treffenden Bemerkung und Secession und Fortschritt hatten durch das überflüßige Hineintragen der Judenfrage in die Debatte wieder einmal eine Niederlage erlitten.

Deutsches Reich.

•• Berlin, 13. Juni. Die heutige Bundesratssitzung wird sich mit dem Entwurf eines Gesetzes wegen Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die österreichisch-ungarischen Zollgesetze zu beschäftigen haben. Dieser Entwurf umfaßt folgende 7 Paragraphen: § 1. Nach Maßgabe der Para­graphen 12 und folgenden des mit Oesterreich-Ungarn unterm 23. Mai 1881 abgeschlossenen Zollkartells treten vom 1. Juli d. I. an für die Dauer der Wirksamkeit des Zoll­kartells die nachstehenden Bestimmungen in Kraft. § 2. Wer es unternimmt, Gegenstände, bereit Ein-, Aus- ober Durchfuhr in Oesterreich-Ungarn verboten ist, diesem Ver­bote zuwider ein-, aus- oder durchzuführen, hat die Ein­ziehung der Gegenstände, in bezug auf welche die Kontre- bande verübt worden ist, und eine Geldstrafe verwirkt, welche dem doppelten Wert jener Gegenstände und, wenn solcher nicht 30 Mark beträgt, dieser Summe gleichkommen soll. § 3. Wer es unternimmt, die österreichisch-ungarischen Ein- oder Ausgangsabgaben zu hinterziehen, hat die Ein­ziehung der Gegenstände, in bezug aus welche die Zoll- defraudation verübt worden ist, und zugleich eine dem vier­fachen Betrage der vorenthaltenen Abgaben gleichkommende Geldstrafe verwirkt. § 4. In allen Fällen, in denen die , Einziehung selbst nicht vollzogen werden kann, ist statt der­selben auf Erlegung des Werte- der Gegenstände und, wenn dieser nicht zu ermitteln ist, auf Zahlung einer Geld­summe von 75 bis 3000 M. zu erkennen. § 5. Wer in anderer, als der in §§ 2 und 3 erwähnten Art die öster­reichisch-ungarischen Zollgesetze übertritt, hat eine Ordnungs­strafe bis zum Betrage von 150 M. verwirkt. § 6. Im die noch ein halbes Kind schien mit ihren treuen Augen und der jungfräulichen Haltung. Heute saß sie auf der weißen Bank unter den drei Birken, die mit den lang­stieligen Blättern einander zuwisperten und wohl von der Birkmmarie erzählten, die so oft da unten gesessen hatte, nm Ausschau zu halten nach bet Goldtrobdel am Hute des Cittonensepps.

Eva hielt nicht Ausschau nach ihm; sie wußte wohl, daß er nicht kam, nicht kommen durfte und, was bas Schlimmste war — nicht kommen wollte. Er war ja auf Reisen, schon vierzehn Tage, mit seinen Stadtfreunben und mit dem Lehret, bet, getreu dem Versprechen, bas er Marien gegeben, über ihm wachte gleich einem Vater.

Das bleiche, schöne Mädchen strickte mechanisch an einem weißen Strumpfe, und nichts wat hörbar als das leise Klirren der Nadeln und das Gesäusel der Birken­blätter.

Unter dem Stubenfenster stand bet Schultheiß, mit finsterem Blicke und schaute hinaus in den glühmden Abend und hinauf zu den drei Birken, als ob er sie fragen wollte, wann sie wieder über frohen Menschen säuseln würden und ob wohl die jetzigen Bewohner je wieder fröh­lich würden.

Vom Dorf herüber schritt Friedel, lässig die Jacke auf die Schulter geworfen, die Pfeife im Munde. Er war im f Felde herurngeschlenbert und hatte darüber nachgegrübelt, wann der Dreibirkenhof wohl wieder eine Bäuerin haben werbe. Ohne Eva schien ' im das Los eines Hofbauern kaum begehrenswert. Soweit freilich wat er Bauet, daß ihm der große, herrliche Besitz am Hetzen lag und er ihn wohl verteidigt haben würde bis zum letzten Atemholen. Zu diesem stillen Stolz gefeilte sich der Zorn über den

Falle die Geldstrafe nicht beigettieben werden kann, tritt statt derselben nach Maßgabe der Bestimmungen des Straf­gesetzbuchs verhältnismäßige Freiheitsstrafe ein, welche die Dauer von einem halben Jahre nicht übersteigen soll. 8 7. Die Untersuchung und Bestrafung der vorgedachten Vergehen und Uebertretungen erfolgt durch dieselben Be­hörden und in denselben Formen, wie die Untersuchung und Bestrafung der Zuwiderhandlungen gegen das Vereins« zollgesetz vom 1. Juli 1869. — In der Begründung wird ausgeführt, daß entsprechende Bestimmungen bereits früher seitens der einzelnen Landesgesetzgebungen, der preußischen, sächsischen und bayerischen, bestanden, daß aber, da der Zollkartell vom 23. Mai namens des Reichs abgeschloffen ist, auch teichsgesetzliche Bestimmungen zur Ausführung der Oesterteich-Ungatn gegenüber eingegangenen Verpflich­tung notwendig sind. Dieselben entsprechen im wesentlichen den analogen Vorschriften des preußischen Gesetzes vom 22. August 1853. — Durch die Ernennung des Landes- Direktors v. Heyden in Pommern zum Regietungsptäst- denten in Frankfurt a. O. ist die Neuwahl eines Leiters der ständischen Verwaltung jener Provinz notwendig. Die­selbe kann nur durch den Provinzial-Landtag erfolgen, welcher deshalb, wie man hört, noch in diesem Monat ein» berufen werden soll. — Im Monat April d. I. wurden auf 47 größeren deutschen Bahnen bezw. Bahnkomplexen befördert an fahrplanmäßigen Zügen 12 060 Kontier-und Schnellzüge, 80446 Personenzüge, 50308 gemischte und 79611 Güterzüge; an außetfahrplanmäßigen Zügen 1923 Kontier', Schnell-, Personen- und gemischte Züge und 27699 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Es ver­späteten von den 142814 fahrplanmäßigen Personenzügen im ganzen 1465; von diesen Verspätungen wurden jedoch 665 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge her­vorgerufen.

Berlin, 13. Juni. Die „Norddeutsche" bringt einen Artikel gegen v. Bennigsen, weil derselbe die Forderung der Diäten für die Mitglieder des VolkswittschaftStats so leb­haft bekämpft hatte und schreibt: „Es wird mit der Ab­lehnung dieser Forderung sachlich gar nichts geändert; nur Diäten können die Mitglieder des ReichSvolkSwitt- schaftsratS darnach nicht vom Reiche erhalten und wir sehen deshalb nicht recht ein, welche taktischen Erwägungen den Führet der Nationalliberalen veranlaßt haben können, in den „letzten Tagen dieser Session" mit einem solchen Aufwand von Dialektik Stellung gegen die Regierung zu nehmen. Die Fortsetzung der politischen Fehde auf ab­strakten Gebieten wird die Schärfe der Gegensätze erst in die materiellen Interessen hineintragen, indem sie letztere zum Vorwand nimmt, um die Wähler zu belügen und gegenseitig zu verbittern. Die Zeitungslügen und die fort­schrittlichen Reisen werden ja allerdings, wie alle Lügen, im Lichte der Wahrheit mit der Zeit hinfällig werden; aber vereitelten Waldkanf. Er mußte den herrlichen Forst, bet sich rechts von Blumentain in großem Bogen um einen Teil bet Höhlenhofer und Birkenhofer Markung schlang, vielleicht in kurzen Tagen im Besitz des NachbarfeindeS sehen, den er desto grimmiger haßte, je näher er ihm früher gestanden.

Anders wat es bei Johannes. Ihm lag der Wald nicht so sehr am Hetzen, denn er wat ja nicht Hofetbe und gönnte fast dem Vater und Bruder den Verlust, wie er ihnen alles Böse gegönnt haben würde. Er hätte aber Vater und Bruder alles Gute gegönnt, wenn er nur die Eine errungen hätte, die ihm immer noch so ferne stand wie früher. Vorher fiel fein Haß einzig auf den Bruder und denCitronensepp; seit dieser letztere unschädlich gemacht schien, schlich sich das Mißtrauen in daS Herz des jüngeren Sohnes. — Er wußte, bet Vater werde und müffe bald der Sache ein Ende machen, unb wo anvetS mußte das Ende zu finden fein als in der Verbindung Friedels mit Eva! Der Hofbauer, so folgerte Johannes, mußte am Ende Ja und Amen sagen, wollte er nicht sehen baß der Hofetbe und Stammhalter Junggeselle bliebe. Seinem knorrigen Trotze wat dies wohl zuzutrauen. In solche Gedanken verloren kam Johannes vom Bachweiher hergewandelt. Am Finget seiner linken Hand trug er einen großen Fisch, der noch zappelte. Die Brüder tarnen fast zu gleicher Zett bei den drei Birken an, aber keiner redete Eva an, die sich tief auf den Strumpf niederbeugte; sie redeten nicht, weil keiner vor dem andern reden wollte. Sie machten sich im Hofe zu schaffen und blickten verstohlen hinüber nach den drei Birken — nach ihrem Schicksal I

(Fortsetzung folgt.)