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Marburg, Mittwoch, 1. Juni 1881.

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1* MM von E- L- Daube L Lo.in EH EH Frankfurt a. M; Jögerffch« H H HH EH Buchhandlung daselbstj; <1111111* ösrsjssss M ▼▼ ▼▼ MW Berlin; MB. LhieneS in

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«rscheint tL^lich außer an den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilageaintrirte« LoumagdSlatt" durch die Orpebitien llkoch'sche Buchdruckerei) bezogen Wart, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Wert 50 Psst.lexcl Bestellgebühr). -'s^onSgebühr für die gespaltene Zeile tO «kn

Für m der Expet itwn zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 85 Pfg. berechnet.

Bestellungen für den Monat Jmri der Bberhessischen Zeitung mit deren Gratisbeilage JllustrirteS Sonntagsblatt bitten wir baldigst machen zu wollen.

AM- Die Landpostboten nehmen auf dem Lande Bestellungen entgegen.

Die Ex-el». I. Oberh. Zeitung.

V Fortschrittliche Unwahrheiten.

ES ist bereits in den weitesten Kreisen bekannt, daß die fortschrittliche Presse in sehr ausgedehnter Weise von dem Abg. Eugen Richter bedient wird und eS dürfte nicht uninteressant sein, die seltsamen Züge zu verfolgen, welche in neuester Zeit die Feder dieses fortschrittlichen Agitators gemacht hat.

Daß es in erster Linie galt, den bekannten Antrag deS Herrn Eugen Richter in Sachen Hamburg zu glorificieren, ist selbstredend; aber eie Art und Weise, wie dies ge­schehen, ist so eigentümlich und neu, daß man eS sich nicht versageu darf, dieselbe etwas näher zu beleuchten.

In einem über diesen Antrag sich auSlasienden Artikel des fortschrittlichenBerliner Tageblattes" lesen wir die Stelle:

Uno merkwürdig genug: obwohl dieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" die Anträge Ausfeld und Richter alsdi ckt revolutionär" bezeichnet hatte, so wurde dennoch der ganz dasselbe besagende Antrag Windthorst mit großer Majorität angenommen, nachdem die Anträge Ausfeld und Richter zu Gunsten desselben zurückgezogen waren."

Dieser Satz strotzt, soweit eS überhaupt möglich, von Unwahrheiten! Der Antrag Richter verlangte bekanntlich eine Erklärung des Deutschen Reichstages dahin,

daß es weder dem bundesstaatlichen Verhältnis, noch der Achtung vor dem geltenden Verfassungsrecht ent­spricht, warn der Bundesrat Aenderungen der Zollein­richtungen vornehmen sollte, lediglich zu dem Zwecke, um einzelne Bundesstaaten in dem freien Gebrauche ihres verfassungsmäßigen Rechts zu beschränken."

Der Abgeordnete Dr. Windthorst aber beantragte:

den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in der Zollbe­handlung der Schifffahrt auf der Unterclbe in den zu Hamburg bestehenden Einrichtungen für die Zollabfer­tigung nach dem Zollgebiete und in der Behandlung der sogenannten Zollveieins-Riederlage in Hamburg so lange eine Slenverung des bestehenden Zustandes nicht eintreten

zu lasten, als die zwischen der Reicheregierung und Hamburg schwebenden Verhandlungen über den Zoll- Anschluß nicht zu einem endgülttgen Ergebnis geführt haben."

In dem Anträge Richter wurde dem Bundesrate also nicht allein direkt die Absicht unterstellt, einzelne Bundes­staaten in dem Gebrauche ihres verfassungsmäßigen Rechts, unter Mißachtung des geltenden VerfastungsrechtS, be­schränken zu wollen, sondern man wollte dem BundeSrate durch diesen Antrag auch noch seitens des Reichstags die Belehrung zu Teil werden lasten, was er zur Wahrung des bundesstaatlichen Verhältnisses zu thun habe. Belei­digenderer Natur ist wohl noch kein Antrag im Reichstage eingebracht worden. Der Antrag Windthorst dagegen spicht in sehr milder Form die Bitte aus, eS bis zu einem end­gülttgen Ergebnis beim Alten zu belasten!

Und nun kommt das fortschrittlicheBerliner Tage­blatt" und erzählt seinen Lesern in drcistir Weise, der Antrag Windthorst habe ganz dasselbe besagt wie der An­trag Richter!!!

Derartige fortschrittliche Unwahrheiten können dem Publikum nicht oft genug vor Augen geführt werden, weil sie ein Helles Licht über die Bestrebungen und Manieren der Fortschrittspartei überhaupt zu verbreiten vermögen.

In dem oben reproducierten Satze desBerliner Tage­blattes" folgt aber der soeben charakterisierten Unwahrheit sofort die zweite auf dem Fuße,daß der Antrag Windt­horst angenommen worden sei, nachdem die Anträge AuS- seld und Richter zu Gunsten desselben zurückgezogen waren."

Daß Herr Richter seinen Antrag nur zurückzog, weil die Ablehnung desselben mit erdrückender Majorität in sicherer Aussicht stand, und daß der Antrag diesem Schick­sal der einstimmigen Ablehnung durch die schnelle Wieder­aufnahme seitens des Abgeordneten Freiherrn v. Min- nigerode klar überliefert wurde, ist jedoch allgemein bekannt. Ebenso bekannt ist aber auch, daß der Antrag Ausfels erst zurückgezogen wurde, nachdem der Antrag Winsthorst zur Annahme gelangt war, also nicht vor dieser Annahme!!!

Was dieses fortschrittliche Lügengewebe für Zwecke ver­folgt, ist leicht zu erraten: Das Publikum soll getäuscht werden über die wahre Lage der Dinge und im Interesse der fortschrittlichen Wahlagitation will man die in neuerer Zeit sich täglich wiederholenden Niederlagen deS Abgeord­neten Eugen Richter und seines fortschrittlichen Anhanges vor den Augen der Fernerstehenden verschleiern.

Diesen Schleier rücksichtslos zu lüsten ist aber die Pflicht der conservativen Presse.

Deutsches Reich.

Berlin, 30. Mai. Dem Bundesrat ist jetzt auch der am 23. Mai unterzeichnete Handelsvertrag zwischen

Deutschland und der Schweiz, sowie die im Anschluß hieran getroffene Verabredung in betreff des gegenseitigen Schutzes der Rechte an litterarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst von demselben Tage zur Beschlußfassung vorgelegt worden. Der Vertrag enthält 13 Artikel, deren erster die Bestimmung enchält, daß sich beide Teile verbindlich machen, gegen einander kein Einfuhr- und kein Ausfuhrverbot in kraft zu setzen, welches nicht zu gleicher Zeit auf die anderen Nationen Anwendung findet; sie werden aber während der Dauer dieses Vertrages die Ausfuhr von Getreide, Schlacht­vieh und Brennmaterialien gegenseitig nicht verbieten. Im übrigen schließt sich der Vertrag in allen wesentlichen Punkten dem mit Oesterreich-Ungarn abgeschlostenen Vertrage an. In Artikel 12 wird bestimmt, daß der gegenwärtige Ver­trag am 1. Juli 1881 in kraft treten und bis zum 30. Juni 1886 in kraft bleiben soll. Im Falle keiner der Teile zwölf Monate vor diesem Tage seine Absicht, die Wirkungen des Vertrages aufhören zu lasten, kundgegeben haben sollte, bleibt derselbe in Geltung bis zum Ablauf eines Jahres von dem Tage ab, an welchem der eine oder der andere der vertragschließenden Teile denselben gekündigt hat. Die vertragschließenden Teile halten sich die Befugnis vor, nach gemeinsamer Verständigung in diesem Vertrag jederlei Abänderungen aufzunehmen, welche mit dem Geiste und den Grundlagen desselben nicht in Widerspruch stehen und deren Nützlichkeit durch die Erfahrung dargethan werden wird. Der Vertrag enthält eine Anlage A, welche diejenigen Gegenstände aufführt, die von Eingangs- und Ausgangs­abgaben bei dem Uebergange von dem Gebiet des einen nach dem Gebiet des anderen Teiles gegenseitig gänzlich be­freit bleiben. Anlage B spricht über die Behandlung de« grenznachbarlichen Verkehrs und nimmt speziell auf die Land­wirtschaft Bezug. Das Schlußprotokoll giebt zu den ein­zelnen Artikeln erläuternde Bemerkungen. Außerdem ist ein Protokoll angefügt, welches die Bestlmmungen der unter dem 13. Mai 1869 zwischen dem Norddeutschen Bunde und der Schweiz abgeschlostenen Uebereinkunfl in betreff des gegenseitigen Schutzes der Rechte an litterarischen Er­zeugnissen und Werken der Kunst auch für das Gebiet de« deutschen Reichs als maßgebend bezeichnet. Das Staats- Ministerium hat auf Anregung der OberrcchnungSkammer sich bereit erklärt, künftig die Verrechnung der Konventional­strafen durchweg bei den Einnahmen stattfinden zu lasten. ES sind demgemäß von den einzelnen Ressorts an die ihnen unterstellten Behörden die erforderlichen Anweisungen er­lassen worden. Aus Anlaß eines Spezialfalles ist eine KabinetSordre vom 30. März 1842 in Erinnerung ge­bracht worden. Diese KabinetSordre genehmigt nach dem Anträge des StaatSministettumS, daß den Hinterbliebenen eines Beamten, dessen Pensionierung von einem bestimmten Zeitpunkt an bereits verfügt war, der aber vor Eintritt des Zeitpunkts verstorben ist, das Gnadengehalt ohne Rück­

Der Dreibirleuhos.

Roman von August Butsch»

(Fortsetzung.)

Brinkmann war aufgefahren und wie erschrocken sagte er: Das kann nicht Dein Ernst sein, Matte; was soll ich mit dem Gelbe?" Seine Stimme bebte, aber in seinem Auge glühte der Dank für den guten Willen.

Es bleibt btt der Verfügung," sagte mit liebevollem Angenaufschlag die Verscheidende.Sie haben soviel ge» than, und getröstet an mir und an ihm. Und bei dem Vermächtnis ist noch eine Pflicht, die man ober nicht zu schreiben braucht, denn bei Ihnen ist ein Wott mehr als alle Schttften der Welt. Sie muffen über ihn wachen, ich brauche den Namen nicht zu fagen, ihn behüten, daß er gut und wacker bleibt und das thut, was ich noch sagen will."

Sie winkte, und die Feder deS Notars ktttzelte weiter.

Zwölftausend Guldm bleibm unter der Vermattung meines Vaters, bis er sie an die Erben auszahlen muß. Diese Erben sind: Josef Hofer aus Tirol, genanntder Citronensepp", und Eva Honald aus Birkach, Gemttnde Blumenrain."

Das Erstaunen der drtt Männer war groß, wurde aber noch größer, als Matte mit stockendem Atem beifügte:

Es ist noch eine Bedingung dabei, die Sie aufschreiben muffen, Herr Notar." Sie lächelte matt und legte die zitternden Hände in einander. Ihr Blick suchte ein Stück Himmelsblau, das die ziehenden Wolken frei gelassen hatten. Do« oben war ihr Hoffen, und sie durfte keinen irdischen Wunsch mehr nähren, als den, ihre Lieben glücklich zu sehen.

Diese Summe von 12000 Gulden," fuhr sie nur noch flüsternd fort,kommt blos bann in dm Besitz der Genannten, wenn dieselben ein Jahr nach meinem Todes­tage ein Ehepaar sind."

Bttnkmann sandte einen bewundernden Blick nach der so httdenhaft Entsagenden hinüber, dann trat er an ihr Bett, faßte ihre Hand und wollte reden, aber kein Wort tarn über feine bebenden Lippen, an die er wie in tiefer Verehrung die Hand seiner ehemaligen Schülettn führte. Als ihre Hand auf die Decke zurücksank, war sie naß. Der starke gebildete Mann hatte Thränen der Verehrung gemeint am Sterbelager eines einfachen Bauernmädchens. Er dachte an die große Macht |ber wahren, reinen Liebe, die alle Leidenschaften, die Zeit und Grab überwindtt.

Das Testament wurde mit folgender Zusatzbestimmung geschloffen:

Sollten Josef Hofer und Eva Honald zu der be­sagten Zeit sich nicht verheiratet habm, so fällt das Erbe an die Gemeinde Blummrain zum Baue eines Armen- und Waisenhauses."

Das Schriftstück erhielt nun die Beglaubigung des Notars und der Zmgen und wurde auf Mariens Bett zum Unterschreiben gelegt. Und diese Unterschrift war wieder ein Opfer wert jeder Bewunderung.

Ihre Hand, durchschüttelt vom Fieber, zitterte so hefttg, daß sic lange nicht im stände war, die Feder zu halten. Sie war so schwach, daß man ihre Auflösung jeden Augmblick fürchten 'mußte. Vergebens baten die Männer, sie möge cvch tret Kreuze unterzeichnen, oder sich die Hand führen lassen. Sie that nicht, sie wollte das Opfer vollständig und allein bringen. Mehr als einer Halden Stunde bedurfte sie, dis sie, oft durch Schwäche

unterbrochen, in großen Buchstaben ihren Namen unter das Testament gemalt hatte.

Den drtt Männern standen die Thränen im Auge, al« sie schieden. Bttnkmann sagte:Auf Wiedersehen!" Marie aber lispelte für sich:

»Er soll sehen, wie sehr ich ihn geliebt habe!"

Sie atmete schwer und sank völlig entkräftet in die weißen Kiffen, glttchwie das welke Blatt im Schneedruck erdwärts sinkt.

Eva trat leisen Schrittes an das Bett.

Eva," begann Matte nach einer Weile und ihre

Stimme zitterte so heftigzieh mir auS dem Äaften die Cittone, Du weißt schon welche."

Eva öffnete den mit großen bunten Blumen bemalten Wandkasten und nahm aus der hintersten Ecke desselben die Cittone, das Geschenk des Citronmsepp. Sie löste sie aus der Umhüllung von Fließpapier. Matte nahm sie mit Ittsem Frösteln und sah lange sinnend auf die ringe» ätzten Symbole des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe.

Du weißt wohl noch, Eva," lispelte sie dann,wie ich dortmals gesagt habe, daß ich das Avdmkm münehmm wolle ins Grab. Es wird Ernst und Zett ich will mein Wott halten; und so bitte ich Dich beim, daß Du mir zum Kreuze die Citrone in die Hand legst, wann eS vorbei ist mit mir in dieser Welt. Sie soll mit mir gehen in« kalte Grab, wie sttne Treue mit mir geht."

Eva legte die Cittone, die mit der armen Matte ver­modern sollte auf das Nachttischchen, auf dem gespenstisch ein Oellichten in einem mit Wasser halbgefüllten Glase gleich einem sterbenden Funken hin- und herschwamm.

(Fortsetzung folgt.)

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