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dir Nichtjuristen mit Schwierigkeiten verknüpft ist. Den UebelstLnden, welche auf dem belegten Gebiete hervorgetreten sind, wird indes auch dadurch wirksam begegnet werden können, daß sämtliche Organe der polizeilichen Verwaltung es sich zur Aufgabe machen, die an die Staatsanwaltschaft erstatteten Anzeigen über strafbare Fälle in möglichst voll­ständiger Form abzufasien, so daß die Beamten der Staats­anwaltschaft der Notwendigkeit überhoben werden, lediglich zum Zwecke der Ergänzung mangelhafter Anzeigen Rück­fragen an die Amtsvorsteher zu richten. Ein besonderer Wert wird, wie der Minister des Innern in einer Ver­fügung an die Königlichen Regierungen auSführt, namentlch darauf gelegt werden müsien, daß die Gendarmen die An­zeigen über strafbare Handlungen in fo erschöpfender Weise erstatten, daß nicht allein alle wesentlichen Merkmale deS strafbaren ThatbestandeS, sondern namentlich auch alle er­heblichen Einzelheiten der Aussagen derjenigen Personen wiedergegeben werden, welche als Zeugen in Betracht kommen. Die Aufnahme protokollarischer Vernehmungen darf von dm Gendarmen, weil außerhalb ihrer Dienstbestimmung liegend und mit den Aufgaben der letzteren nicht vereinbar, allerdings nicht verlangt werden; eS werden indes die in der vorstehend angedeuteten Weise abgefaßten Anzeigen der Regel nach in einfacheren Strafsällen die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage u. s. w. in den Stand setzen, ohne daß die Amtsvorsteher behufs Vornahme von erneuten Ermittelungen oder Vernehmungen in Anspruch genommen werden müsien. — Verschiedene Berichte hatten dem Mi- nsiter de» Innern Veranlasiung gegeben, über die Frage, ob dem sogenannten Magnettseur Hansen auö Kopenhagen im preußischen Staatsgebiet die Veranstaltung öffentlicher Vorstellungen zu gestatten sei, die gutachtliche Aeußerung der Königl. Wisienschaftlichen Deputation für das Medi­zinalwesen einzuholen. DaS infolge dessen abgegebene Gut­achten gelangt zu dem Resultate, daß es sich bei den ge­dachten Vorstellungen um physiologische Experimente handle, welche die Möglichkeit einer Schädigung der Gesundheit der dabei als sogenannte Medim benutzten Personen mindestens sehr nahe legen. Die Polizeibehörden sind daher angewiesen worden, daß dem genannten Hansen oder anderen sog. Magnetiseuren die Veranstaltung öffentlicher Vorstellungen nicht ferner gestattet werde. — Durch allerhöchste KabinetS- ordre ist die für die Eintragung des Gesellschaftsvertrags der zu blldenden Alt-Damm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft in das Handelsregister in ter landesherrlichen Konzessions­urkunde vom 4 Oktober 1880 vorgeschriebene Präklusiv­frist um 4 Monat verlängert. Im Artikel 19 der Urkunde ist diese Präklusivfrist vom 4. Oktober 1880 ab gerechnet auf 6 Monate festgesetzt. ES läuft dieselbe auf Grund der neuerdings erlasienen KabinetSordre mithin am 4. August 1881 ab.

6erlitt, 19. Mai. Der »Nordd. Allg. Ztg." zufolge beschlossen der Arbeitsminister und der Finanzminister die Konvertierung der 4'^procentigen Prioritäten verschiedener Bahnen, insbesondere der Anhaitischen, zur Zeit nicht zu genehmigen. Maßgebend hierbei seien Erwägungen allge­meiner Natur gewesen, insbesondere, daß durch die Kon­vertierung ein außergewöhnlich großer Kapitalbelrag flüssig werde, dem Geldmärkte zur anderweiten Verwendung zu­fließen und eine bedenkliche Verschiebung der bestehenden Zustände herbeiführeu werde. Dies würde eine tiefgehende Erregung de« Geldmarktes Hervorrufen und die wirt­schaftlichen Verhältnisie aus das empfindlichste berühren. Aus gleichen Erwägungen habe auch die Finanzverwaltung bisher davon abgesehen, von der Ermächtigung zur Kün­digung der Prioritäten der verstaatlichten Bahnen Gebrauch zu machen. — Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt ferner: Der Reichstag hat mit der Ablehnung der Brausteuer- Vorlage einen neuen Beweis geliefert, daß die Parteien sich in einem fehlerhaften Kreise bewegen, aus welchem nicht herauSzukommen ist, so lange die jetzigen Parteien die Majorität des Reichstags bllden. In der Debatte Haden einige Redner selbst daran erinnert, daß bereits im Jahre 1869 die Regierungen des damaligen Norddeutschen Bundes eine Erhöhung der Branntweinsteuer beantragten, welche mit Freudengeschrei von der einen Seite, mit stiller Be­friedigung von der anderen begraben wurde. Seitdem haben die Regierungen des Deutschen Reiches die Brau­steuer« und andere Steuervorlagen etngebracht, die Brau­steuer aber lehnt man ab, well sie unannehmbar sei ohne die Branntweinsteuer. So geht es nun mit der Steuer­reform seit elf Jahren. Au jeder Vorlage haben verschie­dene Fraktionen so viel auszusetzen, um sich als Majorität gegen die Vorlage zu vereinigen, aber eine Majorität für ein postttveS Programm ist nicht zu finden und wird nicht zu finden fein, wenn sich nicht neue Männer für den Reichstag finden.

DreSdktt, 19. Mai. Der hiesige Reichsverein und die Konservativen haben sich für die nächste Reichstagswahl zu einer Compromißkandidatur des Oberbürgermeisters von Dresden, Dr. Stübel, verständigt; letzterer hat die Kandi­datur angmommen.

Stuttgart, 19. Mai. Die Landesgewerbe-Ausstellung wurde heute bei prachtvollem Wetter durch den König er­öffnet, welcher mit der Königin unter dem Jubel des Volkes das Gebäude betrat. Der Minister des Innern, Sick, hieß den gestärkt aus dem Süden zurückgekehrten König willkommen und spendete den Ausstellern verdientes Lob. Oberbürgermeister Hack sprach als Vertreter Stutt­garts, Dr. Jobst als Präsident der Ausstellung. Der König besichtigte die Ausstellung, welche bei ihrem fertigen Zustande ein glänzendes Bild darbietet.

Au-lallü.

Wittt, 19- Mai. Das Abgeordnetenhaus nahm das Finanzgesetz von 1881 an; Neuwirth hatte gegen die Finanzpolitik deS Reichskanzlers polemisiert, worauf der Finanzminister replizierte. — Der Meistbegünstigungsver- trag mit Deutschland ist noch nicht abgeschlossen, doch zweifelt man nicht, daß die hierauf bezüglichen Verhand­lungen in den nächsten Tagen zum Abschlüsse gelangen.

Petersburg, 19. Mai. Ein kaiserlicher Ukas vom 18. Mai enthebt den Finanzminister Abaza auS Gesund­heitsrücksichten und seiner Bitte gemäß von seinem Posten und ernennt den Gehilfen desselben Bunge zum Verweser deS Finanzministeriums. — Das vor kurzem verhaftete und den Hausknechtm behufs Identifizierung vorgeführte Frauen­zimmer wurde als Genossin des Hingerichteten Jeliaboff rekognosziert; in ihrer Wohnung wurden eine geheime Druckerei, sowie Waffen, Sprengstoffe und Proklamationen aufgefundm.

Sofia, 19. Mai. In einer hier verbreiteten, augen­scheinlich von der Regierung inspirierten Abteilung heißt es: Die europäische Presie beurteilt die Ereignisse in Sofia und die Lage der Dinge meist wenig gerecht. Der Fürst hat die Verfassung weder verletzt, noch ausgehoben und sich keine Machtbefugnisse angemaßt; er will die große Nattonalversammlung einberufen, wie dies fein verfassungs­mäßiges Recht ist, und ihr die Machtbefu gnisse, die er im Jahre 1879 durch einstimmige Wahl erhielt, zurückgeben. Wenn die Nationalversammlung die der Regierung unent­behrlichen Bedingungen zugesteht, wird der Fürst auf dem Throne bleiben.

Kottstatttittvpel, 18. Mai. Midhat Pascha stellte sich heute abends den türkischen Behörden unter der Be­dingung gerechten Urteilsspruches.

Hessen-Nassau.

Marburg, 20. Mai. (Schwurgericht.) (Schluß der gestrigen Verhandlung.) Zeuge Johannes Schmidt, Bru­der des Vorigen, tvird bei seiner Vernehmung unwohl und muß sich entfernen. Inzwischen wird Jac. Sänger vernommen und sagt aus, daß er im Bette liegend Lärm vernommen, sich dann an'S Fenster begeben und gesehen habe, daß Ad. Lenz und Schneider sich ge­schlagen, Schneider habe dem Lenz einmal aus den Kopf geschlagen, worauf sich letzterer dann aus die Baumstämme gesetzt und nachher gefallen sei, während Schneider fort- ging, dann sei Müller (Zeuge) gekommen und habe dem Lenz gerufen, dieser habe aber keine Antwort gegeben; Joh. Schmidt habe er nicht gesehen, trotzdem er den Ort der That vollständig im Auge hatte. Schneider erklärt dies für Unwahrheit, der Junge sei ihm feind. Zeugin Elis. Sänger war zwar in der Müller'schen Wirtschaft beim Tanz, will aber sonst von dem Vorfall nichts wiffcn. Elisabeth Märte hat sich gegen 10 Uhr zu Bett gelegt, nach einer Weile habe sie am Fenster, durch Lärm aufge­stört, geguckt und gesehen, wie einer sich auf einem Baum­stamme niedergelassen, hierauf habe sie sich zurückgezogen und später einen schwarzen Klumpen an einem Baume liegen sehen. Eine Mannsperson sei zu dieser Zeit in den Schneider'schen Hof gegangen, dott sei ein Geräusch ent­standen, als ob Jemand dürres Holz aotrete, die Haus- thüre sei auf und zu gemacht worden, auch noch eine andere Thüre gegangen. Außerdem seien schon vorher 2 Andere durch den Winkel deS Rain'schen Hauses fort­gelaufen, schlagen habe sie nicht gesehen. Johs. Märte V., Vater der Vorigen, hat gesehen, wie die Burschen zusammen­standen, wobei eS einen Hag (Schlag) gab, den man auf 100 Schritt weit hören konnte, darauf seien zwei hinter­einander her, von denen sich einer auf den Baumstamm gesetzt, erkannt habe er keinen. Elisabeth Rain bekundet, aus dem Trupp der Burschen seien zwei herausgekommen, dabei seien 2—3 Schläge gefallen, worauf einer aufs Holz gesunken und später von da heruntergefallen sei. Anna Marg., Ehefrau deS Rain XIV. hörte, als sie sich in'S Bett legen wollte, Lärm auf der Straße, sah wie die Burschen aneinander waren und sich stießen, dann seien ein paar hinten um'S Haus herum und dabei habe eS 2 bis 3 Schläge gegeben, worauf einer hervorgekommen und sich auf den Baumstamm gesetzt habe, wer ihn geschlagen, wiffe sie nicht, einer sei aber vorher in den Schneider'schen Hof gelaufen, anscheinend um sich ein Werkzeug zu holen. Der nunmehr gesund gewordene Johs. Schmidt will mit Ad. Lenz guter Freund gewesen sein, am fraglichen Abend sei er in der Jacob Müller'schen Wirtschaft gewesen und habe beim HerauStreten gehört, daß Schneider und Lenz sich schalten, weiter will er nichts gesehen haben. Schneider habe 2—3 Wochen vorher mit Lenz Streit gehabt und demselben gedroht. Er (Zeuge) sei durchaus nicht in der Gegend der Schlägerei gewesen. Auch diese Aussage nennt der Angeklagte eine Lüge. Nach dem Gutachten deöKreis- physikus Herrn Sanitätsrat Dr. Ziuser und dem des Herrn Dr. Trainer ist Ad. Lenz an einer hochgradigen Gehirn-Erschütterung, bewirkt durch einen kräftigen Schlag, durch den die äußere Glastafel de» Schädels an der rechten Seite des Stirnbeines eingedrückt worden, gestorben. Als Ursache des Todes sei ein Fall ausgeschlossen, wahrschein­lich sei der Schlag mit einem gekrümmten Instrument er­folgt, z. B. dem Schaft einer Pistole. — Die den Herren Geschworenen vorgelegten Fragen lauten: 1) Ist Schneider schuldig, am 6. Februar 1881 den Adolf Lenz vorsätzlich körperlich mißhandelt zu haben? und zwar a mittelst eine« gefährlichen Werkzeuges, b. derart, daß der Tod erfolgte; 2) sind mUdemde Umstände vorhanden? — Die Staats-

Anwaltschaft glaubt zwar nicht, daß Schneider die Absicht gehabt, den Lenz zu töten, anher Dem Konflikt zwischen Schneider und Lenz sei an jenem Abend keinerlei dergl. vorgekommen. Der Versuch, den Lenz zu verdächtigen, sei neu und vollständig mißlungen. Der Antrag derselben geht deshalb auf Bejahung Der ersten und Verneinung der zweiten Frage. — Der Herr Verteidiger bespricht zuerst die Mängel deS Lokals, das die Herren Verteidiger nötige, die Zeugen stets von der Rückseite zu betrachten und Die Herren Geschworenen über die Achsel anzusehen und hofft, daß für diese Mißstände bald Abhülfe geschafft werden möge, im übrigen ist derselbe mit der Staatsanwaltschaft in den hauptsächlichsten Punkten einverstanden, hebt aber hervor, daß in solchen Fällen die Zeugen meist trübe Quellen, da sich nach so langer Zeit gewöhnlich Selbsterlebnisse mit Gehörtem vermische, indem der Sachverhalt der Gegenstand Wochen- und monatelangeti Gesprächs gewesen, z. B. wird Jacob Lenz hierfür angeführt. Der Totschläger sei nur ein Phantasiebild, unzweifelhaft aber sei, daß der Schlag mit einem wuchtigen Instrument geführt. Die Aussagen des Angeklagten seien durchaus keine Lügen, derselbe sei heftig ttnd jähzornig, wie er ja auch dadurch bewiesen, daß er aus dem Gefängnis entspringen und sich das Leben nehmen wollte; am fraglichen Abend nun sei derselbe von Lenz gereizt und durch die Worte: „Komm' her, wenn du was willst" herausgefordert worden, dies müsse unbedingt zu einer milderen Beurteilung Hinsichten. Der Herr Ver­teidiger bittet deshalb um Bejahung beider Fragen. Der Obmann der Geschworenen, Herr Gleiser, ocitünoigt deren Verdikt, welches die erste Frage bejaht, die zweite aber verneint. Der Herr Staatsanwalt selbst beabstchtigt nicht eine Zuchthausstrafe zu beantragen, sondern zieht als straf- milDernb die momentane damalige Gereiztheit des Ange­klagten, sowie seine bisherige gute Führung in Betracht und beantragt eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren und Einziehung der Pistole. Der Herr Verteidiger acceptiert zwar die Gefängnisstrafe, glaubt aber, daß das totraf« Minimum von 3 Jahren in diesem Falle genüge. Der Gerichtshof hält dafür, daß Zuchthausstrafe hier nicht am Platz- sei, aber auch nicht das Strafminimum, da die frühere Freundschaft zwischen Schneider und Lenz erschwerend in Betracht kommen müßte und spricht deshalb eine Strafe von 3 Jahren 6 Monaten Gefängnis aus.

Marburg, 20. Mai. (Schwurgericht.) Der Gerichtshof besteht aus denselben Herren wie gestern. Die Anklage ver­tritt Herr Staatsanwalt Bertram, den Angeklagten Herr Rechtsanwalt Weicker. Angeklagt ist bet 25 jährige Acker­mann Georg Geller von Königsberg (Amts Glaoenbach) wegen vorsätzlicher Brandstiftung, verübt am 2. März d. I. an feinen eigenen Gebäuden. AIS Geschworene werden aus­gelost die Herren: Drevermann von Auhammer, Pütt von Biedenkopf, Otto I. von Gombet, Döhrer von Frielendorf, Käs von Kirchhain, Wahl I. von Breitenbach, Klein von der KarlShütte, Schäfer von Biedenkopf, Seltnick von Homberg, Lederer von Gladenbach, Wiegand von Kasdorf, Schwaner von Fraickenberg. — Angeklagter leugnet die That, bezüglich seines Vermögens sagt derselbe, er habe ein HauS (versichert mit 2 320 Mark) und 12 Stück Land (Wert gegen 2 000 M.), außerdem 1 Rind und für circa 100 Mark Hausrat, 10 Clr. Heu, 10 Clr. Stroh, 4 Ctr. Frucht seien außerdem im Hause und der Scheune, die Mobilien seien nicht versichert gewesen, an schulden habe er 600 Mark auf das Hans, außerdem ca. 100 Mark. In feiner Wirtschaft und seinen Gebäuden sei er nicht zurückgekommen, habe auch nicht die Absicht, nach Amerika ausznwanoern, auch nicht geäußert, eS wäre das beste, man stecke das HauS an. Am fraglichen Abend sei er bis gegen 7*11 Uhr bei seinem Bruder in der Wirtschaft gewesen, nach HauS gekommen, habe et sich sofort ins Bett gelegt, sei aber nicht wieder im Stall oder der Scheune gewesen, später habe ihn seine Frau infolge oeö Feuerlärms geweckt und fei er in den Hof gegangen, wo er ein paar Leute und den Nachtwächter gefunden, diese hätten das brennende Heu schon vom Boden übertn Stall entfernt gehabt, ter anwesende Bürgermeister habe ihn Da, ohne viel zu sprechen, verhaftet, Pulver habe et noch nie besessen, ober im Hause gehabt. — Nachtwächter Lepper bekundet, oaß um 1,12 Uhr in bet Scheune des Gellet eine Flamme in die Höhe schlug, aber gleich wieder verschwand, die Thüre habe aufgeftanben, er habe Feuerlärm gemacht und seine Kollegen geholt, wie sie bann an die Scheune zurückgekommen, sei ihnen der Dampf wie von Pulver entgegengeschlagen und das Heu noch glühend ge­wesen, der Bürgermeister habe dies bann herausgetissen, unterm Heu sei ein ordentliches Loch gewesen, wo Daäjbrennenbe Heu gesteckt. Nachtwächter Schäfer, der mit Seppet zur Scheuer eilte, hat daselbst ein tpaarmalige« Aus flammen gesehen, in der Scheuer selbst habe er Pulver gerochen, das Heu habe geglüht, er habe bann bem Geller geklopft, aber keine Antwort erhalten, Darauf fei er Durch bie ganz unverschlossenen Thücen bis zur Wohnstube gegangen, habe aber von Niemand auf sein Rusen Antwort erhalten. Später habe er den Geller vor feinet Hausthüre stehen fehcn; in seine Verhaftung habe sich Gellet ruhig gefunden, er habe wenigstens nichts von Geller gehört. — Bürger­meister Scherer kam auf den Feuerruf in bie Scheuer, wo er auf bie Leiter stieg und ben brennenben Stoff entfernte, an einer anderen Stelle habe er gefunden, daß dort im Heu noch ein Loch gewesen, worin ebenfalls Feuer war, ben Geller hat er im Hausgang getroffen, derselbe habe auf bie Beschuldigung, daß er das Feuer angesteckt, nichts erwidert. Die Gebäude des Geller seien ungefähr 700 M. wert, da sie in schlechtem Zustand, doch ohne Schuld des­

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