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JlfatÖUtfl, DonmMag, 19. Mai 1881.

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Suz eigen nimmt emgegen; >tt Expedition d.vlattes, sowie d.Annoneen-Bureaux von LH, Dietrich & So. in Kassel und Hannover; LH. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenfiein & Bögler in Frankfurt a M., Berlin, Zripzig, Köln Rudolf $iefe in Berlin, Frank­furt a. M. re.

AtcheMe jfitniig.

Anzeigen nimmt entgegen dir Spedition d. Blutte« sowie d-Lunoncen-Bureauk von G. L- Daube L So. in

Frankfurt a. M; Jägrr'sche Buchhandlung daselbst; Hermanussche Buchhaudl. daselbst; Juvalidendank in Berlin; SB. Lhieues in Sld«feld; S. Schlotte in Bremen-

Erscheint täglich außer au den Werktagen nach Gon», und Feiettage». Preis für daS Ouattal mit der wöchentlichen Beilag«JInstuiute« eo»nt«g»»I«tt" durch die Expedition («och'fche Buchdruckrrei) bezogen Mark, durch du Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (c$cl Bestellgebühr). - JnsettionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf,. Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 35 Pfg. berechnet.

. Tas Gesetz, über die Brrfassuugs-Aeuderung.

Am Montag, den 16. Mai, hat der deutsche Reichstag den Gesetzentwurf betreffend die Abänderung einiger Be­stimmungen der Verfassung des deutschen Reiches in dritter Beratung definitiv verworfen und nach den voraufgegange­nen Beschlüssen war dies schließlich der einzige Weg, den wenigstens alle jene einschlagen mußten, die gewillt sind, an den Rechten der Krone nicht rütteln zu lassen.

Es hat sich bei der Beratung gerade dieses Gesetzent- entwurfes einmal wieder so recht klar gezeigt, daß dem Liberalismus das Recht der Krone nicht allzu sehr am Herzen liegt, sobald eS sich darum handelt, seinen Tendenzen zum Siege zu verhelfen, und wenn der bekannte Artikel 13 in der Kommission auf Initiative des Führers der natto- nalliberalcn Partei jene Fassung erhielt, welche die verbün­deten Regierungen als unannehmbar erklären mußten, weil in derselben sich in unzweideutiger Weise ein Eingriff in die Prärogative der Krone kundgab, nämlich die Forderung, daß der Reichstag stets im Oktober berufen werden müsse, so dürfte daran zu erinnern sein, daß dieses Streben nach einem parlamentarischen Regiment auf jener Seite nicht von heute oder gestern datiert, sondern sich bereits wieder­holt zu erkennen gegeben hat.

Gerade dieses Streben aber ist es, welches die Konser­vativen mit dem Liberalismus in einen Widerspruch setzt, für den es keinen Ausgleich giebt, weil die gesamte histo­rische Entwickelung unseres Vaterlandes den Konservativen die Pflicht auserlegt, durchaus andere Bahnen zu wandeln, als jene, welche dieser Liberalismus etnzuschlagen beliebt.

Wie Preußens Könige Preußen groß gemacht haben und wie in der Hand des Monarchen unseres engeren Vaterlandes gottlob auch noch bis heute die maßgebende Entscheidung ruht, so muß eS.auch im deutschen Kaiser­reiche sein und bleiben, wenn die glorreich errungene Macht und Größe unseres deutschen Vaterlandes nicht wieder aufs Spiel gesetzt werden soll.

Wenn man mit dieser unumstößlichen Wahrheit da« Streben des sogenannten gemäßigten Liberalismus nach einer parlamentarischen Regierung mit einer Schatten- Monarchie in Verbindung bringt, so ergiebt sich daraus allein schon, daß auf konservativer Seite eine enge Ver­einigung mit diesem Liberalismus zu den Unmöglichkeiten gezählt werden muß; denn wenn der letztere sich der An­sicht verschließt, daß jede Schwächung der Macht der Krone die Interessen von Volk und Vaterland auf das schwerste schädigen würde, so ist cs selbstverständlich, daß seine Wege und jene der Konservativen sich trennen müssen.

Aus diesem Grunde hat auch die deutsch-konservative Fraktion das Gesetz, betreffend die Abänderung der Ver­fassung ablehnen müssen, weil sie, wenn auch der Art. 24 desselben bezüglich der vierjährigen Legislaturperioden, nach

t Franz v. Dingelstedt.

Marburg, 17. Mai.

Der Telegraph meldete gestern das am Sonntag er­folgte Hinscheiden des Kaiser!. Direktors deö Hofburg­theaters Franz von Dingelstedt in Wien. Mit ihm hat einer unserer hervorragendsten Landsleute im AuSlande das Zeitliche gesegnet. Dingelstedt war 1814 in Halsdorf (Kr. Kirchhain) als der Sohn eines Steuerbeamten ge­boren, siedelte als Knabe mit seinem dorthin versetzten Vater nach Rinteln über, besuchte und absolvierte daS dasige Gymnasium und studierte von 1831 hier in Marburg Theologie und Philologie. Er wohnte am Hirschberg im Buchbinder Creutzerschen Hause. Als Stu­dent hatte er hier zu seinem regelmäßigen Freundesverkehr einen sehr kleinen Studiengenossen, den späteren Gymnasial­lehrer Dr. Hartmann in Rinteln (der in Haina nach schwerem Leiden vor einigen Jahren gestorben ist) und einen eben so großen, wie er selbst war, den jetzt noch des besten Wohlseins an unserer Hochschule sich erfreuenden Herrn Professor Dr. Zwenger. Fast täglich sah man diese 3 Herren, den kleinen in der Mitte, die beiden großen an den Seiten ihre Spaziergänge machen, nut am Pilgrimstein, wo die Mauer am Boppschen Garten mit den runden und dreicckten Steinen, vom ehemaligen Galgen herrührend, gedeckt war, ging Hartmann auf dieser Mauer und dann waren alle 3 Herren annähernd gleich groß.

Auch den Anfang zu seiner späteren Berufsthätigkeit legte Dingelstedt in höchst bescheidener Weise hier in Mar­burg. Während seiner Studienzeit pflegte in den Herbst- f ericn der Univeisftät die Friesesche Theatergesellschasl hierherzukemmen und Vo steUungen zu geben. Die Gescll-

ihrem Wunsche durch Majoritätsbeschluß genehmigt worden war, um diesen Preis doch nicht einem Eingriffe in ein verfaffungSmäßigeS Recht des Monarchen, wie ihn die auf Antrag des Abg. v. Bennigsen aus der Kommission her- vorgegaugene Faffung des Art. 13 zweifellos enthielt, ihre Zustimmung zu erteilen vermochte.

Im Reiche wird deshalb in allen jenen Kreisen, welche ein warmes Herz für die volle Aufrechterhaltung der ver­fassungsmäßigen Rechte Sr. Majestät deS Kaisers und Königs besitzen, dieses Verfahren der deutsch-konservativen Fraktion die ungeteilteste Billigung und Anerkennung finden.

Trutscher «eich.

Berlin, 16. Mai. DieNat.-Ztg." versucht in ihrer Morgennummer vom 15. Mai der Meinung Raum zu schaffen, die Staatsregierung gehe bei dem verlangten Monopol für die staatliche Versicherungs-Anstalt gchen die Unfälle der Arbeiter auf den fiskalischen Zweck aus, die Reichs- und Staatseinnahmen zu erhöhen. Gestützt auf den Gleichklang des Wortes Monopol sucht dieNat.-Ztg." das Monopol eines Erwerböbetriebes, bei welchem aller­dings Gewinn erzielt werden soll, wie das Monopol oer Tabaksfabrikation, auf dieselbe Stufe zu stellen mit dem Versicherungs-Monopol. ES ist aber ausdrücklich erklärt und außerdem eine ganz selbstverständliche Sache, daß die Reichs Versicherungsanstalt, sofern es ihr gelingen würde, einen größeren Fonds anzusammeln, denselben immer nur als Reserve, oder im günstigsten Falle zur Zurückzahlung eines Teils der Prämien an die Arbeiter, in jedem Falle nur zur Besserung der Arbeiter-Verhältnisse anwenden würde. Niemals hat die Regierung daran gedacht, aus derReichs^ ober StaatsvezsicherungS-Anstalt eine Rente zu gunfien der allgemeinen Staatseinnahmen ziehen zu wollen; vielmehr erkannt man die ungenügende Funktion der Privat«VersicherungS - Gesellschaften vorzugsweise auf dem Gebiete der Betriebsunfälle am meisten darin, daß diese Gesellschaften auf Gewinn ausgehen muffen und des­halb entweder die Erreichung des Zweckes, dem sie dienen wollen gefährdete, oder anderenseits auf Kosten der Arbeiter ein spekulatives Geschäft machen, dessen Gewinn unter allen Umständen dem Arbeiter verbleiben sollte. Für das Nachsuchen um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste wird durch die deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875 die Beibringung eines Unbescholten­heits-Zeugnisses und der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung vorgeschrieben. Bezüglich jenes Zeugnisses ist nicht überall das gleiche Verfahren eingehalten worden. Der Kultusminister hat daher im Einverständnis mit den Ministern des Krieges und des Innern durch einen Erlaß vom 9. Mai angeorbnet, das fortan das Unbescholtenheits Zeugnis in jedem Falle selbstständig und abgesondert von dem Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung ausgestellt

schäft erfreute sich wie keine nah ihr deö besten Renomses und einer allgemeinen Beliebtheit, besonders galt dieses von des Direktors Stieftochter und ersten Tragödin der Truppe, Fräulein Leonore Treffert, die in den ersten hiesigen Familien etngeführt war. Mit dieser verlobte sich Dingel­stedt und verkehrte infolge dessen sehr viel auf der dama­ligen hiesigen Bühne im großen Rathaussaal wohl nicht ahnend, daß einst die ersten deutschen Theater seiner Leitung anvertraut würden. Nach Absolvierung seiner Studien wurde er HülfSlehrer am Gymnasium zu Kassel und dann in Fulda. Hier schrieb er auch fein erste» Drama (das im Druck nicht erschienen ist)DaS Gespenst der Ehre", dasselbe wurde von der erwähnten Friseschen Truppe zuerst in Fulda und später auch hier in Mar­burg gegeben.

In Fulda wurde Dingelstedt aber auch anderweit litterarisch thätig, seine Beziehungen zur damaligen Dichler- gruppeJung-Deuts hlans"* **)) nahm eine festere Gestalt an, eS erschienen seine Lieder eines kosmopolitischen Nacht­wächters, die nach damaliger Sitte sofort polizeilich verboten wurden) und als nächste Folge hiervon quittierte er

*) Heinrich Heine imSomancera*, im GedichtDer Ex- Nachtwächter"' erinnert Dingelstedt an jene Zeit.

**) Ein solch polizeiliches Bücherverbot, das in jener Zeit nicht selten vorkam, halte auch, unfc namentlich bei einer Persön­lichkeit toicber verstorbene Buchhändler Elwert eine war, seine urkomische Seite. Schreiber dieses erinnert sich noch wie heute des Verbotes gerade derLieder des kosmopolitischen Nachtwächters'. Polizei-Commiffar W e bekam trat in den Buchladen, sah sich erst schlau um und richtete d:nn nn Elwett die Frage, ob er den kos- mopolitischen Nachtwächter have, er soll von dem durch gegangenen Dingelstedt geschrieben sein. Elwert war auf die Frage gefaßt und antwortete mit einem sehr sonoren Rein, und wiederholte dann:

werde. Die RubrikBetragen" in dem Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung bildet einen integrierenden Teil des Schulzeugnisses und ist in derselben Weise aus- zusüllen, wie dies sonst bei Schulzeugnissen geschieht. Für die Ausstellung des Unbescholtenheitszeugnifses sind dieselben Grundsätze in den Fällen, wenn ein Schüler unmittelbar nach Erlangung des wissenschaftlichen Zeugnisses um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsucht, anzuwenden, welche seitens der Polizei-Obrigkeit für Zuer­kennung des fraglichen Ältestes innegehalten werden. Dies gilt ebensowohl, wenn daS UnbescholtenheitS-ZeugniS gleich­zeitig mit dem wissenschaftlichen Zeugnis, als wenn eS erst später auszustellen ist. In der Tagespreise traf man jüngst vielfach auf die Voraussetzung, daß die als dauernd untauglich zum Militärdienst auSgemusterten Wehrpflich­tigen, wenn nicht durchweg, so doch größtenteils aus den Ursachen, welche ihre Ausmusterung bedingt hätten, auch in ihrer Erwerbsfähigkeit beschränkt seien. D ese Behaup­tungen werden, wie die neueste Nummer derEtat. Korresp." erfährt, durch das statistische Material, welches von den Aerzten der Ober-Ersatz-Kommission auf Grund der Vor­stellungslisten alljährlich zusammengestellt wird, entkräftet. DieStal. Korresp." stellt unter Zugrundelegung der Tabelle aus dem 54. Infanterie Brigadebezirk der preu­ßischen Armee folgende Daten auf: 1878 gelangten zur ärztlichen Untersuchung 322068 Militärpflichtige; davon waren diensttauglich 183 572, bedingt tauglich 66 511, zeitig untauglich 55 927, dauerns untauglich 61134. Die diensttauglichen Militärpflichtigen kamen im Frieden keines­wegs vollständig zur Aushebung; ein Teil dieser vollständig erwerbsfähigen Mannschaft bleibt disponibel und wird später der Ersatzreserve I. Klaffe überwiesen, welcher auch ein Teil der bedingt Tauglichen oder zeitig Untauglichen hinzutritt. Nachdem dieKorresp." an der Hand der Rekrutierungsordnung die Definition der Tauglichkeit näher ausgeführt, bemerkt dieselbe: Während hiernach die Mann­schaft der Ersatzreserve als erwerbsfähig zu erachten ist, befinden sich auch unter dm als bauerxb untauglich auS­gemusterten Militärpflichtigen viele, welche im bürgerlichen Leben keineswegs völlig erwerbsunfähig sind, wie die Er­gebnisse der ärztlichm Untersuchung darthun. Danach sind nun nach den obigen Ziffern nur 61134 al« mit Fehlem behaftet bezeichnet. Die rund 9 200 Mann, welche jähr­lich im Bereich der preußischen Militärverwaltung wegen Mindermaß als untauglich ausgemustert werden, sind un­zweifelhaft völlig erwerbsfähig. Aus den RekrutterungS- Ergebnisfen läßt sich für ein Durchschnittsjahr folgende Zusammenstellung machen: Militärpflichtige 320 640, davon nicht erwerbsfähig 15 000, bleiben erwerbsfähig 305 640. Davon genügen aber nur der aktiven Mllitärpflicht 115 865.

Berlin, 17. Mai. Gegenüber Pariser Meldungen welche ten Rücktritt des Ministeriums Cairoli in Zu«

seinen Lehrerberuf; auch das Verhältnis seiner Jugendlieb« löste sich damals.

Dingelstedt ging nun zunächst nach Paris, von wo er für Die Blätter der Cottaschen Buchhandlung in Stuttgart («Augsburger Allg. Ztg.",Morgenblatt" rc.) litterarisch thätig war.

Bei einem Besuche in Marburg 1840 dichtete er da« in Hessen sehr bekannt gewordeneOsterwort im Schloßhof zu Marburg" ein Bittgesuch an den Kurfürsten um Begnadigung deS Professor Jordan. Zur letzten Male war er vor etwa 10 Jahren hier in Marburg und zwar auf der Rückkehr von einer Theater-Jntendanten-Konferenz in Darmstadt. Er wohnte damals im Hotel Ritter. Fügen wir diesen speziell hessischen Nottzen noch einige weitere biographische Nachrichten an.

Im Jahre 1843 übertrug ihm der König von Württem­berg die Verwattung seiner Privatbibliothek und ernannte ihn drei Jahre später zum Dramaturgen der Stuttgarter

nein, das haben wir nicht, das ist bei Hoffmann und Campe in Hamburg erschienen, und die wissen schon, daß ihr Verlag sofort hier verboten wird und deshalb senden sie es gar nicht. Wedekam meinte aber, es seien doch verschiedene Exemplare berefts hier in der Stadt. Ja, replicierte Elweri, die werden wohl von außen bezogen fein, von uns sind sie nicht, es soll ein sehr schönes Buch sein, wir möchten es schon einmal gern selbst lesen, aber eS thut uns leid, wir haben es nicht. Der Polizei-Kommissar drohte nun die übliche Strafe bi« zu 10 Thlr. für jedes etwa noch zu ver­laufende Exemplar an und entfernte sich. Er hatte kaum die Thüre hinter dem Rücken, so sagte Elwert zu einem seiner Kommis: wollen Sie doch Dingelstedis Lieder nicht unterBelletristik' stehen lassen, sondern weiter herunter unterMedicin' stellen und auch nachsehen, wieviel Exemplare noch vorrätig find; als er ant­wortete : nur noch 2, dann wollen's noch 10 über Leipzig ver­schreiben, war ElwettS Schlußwott.